Mediwelt Reisen
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Nö, ich bin kein Experte. Aber ich lebe nach dem Motto: Ich bin nicht reich genug um billig zu kaufen.
Das Reisebüro würde ich nicht mehr aufsuchen, wobei Du ja nicht gezwungen wurdest.
Mag ja sein, dass es in der jetzigen Situation nicht direkt hilft. Aber sicher in der Zukunft. (Hoffe ich jedenfalls)
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Dirk Karl:
Überflüssiges Zitat entfernt@Feldlerche 2005:Bis zum 11.11.2015 war nach dem Handelsregisterauszug Müjdat Cakmakli Geschäftsführer. Seit dem 11.11.2015 ist Ferhat Cakmakli der GF des Unternehmens. Offenbar soll er dann auch als Liquidator das Geschäft abwickeln. Meines Wissens darf der verantwortliche Geschäftsführer jedoch nicht selbst das Unternehmen liquidieren. Die Namensgleichheit lässt zumindest darauf schließen, dass man eine familieninterne Abwicklung plant.
- Amtierende Geschäftsführer werden von Gesetzes wegen automatisch, ohne besonderen Bestellungsakt, als Liquidatoren berufen, § 66 Abs. 1 GmbHG, sofern nicht durch Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss oder Gerichtsbeschluss eine andere Regelung getroffen ist. Ob der Geschäftsführer zur Fortsetzung seiner Tätigkeit in der Rolle des Liquidators verpflichtet ist, richtet sich nach dem Anstellungsvertrag und ist im Zweifel zu bejahen. Denn der Auflösungsfall ist für sich allein noch kein wichtiger Grund für eine Kündigung. Mit der Übernahme des Amtes besteht auch der Geschäftsführervertrag fort. Der Geschäftsführer kann sein Amt zwar wirksam niederlegen, macht sich aber ggf. schadensersatzpflichtig.
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Das ist doch alles sattsam bekannt und betrifft die geschädigten Bucher überhaupt nicht.
Kann auch mauscheln wer will - versichert ist versichert.
Gemauschelt - wenn schon diese Begrifflichkeit sein muss!? - wird nur bei evtl. ausstehenden Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung.
Und ja - ihr seid zu ungeduldig!
Wobei gerade Kundengeldforderungen gewöhnlich schneller bedient werden als viele andere ... -
Dirk Karl:
Aber scheinbar bist du einer jener Sorte von Experten, die im Nachgang alles besser wussten. Herzlichen Glückwunsch dazu! Das hilft den Betroffenen aber nicht weiter.Abgesehen davon, dass du es im Nachgang vermutlich auch besser wüsstest - welche Hilfe genau erwartest du von den Foris?

Das Kind ist eh im Brunnen - sieh zu deine Ansprüche anzumelden, und hadere mit deinen Fehlentscheidungen später!
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Hallo,
wo soll ich denn meine Ansprüche jetzt anmelden? Ich dachte im Moment sollten wir noch abwarten ? -
Wem gegenüber denn anmelden?
Der Veranstalter hat sich verabschiedet und die Versicherung ist noch nicht gefordert.
Zu sichern sind die Dokumente (im Original!) und ihre andauernde Gültigkeit. -
Vielleicht sollte ich das nochmal näher erläutern?
Im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedenste Gläubiger - Pauschalreisekunden sind i.d.R.umfassend geschützt und erhalten das Erlangte recht unbürokratisch zurück.
Dafür müssen sie erst im Falle des Falles beim Kundengeldabsicherer vorstellig werden und mittels ihres Sicherungsscheins Erstattung begehren. -
vonschmeling:
Vielleicht sollte ich das nochmal näher erläutern?
Im Rahmen einer Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedenste Gläubiger - Pauschalreisekunden sind i.d.R.umfassend geschützt und erhalten das Erlangte recht unbürokratisch zurück.
Dafür müssen sie erst im Falle des Falles beim Kundengeldabsicherer vorstellig werden und mittels ihres Sicherungsscheins Erstattung begehren.Allein mir fehlt der Glaube!!!!
