Aktuelle Hinweise u. Fragen zur Sicherheit im Türkeiurlaub
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*Holginho:*Sorry, Eine kompletter Urlauber-Boykott mehrerer Länder würde der Türkei zwar wirtschaftlich wehtun, wäre aber mitnichten deren wirtschaftlicher Untergang. Da gibt es mittlerweile ganz andere Wirtschaftssegmente die weitaus wichtiger sind.
Sorry Ancelotti, sicherlich nicht der absolute Untergang aber einer der weh, sehr weh tun würde. Wenn einer der größten Devisenbringer mit 13% BIP baden geht, dann zieht dies einen sehr langen Schwanz nach sich und es kommt zu sehr schweren Überschemmungen.
Reiseamazone 1970:
*Im übrigen sehe ich es auch so, die Gründe für den Ausnahmezustand Frankreichs mit dem der Türkei überhaupt zu erwähnen ist ziemlich daneben.*Wer hat den solch einen Schmarrn von sich gegeben?
In Frankreicht dient es zur Gefahrenabwehr, in der Türkei zum Machtmissbrauch des Herrn E. Denn wenn die an die 50.000 "Gefeuerten" Putchisten gewesen wären, dann wäre sicherlich auch der Putch nicht mislungen. Ausnahmezustand in Türkei: Erdogans Probelauf -
Holginho:
"...
Eine kompletter Urlauber-Boykott mehrerer Länder würde der Türkei zwar wirtschaftlich wehtun, wäre aber mitnichten deren wirtschaftlicher Untergang. Da gibt es mittlerweile ganz andere Wirtschaftssegmente die weitaus wichtiger sind."
Zur Erinnerung das was ich geschrieben habe im Wortlaut.
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Guten Morgen!
wir sind eine Familie mit 2 Kleinkindern und haben bereits im November gebucht.
Uns bleiben noch wenige Tage um umzubuchen, wir finden aber keine richtige Altenative. Entweder man zahlt extrem viel mehr Geld, oder es gibt keine Flüge mehr und wir müssten nochmal ewig zu einem anderen Flughafen ausweichen oder es gibt keine Familienzimmer mehr. Unterm Strich müssten wir große Abstriche machen. Es ist ein besonderes Familienhotel, nämlich der Robinson Pamfilya, da hat sehr vieles gestimmt und wir freuen uns seit Nov auf diesen Urlaub.
Was tun?
Ich bin mittlerweile nach endlos alternativgesuche soweit, dass ich sage, wir bleiben dabei und fliegen, sollte das AA keine Reisewarnung aussprechen. Wir verlasen die Anlage eh nicht und haben Direkttransfer gebucht.
Ist es blauäugiger Wahnsinn jetzt nicht umzubuchen, obwohl man es dennoch könnte?
Was meint ihr dazu? -
Ist es blauäugiger Wahnsinn jetzt nicht umzubuchen, obwohl man es dennoch könnte?
Was meint ihr dazu?Niemand kann Euch die Entscheidung abnehmen. Lt. diversen Presse-Meldungen gibt es kaum Umbuchungen bzw. Stornierungen noch wollen Urlauber ihren Urlaub vorzeitig abbrechen.
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Guten morgen@Cfashion.Auch wir fliegen Montag in der früh nach Antalya.Wir haben mit unseren Kindern lange diskutiert.Da es aber nicht möglich ist kostenlos zu stonieren oder umbuchen.weden wir fliegen!!! Wir werden aber KEINE Ausflüge machen,sondern Strand und Pool.Da wir nur Studio mit Übernachtung gebucht haben,werden wir vor Ort in Side entscheiden ob wir abends spazieren und essen gehen oder im Hotel essen.Wir haben uns zu sehr gefreut und haben eisern gespart.also versuchen wir das beste rauszumachen.Hör einfach auf dein Herz und entscheide.
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Hallo Cfashion,
auch wir sind eine Familie die mit zwei Kindern die Anfang August in die Türkei fliegen.
