Mediwelt Reisen
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Ich würde aber auch erst einmal bis Anfang Febr. abwarten, denn dieser Termin wurde ja in der @ in Aussicht gestellt.
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@Lothar Stange
Ja aus dem Inhalt Deiner Mail nehme ich ja auch meine Geduld bis Februar (auch wenn meine Schwester meint ich sollte ruhig schon früher ein Mahnbescheid erwirken und würde damit anderen Gläubigern ggf. sogar einen Gefallen tun).@Holginho
Ja es ist vieleicht allen Gläubigern schnurzpiepe vom wem Sie Ihr Geld wieder bekommen aber sicher nicht Allen wann dieses geschieht. (Auch wenn ich zu den Glücklichen gehöre den das "tote aber nicht verlorene" Kapital nicht weh tut)
Verstehe ganz ehrlich nicht was Dein "Bier-Steiner Kommentar" soll. Der Dorps ist gelutscht und ich glaube gerade Du bist durch das entfernen diverser Einträge "ganz gut weggekommen" -
Octopus_nrw:
@vonschmeling deine Meinung das von Mahnbescheiden abzuraten ist kann ich (auch nach Rücksprache mit einer Juristin) nicht teilen.Musst du auch nicht, hier werden - gottlob!! - keine Likes gesammelt ... also wohlan!
Meinethalben können elwuneuzigtausend Betroffene 25-78€ in Kosten für Mahnbescheide versenken ohne den geringsten Nutzen davon zu haben.
Wie sagenhafter Bier-Steiner schon sagte:
Es geht mir sodann wahrlich an der Stirn vorbei! -
Hallo vonschmeling,
finde es auch gut das hier keine "Likes" gesammelt / verteilt werden und mich stören auch keine kontroversen Meinungen.Was ich schade finde das Du zwar direkt den ersten Teil meines Posts zitierst die darunter stehende Frage aber nicht beantwort hast.
Naja die Kosten für die Mahnbescheide sind , schenkt man dem mehrfach bekundeten Zahlungswillen vom Mediwelt glauben, meiner Meinung nach keineswegs "versenkt" sondern gehen auf den "Deckel" von Mediwelt. Und sorry das ist dann nicht meine Schuld wenn dadurch Mediwelt (geringfügig) höhere Kosten entstehen. Hätte ich meine Reiserechnung nicht bezahlt hätten Sie sicher nicht über 2 Monate auf Ihr Geld gewartet sondern viel früher eine Mahnung geschickt bzw. meine Reise abgesagt und mir dafür ggf. (Ich habe leider zur Zeit deren AGB nicht zur Hand) auch Kosten berechnet.
Ich habe da aber noch eine, bzw. drei Fragen an Dich. Betrifft folgendes Zitat von Seite 73
"vonschmeling:
Eine Lequidation kann sich selbstverständlich hinziehen, nicht jedoch die Befriedigung der Gläubiger."
Der erste Teil ist klar, dem zweiten entnehme ich sinngemäß das sich die Befriedigung der Gläubiger nicht hinziehen kann.Gibt es bei einer Lequidation für die Befriedigung der Gläubiger (gesetzliche) Fristen? Wenn ja welche? Wo sind die "verankert"?
Ein Forumsmitglied hatte auf Seite 65 und 66 eine ähnliche Frage gestellt auf die meines wissens nach noch nicht eingegangen wurde.
(Bin selber per PN diesem Mitglied noch eine Antwort schuldig, werde diese aber wie versprochen in den nächsten Tagen geben).Noch ein kurzer Nachtrag, bevor zum Thema Mahnbescheid ein falscher Eindruck entsteht: Ich möchte niemanden davon "überzeugen" oder dazu "überreden"!
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@ Octopus
.. ich glaube deine Einstellung ist richtig, auch ich werde bis Anfang Febr. abwarten und dann kann man immer noch zuschlagen und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Im übrigen hast du Recht, meine Fragen von Seite 65 und 66 nach den Fristen hat bis jetzt keiner beantwortet oder konnte keiner beantworten.
Hier wird aber immer von ger. Mahnverfahren gesprochen, mich würde ja mal intressieren ob das schon einer durchgeführt hat und ggf. mit welchem Erfolg. Da könnte doch mal einer der User drüber berichten oder gibt es nur Misserfolge?
