Erstattung bei Kofferdiebstahl am Gepäckband
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Hallo zusammen,
wer kommt für den Verlust auf, wenn am Kofferband durch einen Mitreisenden der Koffer gestohlen wird? Zahlt auch in diesem Fall die Fluggesellschaft? Schießlich kann sie nicht nachweisen, dass der Koffer tatsächlich am Zielort angelangt ist, oder wird der Koffer vor dem Ablegen auf dem Gepäckband gescannt?
Ich frage, da ich vor einiger Zeit gerade noch rechtzeitig bemerkte, wie jemand mit meinem Koffer wegging und ihm diesen wieder abnehmen konnte (Verwechslung scheint mit aufgrund der Reaktion unwahrscheinlich)...
Grüße, Anna.
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Die Hausratversicherung.....
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Thorben,
die Hausratversicherung zahlt nicht bei einfachem Diebstahl. Sie zahlt bei Einbruchdiebstahl und Raub.Die Reisegepäckversicherung zahlt u.a, wenn das Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich im Gewahrsam eines Gepäckbeförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Interessante Frage: wann endet der Gepäckbeförderungsvertrag? Vor dem Kofferband, auf dem Kofferband oder nach dem Kofferband?
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"Erika1" wrote:
Interessante Frage: wann endet der Gepäckbeförderungsvertrag? Vor dem Kofferband, auf dem Kofferband oder nach dem Kofferband?Hallo Erika1:
Diese Frage erörterte ich erst kürzlich im Reisebüro.
Im Schadensfall ist das sehr schwer zu beweisen, wann der Koffer abhanden kam.
Z.B. bei o.g. Fall, wenn der **** den Koffer weggetragen hätte und er dann auf Nimmerwiedersehen gewesen wäre.Ich muss ja am Kofferband nicht den Empfang des Koffers quittieren.
Mir wurde im Reisebüro gesagt, die Gepäckvers. zahlt nicht, wenn ich den Koffer unbeaufsichtigt lasse. Ist dies jetzt unbeaufsichtigt, wenn ich mich nicht gleich ans Band hechte um den Koffer zu erspähen.
Wann endet also der Gepäckbeförderungsvertrag? Das würde mich auch interessieren.
Bei uns war vor 2 Jahren in Malaga der Buggy weg. Ging dann zum Schalter und anhand der Gepäckscheine wurde er uns ins Hotel nachgeliefert, da in München am Gate stehengelassen.
Was aber, wenn er nicht nachgekommen wäre? -
Die Frage ist doch eigentlich das richtige für eine Erörterung unseres rechtsgelehrten mosaik oder ??
Ich mein so abwegig das alles klingt, so interessant ists doch auch darauf eine Antwort zu bekommen, denn das letzte womit ich auf einer Reise rechnen würde, ist das Gepäck am Band geklaut zu bekommen aber wie der Fall ja zeigt gibt es nichts was es nicht gibt.Gruß
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Also, eine Reisegepäckversicheung könnt Ihr euch sparen. Die zahlt so gut wie nie. Schon, wenn du deinen Koffer beim Einchecken abstellst , um die Tickets über den Tresen zu reichen. Handelst du grob fahrlässig, weil du den einen Moment aus den Augen gelassen hast. Mich würde auch interessieren, wenn ein lieber Mitreisender sich meinen Koffer (aus versehen? ) vom Gepäckband schnappt. Ich stehe auch nicht direkt am Band. Dazu noch eine Anmerkung:
Müßt ihr alle immer bis 1 mm am Gepäckband stehen? Wenn alle einen Abstand von ,sage mal, 1,5 m halten, kann jeder einfach immer vortreten, wenn sein Koffer kommt, ohne den Vorderman erst einen Faustschlag ins Kreuz zu geben und anschließen den Koffer den anderen vor das Knie zu schlagen. Eine gelbe Linie wäre nicht schlecht. Dann sieht man,frau auch wenn ein lieber Mitreisender den falschen Koffer erwischt.
