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TUI & XTUI Teil II

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  • adria777A Offline
    adria777A Offline
    adria777
    schrieb am zuletzt editiert von
    #821

    @jl - ich kann es nicht leiden, wenn mich jemand ohne genaueres Wissen zu der Sache oberlehrerhaft belehren möchte was ich darf bzw kann oder was vertretbar und zumutbar ist!

    Ich hätte nie vor zu stornieren, sonst hätte ich gar nicht erst gebucht! Am 3.3. War noch nicht mit einer dermaßen verschärften Lage zu rechnen.

    Dass die TUI dann kulanterweise kostenlose Umbuchungen bzw Stornierungen für Buchungen ab dem 29. 2 (Buchungsdatum) anbietet ist ein großes Entgegenkommen was wir dann auch dankend und gerne in Anspruch genommen haben. Nur - wenn so etwas angeboten wird, muss man damit rechnen, dass viele Umbuchungen und Stornierungen eintreffen und dann sollte das auch rascher abgearbeitet werden.

    Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da

    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #822

      Hallo, das mit dem stornieren kam aber nicht so rüber

      „Dann Storno am 21.3. Seitens uns und am 25.3. Die Bestätigung dass es kostenlos ist, seitens TUI erhalten“.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • kanoanjaK Offline
        kanoanjaK Offline
        kanoanja
        schrieb am zuletzt editiert von
        #823

        Und abgesehen von dem „ nur Knopfdruckverfahren“ weiß ich das TUI seine Software in der Buchhaltung seit Dezember umgestellt hat, da gab es große Probleme mit der Zuordnung der Gelder, das ging auf jedenfall noch bis Mitte März, da stand ich noch in regen Kontakt mit denen, alleine wegen des neuen Programms könnte es Verzögerungen geben. Das ist ja nun aber wirklich nicht schlimm. Du hast doch die Zusage der Stornierung.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • adria777A adria777

          @jl - ich kann es nicht leiden, wenn mich jemand ohne genaueres Wissen zu der Sache oberlehrerhaft belehren möchte was ich darf bzw kann oder was vertretbar und zumutbar ist!

          Ich hätte nie vor zu stornieren, sonst hätte ich gar nicht erst gebucht! Am 3.3. War noch nicht mit einer dermaßen verschärften Lage zu rechnen.

          Dass die TUI dann kulanterweise kostenlose Umbuchungen bzw Stornierungen für Buchungen ab dem 29. 2 (Buchungsdatum) anbietet ist ein großes Entgegenkommen was wir dann auch dankend und gerne in Anspruch genommen haben. Nur - wenn so etwas angeboten wird, muss man damit rechnen, dass viele Umbuchungen und Stornierungen eintreffen und dann sollte das auch rascher abgearbeitet werden.

          Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da

          KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #824

          @adria777 sagte:

          Ist meine bescheidene Meinung, aber damit steh ich sicher nicht allein da

          Das ist sehr gut möglich, nutzt aber weder dir noch den anderen. Derzeit muss man sich nun mal in Geduld fassen.

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #825

            Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
            Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
            Fazit:
            Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            albo2A 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied998552H Offline
              HC-Mitglied998552H Offline
              HC-Mitglied998552
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #826

              SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !

              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • adria777A Offline
                adria777A Offline
                adria777
                schrieb am zuletzt editiert von
                #827

                Ja... SEPA Lastschtift... Und deshalb werde ich das spätestens nach Ostern auch machen.

                Danke Vik62

                CandecorC HC-Mitglied998552H 2 Antworten Letzte Antwort
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                • adria777A adria777

                  Ja... SEPA Lastschtift... Und deshalb werde ich das spätestens nach Ostern auch machen.

                  Danke Vik62

                  CandecorC Offline
                  CandecorC Offline
                  Candecor
                  Bekannter Forentroll Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von Candecor
                  #828

                  @adria777 👍

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
                    Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
                    Fazit:
                    Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.

                    albo2A Offline
                    albo2A Offline
                    albo2
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #829

                    @vonschmeling sagte:

                    Eine Meinung wird nicht besser, wenn sie vielfach geteilt wird - und auch nicht schlechter, wenn man sie ganz exklusiv vertritt.
                    Das haben Meinungen nun mal so an sich ...
                    Fazit:
                    Rücklastschrift nicht möglich, du musst warten.

                    Die Aussagen des users @vonschmeling sind falsch!

                    ihr müsst jetzt sofort eure Sepa Lastschriftrückbuchungen durch Eure Bank in Auftrag geben!

                    Die Aussage „nicht möglich“ durch vonschmeling ist rechtlich nicht haltbar. Ihr könnt Lastschriftrückbuchungen innerhalb von 8 Wochen immer und ohne Grund anweisen. So will es das Gesetz!

                    Hierzu Abschnitt B, Punkt 2.5 der "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr": 
                     
                    "Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen."

                    Wichtig! ohne Angabe von Gründen!!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • adria777A adria777

                      Ja... SEPA Lastschtift... Und deshalb werde ich das spätestens nach Ostern auch machen.

                      Danke Vik62

                      HC-Mitglied998552H Offline
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                      HC-Mitglied998552
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied998552
                      #830

                      immer an die 8 Wochen denken , .... sonst geht nix mehr !

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ... 😏
                        Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
                        Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.

                        albo2A Offline
                        albo2A Offline
                        albo2
                        schrieb am zuletzt editiert von albo2
                        #831

                        @vonschmeling sagte:

                        Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ... 😏
                        Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
                        Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.

