Flug verpaßt - Entschädigung?
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Hallo,
ich habe eine Frage..
Wir sind am 7.32016 mit Air Berlin nach Abu Dhabi geflogen. Aufgrund von Reifendruckproblemen verzögerte sich der Start in Berlin um mehr als eine Stunde. Wir verpaßten also unseren Anschlußflug in Abu Dhabi, und waren gezwungen 1 ganzen Tag in Abu Dhabi zu verbringen.Wie ist hier die Rechtslage? Steht uns eine Entschädigung von Air Berlin zu, auch wenn der Anschlußflug in Abu Dhabi startete?
Air Berlin bot mittlerweile lächerliche 100€ Rabatt bei Buchung des nächsten Fluges.
Danke Euch schon mal.
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Bei verpassten Anschlussflügen ist die volle Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket zu verlangen. War das Ticket teurer, kann man bei einer Verspätung von mehr als 5h alternativ die Erstattung des Flugpreises begehren.
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So sehe ich das auch...Der Vorgang ist mittlerweile beim Anwalt. Der meint allerdings, da der Anschlußflug im nichteuropäischen Raum startete, kann es doch sein, dass es keine Entschädigung gibt. Aber...der Fehler lag doch bei Air Berlin. Wären wir pünktlich gestartet, hätten wir auch den Anschlußflug geschafft.
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Habt ihr die Flüge einzeln, also Berlin - Abu Dhabi und dann noch welche von Abu Dhabi nach z.Bps. Bangkok (Zielflughafen) gebucht. Oder habt ihr Start in Berlin und Ankunft in Bangkok, via Abu Dhabi gebucht?!
Bei zweiterem liegt, nach meiner laienhaften Einschätzung euer Anwalt falsch
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Die Flüge fanden innerhalb einer Pauschalreise statt.
Nur am Rande: von Thomas Cook kam die Entschädigung bereits
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Ich würde auf alle Fälle die Kompensation gem. VO(EG)261/04 verlangen.
Schon wegen der Unverschämtheit, einen 100€ Gutschein anzubieten ...
Der Abflugort liegt in der EU, der Anschlussflug war gar nicht betroffen, ging er doch pünktlich. -
Hat die Geschädigte Anspruch auf Schadenerstatz von der Airline, wenn bereits Thomas Cook entschädigt hat?!
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Verstehe!
Bin des Weitern der Meinung von Vonschling

100,00€ Gutschein ist ein Witz -
Auf jeden Fall kümmert sich nun erstmal der Anwalt drum.
Air Berlin will mich ja auch anrufen. Leider brauchen die aber 14 Tage um eine Nachtricht zu lesen. Also wird der Anruf sicher erst nächste Woche kommen.
Mal sehen, was passiert.
Ich halte Euch auf dem laufenden
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Laut BGH gibt es, bei versäumten Anschlussflug in einem nicht EU Land, keine Entschädigung.
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Das ist richtig, das Urteil verweist aber auch auf eine frühere BGH Entscheidung die das gleiche für eine Verspätung ab Frankfurt und dadurch verpassten Anschlussflug bestätigt.
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So ist es. Der Anschlussflug war nicht verspätet, er wurde wegen der Verspätung des Zubringers verpasst. Demnach hat die Causa nicht die geringsten Berührungspunkte mit den ergangenen Entscheidungen.
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@mkfpa
Sofern die Flüge erkennbar als eine Leistung gebucht wurde, besteht Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gegen die Zubringerairline.
So entschied beispielsweise das LG Berlin (Az 54 S 22/13) in einem vergleichbaren Fall.
Maßgeblich für den Anspruch ist die Verspätung am Zielort, nicht die Verspätung am Transferflughafen. -
mkfpa:
Laut BGH gibt es, bei versäumten Anschlussflug in einem nicht EU Land, keine Entschädigung.Google hin Google her - diese Aussage ist schlicht falsch.

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Hallo...ich möchte mal aktualisieren:
Der Anruf von Air Berlin kam. Sie haben sich entschuldigt. Gesagt das uns das Geld zusteht, die Überweisung erfolgt. Es kam natürlich nichts. Unser Rechtsanwalt hat Air Berlin aufgefordert zu zahlen, ist nun auch schon wieder die Frist abgelaufen...
Für mich ist Air Berlin kein seriöses Unternehmen mehr. 1x und nie wieder.