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Tuifly (X3)

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  • cordi1010C Offline
    cordi1010C Offline
    cordi1010
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1301

    Hallo
    Seit Stunden versuche ich den web check in für meinen Rückflug von hrg nach dus zu erstellen, leider absolut erfolglos. Es werden mir immer nur 2 Plätze angezeigt, welche dann schon vergeben sind. Ich habe noch nie eine schlechtere Software gesehen. Oder man versucht die 16 euro für ausgesuchte Plätze mit aller Gewalt zu kassieren.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1302

      Kann ich so nicht bestätigen, habe eben für meinen Rückflug von Rabil mühelos online eingechecked ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HennenkämperH Offline
        HennenkämperH Offline
        Hennenkämper
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1303

        @tuerkeirot

        Auch wenn es zu spät kommt: Lt. Service-Hotline hat Tuifly den Baggage-Dropoff generell abgeschaft.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1304

          DUS - BVC / BVC - MUC
          Tadellos hinsichtlich Preis/ Leistung - hatten auch noch den Dusel, auf dem Rückflug je eine Reihe beanspruchen zu dürfen (mit Megakater) ...
          Hinzus hatten wir ein Frühstück gebucht (war ebenfalls preiswürdig und ich endlich mal satt!), beide Flüge überpünktlich.
          Stop auf Sal auf dem Rückflug - hin stiegen wir als Erste aus und flogen halt die Sal Urlauber noch 10min weiter.
          Im Vergleich mit Linie wenig Driss, nach abenteuerlichen Anreisen klares Votum für X3!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • waldenbuchmanW Offline
            waldenbuchmanW Offline
            waldenbuchman
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1305

            Tui-Fly Flugausfall Entschädigung / Wie am Besten vorgehen ?

            Hallo Zusammen,
            ich hätte vom 05.10 -12.10.2016 eine Reise nach Kos mit TUI und
            Fluggesellschaft TUI Fly antreten wollen. Ich habe mich auf eine
            Woche Windsurfen, gutes Essen, Abende am meer gefreut.
            Am 05.10 fuhr ich mit dem taxi zum Flughafen, ca. 11:00. Dort liess
            man mich einchecken und nahm meinen Koffer entgegen. Am Gate ca
            1 Stunde vor dem Flug wechselt an der Anzeige mein Flug auf Cancelled
            und kurz danach fast alle TUI Fly Flüge auf cancelled.
            Dann erfuhr ich am Tui Fly Schalter , dass TUI und TUI Fly kurzfristig den
            Urlaub stornieren. Es gäbe einen hohen Krankheitsstand. Meine Koffer
            durfte ich mir selbst wieder mit etwas Aufand aus einem berg von
            Koffern heraussuchen.
            Warum man mirdass nicht schon einen Tag vorher mitgeteilt hat, o
            der am Morgen des Tages, ist mir ein Rätsel. Durch Einsatz meines
            Reisebüros erhielt ich immerhindie Reisekosten zurück.
            ich wollte nun Flugausfall Entschädigung und nutzlose vertane Urlaubszeit
            gelten machen, habe TUI und TUI Fly angeschrieben. Die sagen nun einfach mit
            einer aus meiner Sicht gewissen Arroganz, das seien halt aussergewöhnliche
            Umstände, dass so viele Leute auf einmal krank werden.
            Hat nun schon jemand mit ähnlichen Erfahrungen in der Woche 05.10 bis 12.10,
            in der ja fast alle TUI Flüge ausfielen, den Rechtsweg beschritten ?
            Wenn ja, ist es besser es selbst per Anwalt zu machen oder sollte man das
            einem Flugrechtportal überlassen ?
            Zum Hintergrund : Am Wochenende vor dem 05.10 wurde in der Presse
            Umstrukturierungsgerüchte der TUI Fly bekannt. Dann traten in der Woche
            danach sehr viele Krankheitsfälle auf beim Tui Fly Personal, was naürlich
            nichts miteinander zutun hat. Am Ende der Woche wurde von TUI Fly bekanntgegeben,
            dass die Umtsrukturierung verschoben wird. Dann sank die Anzahl der kranken
            Mitarbeiter wieder, was natürlich auch nichts miteinander zu tun hat.
            Im Voraus vielen Dabk für Eure Mühe,
            der waldenbuchman

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #1306

              Meines Wissens sind zu diesem spezifischen Sachstand bislang noch keine Urteile ergangen.