Gruß
Siegi -
Tja, diese Frage habe ich mir so noch nie gestellt!
Ich bin Versicherungsfachfrau, kann sie aber, ehrlich gesagt, auch nicht beantworten.
Natürlich handelt man fahrlässig, wenn ich den Koffer z.Bsp. irgendwo hinstelle, weil ich mir eine COla kaufen muß... Das ist dann wirklich dumm vom Reisenden selbst.
Aber was ist jetzt mit dem Gepäckband? Es kann ja keiner von mir verlangen, daß ich mich an den Anfang des Gepäckbandes stelle, alle Koffer inspiziere und dann den meinen sofort raushole! Die Umstände sind doch meistens anders, oder?? Wie siegfried gesagt hat, jeder will mit den Zehenspitzen ganz vorne stehen, und wenn ein Hintermann seinen Koffer holen will, dann muß er sich erst mal einen Weg dorthin frei raufen! Derweil man das macht, kann schon wieder ein anderer mit meinem Koffer verschwinden, weil er glaubt, tolle Dinge darin zu entdecken.
Ich vespreche Euch, ich frage mal meinen Chef nach, ob da evtl. die Reiseversicherung (inkl. Gepäck natürlich) dafür aufkommt, und wenn auf Kulanz, ist ja dann auch egal!
Die Haushaltsversicherung??? Es gibt wohl eine sogenannte Aussenversicherung (bei uns in Österreich, bevor sich wieder jemand aufregt!), die ist aber dafür gedacht, wenn mir im Urlaub was aus dem Hotelzimmer geklaut werden sollte (Einbruch). Aber evtl. geht es auch hier auf Kulanz. Der Koffer war ja in Gewahrsam des Beförderers, also hatte ich ja gar keine Chance, auf diesen immer durchgehend aufzupassen - ausser ich fliege im Frachtraum mit!
Tja, das ist eine heikle Angelegenheit!
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"Siegfried" wrote:
Anmerkung:
Müßt ihr alle immer bis 1 mm am Gepäckband stehen? Wenn alle einen Abstand von ,sage mal, 1,5 m halten, kann jeder einfach immer vortreten, wenn sein Koffer kommt, ohne den Vorderman erst einen Faustschlag ins Kreuz zu geben und anschließen den Koffer den anderen vor das Knie zu schlagen. Eine gelbe Linie wäre nicht schlecht. Dann sieht man,frau auch wenn ein lieber Mitreisender den falschen Koffer erwischt.
Gruß
SiegiIch glaub, eine gelbe Linie würd da auch nicht helfen, höchstens ein Elektrozaun.
Darum siehst ja Deinen Koffer erst, wenn er 3 mal ums Eck gelaufen ist.
Ob dass dann fahrlässig ist. Ich schließe schon seit Jahren keine Gepäckvers. mehr ab, da ich Sie unnütz finde. Aber das ist nur meine Meinung, es steht jedem frei, sämtl. Gefahren zu versichern.
Wenns mir die Unterhosen aus dem Zimmer klauen, zahlt ja die Hausrat, wobei das in dem Moment auch nichts bringt
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@ mosaik
Peter, wo bist Du? Kannst Du die Frage von Leia74 beantworten?
Ich habe versucht, mich schlau zu machen, aber so richtig Erhellendes im juristischen Sinne habe ich nicht rausbekommen.Ein Jurist aus unserem Bekanntenkreis war der Meinung: eigenes Risiko! Das wäre so, wie wenn ich einen Koffer auf der Straße abstelle, werde abgelenkt, drehe mich rum und in der Zwischenzeit hat ihn einer geklaut.
Ob das aber wirklich so richtig ist, weiß ich nicht.
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Vermutlich endet die Haftung des Transportunternehmens mit dem Auflegen auf das Kofferband. Von da an muß der Besitzer selbst auf sein Eigentum achten.
