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Flug verpaßt - Entschädigung?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • isoj2010I Offline
    isoj2010I Offline
    isoj2010
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe eine Frage..
    Wir sind am 7.32016 mit Air Berlin nach Abu Dhabi geflogen. Aufgrund von Reifendruckproblemen verzögerte sich der Start in Berlin um mehr als eine Stunde. Wir verpaßten also unseren Anschlußflug in Abu Dhabi, und waren gezwungen 1 ganzen Tag in Abu Dhabi zu verbringen.

    Wie ist hier die Rechtslage? Steht uns eine Entschädigung von Air Berlin zu, auch wenn der Anschlußflug in Abu Dhabi startete?

    Air Berlin bot mittlerweile lächerliche 100€ Rabatt bei Buchung des nächsten Fluges.

    Danke Euch schon mal.

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bei verpassten Anschlussflügen ist die volle Kompensation in Höhe von 600€ pro Ticket zu verlangen. War das Ticket teurer, kann man bei einer Verspätung von mehr als 5h alternativ die Erstattung des Flugpreises begehren.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • isoj2010I Offline
        isoj2010I Offline
        isoj2010
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        So sehe ich das auch...Der Vorgang ist mittlerweile beim Anwalt. Der meint allerdings, da der Anschlußflug im nichteuropäischen Raum startete, kann es doch sein, dass es keine Entschädigung gibt. Aber...der Fehler lag doch bei Air Berlin. Wären wir pünktlich gestartet, hätten wir auch den Anschlußflug geschafft.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • zeitigweiseZ Offline
          zeitigweiseZ Offline
          zeitigweise
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Habt ihr die Flüge einzeln, also Berlin - Abu Dhabi und dann noch welche von Abu Dhabi nach z.Bps. Bangkok (Zielflughafen) gebucht. Oder habt ihr Start in Berlin und Ankunft in Bangkok, via Abu Dhabi gebucht?!

          Bei zweiterem liegt, nach meiner laienhaften Einschätzung euer Anwalt falsch

          Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • isoj2010I Offline
            isoj2010I Offline
            isoj2010
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die Flüge fanden innerhalb einer Pauschalreise statt.
            Nur am Rande: von Thomas Cook kam die Entschädigung bereits 🙂

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich würde auf alle Fälle die Kompensation gem. VO(EG)261/04 verlangen.
              Schon wegen der Unverschämtheit, einen 100€ Gutschein anzubieten ...
              Der Abflugort liegt in der EU, der Anschlussflug war gar nicht betroffen, ging er doch pünktlich.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • zeitigweiseZ Offline
                zeitigweiseZ Offline
                zeitigweise
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hat die Geschädigte Anspruch auf Schadenerstatz von der Airline, wenn bereits Thomas Cook entschädigt hat?!

                Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • isoj2010I Offline
                  isoj2010I Offline
                  isoj2010
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Aber ja, die Enschädigung von TOC ist ja für den entgangenen Urlaubstag.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweiseZ Offline
                    zeitigweise
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Verstehe!

                    Bin des Weitern der Meinung von Vonschling 😉
                    100,00€ Gutschein ist ein Witz

                    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • isoj2010I Offline
                      isoj2010I Offline
                      isoj2010
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Auf jeden Fall kümmert sich nun erstmal der Anwalt drum.
                      Air Berlin will mich ja auch anrufen. Leider brauchen die aber 14 Tage um eine Nachtricht zu lesen. Also wird der Anruf sicher erst nächste Woche kommen.
                      Mal sehen, was passiert.
                      Ich halte Euch auf dem laufenden 🙂

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mkfpaM Offline
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                        mkfpa
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Laut BGH gibt es, bei versäumten Anschlussflug in einem nicht EU Land, keine Entschädigung.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • mk116M Offline
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                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das ist richtig, das Urteil verweist aber auch auf eine frühere BGH Entscheidung die das gleiche für eine Verspätung ab Frankfurt und dadurch verpassten Anschlussflug bestätigt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              So ist es. Der Anschlussflug war nicht verspätet, er wurde wegen der Verspätung des Zubringers verpasst. Demnach hat die Causa nicht die geringsten Berührungspunkte mit den ergangenen Entscheidungen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @mkfpa
                                Sofern die Flüge erkennbar als eine Leistung gebucht wurde, besteht Anspruch auf eine Ausgleichsleistung gegen die Zubringerairline.
                                So entschied beispielsweise das LG Berlin (Az 54 S 22/13) in einem vergleichbaren Fall.
                                Maßgeblich für den Anspruch ist die Verspätung am Zielort, nicht die Verspätung am Transferflughafen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                    vonschmelingV 1
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                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    mkfpa:
                                    Laut BGH gibt es, bei versäumten Anschlussflug in einem nicht EU Land, keine Entschädigung.

                                    Google hin Google her - diese Aussage ist schlicht falsch. 😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ja du hast Recht, ich haette sagen muessen "Es gibt dabei nicht in jedem Fall eine Entschaedigung"

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                                        #19

                                        Hallo...ich möchte mal aktualisieren:

                                        Der Anruf von Air Berlin kam. Sie haben sich entschuldigt. Gesagt das uns das Geld zusteht, die Überweisung erfolgt. Es kam natürlich nichts. Unser Rechtsanwalt hat Air Berlin aufgefordert zu zahlen, ist nun auch schon wieder die Frist abgelaufen...
                                        Für mich ist Air Berlin kein seriöses Unternehmen mehr. 1x und nie wieder.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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