Streik und keine Information über Rückflug
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Hallo zusammen,
wir hatten am Mittwoch den 27.04. (Streiktag) unseren Rückflug von HRG nach geplant FRA.
Da es im Internet div. Meinungen zum Thema Streik und Rechte der Pauschalurlauber gibt, hätte ich einige Fragen an die Reiseexperten um zu erfahren ob es Sinn macht den Veranstalter zu kontaktieren.Um 10.55h wurden wir vom Hotel abholt (Transfertzeit 15 Min.). Unser geplanter Abflug wäre um 14h gewesen. In den vergangenen 3 Tagen hatten wir den Mitarbeiter des Veranstalters täglich kontaktiert um evtl. Information bzgl. des Rückflugs zu erhalten. Aber er wusste nur das es Streiks gäbe, und man sich auf evtl. Verspätungen einstellen sollte.
Am Flughafen begrüsste uns eine sehr aufgebrachte Urlauberin mit dem Hinweis das ca. 150 Leute nicht in den Flughafen dürfen und sie teilweise seit 4 Std. warten. Der Veranstalter-Mitarbeiter "spang" ins Auto und war weg.
Um 13h durften Reisende nach Ffm den Flughafen betreten.
Um 17h flogen wir nach Marsa Alam, Ankuft im Transitbereich um 17.30h. Erneuter Ablug ca. 18.30h. Kurz vor Ankunft der Hinweis des Piloten das wir in Stuttgart landen (23.30h) und mit Bussen nach Ffm gebracht werden. Um 2.40h waren wir dann endlich in Ffm.Alles ohne Infomationen des Veranstalters o.ä., ohne Verpflegung. Zum Glück hatte ich etwas für unser Kind dabei.
Ärgerlich ist auch das andere Veranstalter Ihre Kunden im Vorfeld informiert hatten und diese entsprechend länger im Hotel bleiben durften. Nur Passagiere unseres Veranstalters waren so früh am Flughafen und warteten vor verschlossenen Türen.Haben wir überhaupt Anspruch auf Erstattung. Oder muss mal Streik als "höhere Gewalt" mit den entsprechenden Konsequenzen so hinnehmen?
Vielen Dank vorab für Tips und Meinungen aller Art.
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Ich kann deine Frage nicht beantworten: aber in Stuttgart wurde nicht gestreikt, deshalb vermute ich, dass ihr dahin geflogen seid und damit auch noch an diesem Tag wieder in D gelandet seid. Es wurden an diesem Tag viele Flüge gestrichen. Ich buche viele Flüge für Kollegen. Ein Kollege sollte um 21 Uhr in Hannover abfliegen nach Stuttgart. Der Flug ging dann um 22.45 Uhr.... nur als Beispiel. Der Tag war nicht 100 % planbar.
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in anbetracht der tatsache, dass 100te flüge ausgefallen sind, ist doch alles wunderbar gelaufen.
wer, wenn nicht der veranstalter oder seine partner, haben euch eigentlich über die flugänderungen und den busservice nach ffm informiert ?
was dennoch sehr wundert ist, dass im flugzeug keine verpflegung erhältlich war. -
Um es kurz zu machen:
Es besteht durchaus Anspruch auf Versorgungsungsleistungen.
Falls du verspätungsbedingte Auslagen hattest, sende die Belege an den Veranstalter und bitt um Erstattung.
Ebenfalls besteht Anspruch auf Minderung um 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5ten Stunden der Verspätung. Dieser ist ebenfalls an den Veranstalter zu richten.Ein Anspruch gem. VO(EG)261/04 hingegen besteht nicht.
Streiks - insbesondere solche in der Peripherie - sind tatsächlich außergewöhnliche Ereignisse und exkulpieren das Luftverkehrsunternehmen von Kompensationsforderungen. -
Nachtrag:
Eine kritische Äußerung zum Krisenmangement des betreffenden Veranstalters im entsprechenden Thread im Unterforum Reiseveranstalter wäre wohl keine ganz schlechte Idee. Es war allenfalls mäßig - ich denke darauf sollte im Sinne des Erfahrungsaustausches hingewiesen werden. -
Schon mal danke für eure Mühe, eine Verpflegung hat tatsächlich nicht stattgefunden. Was mich an der Sache am meisten wundert ist das alle anderen Veranstalter ihre Kunden bereits im Hotel über eine spätere Abholung informiert haben und wir "durften" stundenlang ohne Toiletten, Sitzmöglichkeiten o.ä. vor dem Flughafen campieren.
Die Info über den Bustransfert kam vom Piloten. -
Vermutlich war die Gelegenheit zur Versorgung für die wartenden Fluggäste vor dem Airport eher begrenzt? Ab einer Wartezeit von 2h besteht jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen seitens des Veranstalters bzw. der Airline.
Es ist also nicht richtig zu sagen "Is Streik, muss alles hingenommen werden".
Dieser Anspruch, auch der auf Minderung des Reisepreises im Nachhinein, besteht vollkommen verschuldensunabhängig.