Tuifly (X3)
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Hallo
Seit Stunden versuche ich den web check in für meinen Rückflug von hrg nach dus zu erstellen, leider absolut erfolglos. Es werden mir immer nur 2 Plätze angezeigt, welche dann schon vergeben sind. Ich habe noch nie eine schlechtere Software gesehen. Oder man versucht die 16 euro für ausgesuchte Plätze mit aller Gewalt zu kassieren. -
Kann ich so nicht bestätigen, habe eben für meinen Rückflug von Rabil mühelos online eingechecked ...
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Auch wenn es zu spät kommt: Lt. Service-Hotline hat Tuifly den Baggage-Dropoff generell abgeschaft.
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DUS - BVC / BVC - MUC
Tadellos hinsichtlich Preis/ Leistung - hatten auch noch den Dusel, auf dem Rückflug je eine Reihe beanspruchen zu dürfen (mit Megakater) ...
Hinzus hatten wir ein Frühstück gebucht (war ebenfalls preiswürdig und ich endlich mal satt!), beide Flüge überpünktlich.
Stop auf Sal auf dem Rückflug - hin stiegen wir als Erste aus und flogen halt die Sal Urlauber noch 10min weiter.
Im Vergleich mit Linie wenig Driss, nach abenteuerlichen Anreisen klares Votum für X3! -
Tui-Fly Flugausfall Entschädigung / Wie am Besten vorgehen ?
Hallo Zusammen,
ich hätte vom 05.10 -12.10.2016 eine Reise nach Kos mit TUI und
Fluggesellschaft TUI Fly antreten wollen. Ich habe mich auf eine
Woche Windsurfen, gutes Essen, Abende am meer gefreut.
Am 05.10 fuhr ich mit dem taxi zum Flughafen, ca. 11:00. Dort liess
man mich einchecken und nahm meinen Koffer entgegen. Am Gate ca
1 Stunde vor dem Flug wechselt an der Anzeige mein Flug auf Cancelled
und kurz danach fast alle TUI Fly Flüge auf cancelled.
Dann erfuhr ich am Tui Fly Schalter , dass TUI und TUI Fly kurzfristig den
Urlaub stornieren. Es gäbe einen hohen Krankheitsstand. Meine Koffer
durfte ich mir selbst wieder mit etwas Aufand aus einem berg von
Koffern heraussuchen.
Warum man mirdass nicht schon einen Tag vorher mitgeteilt hat, o
der am Morgen des Tages, ist mir ein Rätsel. Durch Einsatz meines
Reisebüros erhielt ich immerhindie Reisekosten zurück.
ich wollte nun Flugausfall Entschädigung und nutzlose vertane Urlaubszeit
gelten machen, habe TUI und TUI Fly angeschrieben. Die sagen nun einfach mit
einer aus meiner Sicht gewissen Arroganz, das seien halt aussergewöhnliche
Umstände, dass so viele Leute auf einmal krank werden.
Hat nun schon jemand mit ähnlichen Erfahrungen in der Woche 05.10 bis 12.10,
in der ja fast alle TUI Flüge ausfielen, den Rechtsweg beschritten ?
Wenn ja, ist es besser es selbst per Anwalt zu machen oder sollte man das
einem Flugrechtportal überlassen ?
Zum Hintergrund : Am Wochenende vor dem 05.10 wurde in der Presse
Umstrukturierungsgerüchte der TUI Fly bekannt. Dann traten in der Woche
danach sehr viele Krankheitsfälle auf beim Tui Fly Personal, was naürlich
nichts miteinander zutun hat. Am Ende der Woche wurde von TUI Fly bekanntgegeben,
dass die Umtsrukturierung verschoben wird. Dann sank die Anzahl der kranken
Mitarbeiter wieder, was natürlich auch nichts miteinander zu tun hat.
Im Voraus vielen Dabk für Eure Mühe,
der waldenbuchman -
Meines Wissens sind zu diesem spezifischen Sachstand bislang noch keine Urteile ergangen.