              Die Gretchenfrage ist die Bewertung, ob es sich denn um eine personelle Notsituation wegen einer Krankheitswelle (betriebsimmanent) handelte, die nach regelmäßiger Rechtsauffassung zum Risiko des Luftverkehrsunternehmers gehört, oder die betroffene Fluggesellschaft nachweisen kann, dass es sich tatsächlich nicht um Krankmeldungen handelte sondern um einen von außen gesteuerten Sabotageakt.

              Ob die direkte Bevollmächtigung eines Anwalts oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens des Flugerstattungsgenres sinnvoller ist hängt von verschiedenen Umständen ab.
              Mit einer Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ausgestattet ist ein Anwalt wohl die richtige Wahl.
              Selbst ohne eine solche können die Prozess- und Anwaltskosten noch geringer sein als die Provisionsforderung des Inkassounternehmens - das muss man im Einzelfall abwägen.

              Ich bin - entgegen meiner sonstigen Haltung zur Thematik! - bei dieser komplexen Sachstandsproblematik allerdings wenig zuversichtlich, dass man im Alleingang etwas bewirken kann und rate zu der einen oder anderen der beiden fachlich gestützten Varianten.
              Soviel zur Entschädigung Flug.

              Hier steht ja aber auch noch eine evtl. Entschädigung für unnütz aufgewendete Urlaubszeit - also ein Anspruch gegen den Veranstalter - im Raum. Streng genommen könnte man 40-50% der Reisekosten zusätzlich als Entschädigung fordern, unbeachtlich der Erstattung des Erlangten.
              Insofern wäre tatsächlich die Hinzuziehung eines Anwalts überlegenswrt, könnte er sich immerhin verschiedener Ansprüche in einem Rutsch annehmen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • waldenbuchmanW Offline
                waldenbuchmanW Offline
                waldenbuchman
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1307

                Zusatzfrage : Ist Erforschung eines möglichen neuen "TUIfly (X3)-Virus" geplant ?

                Hallo zusammen,

                eine Zusatzfrage habe ich noch vergessen. Wir wollen doch alle nur das beste für die Menschheit.

                Ist es geplant, ein eventuelles neues Virus zu erforschen, das in der ersten Hälfte des
                Oktobers nur bei TUI Fly Mitarbeitern auftrat und auch dann wieder schnell verschwand.

                Ganz so einfach ist es doch nicht.

                Eventuell befällt das mögliche Virus auch andere Menschen, die mit dem TUI Logo
                in Berührung kommen. Mir ist aufgefallen, dass die Spieler von Hannover 96 auch das
                TUI Logo auf dem Trikot haben. Nun, vielleicht haben die nicht gemerkt, dass sie von einem
                Virus befallen wurden. Dann wurden sie sehr geschwächt und sind von der 1. Bundesliga in
                die 2. Bundesliga abgestiegen, sogar mit deutlichem Abstand als Tabellenletzter !!

                Das ist doch verdächtig, oder Nicht ?

                Vielleicht sollte ich "Ditsche", den kompetenten Weltbüger mal anschreiben,
                ob, er das erforschen kann,

                Gruss, waldenbuchman

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ArminA Offline
                  ArminA Offline
                  Armin
                  schrieb am zuletzt editiert von Armin
                  #1308

                  Dittsche- unabhängig stelle ich doch mal fest daß der Tuifly-Flug Bestandteil einer Pauschalreise des RV TUI Deutschland war. Ich halte genauso wie @vs die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zumindest für überlegenswert, es wurde Dir doch seitens des RV TUI kein Angebot einer Ersatzbeförderung (z.B. andere Airline bzw. Airport) gemacht?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • waldenbuchmanW Offline
                    waldenbuchmanW Offline
                    waldenbuchman
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1309

                    Nein,

                    es wurde mir kein Ersatzangebot gemacht. Allen Reisenden wurde ein Blatt Papier in die Hand
                    gedrückt, dass TUI die komplette Reise ( 1 Stunde vor Reisebeginn !!) storniert, weil
                    überproportional viele sehr kurzfristige Krankmeldungen TUI fly Crews vorlägen.

                    Dann frage ich mich : Warum lässt man mich anreisen ? Warum lässt man mich einchecken und
                    nimmt meinen Koffer entgegen ?

                    Den Koffertag habe ich immer noch

                    Bevor ich jetzt viel Zeit und Geld in ein Rechtsverfahren investiere möchte ich abschätzen
                    ob das sinnvoll ist. Oder erfahren, ob das schon Leute getan haben.

                    Der Hohn ist, Tui Fly schreibt, wenn ich meine Taxi Fahrten zum/vom Flughafen als Mehraufwände
                    erstattet haben möchte, dann soll ich doch die Quittungen vorlegen. Wer denkt denn daran,
                    dass bei einem Weltkonzern Flüge ausfallen und man Quittungen vom taxi fahrer fordern und
                    aufheben soll, wie bei einer Geschäftsreise. Naja, wenn ich das soll, dann nehme ich doch
                    lieber in der Zukunft einen anderen Reiseveranstalter und eine andere Airline.

