Condor (DE)
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Informationen zu den Fristen finden sich in diesem Thread im Unterforum 'Meinungen zu reiserechtlichen Fragen', in dem auch dein Beitrag vielleicht besser aufgehoben wäre.
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= 3 529,29 km gcd = € 600 gem. VO(EG) 261/04, welche innerhalb einer Frist von 3 Jahren eingefordert werden können.
Dabei ist die Entschädigung immer gleich "gut"; sobald die Grenze von > 3h Verspätung erreicht ist errechnet sie sich aus der Großkreisentfernung (gcd). -
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Wenn ich das hier so lese, denke ich, dass manche schon bei der Flugbuchung auf eine Verspätung hoffen um eine Entschädigung einzustreichen...
Ich persönlich versuche Condor hingegen soweit wie möglich zu vermeiden, da die Verspätungen gerade auf der Fernstrecke (meist) nicht ohne sind. Und bei meinem Glück erwischt es mich...
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@ frische luft,
das ging ja schnell, sie lassen es wohl nicht mehr auf einen Prozess ankommen.
Bei mir hat es etwa 9 Monate gedauert immer Ablehnungen, bis es gerichtlich geklärt wurde und ich mein Geld von Condor erhielt. -
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Ich desillusioniere berufsbedingt, frische luft ... und von dieser Einschätzung kannst du dich unter Senator getrost verabschieden!

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Wir sind mit am 19.02.2015 mit der Condor DE4068 nach Hurghada geflogen.
Wir hatten knapp über 3h Verspätung.
Die Condor hat die erste Reklamation abgelehnt mit der Aussage,
es seien keine 3h gewesen.
Wo kann ich mir online die Verspätung anschauen ?
Kann mir jemand helfen ?Vielen Dank.
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Nirgendwo ... frag am Ankunftsairport nach der AIBT unter Angabe von Flugnummer und Reisedatum. Diese Daten werden erfasst und können zur Verfügung gestellt werden.
Nach regelmäßiger Rechtsauffassung gilt als Ankunft der Augenblick der Öffnung der Flugzeugtüren.
Nachzulesen ist die Methode bereits im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen. -
Jetzt täte mich einmal interessieren,warum es zu 2 unterschiedlichen Angaben bezüglich der Verspätung kommt...woher bezieht fairplane seine Infos?
Zwischen 173 Minuten und 3 Std. 5 Minuten besteht ja nur ein kleiner Unterschied- aber ein Entscheidender für den Fluggast......(der denn Ansprüche stellen möchte)
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Ist zwar OT, aber mir ist die Datengrundlage bei dem Portal unklar. Allerdings ist schon die fehlerhafte Beschreibung von Egyptair Express für mich Zeichen genug, was ich von den präsentierten Daten halten kann.

Die Frage sollte m.M.n. auch eher hier kommuniziert werden.
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Falls die Entscheidung über einen Anspruch streitig herbeigeführt werden muss dient die Datenerfassung am Airport als Grundlage, nicht die Angabe in einem Inkassoportal.
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Obwohl ich von den Inkassounternehmen nicht so viel halte wäre für den Fluggast hier vielleicht der Weg anzuraten genau über dieses Inkassounternehmen den eventuellen Anspruch beitreiben zu lassen. Schließlich ist das in diesem Grenzfall ein für den Fluggast risikoloser Weg da ja nur im Erfolgsfall an das Portal bezahlt werden muß (ca. 25% der beigetriebenen Summe). Somit würde die evtl. falsche Zeitangabe diesem Unternehmen unangenehm auf die Füße fallen.
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Mit Wissen um die Relevanz der Daten kann man sich die Mühe schlichterdings sparen.
Curi hatte ja schon auf den passenderen Thread verwiesen, dort findet man auch einen Link zum Beschwerdeformular der Fluggesellschaft.
Wenn überhaupt wäre die Benutzung dieses Kontakts für mich der erste Schritt.