TUI & XTUI Teil II
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Im Übrigen gibt es ja keinen Automatismus von Schadenersatz-Ansprüchen und ihrer Erfüllung, wie man aufgrund Deiner Ausführungen den Eindruck gewinnen könnte. Insofern teile ich auch nicht Deine Auffassung "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz,". Die Frage ist doch, wie wohlwollend/kulant geht ein Reiseveranstalter bzw. eine Fluggesellschaft mit den berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen seiner Kunden um. Reicht schon die bloße Reklamation eines Schadenersatz-Anspruches beim Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft oder ignoriert der RV bzw. die Fluggesellschaft die Ansprüche und es bedarf des Klageweges. Sollten die Ansprüche vom RV bzw. der Fluggesellschaft unbürokratisch und ohne Klageweg erfüllt werden, fällt das zwar nicht in den klassischen Rahmen einer Kulanz, spricht aber für einen wohlwollenden Umgang mit den berechtigten Ansprüchen.
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Und wo wurde jetzt genau dem zuwider verfahren?
Ich bin gespannt auf deine Präzisierung ... -
Ein wohlwollender/kulanter Umgang eines Reiseveranstalters bzw. einer Fluggesellschaft mit den berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen seiner Kunden fällt zwar nicht in den klassischen Rahmen einer Kulanz, aber in den erweiterten Rahmen einer Kulanz. Denn natürlich ist es für einen Kunden wesentlich angenehmer, wenn ein RV bzw. eine Fluggesellschaft vor die rechtliche/gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen den wohlwollenden/kulanten Umgang mit diesen Ansprüchen stellt. Insofern stehen die Ansprüche nicht "längst vor einer Kulanz", sondern für den Geschädigten ist es zielführender, wenn der wohlwollende/kulante Umgang mit seinen berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen einhergeht.
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rhabarber rhabarber ... wo wurde dem zuwider gehandelt?
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Einigen Usern geht es in anderen Threads ebenso. Vielleicht sollte man den Inhalt der eigenen Beiträge mal reflektieren bzw. andere Beiträge erst richtig lesen, Türkeifliegende.
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Hab' gehört, dass man "wirtschaftlich darstellbare Umsätze" am besten und sinnvollsten mit dieser verdammt lästigen Spezies, die sich Kunden nennt, generieren kann. Soll auch helfen, wenn diese komischen Kunden mit der gebuchten Leistung zufrieden sind und eventuell noch mal buchen. Irgendwer hat dafür mal das blöde Wort "Stammkunden" erfunden. Und irgendein anderer hat festgestellt, dass diese verdammten Stammkunden dem Unternehmensumsatz nicht gerade schaden, @vonschmeling.
Zusatz: Unabhängig von dem zuvor dargestellten Thema "Schadenersatz" bei Flugverspätungen soll es angeblich in einem Forum nicht verboten sein, ein neues Thema aufzumachen. In diesem Fall heißt das "Kulanz bei TUI" ...
@traveler737 sagte:
... Unabhängig von dem zuvor dargestellten Thema "Schadenersatz" bei Flugverspätungen soll es angeblich in einem Forum nicht verboten sein, ein neues Thema aufzumachen. In diesem Fall heißt das "Kulanz bei TUI" ...
Das wäre es, wenn es nicht allein um das Bestreiten ginge und der Leser erfahren dürfte, weshalb der TUI ein kulantes Verhalten abgesprochen wird. Auch du trägst da nichts Substanzielles sondern lässt dich darüber aus, wie wirksam "Kulanz" sein kann in Sachen Kundenbindung.
Das ist an sich unbestritten, allerdings sind die Vorstellungen von Kunden, was so alles als "kulant" durchgewunken werden soll, gelegentlich schlicht absurd. -
Unter Kulanz verstehe ich z.b. den Verzicht einer Umbuchungsgebühr (anderes Hotel, gleicher Reisezeitraum) o.ä.
