TUI & XTUI Teil II
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@jl - ich kann es nicht leiden, wenn mich jemand ohne genaueres Wissen zu der Sache oberlehrerhaft belehren möchte was ich darf bzw kann oder was vertretbar und zumutbar ist!
Ich hätte nie vor zu stornieren, sonst hätte ich gar nicht erst gebucht! Am 3.3. War noch nicht mit einer dermaßen verschärften Lage zu rechnen.
Dass die TUI dann kulanterweise kostenlose Umbuchungen bzw Stornierungen für Buchungen ab dem 29. 2 (Buchungsdatum) anbietet ist ein großes Entgegenkommen was wir dann auch dankend und gerne in Anspruch genommen haben. Nur - wenn so etwas angeboten wird, muss man damit rechnen, dass viele Umbuchungen und Stornierungen eintreffen und dann sollte das auch rascher abgearbeitet werden.
Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da
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Und abgesehen von dem „ nur Knopfdruckverfahren“ weiß ich das TUI seine Software in der Buchhaltung seit Dezember umgestellt hat, da gab es große Probleme mit der Zuordnung der Gelder, das ging auf jedenfall noch bis Mitte März, da stand ich noch in regen Kontakt mit denen, alleine wegen des neuen Programms könnte es Verzögerungen geben. Das ist ja nun aber wirklich nicht schlimm. Du hast doch die Zusage der Stornierung.
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@jl - ich kann es nicht leiden, wenn mich jemand ohne genaueres Wissen zu der Sache oberlehrerhaft belehren möchte was ich darf bzw kann oder was vertretbar und zumutbar ist!
Ich hätte nie vor zu stornieren, sonst hätte ich gar nicht erst gebucht! Am 3.3. War noch nicht mit einer dermaßen verschärften Lage zu rechnen.
Dass die TUI dann kulanterweise kostenlose Umbuchungen bzw Stornierungen für Buchungen ab dem 29. 2 (Buchungsdatum) anbietet ist ein großes Entgegenkommen was wir dann auch dankend und gerne in Anspruch genommen haben. Nur - wenn so etwas angeboten wird, muss man damit rechnen, dass viele Umbuchungen und Stornierungen eintreffen und dann sollte das auch rascher abgearbeitet werden.
Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da
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Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
Fazit:
Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten. -
SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !
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Ja... SEPA Lastschtift... Und deshalb werde ich das spätestens nach Ostern auch machen.
Danke Vik62
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Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
Fazit:
Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.@vonschmeling sagte:
Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
Fazit:
Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.Die Aussagen des users @vonschmeling sind falsch!
ihr müsst jetzt sofort eure Sepa Lastschriftrückbuchungen durch Eure Bank in Auftrag geben!
Die Aussage „nicht möglich“ durch vonschmeling ist rechtlich nicht haltbar. Ihr könnt Lastschriftrückbuchungen innerhalb von 8 Wochen immer und ohne Grund anweisen. So will es das Gesetz!
Hierzu Abschnitt B, Punkt 2.5 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
"Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen."Wichtig! ohne Angabe von Gründen!!
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Ja... SEPA Lastschtift... Und deshalb werde ich das spätestens nach Ostern auch machen.
Danke Vik62
immer an die 8 Wochen denken , .... sonst geht nix mehr !
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Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ...

Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.@vonschmeling sagte:
Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ...

Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.was ist denn los mit Dir? Warum verbreitest du (absichtlich??) diese Unwahrheit? Es ist kein Nachweis erforderlich. Siehe Post oben!
ähnlich verhält es sich mit chargebacks von Zahlungen die über Kreditkarten veranlasst wurden. Ihr könnte diese sofort (also jetzt!) vollumfänglich zurückfordern, wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung (in Euro!!!) anbietet. Allein das Anbieten eines Gutscheins ist für Euch ein ausreichender Nachweis für einen Chargeback. Lasst Euch nicht verarschen...
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@vonschmeling sagte:
Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ...

Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.was ist denn los mit Dir? Warum verbreitest du (absichtlich??) diese Unwahrheit? Es ist kein Nachweis erforderlich. Siehe Post oben!
ähnlich verhält es sich mit chargebacks von Zahlungen die über Kreditkarten veranlasst wurden. Ihr könnte diese sofort (also jetzt!) vollumfänglich zurückfordern, wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung (in Euro!!!) anbietet. Allein das Anbieten eines Gutscheins ist für Euch ein ausreichender Nachweis für einen Chargeback. Lasst Euch nicht verarschen...
Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !
@vik62 sagte:
SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !
Problemlos, sofern zu begründen.
Dem Grunde nach hat der Veranstalter nach der Kündigung des adria777 Anspruch auf die vertraglich bestimmte Kompensation - mutmaßlich in Höhe der Anzahlung, der nun widersprochen werden soll.
Ich mögt es scheinbar, jede noch so unsubstantiierte Sch.eißhausparole aushäusig zu feiern, nur weil sie in die jeweilige Vorstellungswelt von Recht und Unrecht passt?
Deine Aussage, vik62, ist zumindest unvollständig, bzw. schlicht und ergreifend falsch.
Im Zweifel müsste sich dein Irrtum mit kleinem Aufwand ergoogeln lassen. -
@vik62 sagte:
SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !
Problemlos, sofern zu begründen.
Dem Grunde nach hat der Veranstalter nach der Kündigung des adria777 Anspruch auf die vertraglich bestimmte Kompensation - mutmaßlich in Höhe der Anzahlung, der nun widersprochen werden soll.
Ich mögt es scheinbar, jede noch so unsubstantiierte Sch.eißhausparole aushäusig zu feiern, nur weil sie in die jeweilige Vorstellungswelt von Recht und Unrecht passt?
Deine Aussage, vik62, ist zumindest unvollständig, bzw. schlicht und ergreifend falsch.
Im Zweifel müsste sich dein Irrtum mit kleinem Aufwand ergoogeln lassen.sag mal geht es noch? Eine Rückbuchung einer Sepa Lastschrift muss nicht begründet werden. Es ist das Recht jedes Kunden diese ohne Begründung zurückzufordern. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich oben eingebracht. Wieso erzählst du immer noch, dass man dies begründen müsste???
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Kein Streit hier. Ich wollte nur eure Meinung dazu hören bzw was ihr machen würdet.
In der Storno Rechnung, die höher war als die geleistete Anzahlung, wurde in selbiger Rechnung der Stornobetrag aus Kulanz mit 0 Eur aufgeführt, sprich der Rechnungsbetrag ist 0 Eur. Demnach verzichtet der RV auf die Kompensation.
Ergo werde ich den Betrag nach Ostern, sofern bis dahin nicht erstattet, zurück buchen.
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Hallo!
Ich habe eine Frage und weiß gerade nicht, wie ich einen neuen Beitrag erstellen kann. Deshalb einmal hier in der Hoffnung, dass vielleicht jemand eine gute Idee hat.
Wir sind TC-Geschädigte und haben von TUI das Umbuchungsangebot angenommen, auf ein Hotel umgebucht, einen Gutschein bekommen, der als Anzahlung eingesetzt wurde. Reisepreis 4192,00 Euro abzüglich Gutschein. Restzahlung (bisher noch nichts weiter gezahlt) bis zum 30.05.2020. Also ist von uns auch kein Geld geflossen. Wir würden die Reise gerne stornieren, da wir ein autoimmunerkranktes Kind haben und wir das zurzeit - egal, ob sie stattfindet oder nicht - nicht antreten würden (Stornokosten 1600 Euro). Die gerade diskutierte Lage der Gutscheine käme für uns auch nicht infrage, da wir gar nicht absehen können, wann wir diesen überhaupt einlösen könnten.
