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Welche Veranstalter geben bei Reklamation Bargeld und welche nur Gutscheine?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Mariechen12M Offline
    Mariechen12M Offline
    Mariechen12
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich wollte mal fragen warum manche Reiseveranstalter bei Reklamationen Bargeld geben und andere wiederum "nur" Reisegutscheine für eine Reise bei dem selben Veranstalter?

    Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass 1 2 Fly Barschecks gibt. Also man braucht wenn man will nicht noch einmal mit denen zu verreisen. Man steckt das Geld ein und hat nie wieder was mit 1 2 Fly zu tun.

    L´Tur gibt nur Gutscheine, die man bei einer weiteren Reise mit L´Tur verrechnen kann.
    Auch bei Neckermann Reisen ist es das Gleiche.
    Was nun wenn ich nie wieder mit denen Verreisen will? Dann ist das Geld für die Katz.
    Ich finde Bargeld besser. Zumal die Veranstalter ja eh immer genau prüfen ob die Beschwerden berechtigt sind.

    Wäre toll wenn ihr mir schreibt wie Jahn, Tui, Meiers und all die anderen die Sache handhaben?

    Viele Grüße
    Mary

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    • WildboyW Offline
      WildboyW Offline
      Wildboy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ich weiß es nicht
      aber an dieser stelle würde ich Interflug empfehlen die reisegutscheine zu benutzen  😎
      aber ich gehe ma davon dass die big X (oder ka wieviel es sind), tui, neckermann,1-2-fly,öger usw. geld bezahlen
      die kleineren  werden reisegutscheine "blechen" weil die eh nicht so viele kunden haben und dadurch werden keine abgeworben sondern sie sollen dazu gezwungen  werden nochmal mit der gesellschaft zu reisen

      <img src="images/icons/icon20.gif" alt=":bounce:" border=0 align='absmiddle'> <img src="images/icons/icon26.gif" alt=":hot:" border=0 align='absmiddle'> <img src="images/icons/icon20.gif" alt=":bounce:" border=0 align='absmiddle'> schöne kranke Hippies

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      • WildboyW Offline
        WildboyW Offline
        Wildboy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ich weiß es nicht
        aber an dieser stelle würde ich Interflug empfehlen die reisegutscheine zu benutzen  😎
        aber ich gehe ma davon dass die big X (oder ka wieviel es sind), tui, neckermann,1-2-fly,öger usw. geld bezahlen
        die kleineren  werden reisegutscheine "blechen" weil die eh nicht so viele kunden haben und dadurch werden keine abgeworben sondern sie sollen dazu gezwungen  werden nochmal mit der gesellschaft zu reisen

        <img src="images/icons/icon20.gif" alt=":bounce:" border=0 align='absmiddle'> <img src="images/icons/icon26.gif" alt=":hot:" border=0 align='absmiddle'> <img src="images/icons/icon20.gif" alt=":bounce:" border=0 align='absmiddle'> schöne kranke Hippies

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        • Mariechen12M Offline
          Mariechen12M Offline
          Mariechen12
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Also Neckermann zahlt ganz sicher kein Geld. Das weiß ich genau.
          Ich war letztes Jahr auf Cuba und bekam für ein überbuchtes Hotel, eine Nacht am Flughafen
          und 3 Tage ohne Dusche NUR einen Gutschein in Höhe von 100 Euro.
          Die sind für die Katz. Da ich nie wieder mit Neckermann verreisen werde.

          Bei den anderen weiß ich es wie gesagt nicht. Das würde mich interessieren.

          1 2 Fly zahlt wie gesagt mit Barschecks. Find ich super.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Mariechen12M Offline
            Mariechen12M Offline
            Mariechen12
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Also Neckermann zahlt ganz sicher kein Geld. Das weiß ich genau.
            Ich war letztes Jahr auf Cuba und bekam für ein überbuchtes Hotel, eine Nacht am Flughafen
            und 3 Tage ohne Dusche NUR einen Gutschein in Höhe von 100 Euro.
            Die sind für die Katz. Da ich nie wieder mit Neckermann verreisen werde.

            Bei den anderen weiß ich es wie gesagt nicht. Das würde mich interessieren.

            1 2 Fly zahlt wie gesagt mit Barschecks. Find ich super.

