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Mediwelt Reisen

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  • Lothar StangeL Offline
    Lothar StangeL Offline
    Lothar Stange
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #941

    Sokrates
     Auf vielen Sicherungsscheinen steht "Haftungszeitraum: Kalenderjahr"
    oder auch z.B. "01.11. bis 31.10. d. Folgejahres"

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #942

      Ja und? Wenn der Zeitrahmen auch nur ansatzweise bedenklich erscheint muss man insistieren - und zwar vor jeglicher Zahlung.
      Ist hier jedoch ein zu vernachlässigender Aspekt, ausgenommen explizit negativer Rückmeldung?!
      (Mahnungen sind soweit unberechtigt, ein Vertrag/ eine Zahlungspflicht entsteht erst mit der vollständigen Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen.)

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • SokratesS Offline
        SokratesS Offline
        Sokrates
        Experte Istanbul
        schrieb am zuletzt editiert von
        #943

        @Lothar Stange

        Immerhin hast Du Dir den Schein genau durchgelesen - und das bezweifele ich für einen nicht unerheblichen Teil der Kundschaft.

        LG

        Sokrates

        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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        • Lothar StangeL Offline
          Lothar StangeL Offline
          Lothar Stange
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #944

          ....aber natürlich muss man soetwas doch lesen. Geht doch auch hier um mein Recht und Geld.

          Für einen seriösen Reiseveranstalter ist es selbstverständlich, den Sicherungsschein an den Reisenden zu übermitteln. Fehlt der Sicherungsschein sollte man sich als Reisender bewusst sein, dass die Zahlung des Preises schon Wochen vor Reise-Antritt das Risiko birgt, dass das Geld bei einer Insolvenz verloren ist. Der Reisevertrag selbst ist aber trotzdem wirksam. Die Reise ist durchzuführen. Es trifft sie nur keine Pflicht, den Reisepreis vor Beendigung der Reise zu zahlen.
          Aber Achtung! Veranstalter, die ohne Sicherungsschein arbeiten, sehen meist trotzdem nicht davon ab, den Reisepreis vor Abfahrt zu verlangen. In diesen Fällen kann man nur dazu raten, die Herausgabe des Sicherungsscheins vom Veranstalter schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zu verlangen. Nach Ablauf der Frist können Sie vom Reisevertrag zurück treten.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #945

            Wobei die negativen rechtlichen Auswirkungen fast zu vernachlässigen sind.
            Ohne gültigen Sicherungsschein ist ein Pauschalreisevertrag schlichterdigs nicht zustande gekommen, zumindest nicht nach deutscher Gesetzgebung!

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #946

              @Lothar Stange
              Wörtliche Zitate sollten mit einer Quellenangabe versehen sein, ich reiche die zu deinem Beitrag hier mal nach: Recht im Tourismus

              Es bleibt mir mich in soweit zu korrigieren, dass ein Vertrag zwar zustandekommt, jedoch anders als gem. BGB §§ 651. Ohne Ausgabe des Sicherungsscheins ist das Verlangen einer Zahlung nämlich nicht rechtmäßig und muss das Erlangte ggf. herausgegeben werden. Genauer ist der Reisende erst nach Ablauf der Reise verpflichtet, diese überhaupt zu bezahlen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • 3aaa3 Offline
                3aaa3 Offline
                3aaa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #947

                Frage zu Sicherungsschein:
                Welchen Wert hat dieser für Mediwelt Geschädigte, wenn aus der Liquidation noch eine Insolvenz werden sollte, die Gültigkeit des Sicherungsscheins bis dahin abgelaufen ist?
                Will heißen, Eintritt Insolvenz 01.12.16, Sicherungsschein gültig 31.10.15 bis 01.11.16.
                Ein Mediwelt Kunde hat aus Liquidation bis 01.11.16 erst 50% seiner Zahlung erhalten, was passiert mit der Restforderung?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #948

                  Maßgeblich ist die Gültigkeit des Sicherungsscheins zum Reisedatum.
                  I.d.R. werden im Rahmen der Liquidation keine Teilerstattungen an die Massegläubiger vorgenommen. Entweder das Erlangte kann insgesamt herausgegeben werden oder es wird die Insolvenz beantragt. Damit tritt der Versicherungsfall ein.
                  Ausnahme: Die Summe der Erstattungen aller Versicherten beläuft sich auf über 110Mio € per anno - in diesem Fall wird nur anteilig geleistet.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • HolginhoH Offline
                    HolginhoH Offline
                    Holginho
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #949

                    Nicht ganz uninteressant wäre es ggfs. etwas näheres/die Hintergründe der 50%-Zahlung zu erfahren.

                    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #950

                      Ich glaube, dass die Frage von @3aaa eher hypothetisch war.

                      LG

                      Sokrates

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #951

                        Sicher war sie hypothetisch ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HolginhoH Offline
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                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #952

                          😉  sehr hypothetisch!