Wir müssen am 30.05.2020 nun die Restsumme überweisen. Mein Chef meint (Anwalt), er würde gar nichts überweisen, was wir nachher ggf. erneut in einer Insolvenzgeschichte einreichen müssten und ein Gutschein ist nur Papier über 4.000 Euro dann. Wir sollten uns erst einmal anmahnen lassen und dann weiterschauen.
Was würdet ihr tun?
Ich hoffe, ihr bleibt alle gesund und habt ein paar freundliche Meinungen für mich, die zu unserer Meinungsbildung beitragen könnten :-)!
Viele Grüße! -
Hallo!
Ich habe eine Frage und weiß gerade nicht, wie ich einen neuen Beitrag erstellen kann. Deshalb einmal hier in der Hoffnung, dass vielleicht jemand eine gute Idee hat.
Wir sind TC-Geschädigte und haben von TUI das Umbuchungsangebot angenommen, auf ein Hotel umgebucht, einen Gutschein bekommen, der als Anzahlung eingesetzt wurde. Reisepreis 4192,00 Euro abzüglich Gutschein. Restzahlung (bisher noch nichts weiter gezahlt) bis zum 30.05.2020. Also ist von uns auch kein Geld geflossen. Wir würden die Reise gerne stornieren, da wir ein autoimmunerkranktes Kind haben und wir das zurzeit - egal, ob sie stattfindet oder nicht - nicht antreten würden (Stornokosten 1600 Euro). Die gerade diskutierte Lage der Gutscheine käme für uns auch nicht infrage, da wir gar nicht absehen können, wann wir diesen überhaupt einlösen könnten.
Wir müssen am 30.05.2020 nun die Restsumme überweisen. Mein Chef meint (Anwalt), er würde gar nichts überweisen, was wir nachher ggf. erneut in einer Insolvenzgeschichte einreichen müssten und ein Gutschein ist nur Papier über 4.000 Euro dann. Wir sollten uns erst einmal anmahnen lassen und dann weiterschauen.
Was würdet ihr tun?
Ich hoffe, ihr bleibt alle gesund und habt ein paar freundliche Meinungen für mich, die zu unserer Meinungsbildung beitragen könnten :-)!
Viele Grüße!@sanni740 sagte:
Was würdet ihr tun?
Also ich z.B. würde, nachdem ich mich mir die Meinung eines Fachmanns eingeholt habe, keine Laien nach ihrer Meinung befragen.
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Ich muss da albo2 beistehen.
Man muss die Rückgabe einer Sepa-Lastschrift nicht begründen.
Habe ich in den letzten Wochen mehrfach praktiziert.
Man drückt im Online-Banking einfach auf den Knopf und sofort ist der Betrag wieder gutgeschrieben.Ist dann Sache des Empfängers, es gg.falls wieder einzufordern, einfach nochmals Einziehen kann er aber zumindest nicht bei Widerruf der Einzugsermächtigung.
Erstmal ist das Geld aber wieder auf dem Konto des Schuldners. -
@sanni740 sagte:
Was würdet ihr tun?
Also ich z.B. würde, nachdem ich mich mir die Meinung eines Fachmanns eingeholt habe, keine Laien nach ihrer Meinung befragen.
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Er hat aber in dieser Art und Weise und unter diesen Voraussetzungen/in dieser Situation so eine Lage auch noch nicht gehabt.
Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.@sanni740 sagte:
Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.
Eben , und daher präsentiert sich die Situation völlig anders und alle sind unerfahren.
Hier zählt nämlich in erster Linie Fingerspitzengefühl dazu . Letztendlich hängt unsere gesamte Wirtschaft davon ab : du setzt eine Forderung durch, der RV wird zahlungsunfähig, seine Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz, die können sich keinen Anwalt mehr leisten, dein Chef muss ebenfalls Mitarbeitern kündigen ...... einfach nur mal so eine eventuelle Kette durchgespielt. Letztendlich kann auch für den einzelnen dabei rumkommen : paar Euro gewonnen, Tausende verloren . Du verstehst was ich meine ?