Wir haben genauso wie ihr einen Direkttransfer gebucht und möchten die Hotelanlage nicht verlassen (also keine Ausflüge unternehmen).
Wir haben den Urlaub auch bereits letztes Jahr gebucht und waren auch letztes Jahr im Oktober in der Türkei, damals auch kurz nach Bombenanschlägen/Terroranschlägen. Wir hatten trotzdem einen schönen Urlaub verbracht ohne jegliche Einschränkungen.
Klar ist die Lage im Moment nicht optimal und ich denke nächstes Jahr wird es ein anderes Reiseziel bei uns werden, aber wir freuen uns auf den jetzigen Urlaub.
Unser Hotel hat gestern live Bilder vom Hotel gesendet und es sah aus als ob alle viel Spaß haben.
Also wir machen uns nicht verrückt und vertrauen auf unseren RV. -
Hallo,
ich lese mit Interesse die ganzen Beiträge. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass Familien mit kleinen Kindern, die eine Reise nach Antalya etc. gebucht haben, etwas verunsichert sind, aber solange das AA nicht abrät von einer Reise in diese Region, dann würde ich diese Reise auch antreten. Man muss dann ja auch nicht unbedingt aus dem Hotel raus, ob das jetzt für den Einzelnen das Non plus Ultra ist, sei dahingestellt, aber man muss jetzt das Beste aus der Sache machen. Ich kann einfach auch nicht glauben, dass Gefahr für Leib und Leben der Urlauber an der türkischen Riviera besteht, ausser natürlich die IS plant was, aber hier brauchen wir ja nicht mal aus Deutschland raus.
Ich persönlich würde allerdings Urlaubsreisen nach Istanbul, Ankara, Bursa etc. nicht buchen im Moment wegen der etwas unübersichtlichen politischen Lage, aber dies ist rein meiner Vorsicht zuzuschreiben. -
Guten Morgen Cfashion,
wir haben das Dilemma hinter uns. Wir haben Stoniert und einen Berg an Geld verloren. Wir hatten uns die Frage gestellt, würden wir jetzt Buchen und fahren, Nein würden wir nicht. Also hält uns nur der Verlust des Geldes von einer Vernünftigen Entscheidung ab. Vielleicht wäre die Entscheidung anders gefallen wenn wir keine Kinder hätten. Aber so haben wir uns zum Stonieren entschieden. Ich persönlich könnte nicht damit leben wenn dann doch was passiert, und dabei ist mir die Statistik letztendlich egal.
Wir sind zwar traurig, aber irgendwie gehts uns auch besser und wir werden das Beste draus machen.[](javascript:showPopUp('/ui/16f1b71a-9611-32b6-a4b9-e735b2970262', 'mhcprofile'))
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Bei einem Storno würde ich mich mal von einem guten Anwalt beraten lassen. Insbesondere wenn eine Rücktricksversicherung vorliegt. Auch wenn keine offizielle Reisewarnung herausgegeben wurde, so sollte ein berechtigter Grund zur Stornierung bestehen. Andere Länder waren mit solchen Warnungen weniger zimperlich. Auch ist die politische Lage nicht geklärt. In sämtlichen TV-Berichten wurde ausdrücklich erwähnt, dass die Lage nicht stabil ist.
Ob es einzelne Veranstalter oder Versicherungen im Notfall wirklich auf eine Klage ankommen lassen möchte ich bezweifeln. Die haben natürlich auch Angst davor, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird und zahlen unter Umständen trotzdem "ohne Rechtsgrund". Allerdings eben nur wenn erkennbar ist, dass man an der Sache hartnäckig dran bleibt.
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](javascript:showPopUp('/ui/16f1b71a-9611-32b6-a4b9-e735b2970262', 'mhcprofile') -
christianskas:@Spasshaber:Bei einem Storno würde ich mich mal von einem guten Anwalt beraten lassen.
