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Tuifly (X3)

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  • clemitatorC Offline
    clemitatorC Offline
    clemitator
    schrieb am zuletzt editiert von clemitator
    #1321

    @HABERLING
    @vonschmeling

    Danke Danke!!! Dann sollte es ja klappen,Frage war ja vor allem ob man auch von einer anderen Person die Karte im Smartphone haben kann!! Ist halt echt neu für mich,hatte mich gerade damit angefreundet das es keine Papiertickets mehr gibt 😉.
    LG Clemi (woher kennst du meinen Spitznamen,vonschmeling? 😀)

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1322

      Jau, ist überhaupt kein Problem die Bordpässe mehrerer Personen auf einer mobilen Einheit zu speichern - no worries.
      Tja, ich bin halt unfassbar gut informiert, Clemi ... 👼
      (Witz da Zufall: Ich hab einfach den -nator schreibfaul abgeklemmt! 😊)

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • clemitatorC Offline
        clemitatorC Offline
        clemitator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1323

        Danke sagt Clemi!!! Grüße an CIA Agent van Schmeling!!!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sani_DLRGS Offline
          Sani_DLRGS Offline
          Sani_DLRG
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1324

          hallo
          kann mir jemand sagen ob TUI bei Tuifly 15 oder 20kg Freigepäck gebucht hat und ob ein Baby auch Freigepäck hat.

          danke für die Info

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Sani_DLRGS Sani_DLRG

            hallo
            kann mir jemand sagen ob TUI bei Tuifly 15 oder 20kg Freigepäck gebucht hat und ob ein Baby auch Freigepäck hat.

            danke für die Info

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1325

            Für X3 Operatings im Rahmen von TUI Pauschalreisen gelten 20kg fla für alle Erwachsenen und das Baby.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            Sani_DLRGS 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Für X3 Operatings im Rahmen von TUI Pauschalreisen gelten 20kg fla für alle Erwachsenen und das Baby.

              Sani_DLRGS Offline
              Sani_DLRGS Offline
              Sani_DLRG
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1326

              danke dir für die Antwort. dann weiß ich, dass ich Tuifly auch in Betracht ziehen kann. ohne Freigepäck für mein Baby würde ich nicht hinkommen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mewchenM Offline
                mewchenM Offline
                mewchen
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1327

                Hallo,

                ich hatte ja gestern ein neues Thema eröffnet und mir wurde geraten, mein Problem hier hineinzukopieren.  Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden und auch richtig gemacht:

                Ich hätte gerne gewusst, ob von euch auch jemand im letzten Oktober 2016 bei den armen Touri's war, die nicht zurückgeflogen werden konnten, weil sich viele Crew-Mitglieder der TUI-Fly/Air Berlin krankgemeldet hatten.
                Habt ihr schon etwas erreicht?

                Wir waren zusätzlich 2 Tage mehr auf der Insel Kreta, standen 5 Std.  vor dem Flughafen in brütender Hitze um etwas zu erfahren, wurden dann in einem Ersatz- Hotel unter aller S..,  mit katastrophale Zuständen untergebracht und konnten erst auf Eigeninitiative einen Rückflug ergattern.
                Wir haben dann sofort unseren Ersatzanspruch bei Tui-Fly geltend gemacht und heute wurde dieser abgelehnt. Angeblich hätten hier "außergewöhliche Umstände" vorgelegen und die konnten von der Fluggesellschaft nicht einkalkuliert werden. TUI-fly ist also nicht bereit, in irgendeiner Form einen Schadensersatz zu leisten!

                Wem erging es ähnlich? Was habt ihr unternommen?
                Danke für eure Antworten
                euer mewchen

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • PlummieP Offline
                  PlummieP Offline
                  Plummie
                  schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                  #1328

                  Uns ginges ähnlich. Legitime Ansprüche wurden abgelehnt. TUIfly will woll eine grundsätzliche Rechtsentscheidung. Als Infos

                  xx Gem. Forenregeln editiert! xx

                  und

                  https://www.welt.de/wirtschaft/article161153381/Tausende-klagen-gegen-TUIfly-wegen-mysterioeser-Krankheitswelle.html

                  vonschmelingV SokratesS 2 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • PlummieP Plummie