                    Meine Anmeldung von Ansprüchen gem. Verordnung (EG) Nr. 261/2004
                    wurde verneint. Es ist auch ein Riesenaufwand TUI Fly wegen des Fluges und TUI wegen
                    nutzlos vertaner Urlaubszeit anzuschreiben, was ich getan habe.

                    TUI hat nicht einmal geantwortet, nur ein maschinell erzeugtes Entschuldigunsschreiben
                    per Mail geschickt, Das seien halt ausssergewöhnliche Umstände. Pecht gehabt !!

                    Gutes Management und Problembewusstsein scheint man da nicht wichtig zu nehmen.
                    Kundenorientierung sehe ich auch nicht

                    Wieso bindet das TUI Fly Management seine Mitarbeiter
                    nicht in geplante Umstrukturierungspläne ein ?

                    Wieso legen TUI und TUI Fly nicht offen, wie man solche Dinge in Zukunft verbessern
                    will ?

                    Wieso bietet man nicht selbst aus Kundenkulanz Entschädigung an ?

                    Ich gratuliere TUI Fly zu Ihrer Rechtsabteilung. Darauf scheint man mehr Wert zu legen,
                    als auf langfristige Kundenbindung und als auf das Kerngeschäft Leute sicher und verlässlich
                    in den Urlaub zu bringen.

                    Wie kann TUI und TUI Fly garantieren, dass nicht nächstes jahr die selben Probleme
                    auftreteten ?

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • JM1971J Offline
                      JM1971J Offline
                      JM1971
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1310

                      @waldenbuchman

                      habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen

                      hier stand der dinge

                      Obwohl wir konkret aufgezeigt haben, wie ein möglicher Kompromiss aussehen könnte, hat TUIfly bislang einer außergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt.

                      Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.

                      Wir erwarten, die Prozesse durch mehrere Instanzen führen zu müssen. Es kann daher eine Zeit lang dauern bis wir ihre Entschädigung erkämpft haben. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte.

                      waldenbuchmanW 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ArminA Offline
                        ArminA Offline
                        Armin
                        schrieb am zuletzt editiert von Armin
                        #1311

                        Bezüglich EU VO261/04 wird die Kernfrage sein inwieweit die Massenerkrankungen dem Wirkungsbereich von Tuifly zuzuordnen sind. Mein Gefühl sagt mir nein..ich befürchte daß man hier als 2.Sieger aus dem Gerichtssaal geht..

                        ich vermute daß der Weg über Pauschalreise/Ersatzbeförderung für @waldenbuchman eher zielführend ist.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • JM1971J JM1971

                          @waldenbuchman

                          habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen

                          hier stand der dinge

                          Obwohl wir konkret aufgezeigt haben, wie ein möglicher Kompromiss aussehen könnte, hat TUIfly bislang einer außergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt.

                          Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.

                          Wir erwarten, die Prozesse durch mehrere Instanzen führen zu müssen. Es kann daher eine Zeit lang dauern bis wir ihre Entschädigung erkämpft haben. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte.

                          waldenbuchmanW Offline
                          waldenbuchmanW Offline
                          waldenbuchman
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1312

                          @JM1971 sagte:

                          @waldenbuchman

                          habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen

                          hier stand der dinge

                          Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.

                          Hallo JM1971,

                          vielen Dank für die hilfreiche Information. Ich werde mir auch Anfang 2017 überlegen, wie
                          ich mein Ansprüche geltend mache,

                          waldenbuchman

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • waldenbuchmanW waldenbuchman

                            @JM1971 sagte:

                            @waldenbuchman

                            habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen

                            hier stand der dinge

                            Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.

                            Hallo JM1971,

                            vielen Dank für die hilfreiche Information. Ich werde mir auch Anfang 2017 überlegen, wie
                            ich mein Ansprüche geltend mache,

