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Streik und keine Information über Rückflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
12 Beiträge 7 Kommentatoren 5.3k Aufrufe
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  • sundance83S Offline
    sundance83S Offline
    sundance83
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wir hatten am Mittwoch den 27.04. (Streiktag) unseren Rückflug von HRG nach geplant FRA. 
    Da es im Internet div. Meinungen zum Thema Streik und Rechte der Pauschalurlauber gibt, hätte ich einige Fragen an die Reiseexperten um zu erfahren ob es Sinn macht den Veranstalter zu kontaktieren.

    Um 10.55h wurden wir vom Hotel abholt (Transfertzeit 15 Min.). Unser geplanter Abflug wäre um 14h gewesen. In den vergangenen 3 Tagen hatten wir den Mitarbeiter des Veranstalters täglich kontaktiert um evtl. Information bzgl. des Rückflugs zu erhalten. Aber er wusste nur das es Streiks gäbe, und man sich auf evtl. Verspätungen einstellen sollte.
    Am Flughafen begrüsste uns eine sehr aufgebrachte Urlauberin mit dem Hinweis das ca. 150 Leute nicht in den Flughafen dürfen und sie teilweise seit 4 Std. warten. Der Veranstalter-Mitarbeiter "spang" ins Auto und war weg.
    Um 13h durften Reisende nach Ffm den Flughafen betreten. 
    Um 17h flogen wir nach Marsa Alam, Ankuft im Transitbereich um 17.30h. Erneuter Ablug ca. 18.30h. Kurz vor Ankunft der Hinweis des Piloten das wir in Stuttgart landen (23.30h) und mit Bussen nach Ffm gebracht werden. Um 2.40h waren wir dann endlich in Ffm.

    Alles ohne Infomationen des Veranstalters o.ä., ohne Verpflegung. Zum Glück hatte ich etwas für unser Kind dabei.
    Ärgerlich ist auch das andere Veranstalter Ihre Kunden im Vorfeld informiert hatten und diese entsprechend länger im Hotel bleiben durften. Nur Passagiere unseres Veranstalters waren so früh am Flughafen und warteten vor verschlossenen Türen.

    Haben wir überhaupt Anspruch auf Erstattung. Oder muss mal Streik als "höhere Gewalt" mit den entsprechenden Konsequenzen so hinnehmen?

    Vielen Dank vorab für Tips und Meinungen aller Art.

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    • panguitchP Offline
      panguitchP Offline
      panguitch
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich kann deine Frage nicht beantworten: aber in Stuttgart wurde nicht gestreikt, deshalb vermute ich, dass ihr dahin geflogen seid und damit auch noch an diesem Tag wieder in D gelandet seid. Es wurden an diesem Tag viele Flüge gestrichen. Ich buche viele Flüge für Kollegen. Ein Kollege sollte um 21 Uhr in Hannover abfliegen nach Stuttgart. Der Flug ging dann um 22.45 Uhr.... nur als Beispiel. Der Tag war nicht 100 % planbar.

      Schöne Reise!

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      • Mam62M Offline
        Mam62M Offline
        Mam62
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Streik ist immer noch höhere Gewalt und das muss man so hinnehmen.
        Ein Blick in die AGB macht das ebenfalls deutlich.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • cjmddorfC Offline
          cjmddorfC Offline
          cjmddorf
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          in anbetracht der tatsache, dass 100te flüge ausgefallen sind, ist doch alles wunderbar gelaufen.
          wer, wenn nicht der veranstalter oder seine partner, haben euch eigentlich über die flugänderungen und den busservice nach ffm informiert ?
          was dennoch sehr wundert ist, dass im flugzeug keine verpflegung erhältlich war.

          Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Um es kurz zu machen:
            Es besteht durchaus Anspruch auf Versorgungsungsleistungen.
            Falls du verspätungsbedingte Auslagen hattest, sende die Belege an den Veranstalter und bitt um Erstattung.
            Ebenfalls besteht Anspruch auf Minderung um 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunden der Verspätung. Dieser ist ebenfalls an den Veranstalter zu richten.

            Ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 hingegen besteht nicht.
            Streiks - insbesondere solche in der Peripherie - sind tatsächlich außergewöhnliche Ereignisse und exkulpieren das Luftverkehrsunternehmen von Kompensationsforderungen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Nachtrag:
              Eine kritische Äußerung zum Krisenmangement des betreffenden Veranstalters im entsprechenden Thread im Unterforum Reiseveranstalter wäre wohl keine ganz schlechte Idee. Es war allenfalls mäßig - ich denke darauf sollte im Sinne des Erfahrungsaustausches hingewiesen werden.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • sundance83S Offline
                sundance83S Offline
                sundance83
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Schon mal danke für eure Mühe, eine Verpflegung hat tatsächlich nicht stattgefunden. Was mich an der Sache am meisten wundert ist das alle anderen Veranstalter ihre Kunden bereits im Hotel über eine spätere Abholung informiert haben und wir "durften" stundenlang ohne Toiletten, Sitzmöglichkeiten o.ä. vor dem Flughafen campieren.
                Die Info über den Bustransfert kam vom Piloten.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • demiD Offline
                  demiD Offline
                  demi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  eine Verpflegung hat tatsächlich nicht stattgefunden

                  krass…. mit welcher Fluggesellschaft ward ihr denn unterwegs, dass auf einem 5 Std. Flug absolut nix ess- und trinkbares käuflich zu erwerben war

                  Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MaliniM Offline
                    MaliniM Offline
                    Malini
                    Verwarnt Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @demi,

                    vielleicht einfach mal alles zum jeweiligen Thema lesen?!? :?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • demiD Offline
                      demiD Offline
                      demi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      cjmddorf:
                      was dennoch sehr wundert ist, dass im flugzeug keine verpflegung erhältlich war.

                      sundance83:
                      eine Verpflegung hat tatsächlich nicht stattgefunden.

                      Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MaliniM Offline
                        MaliniM Offline
                        Malini
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @demi,

                        toll!

                        Aber vielleicht solltest Du nochmal den Beitrag von 13:48 h lesen!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Vermutlich war die Gelegenheit zur Versorgung für die wartenden Fluggäste vor dem Airport eher begrenzt? Ab einer Wartezeit von 2h besteht jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen seitens des Veranstalters bzw. der Airline.
                          Es ist also nicht richtig zu sagen "Is Streik, muss alles hingenommen werden".
                          Dieser Anspruch, auch der auf Minderung des Reisepreises im Nachhinein, besteht vollkommen verschuldensunabhängig.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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