                    Uns ginges ähnlich. Legitime Ansprüche wurden abgelehnt. TUIfly will woll eine grundsätzliche Rechtsentscheidung. Als Infos

                    xx Gem. Forenregeln editiert! xx

                    und

                    https://www.welt.de/wirtschaft/article161153381/Tausende-klagen-gegen-TUIfly-wegen-mysterioeser-Krankheitswelle.html

                    vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #1329

                    Wären die Ansprüche bereits legitimiert geräte ihre Durchsetzung sicherlich einfacher ...
                    Ich hab im anderen Thread zur Anrufung der SÖP geraten - das wiederhole ich hier gerne. Ich bin zugegebener Maßen ein entschiedender Gegner dieser diversen Inkassovereine ...
                    Fachleute gehen davon aus, dass sich die Gegner bis zu einer Entscheidung des BGH klagen, das kann also dauern.
                    Andererseits habe ich der Presse die ambitionierte Aussage der GF des Inkassounternehmens flightright entnommen, mit TUIfly einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Mir fehlt zwar der rechte Glaube an deren Zuversicht, es wäre aber sicherlich für die betroffenen Fluggäste die geschmeidigste Lösung.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    PlummieP 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • PlummieP Plummie

                      Uns ginges ähnlich. Legitime Ansprüche wurden abgelehnt. TUIfly will woll eine grundsätzliche Rechtsentscheidung. Als Infos

                      xx Gem. Forenregeln editiert! xx

                      und

                      https://www.welt.de/wirtschaft/article161153381/Tausende-klagen-gegen-TUIfly-wegen-mysterioeser-Krankheitswelle.html

                      SokratesS Offline
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                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1330
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Wären die Ansprüche bereits legitimiert geräte ihre Durchsetzung sicherlich einfacher ...
                        Ich hab im anderen Thread zur Anrufung der SÖP geraten - das wiederhole ich hier gerne. Ich bin zugegebener Maßen ein entschiedender Gegner dieser diversen Inkassovereine ...
                        Fachleute gehen davon aus, dass sich die Gegner bis zu einer Entscheidung des BGH klagen, das kann also dauern.
                        Andererseits habe ich der Presse die ambitionierte Aussage der GF des Inkassounternehmens flightright entnommen, mit TUIfly einen außergerichtlichen Vergleich anzustreben. Mir fehlt zwar der rechte Glaube an deren Zuversicht, es wäre aber sicherlich für die betroffenen Fluggäste die geschmeidigste Lösung.

                        PlummieP Offline
                        PlummieP Offline
                        Plummie
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1331

                        @vonschmeling sagte:

                        Wären die Ansprüche bereits legitimiert geräte ihre Durchsetzung sicherlich einfacher ...
                        Ich hab im anderen Thread zur Anrufung der SÖP geraten - das wiederhole ich hier gerne.

                        Diese Angelegenheit ist momentan ein Zeitproblem. Die Vielzahl von Klagen gegenTUIfly werden aber irgendwann entschieden werden. Wird Tuifly verlieren, davon ist derzeit auszugehen, wird eine beträchtliche Schadensumme von Tuifly zu begleichen sein. Viele geschädigte Reisende warten darüber hinaus auf erste Urteile, um dann selber Klage einzureichen. Nach Ablehnung ihrer Forderung durch TUIfly besteht für die Klageeinreichung mit drei Jahren halt noch genügend Zeit.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #1332

                          Die Frist betrifft aber nur die Einreden gem. VO(EG)261/04 ... nicht diverse Schadenersatzansprüche wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit. Schließlich sind die einzelnen Betroffenheiten höchst unterschiedlich und eine Verspätung (beispielsweise des Rückflugs) u.U. ein vergleichsweise geringer Schaden.
                          Ich verstehe zwar nicht worauf sich deine Bemerkung zum Zeitproblem bezieht - bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können jedoch noch gut und gerne 3 Jahre und mehr ins Land gehen.
                          Zudem ist es trügerisch sich auf inter partes ergangene Urteile zu stützen bei der Entscheidung zur Klage. Diese bilden bestenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Ausgang in einer ersten Instanz ab!