Ich würde das Geld lieber in die Kinder investieren!

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"christianskas" meint bestimmt eine Rechtsschutzversicherung
.Im übrigen kann es durchaus sein, dass durch die bisherigen Stornierungen und Umbuchungen Flüge eingestrichen werden.
Das heißt, ihr bekommt dann Mitteilung, dass der Flug verschoben wird oder vielleicht wird man auch auf einen anderen Flughafen umgebucht.
Dann kann man in jedem Fall kostenlos vom Reisevertrag zurück treten
.Vorher würde ich es aber trotzdem auf Kulanz beim RV versuchen

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Die Idee mit einem Rechtsanwalt in Sachen Stornogebühren ist gut:
*"Die meisten Reiseveranstalter haben in Ihren AGB Klauseln, die die Höhe dieser Stornogebühren festlegen sollen. Nach dem Urteil des BGH vom 09.12.2014 zum Aktenzeichen X ZR 13/14 kann davon ausgegangen werden, dass diese Storno-Klauseln im Reisevertrag sämtlich unwirksam sein dürften, da Sie gegen den Grundsatz aus § 651 i BGB verstoßen. Diese Rechtsprechung stellt eine vollständige Umkehr der Rechtsprechung dar, die bisher davon ausgegangen ist, dass diese Klauseln grundsätzlich zulässig sein dürften, nur regelmäßig an der Höhe etwas auszusetzen hatte."*Außerdem gibt es vereinzelt auch Reiserücktrittsversicherungen, die bei einem "Ausnahmezustand" greifen. Einfach ´mal in die AGB´s schauen.
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Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen!

Natürlich ist eine Vereinbarung im Reisevertrag über einen prozentualen Entschädigungssatzes bei für den Fall des Stornos zulässig (§ 651i Abs. 3 BGB).
Und daran hat der BGH in der genannten Entscheidung ausdrücklich festgehalten. Leitsatz 1 der Entscheidung lautet:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam. Eine höhere Anzahlung kann der Reiseveranstalter nur dann verlangen, wenn er in Höhe eines dem verlangten Anteil des Reisepreises entsprechenden Betrages bei Vertragsschluss seinerseits eigene Aufwendungen erbringen oder fällige Forderungen der Leistungsträger erfüllen muss, deren er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Reisevertrag bedient.
Keine Ahnung, wo deine "Quelle" (welche?) anderweitige Erkenntnisse her hat...

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@burton - wo ist der Unterschied zwischen Deinem und meinem Post? Hast Du das BGH Urteil gelesen? Natürlich kann der RV Stornogebühren beanspruchen, es geht aber um völlig überzogene und nicht zu belegende Forderungen. Steht doch auch da - *"...dass diese Klauseln grundsätzlich zulässig sein dürften, nur regelmäßig an der Höhe etwas auszusetzen hatte."*Die Aufwendungen müssen von einem RV dargelegt werden, pauschale Stornosätze sind nicht zulässig - hier wird der Verbraucher/Kunde unangemessen benachteiligt.Wo ist also das Problem?
Meine Quelle - ein zu Ende gelesenes BGH Urteil! Bitte nicht immer nur Bruchstücke aus Urteilen herausholen.
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"Auszusetzen" meint öfter jemand etwas zu haben...
...mindestens genauso oft kann aber die Notwendigkeit beigesteuert werden von der Gegenseite.
Hier hilft dann nur eine Einzelfallprüfng vor Gericht mit extrem ungewissem Ausgang (d.h., so ungewiss ist der eigentlich gar nicht
)...ob das ger "bösartig betrogene und chronisch benachteiligte Verbraucher" aber "austesten" möchte hängt sicher auch davon ab, ob ein etwaig vorhandene RSV diesem Ansinnen folgt und es unterstützt. -
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Andere Länder waren mit solchen Warnungen weniger zimperlich.//
Welche denn, zum Beispiel ?