Die Gretchenfrage ist die Bewertung, ob es sich denn um eine personelle Notsituation wegen einer Krankheitswelle (betriebsimmanent) handelte, die nach regelmäßiger Rechtsauffassung zum Risiko des Luftverkehrsunternehmers gehört, oder die betroffene Fluggesellschaft nachweisen kann, dass es sich tatsächlich nicht um Krankmeldungen handelte sondern um einen von außen gesteuerten Sabotageakt.
Ob die direkte Bevollmächtigung eines Anwalts oder die Beauftragung eines Inkassounternehmens des Flugerstattungsgenres sinnvoller ist hängt von verschiedenen Umständen ab.
Mit einer Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung ausgestattet ist ein Anwalt wohl die richtige Wahl.
Selbst ohne eine solche können die Prozess- und Anwaltskosten noch geringer sein als die Provisionsforderung des Inkassounternehmens - das muss man im Einzelfall abwägen.Ich bin - entgegen meiner sonstigen Haltung zur Thematik! - bei dieser komplexen Sachstandsproblematik allerdings wenig zuversichtlich, dass man im Alleingang etwas bewirken kann und rate zu der einen oder anderen der beiden fachlich gestützten Varianten.
Soviel zur Entschädigung Flug.Hier steht ja aber auch noch eine evtl. Entschädigung für unnütz aufgewendete Urlaubszeit - also ein Anspruch gegen den Veranstalter - im Raum. Streng genommen könnte man 40-50% der Reisekosten zusätzlich als Entschädigung fordern, unbeachtlich der Erstattung des Erlangten.
Insofern wäre tatsächlich die Hinzuziehung eines Anwalts überlegenswrt, könnte er sich immerhin verschiedener Ansprüche in einem Rutsch annehmen. -
Zusatzfrage : Ist Erforschung eines möglichen neuen "TUIfly (X3)-Virus" geplant ?
Hallo zusammen,
eine Zusatzfrage habe ich noch vergessen. Wir wollen doch alle nur das beste für die Menschheit.
Ist es geplant, ein eventuelles neues Virus zu erforschen, das in der ersten Hälfte des
Oktobers nur bei TUI Fly Mitarbeitern auftrat und auch dann wieder schnell verschwand.Ganz so einfach ist es doch nicht.
Eventuell befällt das mögliche Virus auch andere Menschen, die mit dem TUI Logo
in Berührung kommen. Mir ist aufgefallen, dass die Spieler von Hannover 96 auch das
TUI Logo auf dem Trikot haben. Nun, vielleicht haben die nicht gemerkt, dass sie von einem
Virus befallen wurden. Dann wurden sie sehr geschwächt und sind von der 1. Bundesliga in
die 2. Bundesliga abgestiegen, sogar mit deutlichem Abstand als Tabellenletzter !!Das ist doch verdächtig, oder Nicht ?
Vielleicht sollte ich "Ditsche", den kompetenten Weltbüger mal anschreiben,
ob, er das erforschen kann,Gruss, waldenbuchman
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Dittsche- unabhängig stelle ich doch mal fest daß der Tuifly-Flug Bestandteil einer Pauschalreise des RV TUI Deutschland war. Ich halte genauso wie @vs die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes zumindest für überlegenswert, es wurde Dir doch seitens des RV TUI kein Angebot einer Ersatzbeförderung (z.B. andere Airline bzw. Airport) gemacht?
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Nein,
es wurde mir kein Ersatzangebot gemacht. Allen Reisenden wurde ein Blatt Papier in die Hand
gedrückt, dass TUI die komplette Reise ( 1 Stunde vor Reisebeginn !!) storniert, weil
überproportional viele sehr kurzfristige Krankmeldungen TUI fly Crews vorlägen.Dann frage ich mich : Warum lässt man mich anreisen ? Warum lässt man mich einchecken und
nimmt meinen Koffer entgegen ?Den Koffertag habe ich immer noch
Bevor ich jetzt viel Zeit und Geld in ein Rechtsverfahren investiere möchte ich abschätzen
ob das sinnvoll ist. Oder erfahren, ob das schon Leute getan haben.Der Hohn ist, Tui Fly schreibt, wenn ich meine Taxi Fahrten zum/vom Flughafen als Mehraufwände
erstattet haben möchte, dann soll ich doch die Quittungen vorlegen. Wer denkt denn daran,
dass bei einem Weltkonzern Flüge ausfallen und man Quittungen vom taxi fahrer fordern und
aufheben soll, wie bei einer Geschäftsreise. Naja, wenn ich das soll, dann nehme ich doch
lieber in der Zukunft einen anderen Reiseveranstalter und eine andere Airline.Meine Anmeldung von Ansprüchen gem. Verordnung (EG) Nr. 261/2004
wurde verneint. Es ist auch ein Riesenaufwand TUI Fly wegen des Fluges und TUI wegen
nutzlos vertaner Urlaubszeit anzuschreiben, was ich getan habe.TUI hat nicht einmal geantwortet, nur ein maschinell erzeugtes Entschuldigunsschreiben
per Mail geschickt, Das seien halt ausssergewöhnliche Umstände. Pecht gehabt !!Gutes Management und Problembewusstsein scheint man da nicht wichtig zu nehmen.