Ich weiss ja nicht wie Gerichte im Falle einer Liquidation entscheiden, vielleicht stellen die das Mahnschreiben zu und warten denn auch erst den Erfolg oder Misserfolg der Liquidation ab? Ich könnte mir das so oder ähnlich schon vorstellen. Könnte ja sein, dass Jemand mehr drüber weiss und könnte mal berichten. -
Hallo,
habe mich gerade mal etwas belesen über gerichtliche Mahnverfahren und rate jedem, der meint, jetzt schicke ich denen mal den Gerichtsvollzieher auf den Hals, sich über das formelle Mahnverfahren zu informieren. Im Internet gibt es genügend Informationen darüber und man sollte sich doch mal belesen, denn zunächst muss der Schuldner formell mit Fristsetzung gemahnt werden. Weitere Voraussetzung ist z.B., dass der Schuldner nicht bereit ist zu zahlen. Ist das wirklich so?
Mir wurde mitgeteilt, dass ich mein Geld bekomme, aber dass der Liquidator dafür noch etwas Zeit braucht und dann ein Zahlungplan aufgestellt wird bis voraussichtlich Ende Jan. Ich möchte nicht noch zusätzlich auf den Kosten für das Mahnverfahren sitzen bleiben. Warten müssen wir doch so oder so, denn auch ein Mahnverfahren braucht seine Zeit und die Geduld werden wir wohl alle mitbringen müssen.
Trotzdem würde mich intressieren, ob schon jemand mit einem ger. Mahnverfahren Erfolg hatte. -
@ Lothar Stange
Schau mal meine Beiträge auf S. 72, die versuchen auf Deine Frage einzugeben. Zusammen mit der Info, dass der Liquidator bis Ende Januar einen Zahlungsplan aufstellen will sieht man, dass sich im Laufe vom Februar was tun wird. Denn auch der Liquidator weiß um die Thematik der Insolvenzverschleppung. -
Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren mit dem Ziel der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubigergemeinschaft aus der Insolvenzmasse. Daher müssen Vollstreckungsverbote bestehen, die dieses Ziel beeinträchtigen können. Solche Verbote bestehen für Insolvenzgläubiger und Masseverbindlichkeiten.
Gläubiger, deren Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurden, können diese als Insolvenzgläubiger nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren, insbesondere durch Anmeldung zur Insolvenztabelle verfolgen. Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (Sach- und Forderungspfändungen) sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.Darüber hinaus sind Insolvenzgläubiger nicht geschützt, die im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag oder danach durch eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners Titel erlangt haben. Solche Sicherungen werden mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam, so dass der Insolvenzverwalter die Aufhebung einer Pfändung bzw. Löschung einer Sicherungshypothek verlangen wird.
Dass eine Einzelvollstreckung nach Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse ziemlich sinnlos ist, braucht vermutlich auch dem gar nicht mit der Thematik befassten nicht genauer erläutert zu werden.
Allerdings hemmen Pfändungsbeschlüsse die Verjährung womit der Gläubiger nach Beendigung des Wohlverhaltenszeitraumes wieder vollstrecken kann.Darüber brauchen sich die Betroffenen hier jedoch keine Gedanken zu machen, ihre Forderungen werden im Falle des Ausfalls des Schuldners bekanntlich von der Insolvenzversicherung beglichen.
Ist kein Vermögen vorhanden, in welches vollstreckt werden kann, darf man sich den Titel gerne rahmen und an einer beliebigen Stelle zur Erinnerung aufhängen ...Es ist von eher geringem Nutzen, hier ggf. seine erfolgreichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wiederzugeben, ausgenommen sie fanden im Rahmen einer Insolvenz (nur für Neugläubiger möglich) statt.
Betroffene, die eine solche trotz aller hier zusammengefassten Informationen planen sollten sich fachlich beraten lassen. Dies kann beispielsweise bei einem Inkassobüro erfolgen, man muss nicht unbedingt einen Anwalt damit befassen. -
Außerdem handelt es hier auch nicht um ein Insovenzverfahren sondern um eine Liquidation.
Der Unterschied wurde ja hinlänglich mehrfach erklärt. -
Genau, dann lasst doch wacker noch im Rahmen der Liquidation vollstrecken, ist doch wurscht was der Liquidator dazu sagt ...
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@octopus_nrw:
Selbstverständlich (und meinerseits auch unbestritten) ist es vielen Betroffenen nicht egal wann sie ihr Geld bekommen, nur ist es auch nach einem kurzen Aufflackern freiwillig editiert noch immer Fakt, daß es weder durch die Arbeit von Anwälten, Maßnahmen wie Mahnbescheid oder irgendwelchen anderen Aktionen eine massenhafte Beschleunigung oder zusätzliche Absicherung geben wird.
Zudem ist es eben nicht so, daß entsprechende Kosten durch Mahnbescheid zwangsläufig auf dem "Deckel von Mediwelt landen...und der Versicherer übernimmt diese Kosten garantiert nicht.