                            waldenbuchman

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1313

                            Ich kann dir schon mal soviel sagen, dass ich die Zuversicht der einschlägigen Beitreiber nicht teile.
                            Bisher sind Urteile zur Streichung wegen Personalmangels nur für einzelne Flüge und Crewausfälle ergangen, nicht für die Dimension von 50% Krankenstand, wie seinerzeit ursächlich für die Streichung deiner Reise, Waldenbuchmann.
                            Insofern ist alles offen, diese Entscheidungen der Vergangenheit heranzuziehen um medial Hoffnung zu verströmen war sicherlich etwas kurz gedacht von den Autoren dieser Äußerungen.
                            Zudem hat die TUIfly ein überaus vitales Interesse, den enormen Schaden in Grenzen zu halten und damit auch der Maßnahme wenigstens eines Teils ihrer abschreckenden Wirkung zu berauben.
                            Etwas aussichtsreicher erscheint mir hier eine Einrede beim Veranstalter, der sich in diesem Fall nicht allein mittels des Flugausfalls von Schadenersatzforderungen exkulpieren kann. Möglich, dass auch seitens der Pauschalreiseabteilung mit "unvorhersehbarem Ereignis" argumentiert wird, quasi die Aschewolke 2.1; jedenfalls wirst du noch ziemlich lange warten müssen, bis erste seismologische Ausschläge von gerichtlicher Seite aufgezeichnet werden können.
                            Übrigens wird die Thematik auch im Forum Meinungen zu reiserechtliche Fragen diskutiert und zwar in dem Thread Alles zu Änderung der Flugzeit nach Reiseantritt, der im oberen Abschnitt der Seite festgetackert ist.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #1314

                              @waldenbuchmann
                              Übrigens hatte es bei der Eyjafjallayökull Geschichte Ersatzreiseangebote gegeben (wenigstens von TUI), die zumindest hinsichtlich der aufgewendeten Urlaubszeit entschädigende Wirkung entfalteten. Habe ich richtig verstanden, dass die TUI dir ihrerseits kein solches Angebot unterbreitet hat oder hattest du von vorn herein kein Interesse an einem solchen?
                              (o.t. Ist das blöd, dass man nicht während des Schreibens auf den Threadverlauf zurückgelangt - oder bin nur ich zu blöd dafür?)

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1315

                                OT

                                Momentan meines Wissens nur über ein zweites Browserfenster und halte ich das auch für eine deutliche Verschlechterung, aber vielleicht ändert man ja noch was?!

                                Hand aufs Herz, den Vulkannamen hast Du für die richtige Schreibweise aber jetzt auch gegockelt?! 😘

                                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                                  OT

                                  Momentan meines Wissens nur über ein zweites Browserfenster und halte ich das auch für eine deutliche Verschlechterung, aber vielleicht ändert man ja noch was?!

                                  Hand aufs Herz, den Vulkannamen hast Du für die richtige Schreibweise aber jetzt auch gegockelt?! 😘

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1316

                                  Nein. Das ist aber einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass der Kerl für eine fundamentale Änderung in meinem Leben ursächlich war.
                                  Und natürlich weil ihn sonst nur Isländer ungegoogled buchstabieren können ... 😛

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1317
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                      clemitator
                                      schrieb am zuletzt editiert von clemitator
                                      #1318

                                      Hallo und Danke an Alle die bereits ihre Zeit ins Forum investierten!!!
                                      Ich bin ein Newbie in Sachen Online Check in........könnt die Keule schon mal rausholen!!!!
                                      Also....bei X3 kann man ja ab 30 Tage vor Flug einchecken,wir fliegen 21 Tage weg,heisst das ich könnte von zu hause aus bereits den Rückflug einchecken???Und kann ich Boardkarten für zwei Personen auf einem Smartphone speichern oder ist das irgenwie gmail account gebunden oder so??? (die Frage war jetzt doch doof) Da es ja bekanntlich keine doofen Fragen gibt,bin ich auf Eure Antworten gespannt 😉.
                                      lg clemens

                                      Edit: das mit dem von zu Hause schon Rückflug einchecken habe ich gefunden,geht wohl. Bleibt die Frage mit den Boardkarten für zwei Personen auf ein Smartphone.....

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1319

                                        3. BordkarteAuf der Bordkarte finden Sie den Terminal/Flugsteig Ihres Fluges. Änderungen des Terminals oder Flugsteige an den Flughäfen sind jederzeit möglich. Bitte achten Sie deshalb am Flughafen auf eine eventuelle Änderung!
                                        Sie können Ihre Bordkarte(n) zu Ihrem iphone Passbook oder Android PassWallet hinzufügen oder auf Ihrem Smartphone verwenden. Alle Bordkarten werden an eine E-Mail Adresse gesendet.

                                        schau mal hier

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1320

                                          Servus Clemi,
                                          du kannst die Bordkarten auf ungefähr jeden Emailaccount senden lassen, musst halt dann von deinem Schmarrnfon Zugriff drauf haben.
                                          Hab ich so im letzten Quartal 12x problemlos praktiziert und bin daher zuversichtlich, dass es auch bei dir klappt.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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