Über die Haftung und den Haftungsumfang gibt es eine Menge nachzulesen, aber über das Ende der Haftung nicht.
Lediglich der Beginn ist klar: mit der Aufgabe des Gepäcks beim Check-In.
edit:
s. Montrealer Abkommen -
Ich bin der Meinung, daß jeder Fluggast selbst dafür verantwortlich ist, nur sein eigenes Gepäck vom Kofferband zu nehmen.
Ganz unabhängig von der Haftungsfrage hat es sich in der Praxis bewährt, sein Gepäck eindeutig zu kennzeichnen. Das kann das berühmte rote Schleifchen am Griff sein, ein bunter Koffergurt, ein Vorhängeschloß, bunte Kofferanhänger (gab es vor kurzem bei einem großen schwedischen Einrichtungshaus), etc.. Das sind Kleinigkeiten, die helfen, den eigenen Koffer schnell und eindeutig zu identifizieren und gleichzeitig davor schützen, daß der Koffer versehentlich von jemand anderem mitgenommen wird. Gegen Diebstahl schützt natürlich auch die beste Markierung nicht.
P.S.: "Rote Schleifchen" habe ich mittlerweile schon oft gesehen - diese Methode ist also schon etwas zu bekannt

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Also wenn mein Koffer nicht ankommt, wieso muß man davon ausgehen, daß der Koffer vom Laufband gestohlen wurde?
Doch wohl eher, daß er gar nicht erst angekommen ist. Ich kann doch erst wieder über meinen Koffer verfügen, sprich auf ihn aufpassen, wenn ich ihn habe, und nicht, wenn er irgendwo aufs Laufband gelegt wurde.
Wenn man sieht, daß er von Fremden vom Laufband genommen wird, ist das doch eine andere Sache.
Ich hab auf meinen Koffern immer buntes Klebeband, ein Streifen rot oder Silber oder so.
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Man kann auf den Koffer draufkleben, was man will, wenn ihn jemand vom Band geklaut hat, bevor man ihn selber entdeckt hat, nützt das alles gar nichts. Aber, wenn man ihn noch gar nicht entdeckt hat, weiß man andererseits ja auch nicht, ob er vom Band geklaut wurde oder gar nicht erst angekommen ist. In diesem Falle meldet man den Koffer als verlustig gegangen und wird, falls er nicht auffindbar ist, Schadenersatz bekommen..
Wenn man ihn auf dem Band gesehen hat, konnte aber (noch) nicht dran kommen, und er wird dann geklaut, erhält man keinen Ersatz, sofern man bei der Anzeige des Vorganges ehrlich ist.
Ich fordere hiermit alle, denen solches widerfährt, auf, ehrlich zu sein!
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@ eslipart
Wat machsde denn, wenn Du den Koffer gesehen hast und es nicht bemerkst, daß ihn jemand klaut? Weil Dir aus welchem Grunde auch immer der Sichtkontakt versperrt ist?
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Hmm, wirklich eine schwierige Frage, oder doch nicht?
Zunächst die Obhut: beim Check-In wird einem der Koffer abgenommen. Soweit klar.
Nach der Ankunft hat der Mitarbeiter, der den Koffer auf das Gepäckband legt, den Koffer zum letzten Mal in der Hand, der Koffer ist also bis dahin noch in Gewahrsam der Transportgesellschaft.
Dann aber taucht der Koffer in der Öffentlichkeit auf, das Kofferband wird nicht vom Personal beaufsichtigt. Für mich bedeutet das: in dem Augenblick, in dem der Koffer durch diese Sperre läuft, bin ich selbst dafür veranwortlich.
Eine Markierung kann helfen; wir haben schrillbunte Kofferbänder und stellen uns in die Nähe der Ausgangsöffnung. Wir sehen den Koffer dann (fast) immer sofort und verfolgen ihn mit Argusaugen, bis er an unserer Position ankommt.