Kundenorientierung sehe ich auch nichtWieso bindet das TUI Fly Management seine Mitarbeiter
nicht in geplante Umstrukturierungspläne ein ?Wieso legen TUI und TUI Fly nicht offen, wie man solche Dinge in Zukunft verbessern
will ?Wieso bietet man nicht selbst aus Kundenkulanz Entschädigung an ?
Ich gratuliere TUI Fly zu Ihrer Rechtsabteilung. Darauf scheint man mehr Wert zu legen,
als auf langfristige Kundenbindung und als auf das Kerngeschäft Leute sicher und verlässlich
in den Urlaub zu bringen.Wie kann TUI und TUI Fly garantieren, dass nicht nächstes jahr die selben Probleme
auftreteten ? -
habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen
hier stand der dinge
Obwohl wir konkret aufgezeigt haben, wie ein möglicher Kompromiss aussehen könnte, hat TUIfly bislang einer außergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt.
Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.
Wir erwarten, die Prozesse durch mehrere Instanzen führen zu müssen. Es kann daher eine Zeit lang dauern bis wir ihre Entschädigung erkämpft haben. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte.
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Bezüglich EU VO261/04 wird die Kernfrage sein inwieweit die Massenerkrankungen dem Wirkungsbereich von Tuifly zuzuordnen sind. Mein Gefühl sagt mir nein..ich befürchte daß man hier als 2.Sieger aus dem Gerichtssaal geht..
ich vermute daß der Weg über Pauschalreise/Ersatzbeförderung für @waldenbuchman eher zielführend ist.
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habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen
hier stand der dinge
Obwohl wir konkret aufgezeigt haben, wie ein möglicher Kompromiss aussehen könnte, hat TUIfly bislang einer außergerichtlichen Einigung nicht zugestimmt.
Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.
Wir erwarten, die Prozesse durch mehrere Instanzen führen zu müssen. Es kann daher eine Zeit lang dauern bis wir ihre Entschädigung erkämpft haben. Leider haben wir keinen Einfluss auf die Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte.
@JM1971 sagte:
habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen
hier stand der dinge
Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.
Hallo JM1971,
vielen Dank für die hilfreiche Information. Ich werde mir auch Anfang 2017 überlegen, wie
ich mein Ansprüche geltend mache,waldenbuchman
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@JM1971 sagte:
habe einen bekannten online dienstleiter in anspuch genommen
hier stand der dinge
Daher werden wir Ihre Ansprüche nun gerichtlich durchsetzen und bereiten Musterklagen in mehreren europäischen Ländern vor. Unser Ziel ist es, möglichst rasch eine höchstrichterliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof zu erwirken.
Hallo JM1971,
vielen Dank für die hilfreiche Information. Ich werde mir auch Anfang 2017 überlegen, wie
ich mein Ansprüche geltend mache,waldenbuchman
Ich kann dir schon mal soviel sagen, dass ich die Zuversicht der einschlägigen Beitreiber nicht teile.
Bisher sind Urteile zur Streichung wegen Personalmangels nur für einzelne Flüge und Crewausfälle ergangen, nicht für die Dimension von 50% Krankenstand, wie seinerzeit ursächlich für die Streichung deiner Reise, Waldenbuchmann.
Insofern ist alles offen, diese Entscheidungen der Vergangenheit heranzuziehen um medial Hoffnung zu verströmen war sicherlich etwas kurz gedacht von den Autoren dieser Äußerungen.