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            • MertenAM Offline
              MertenAM Offline
              MertenA
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo, wir haben letztes Jahr von Tui einen Scheck über 100,00 Euro bekommen!
              Gruß Anne

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MertenAM Offline
                MertenAM Offline
                MertenA
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo, wir haben letztes Jahr von Tui einen Scheck über 100,00 Euro bekommen!
                Gruß Anne

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LudwigL Offline
                  LudwigL Offline
                  Ludwig
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Um es hier noch mal ganz klar zu sagen , laut  Reiserecht muß man sich nicht mit Gutscheinen abgeben - ihr habt Anspruch auf einen Verrechnungsscheck !  
                  Ich hatte bei Neckermann damals auch einen Gutschein bekommen und umgehend 
                  eine Verrechnungsscheck verlangt , der postwendend kam .

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • LudwigL Offline
                    LudwigL Offline
                    Ludwig
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Um es hier noch mal ganz klar zu sagen , laut  Reiserecht muß man sich nicht mit Gutscheinen abgeben - ihr habt Anspruch auf einen Verrechnungsscheck !  
                    Ich hatte bei Neckermann damals auch einen Gutschein bekommen und umgehend 
                    eine Verrechnungsscheck verlangt , der postwendend kam .

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                    • Mariechen12M Offline
                      Mariechen12M Offline
                      Mariechen12
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Bea,

                      ECHT????? Das ist mir neu? Gibt es da irgendeinen Paragraphen oder sowas?
                      Mensch da hab ich ja 100 Euro verschenkt. Ist ja schon über ein Jahr her.
                      Was solls, man lernt halt nie aus.

                      Es wäre gut wenn ich den Paragraphen wüsste der da im Reiserecht steht. Auf den kann
                      man sich ja dann berufen. Dann merken die dass man sich auskennt und
                      geben vielleicht schneller klein bei.
                      Tausend Dank für den Tip

                      Maria

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Mariechen12M Offline
                        Mariechen12M Offline
                        Mariechen12
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Bea,

                        ECHT????? Das ist mir neu? Gibt es da irgendeinen Paragraphen oder sowas?
                        Mensch da hab ich ja 100 Euro verschenkt. Ist ja schon über ein Jahr her.
                        Was solls, man lernt halt nie aus.

                        Es wäre gut wenn ich den Paragraphen wüsste der da im Reiserecht steht. Auf den kann
                        man sich ja dann berufen. Dann merken die dass man sich auskennt und
                        geben vielleicht schneller klein bei.
                        Tausend Dank für den Tip

                        Maria

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ckkC Offline
                          ckkC Offline
                          ckk
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          wenn ich leute sehe, die bereits erfahrung mit der erstattungspraxis einer handvoll reiseveranstalter haben und um weitere infos bitten, wie denn die aneren so drauf sind und wer in bar zahlt, da fasse ich mich wirklich an den kopf. welchen sinn und zweck hat denn die info? wie muss man denn drauf sein, da bereits erfahrungswerte gesammelt zu haben? genau bescheid zu wissen, wo man was rausschlagen kann hinterher? 
                          einfach nur peinlich....  das ist genau der typ reisende, der anderen, die wirklich mist erlebt haben die erstattungspraxis erschweren.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • ckkC Offline
                            ckkC Offline
                            ckk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            wenn ich leute sehe, die bereits erfahrung mit der erstattungspraxis einer handvoll reiseveranstalter haben und um weitere infos bitten, wie denn die aneren so drauf sind und wer in bar zahlt, da fasse ich mich wirklich an den kopf. welchen sinn und zweck hat denn die info? wie muss man denn drauf sein, da bereits erfahrungswerte gesammelt zu haben? genau bescheid zu wissen, wo man was rausschlagen kann hinterher? 
                            einfach nur peinlich....  das ist genau der typ reisende, der anderen, die wirklich mist erlebt haben die erstattungspraxis erschweren.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Mariechen12M Offline
                              Mariechen12M Offline
                              Mariechen12
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Christian,

                              ich weiß nicht wie die anderen es sehen aber ich beschwere mich wenn die Versprechungen des Veranstalters nicht eintreffen. Das ist mein Recht als Verbraucher. Mir geht es hier nicht um die Größe des Pools, oder um die Qualität des Essens. So ein Meckerer bin ich auch nicht.

                              Aber wenn ich 3 Tage ohne Hotel und ohne Schlaf am Flughafen in Cuba ausharren muss weil mein Hotel gar nicht weiß dass ich komme und Neckermann in Deutschland gar nicht weiß dass es mich gibt (obwohl ich ja die Tickets bekommen hab) dann habe ich verdammt nochmal ein Recht mich zu beschweren.
                              Und mir ist dann Bargeld lieber als ein Gutschein.