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #953

                            Macht ja nix, die Antworten jedenfalls dürften für den ein oder anderen Betroffenen durchaus interessant sein. Wobei die Frage nach einer Teilerstattung im Rahmen der Liquidation bereits vorher schon gestellt und beantwortet wurde.
                            😉

                            Damit hier keine Vewirrung entsteht:
                            MediWelt hat bekanntlich alle Reisen abgesagt. Die Gültigkeit muss also zum hypothetischen Reisetermin bestanden haben, also nach dem Beispiel von 3aaa spätestens am 31.10.16 hypothetisch beendet worden sein.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • arezuA Offline
                              arezuA Offline
                              arezu
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #954

                              Meidwelt Reisen

                              Hallo, hab auch im Oktober 15 gebucht gehabt für abflug Mai 16, Anzahlung geleistet und im November die Liquiditation mitgeteilt bekommen. Mein Problem ist, die Anzahlung ist immernochnicht zurück meine neubuchung hat 300 € mehr gekostet und sitze auf den Kosten. Kann mann die Kosten auch geltend machen?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • KourionK 1
                                KourionK 1
                                Kourion
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #955

                                @arezu
                                Willkommen im Forum.  😉

                                Zu deiner Frage: Nein, Mehrkosten für eine Neubuchung kannst du nicht geltend machen.

                                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • arezuA Offline
                                  arezuA Offline
                                  arezu
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #956

                                  Danke Kurion für die schnelle Antwort.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Martina MarianneM Offline
                                    Martina MarianneM Offline
                                    Martina Marianne
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #957

                                    Hallo bin aus den USA zurück (gebucht bei TUI-einfach super, ohne Ängste) und habe am 08.01.16 die mail von mediwelt erhalten, dass ich den gesamten Reisebetrag erstattet bekomme, der Zahlungsplan bis voraussichtlich! !!! Ende 01/2016 erstellt sein würde. Habe die vorhergehenden mails nicht gelesen wūnsche aber allen Betroffenen, dass sie ebenfalls in den Genuss einer solchen mail gekommen sind. Das macht Hoffnung, aber zufrieden bin ich erst, wenn die RŪCKZAHLUNG konkret eingeleitet wird. Also Geduld haben, das hat mir meine  langjährige Beraterin im Reisebüro empfohlen. Bin gespannt.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • kreutzi85K Offline
                                      kreutzi85K Offline
                                      kreutzi85
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #958

                                      Hallo Martina Marianne,

                                      die Mail hat jeder bekommen. 😉 Damit werden erstmal alle beruhigt und wir sind gespannt wie es weiter geht. Ende Januar wäre dann die kommende Woche. Die 95 Seiten im Forum davor zu lesen sind wirklich ein wenig müßig...bestehen zu einem Großteil aus Beleidigungen und Wiederholungen und ziellosen Diskussionen. Man müsste eigentlich ein Bestof aus wirklich hilfreichen Posts erstellen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #959

                                        @kreutzi85
                                        Naja, ein erstelltes Best-Of nach deinem Dafür wäre allemal besser als pauschal über die übrigen Beiträge abzukacken - also wohl an!
                                        Bringen ist Devise, Nehmer sind schon weidlich vorhanden!
                                        Tatsächlich ist besagte leider eine Standardmail und nicht etwa das Morgenrot für Betroffene, schade ...
                                        Ich freu mich jetzt mal auf kreutzis Best-Of - das bringt sicherlich enorm nach vorn!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                        • kreutzi85K Offline
                                          kreutzi85K Offline
                                          kreutzi85
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #960

                                          Mache ich gerne. Aber eigentlich ist es das, was Holginho und du schon mehrfach gepostet haben:

                                          Ich beschränke mich auf eine 4 Punkte, die eigentlich alles sagen, was hier diskutiert wurde:

                                          1. Forderung sollte entweder per Mail, Post oder Einschreiben angemeldet sein. Bestätigungsmails wurden verschickt zur Bestätigung des Eingangs

                                          2. Abwarten bis Ende Januar ist die Devise, dann wird es entweder Auszahlungsankündigungen geben oder man wird das Thema Rechtsbeihilfe nochmal diskutieren und der Großteil wird seine Rechtschutzversicherung anhauen

                                          3. Liquidation ist keine Insolvenz, damit zahlt auch die Versicherung nicht und man braucht dort gar nicht anrufen, da man genau diese Aussage erhalten wird

                                          4. es gibt keine nachgewiesenen Erfolge von aktiven Schreibern, die ggfs. rechtliche Schritte eingeleitet haben

                                          Ergänzt mich gerne, wenn Aussagen fehlen, die Neuankömmlinge aus den beinahe 100 Seiten Beiträgen brauchen. Ergänze ich gerne in diesem Post.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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