Zudem hat die TUIfly ein überaus vitales Interesse, den enormen Schaden in Grenzen zu halten und damit auch der Maßnahme wenigstens eines Teils ihrer abschreckenden Wirkung zu berauben.
Etwas aussichtsreicher erscheint mir hier eine Einrede beim Veranstalter, der sich in diesem Fall nicht allein mittels des Flugausfalls von Schadenersatzforderungen exkulpieren kann. Möglich, dass auch seitens der Pauschalreiseabteilung mit "unvorhersehbarem Ereignis" argumentiert wird, quasi die Aschewolke 2.1; jedenfalls wirst du noch ziemlich lange warten müssen, bis erste seismologische Ausschläge von gerichtlicher Seite aufgezeichnet werden können.
Übrigens wird die Thematik auch im Forum Meinungen zu reiserechtliche Fragen diskutiert und zwar in dem Thread Alles zu Änderung der Flugzeit nach Reiseantritt, der im oberen Abschnitt der Seite festgetackert ist. -
@waldenbuchmann
Übrigens hatte es bei der Eyjafjallayökull Geschichte Ersatzreiseangebote gegeben (wenigstens von TUI), die zumindest hinsichtlich der aufgewendeten Urlaubszeit entschädigende Wirkung entfalteten. Habe ich richtig verstanden, dass die TUI dir ihrerseits kein solches Angebot unterbreitet hat oder hattest du von vorn herein kein Interesse an einem solchen?
(o.t. Ist das blöd, dass man nicht während des Schreibens auf den Threadverlauf zurückgelangt - oder bin nur ich zu blöd dafür?) -
OT
Momentan meines Wissens nur über ein zweites Browserfenster und halte ich das auch für eine deutliche Verschlechterung, aber vielleicht ändert man ja noch was?!
Hand aufs Herz, den Vulkannamen hast Du für die richtige Schreibweise aber jetzt auch gegockelt?!

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OT
Momentan meines Wissens nur über ein zweites Browserfenster und halte ich das auch für eine deutliche Verschlechterung, aber vielleicht ändert man ja noch was?!
Hand aufs Herz, den Vulkannamen hast Du für die richtige Schreibweise aber jetzt auch gegockelt?!

Nein. Das ist aber einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass der Kerl für eine fundamentale Änderung in meinem Leben ursächlich war.
Und natürlich weil ihn sonst nur Isländer ungegoogled buchstabieren können ...
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Hallo und Danke an Alle die bereits ihre Zeit ins Forum investierten!!!
Ich bin ein Newbie in Sachen Online Check in........könnt die Keule schon mal rausholen!!!!
Also....bei X3 kann man ja ab 30 Tage vor Flug einchecken,wir fliegen 21 Tage weg,heisst das ich könnte von zu hause aus bereits den Rückflug einchecken???Und kann ich Boardkarten für zwei Personen auf einem Smartphone speichern oder ist das irgenwie gmail account gebunden oder so??? (die Frage war jetzt doch doof) Da es ja bekanntlich keine doofen Fragen gibt,bin ich auf Eure Antworten gespannt
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lg clemensEdit: das mit dem von zu Hause schon Rückflug einchecken habe ich gefunden,geht wohl. Bleibt die Frage mit den Boardkarten für zwei Personen auf ein Smartphone.....
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3. BordkarteAuf der Bordkarte finden Sie den Terminal/Flugsteig Ihres Fluges. Änderungen des Terminals oder Flugsteige an den Flughäfen sind jederzeit möglich. Bitte achten Sie deshalb am Flughafen auf eine eventuelle Änderung!
Sie können Ihre Bordkarte(n) zu Ihrem iphone Passbook oder Android PassWallet hinzufügen oder auf Ihrem Smartphone verwenden. Alle Bordkarten werden an eine E-Mail Adresse gesendet. -
Servus Clemi,
du kannst die Bordkarten auf ungefähr jeden Emailaccount senden lassen, musst halt dann von deinem Schmarrnfon Zugriff drauf haben.
Hab ich so im letzten Quartal 12x problemlos praktiziert und bin daher zuversichtlich, dass es auch bei dir klappt.