                          Übrigens teile ich deine Zuversicht hinsichtlich eines Obsiegens der Kläger nicht, oder glaubst du die X3 Juristen sind auf der Milchsuppe dahergeschwommen?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mewchenM Offline
                            mewchenM Offline
                            mewchen
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1333

                            Danke für eure Rückmeldungen.
                            Allerdings bin ich in keiner Weise bereit, die Ablehnung von TUIfly so hinzunehmen. Auch ärgert mich die Tatsache, dass TUIfly noch nicht mal einen Hauch von Ausgleich oder Entschuldigungsentschädigung anbietet.
                            Diese zusätzlichen 2 Tage waren so ein Psycho-Horrortrip, das der gerade verbrachte Urlaub völlig flöten war.

                            Ich denke, die wollen das Ganze nur aussitzen, denn mit Sicherheit werden die meisten, die diese Ablehnung bekommen, zwischenzeitlich die Flinte ins Korn werfen und die Angelegenheit nicht weiter verfolgen. Darauf hoffen TUIfly und Konsorten.

                            Aber wir werden versuchen, das durchzuziehen. Ich schaue jetzt mal, ob wir in unserer Rechtsschutzversicherung auch bei Urlaubskonflikten abgesichert sind und dann will ich noch abchecken, ob wir vielleicht über die zusätzliche Reiseversicherung, die wir immer als Komplettpaket abschließen, vielleicht einen Rechtsschutz haben. Wenn nicht, dann bleibt uns auch nur die "Flightright"-Lösung. Die erreichen doch sicher mehr, als wenn man als Einzelperson die Sache angeht, oder?

                            Ich würde mich freuen, wenn Ihr eure Erfahrungen oder Vorgehensweisen hier mitteilen würdet. Vielleicht können wir dann gemeinsam den richtigen Weg einschlagen.

                            Danke
                            mewchen

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1334

                              TUIfly enlastet die Kunden hinsichtlich aller nachweislichen Kosten - stellt die Betroffenen also soweit gleich (im Sinne BGB §§ 280).
                              Für welche "Härten" darüber hinaus aufzukommen wäre muss man dann wohl tatsächlich streitig evaluieren.
                              Viel Erfolg dabei!
                              Ich bedaure die hier soweit ziemlich eindimensonale Beitragsaktivität ...

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                domrepfan1995D Offline
                                domrepfan1995
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1335

                                Übergebe die Angelegenheit flightright und du kannst dich zurücklehnen. Denn flightright erledigt alles für dich. Und der Name ist bei den Fluggesellschaften bekannt. Ich habe 2x flightright eingeschaltet und 2x Geld bekommen. Natürlich kassieren die Prosvission, aber nur im Erfolgsfall. Also kein Risiko!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1336

                                  Sorry, aber die Wortwahl von Psycho-Horrortrip für eine verspätete Rückreise bis "und Konsorten" (die es zudem nicht gibt) halte ich für schlicht und einfach unangemessen.
                                  Kläre die Übernahme mit deiner Rechtschutzversicherung, akzeptiere, dass TUIfly den unsäglichen Kosten nicht noch freiwillig Entschädigungen hinterherschmeisst, und richte dich in Sachen prozessualer Entscheidung ggf. auf einen langen Atem ein.
                                  Natürlich werden etliche Betroffene "die Flinte ins Korn werfen", bzw. zu der Erkenntnis kommen, dass zumindest der Fluggesellschaft als solcher keine Böswilligkeit/ Willkür vorzuwerfen ist. Einige werden evtl. auch einfach nur eine etwas sachlichere Herangehensweise auf ihre Problematik anwenden und nicht als "Psycho-Horrortrip" emfpunden haben.
                                  😟 auf Wut kann ich gar nicht ... !

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HC-Mitglied985931H Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1337

                                    ....wäre mir gar nicht aufgefallen, hättest es nicht noch gesagt 😉

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • HABERLINGH Offline
                                      HABERLINGH Offline
                                      HABERLING
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1338

                                      Zwei Verfahren gegen hannoversches Flugunternehmen nach Flugbeeinträchti-gungen in den Herbstferien 2016

                                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1339

                                        Tui muss Alternativflug für 2838 Euro zahlen

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1340

                                          Link zwei führt zu einer meiner Meinung nach im Zusammenhang mit den "Epedemie" Ereignissen unstreitigen Sachlage:
                                          Kostenersatz wird angeblich von X3 nicht bestritten. Leider ist aus dem kurzen Artikel nicht ersichtlich, welchen Ursprungs die Klage war.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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