Der hier geschilderte Fall passt nicht zum Thema Kulanz(wurde mittlerweile ja auch vom Ersteller revidiert), so wie auf vieles Andere, was denn eher ins Reiserecht fällt. -
@Traveler737, vor dem wohlwollenden Umgang mit Schadenersatzansprüchen steht erstmal der Rechtsanspruch selbst, der sich aus dem BGB ergibt. Dabei spielt es erstmal überhaupt keine Rolle, ob Frau Dingens von der TUI auch im Urlaub ihre Mails checkt und umgehend nach Hause eilt, um noch vor dem Eingang der Mängelrüge an den RV die Schadensregulierung vorzunehmen. Du selbst bist ja offensichtlich in der Lage, rechtlich "Anspruch" und "Erfüllung" abzugrenzen. Warum fällt es dir dann so schwer, "Anspruch" und "Kulanz" zu unterscheiden?
Der von dir zitierte Satz von vs "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz" ist rechtlich einwandfrei und bedarf keiner gesonderten Meinungsdebatte. Ob letztendlich bei TUI kurzfristig und wohlwollend für den Geschädigten entschieden wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da kannst du dann gern auch nochmal mit Kundenbindung und -zufriedenheit um die Ecke kommen. Es ändert aber nichts daran, dass der Geschädigte hier einen klaren Anspruch vor Kulanz hat.
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@Traveler737, vor dem wohlwollenden Umgang mit Schadenersatzansprüchen steht erstmal der Rechtsanspruch selbst, der sich aus dem BGB ergibt. Dabei spielt es erstmal überhaupt keine Rolle, ob Frau Dingens von der TUI auch im Urlaub ihre Mails checkt und umgehend nach Hause eilt, um noch vor dem Eingang der Mängelrüge an den RV die Schadensregulierung vorzunehmen. Du selbst bist ja offensichtlich in der Lage, rechtlich "Anspruch" und "Erfüllung" abzugrenzen. Warum fällt es dir dann so schwer, "Anspruch" und "Kulanz" zu unterscheiden?
Der von dir zitierte Satz von vs "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz" ist rechtlich einwandfrei und bedarf keiner gesonderten Meinungsdebatte. Ob letztendlich bei TUI kurzfristig und wohlwollend für den Geschädigten entschieden wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da kannst du dann gern auch nochmal mit Kundenbindung und -zufriedenheit um die Ecke kommen. Es ändert aber nichts daran, dass der Geschädigte hier einen klaren Anspruch vor Kulanz hat.
. Es ändert aber nichts daran, dass der Geschädigte hier einen klaren Anspruch vor Kulanz hat.
Der Satz widerspricht sich doch.
Entweder habe ich Anspruch auf "Entschädigung" (oder wie man es auch immer nennen will), aber nicht auf Kulanz.
Die kann der RV natürlich obendrauf satteln, aber einen Anspruch hat man nicht.
Kulanz ist doch was freiwilliges (siehe Wikipedia: „gefällig“, „entgegenkommend“)... -
Zu Anspruch und Kulanz (aus meinen früheren Erfahrungen mit TUI) :
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2x Ersatzhotels aufgrund frühzeitiger Schließung der gebuchten: Ich hatte Anspruch auf je zumindest ein Angebot für gleichwertige Hotels. Sehr kundenfreundlich / kulant dann beide Male unmittelbar Angebote für deutlich bessere Hotels ohne Zuzahlung meinerseits.
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1x kein Flug ab / zum gebuchtem Flughafen: Ich hatte Anspruch auf das Angebot eines Ersatzflughafens. Der angebotene Flughafen war in diesem Fall kein Problem für mich. Kundenfreundlich / kulant dann die Zahlung seitens TUI in Höhe von 50 € für die Änderung. (Rail&Fly Ticket hatte ich schon lt. Vertrag.)
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Umbuchung meinerseits des Flughafens: TUI hatte Anspruch auf Umbuchungsgebühren. Kundenfreundlich / kulant - musste ich nicht zahlen.
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Schaut man im Netz mal nach, was Kulanz bedeutet, kann man bei Wikipedia folgendes lesen.
Kulanz
Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.Zum Beispiel: Der Flieger kommt eine halbe Stunde zu spät an und die Fluggesellschaft gibt den Passagieren, ohne das sie es müssten, einen Kaffee gratis. Aus Kulanz

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Na ja, Kulanz wäre das, aber ganz schön knauserige Kulanz. Eine Tasse Kaffee, die sich alle Passagiere teilen sollen, wie arm ist das denn?
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