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@vonschmeling
Wenn du zitierst, dann bitte nicht verzerrend. Ich habe mit dem Hinweis auf die aus meiner Sicht deplatzierte und ironische Anspielung eines anderen Foristen
geantwortet. Darüber hinaus habe ich bei niemandem hier um Hilfe gebeten! Ich kann mich auch nicht erinnern, deinen Kommentar angefordert zu haben. Ich habe lediglich meine Einschätzungen gepostet. Unabhängig davon bringt dein Posting die Sachdiskussion von Betroffenen keinen Millimeter voran. -
"Möööp"...Error...falsch:
a) muß hier niemand um Erlaubnis für einen Kommentar bitten und b) war sowohl der Hinweis des "anderen Foristen" alsauch der von @vonschmeling grundsätzlich weder falsch noch unberechtigt. -
Hallo ihr lieben Leute,
nun haltet doch mal den Ball flach, es bringt doch nichts, wenn wir anfangen uns hier im Forum gegenseitig anzumachen. Natürlich liegen bei einigen die Nerven blank und je länger die Angelegenheit dauert. desto nervöser wird man.
Da es ja , so scheint es, einige Experten gibt, meine Frage. Wie sieht denn der zeitlich Ablauf bei einer Liquitation aus, wann kommt es zur Insolvenz? Welche Zeitvorgaben schreibt das Gesetz vor?
Wie lange kann sich der Schuldner in Schweigen hüllen? -
Wie glaubwürdig ist Mediwelt denn noch , wenn sie nicht mal ihre eigene Frist einhalten? Aber wie passend doch der Text auf der Homepage jetzt doch klingt ... Immer wenn man ihn liest denkt man einfach an die nächste Woche .
Manche müssen ewig sparen um ihren Urlaub zu zahlen und müssen jetzt hilflos geduldig warten:-( -
Eine Liquidation erfolgt üblicherweise, wenn die Insolvenz mangels Masse abgelehnt wurde.
Es hat also wenig Sinn, jetzt auf eine Insolvenz zu warten.@Dirk Karl
Bitte überlasse die Entscheidung über den Nutzen von Beiträgen den Einzelnen und überlies einfach, was dir nicht nützlich erscheint. -
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Hallo,
da schein ich ja total auf dem Holzweg zu sein, wenn ich den Bericht von vonschmeling lese.
Ich war der Meinung, dass eine Insolvenz die Folge ist, wenn eine Liquidation mangels Masse nicht durchgeführt werden kann. -
Wenn ich richtig gelesen hab, dann müßte es doch so sein, dass eine GmbH erst gelöscht werden kann, wenn im Rahmen der Liquidation alle Gläubiger abgefunden wurden.
Sollte das mangel Maße nicht möglich sein, muß die Firma innerhalb von 3 Wochen Insolvenz einreichen. Lasse mich da gerne belehren.
Im Falle einer Insolvenz greift dann aber der Sicherungsschein (Nach Auskudt der Zurich-Versicherung). -
Die Löschung betrifft euch doch überhaupt nicht, entweder die Forderungen können im Rahmen der Liquidation befriedigt werden oder der Veranstalter ist zahlungsunfähig.
Klarheit darüber herrscht meistens innerhalb weniger Wochen - danach bekommt ihr eure Zahlungen entweder aus dem noch vorhandenen Vermögen der Gesellschaft oder von eurem Versicherer erstattet.Die Möglichkeiten zur eigenmächtigen Einflussnahme sind sehr begrenzt - ihr müsst wohl leider noch geraume Zeit abwarten ...
Erfahrungsgemäß ist ein fernmündliches oder -schriftliches Bombardement der Firma komplett sinnlos und schadet mehr als zu helfen.Ihr braucht jedenfalls nicht zu mutmaßen, weshalb die Entscheidung zur Auflösung getroffen wurde, da sich an der Quintessenz für die versicherten Pauschalreisebucher nichts ändert.
Blöd laufen könnte es ggf. für Bucher einzelteiliger Leistungen ohne Sicherungsschein.
Meistens schauen die mit dem Ofenrohr ins Gebirge, ausgenommen sie haben sich selbsttätig abgesichert.
:? -
Hallo zusammen ,
nach 38!! Seiten Forum ohne konkrete Angabn - ist die Fragenwohl erlaubt- hat irgendwer einen Plan was was wir unternehmen müssen? Ich möchte nicht in ein paar Tagen hören dass ich irgendwelche Fristen verpasst habe!! Leider lässt mich HC diesbezüglich im Regen stehen ! Aber bei meiner nächsten Urlaubsplanung hilft mir HC gerne weiter. Vielen Dank!!
Bekomm ich vielleicht auch selbst hin! Ich wünsche mir Hilfe wenn es nicht klappt!
MfG