Koffer sehen sich oft sehr ähnlich, sicherheitshalber sollte man immer nochmal auf den Gepäckanhänger schauen, um Verwechslungen auszuschließen - mit fremden Klamotten ist niemand gedient.
Es ist bestimmt nicht auszuschließen, daß sich Diebe, die gar nicht im Flugzeug saßen bzw. einen Grund haben, sich am Flughafen aufzuhalten, beim Gepäckband einfinden und zugreifen.
Allerdings habe ich auch schon Fluggäste beim Verlassen den Fliegers sagen hören: "Das dauert doch so lange, bis die Koffer kommen, gehen wir erstmal etwas trinken"...
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Erika, wir haben auch schon oft gesehen, daß Gepäckstücke 20-30 mal durchlaufen, bevor sie entnommen werden. Ich halte das einerseits zwar auch für fahrlässig, aber von rechtlichem Belang ist es nicht, da ich so oder so für den Verlust selber aufkommen muß.
Ich denke, es ist wirklich wichtig, wie Du schreibst, die Koffer zu beobachten, bis sie bei mir ankommen. In der Zwischenzeit kann ich dann meine "Zugriffsposition" langsam optimieren und muß nicht wie ein Rambo aus der dritten Reihe nach vorne schießen, wenn mein Koffer ankommt. -
Interessant wäre in dem Fall doch, ob die Koffer vom Flieger auf dem Weg zum Gepäckband ausgescannt werden, was ich aber nicht glaube!
Nur glauben heißt bekanntlich nicht wissen!
Dann wäre die Haftungsfrage schnell geklärt. Ansonsten wird es immer Auslegungssache oder Kulanz der Versicherung bleiben, so IMHO.
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"salvamor41" wrote:
Erika, wir haben auch schon oft gesehen, daß Gepäckstücke 20-30 mal durchlaufen, bevor sie entnommen werden. Ich halte das einerseits zwar auch für fahrlässig, aber von rechtlichem Belang ist es nicht, da ich so oder so für den Verlust selber aufkommen muß.
Ich denke, es ist wirklich wichtig, wie Du schreibst, die Koffer zu beobachten, bis sie bei mir ankommen. In der Zwischenzeit kann ich dann meine "Zugriffsposition" langsam optimieren und muß nicht wie ein Rambo aus der dritten Reihe nach vorne schießen, wenn mein Koffer ankommt.Ja und das hätte auch mein Koffer sein können, denn insbesondere bei Umsteigeverbindungen ist es schon x mal (in ca. 30% der Fälle) Vorgekommen, dass unser Gepäck weit vor uns am Zielort war, bis jetzt haben wir den dann aber immer beim Schalter der Fluggesellschaft oder er wurde einfach neben dem Gepäckband abgestellt, abholen können....
In sofern ist dann definitiv die Fluggesellschaft haftbar bei Verlust.....
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"salvamor41" wrote:
@ mosaikPeter, wo bist Du?
... in Italien war ich, wo sonst ?????
Zur Frage, da ich schon vor einiger Zeit hier irrte und mich da nochmals ganz schlau gemacht habe:
"Die Schadensereignisse Zerstörung, Verlust[Anm. mosaik: Diebstahl] oder Beschädigung müssen an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten sein, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand (Art. 17 II 1 MÜ*/Art. 18 II WA**). Aufgegeben ist das Reisegepäck nur, wenn es dem Luftfrachtführer vor oder bei Reiseantritt in dessen Obhut übergeben worden ist, also vom Check-In bis zur Entgegennahme am Gepäckband..."
- Abkommen von Montreal
** Warschauer Abkommen
Quelle: Dr. Führich, 2005, Randnote 1080 "Obhutshaftung"
Somit muss die Fluggesellschaft auch bei Diebstahl nach dem Check in haften.
Gruß
Peter - Abkommen von Montreal