                              Wir können uns doch nicht alles gefallen lassen. Sind wir denn hilflos den Reiseveranstaltern ausgeliefert? Und deine Anspielung wir wollen von vornherein nur was Rausschlagen, das kann ich nicht auf mich beziehen.
                              Ich fahre doch auch nur in den Urlaub um endlich abzuschalten, ich will ein Bett, ich will Essen und ich will meine Ruhe. Wenn ich das nicht habe, dann kann ich mich auch beschweren.

                              Und es ist doch toll zu wissen dass man weiß man kriegt nach dieser Horrorreise wenigstens eine minimale Entschädigung. Ist das zuviel verlangt.
                              Denk mal drüber nach.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Mariechen12M Offline
                                Mariechen12M Offline
                                Mariechen12
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Christian,

                                ich weiß nicht wie die anderen es sehen aber ich beschwere mich wenn die Versprechungen des Veranstalters nicht eintreffen. Das ist mein Recht als Verbraucher. Mir geht es hier nicht um die Größe des Pools, oder um die Qualität des Essens. So ein Meckerer bin ich auch nicht.

                                Aber wenn ich 3 Tage ohne Hotel und ohne Schlaf am Flughafen in Cuba ausharren muss weil mein Hotel gar nicht weiß dass ich komme und Neckermann in Deutschland gar nicht weiß dass es mich gibt (obwohl ich ja die Tickets bekommen hab) dann habe ich verdammt nochmal ein Recht mich zu beschweren.
                                Und mir ist dann Bargeld lieber als ein Gutschein.

                                Wir können uns doch nicht alles gefallen lassen. Sind wir denn hilflos den Reiseveranstaltern ausgeliefert? Und deine Anspielung wir wollen von vornherein nur was Rausschlagen, das kann ich nicht auf mich beziehen.
                                Ich fahre doch auch nur in den Urlaub um endlich abzuschalten, ich will ein Bett, ich will Essen und ich will meine Ruhe. Wenn ich das nicht habe, dann kann ich mich auch beschweren.

                                Und es ist doch toll zu wissen dass man weiß man kriegt nach dieser Horrorreise wenigstens eine minimale Entschädigung. Ist das zuviel verlangt.
                                Denk mal drüber nach.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • LudwigL Offline
                                  LudwigL Offline
                                  Ludwig
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo Maria ,
                                  ich muß das mal in einem Reisemagazin gelesen haben " clever Reisen " oder " Reise und Preise" da wird manchmal Reiserecht mit abgehandelt .
                                  Ich hatte damals , als der Gutschein kam , geschrieben das ich umgehend einen
                                  Verrechnungscheck möchte ,da ich meine Reise mit Geld und nicht mit Gut-
                                  scheinen bezahlt habe und sie außerdem sicher auch gelesen haben,das ich keine
                                  Reise wieder bei ihnen buchen werde .
                                  Der Verrechnungsscheck kam umgehend - aber man kann es ja erst mal Versuchen
                                  vielleicht ist der Kunde so blöd und ist mit einem Gutschein zufrieden zu stellen .
                                  @ Christian 
                                  was Maria oben geschildert hat da sind 100,-€ noch zu wenig und vor allem wäre ich dann das letzte mal mit Neckermann unterwegs gewesen ,so ist sie ja gezwungen
                                  wieder eine Reise innerhalb eines Jahres bei Neckermann zu buchen oder die 100.- € in den Sand zu setzen.
                                  Gruß Bea

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    LudwigL Offline
                                    Ludwig
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo Maria ,
                                    ich muß das mal in einem Reisemagazin gelesen haben " clever Reisen " oder " Reise und Preise" da wird manchmal Reiserecht mit abgehandelt .
                                    Ich hatte damals , als der Gutschein kam , geschrieben das ich umgehend einen
                                    Verrechnungscheck möchte ,da ich meine Reise mit Geld und nicht mit Gut-
                                    scheinen bezahlt habe und sie außerdem sicher auch gelesen haben,das ich keine
                                    Reise wieder bei ihnen buchen werde .
                                    Der Verrechnungsscheck kam umgehend - aber man kann es ja erst mal Versuchen
                                    vielleicht ist der Kunde so blöd und ist mit einem Gutschein zufrieden zu stellen .
                                    @ Christian 
                                    was Maria oben geschildert hat da sind 100,-€ noch zu wenig und vor allem wäre ich dann das letzte mal mit Neckermann unterwegs gewesen ,so ist sie ja gezwungen
                                    wieder eine Reise innerhalb eines Jahres bei Neckermann zu buchen oder die 100.- € in den Sand zu setzen.
                                    Gruß Bea

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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