Ja, der Bier-Steiner Drops ist mehr als ausgelutscht und ich hoffe sehr, daß er sich bei seinen Lachanfällen nicht an ebendiesem verschluckt hat. Hier wurde nach meiner Qualifikation gefragt, ich denke, es ist nur recht und billig, wenn ich bei einem derartig von Bier-Steiner angedeuteten Detailwissen eben auch Fragen stelle...Fragen, die sehr leicht zu beantworten sind, wenn über das angedeutete Detailwissen tatsächlich verfügt wird.Ich fürchte, den Betroffenen bleibt i.d.T. keine andere Chance als abzuwarten. Januar/Februar wurden als nächste Aktionszeiträume genannt und ich denke, daß man dann klarer sehen wird...und wenn auch die Antwort "Insolvenz...Versicherer übernimmt" lauten mag.
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Domino27
....du schreibst von verzichten. Meiner Meinung nach muss keiner auf irgend etwas verzichten müssen, denn i.R. des Sicherungsscheins werden wir alle unser Geld undzwar komplett zurück erhalten, entweder direkt von MediWelt oder von der Vers.
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Hallo Lothar,
es gibt aber noch andere Gläubiger als die nicht verreisten Urlauber!
Vermieter, Telefongesellschaft, nicht zu vergessen Vater Staat, usw, usf.LG
Sokrates
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Es wird durchaus Gläubiger geben, die keine Versicherung für ihre Forderungen haben ... :?
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Eben und dann kann es Gläubiger geben die gerne auf einen Teil verzichten würden, es aber aufgrund ihrer Geschäftsbedingungen nicht können und somit ein Unternehmen in die Insolvenz zwingen. Alles schon erlebt. Insofern sind die Pauschalreisegläubiger mit Insolvenzsicherungsschein in einer sehr angenehmen Situation und sollten wirklich etwas die Füsse still halten.
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Sorry, Sokrates ... ich hab deinen Beitrag zu spät gesehen ... aber ist ja nicht das einzig doppelt Gemoppelte hier!
So ist es, Domino - insofern verstehe ich die diversen Aktionspläne auch nicht so recht.
Wer unsicher ist soll sich Hilfe suchen, wer geduldig bleiben kann wird sich dadurch jedenfalls keine Nachteile einhandeln. -
Vielen Dank, @Sokrates @vonschmeling und @Domino das ihr(!) diese Thematik benannt habt...angesichts des teils egomanen thread-Verlaufs hatte ich mir diesen Aspekt bisher verkniffen. Aber ich fürchte es wird nicht allzu lange dauern, bis ein "jeder ist sich schließlich selbst der Nächste"-"Beitrag"folgt.
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Holla die Waldfee, da wurde ja kräftig auf mich eingeprügelt, Dirskretitierungunsversuche unternommen, mein Anwalt "in die Klinik" verschafft, mein Anwalt und ich beleidigt, dass es nicht besser geht (Holginho - wie war das noch mal mit dem nicht rechtsreien Raum?)
Und alles nur, weil ich meine Erfahrungen mitgeteilt habe.
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Ich habe mein Geld über meinen Anwalt erhalten - PUNKT!
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Hier schreiben ca. 5 Betroffene .....
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Dass Holginho oder schmeling eine Ausbildung in Sachen Recht (Anwalt) haben bezweifle nicht nur ich mittlerweilen, macht euch die Arbeit und guckt mal die letzten Postings an - für mich sind es selbsternannte Experten, die sich hier nur profilieren wollen.
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Konstruiert euch nicht in einem Reiseforum mit Halbwissen "EUREN" Fall, versucht es gar nicht erst ... Holginho und Schmeling sind weg, wenn ihr ins "Ofenrohr" guckt. Die haben hier ihr "komisches" Hobby ausgelebt und kümmern sich dann schon lange um andere "Fälle", die ja soooo klar sind.
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WAS ICH WIRKLICH NICHT VERSTEHEN KANN! Wie können die Administratoren eines Forums machnen Leuten so ein "Narrenrecht" einräumen, dass diese jeden beleidigen können, wie es ihnen beliebt. Wenn man ein wenig quer liest, dann schüttelt man mur noch den Kopf
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Nur zur kurzen Info. Ich habe von der Versicherung einen negativen Bescheid bekommen mit dem Hinweis auf die laufende Liquidaton!
ich bezweifle mittlerweile,dass irgendwelche Gelder geflossen sind, denn auch mein Schreiben wurde von einem befreundeten Juristen verfasst.
liebe Grüße Christel