                        was ist denn los mit Dir? Warum verbreitest du (absichtlich??) diese Unwahrheit? Es ist kein Nachweis erforderlich. Siehe Post oben!

                        ähnlich verhält es sich mit chargebacks von Zahlungen die über Kreditkarten veranlasst wurden. Ihr könnte diese sofort (also jetzt!) vollumfänglich zurückfordern, wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung (in Euro!!!) anbietet. Allein das Anbieten eines Gutscheins ist für Euch ein ausreichender Nachweis für einen Chargeback. Lasst Euch nicht verarschen...

                        CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • albo2A albo2

                          @vonschmeling sagte:

                          Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ... 😏
                          Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.
                          Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.

                          was ist denn los mit Dir? Warum verbreitest du (absichtlich??) diese Unwahrheit? Es ist kein Nachweis erforderlich. Siehe Post oben!

                          ähnlich verhält es sich mit chargebacks von Zahlungen die über Kreditkarten veranlasst wurden. Ihr könnte diese sofort (also jetzt!) vollumfänglich zurückfordern, wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung (in Euro!!!) anbietet. Allein das Anbieten eines Gutscheins ist für Euch ein ausreichender Nachweis für einen Chargeback. Lasst Euch nicht verarschen...

                          CandecorC Offline
                          CandecorC Offline
                          Candecor
                          Bekannter Forentroll Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #832
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HC-Mitglied998552H HC-Mitglied998552

                            SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #833

                            @vik62 sagte:

                            SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !

                            Problemlos, sofern zu begründen.
                            Dem Grunde nach hat der Veranstalter nach der Kündigung des adria777 Anspruch auf die vertraglich bestimmte Kompensation - mutmaßlich in Höhe der Anzahlung, der nun widersprochen werden soll.
                            Ich mögt es scheinbar, jede noch so unsubstantiierte Sch.eißhausparole aushäusig zu feiern, nur weil sie in die jeweilige Vorstellungswelt von Recht und Unrecht passt?
                            Deine Aussage, vik62, ist zumindest unvollständig, bzw. schlicht und ergreifend falsch.
                            Im Zweifel müsste sich dein Irrtum mit kleinem Aufwand ergoogeln lassen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            albo2A 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @vik62 sagte:

                              SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !

                              Problemlos, sofern zu begründen.
                              Dem Grunde nach hat der Veranstalter nach der Kündigung des adria777 Anspruch auf die vertraglich bestimmte Kompensation - mutmaßlich in Höhe der Anzahlung, der nun widersprochen werden soll.
                              Ich mögt es scheinbar, jede noch so unsubstantiierte Sch.eißhausparole aushäusig zu feiern, nur weil sie in die jeweilige Vorstellungswelt von Recht und Unrecht passt?
                              Deine Aussage, vik62, ist zumindest unvollständig, bzw. schlicht und ergreifend falsch.
                              Im Zweifel müsste sich dein Irrtum mit kleinem Aufwand ergoogeln lassen.

                              albo2A Offline
                              albo2A Offline
                              albo2
                              schrieb am zuletzt editiert von albo2
                              #834

                              @vonschmeling

                              sag mal geht es noch? Eine Rückbuchung einer Sepa Lastschrift muss nicht begründet werden. Es ist das Recht jedes Kunden diese ohne Begründung zurückzufordern. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich oben eingebracht. Wieso erzählst du immer noch, dass man dies begründen müsste???

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • adria777A Offline
                                adria777A Offline
                                adria777
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #835

                                Kein Streit hier. Ich wollte nur eure Meinung dazu hören bzw was ihr machen würdet.

                                In der Storno Rechnung, die höher war als die geleistete Anzahlung, wurde in selbiger Rechnung der Stornobetrag aus Kulanz mit 0 Eur aufgeführt, sprich der Rechnungsbetrag ist 0 Eur. Demnach verzichtet der RV auf die Kompensation.

                                Ergo werde ich den Betrag nach Ostern, sofern bis dahin nicht erstattet, zurück buchen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Sanni740S Offline
                                  Sanni740S Offline
                                  Sanni740
                                  schrieb am zuletzt editiert von Sanni740
                                  #836

                                  Hallo!
                                  Ich habe eine Frage und weiß gerade nicht, wie ich einen neuen Beitrag erstellen kann. Deshalb einmal hier in der Hoffnung, dass vielleicht jemand eine gute Idee hat.
                                  Wir sind TC-Geschädigte und haben von TUI das Umbuchungsangebot angenommen, auf ein Hotel umgebucht, einen Gutschein bekommen, der als Anzahlung eingesetzt wurde. Reisepreis 4192,00 Euro abzüglich Gutschein. Restzahlung (bisher noch nichts weiter gezahlt) bis zum 30.05.2020. Also ist von uns auch kein Geld geflossen. Wir würden die Reise gerne stornieren, da wir ein autoimmunerkranktes Kind haben und wir das zurzeit - egal, ob sie stattfindet oder nicht - nicht antreten würden (Stornokosten 1600 Euro). Die gerade diskutierte Lage der Gutscheine käme für uns auch nicht infrage, da wir gar nicht absehen können, wann wir diesen überhaupt einlösen könnten.
                                  Wir müssen am 30.05.2020 nun die Restsumme überweisen. Mein Chef meint (Anwalt), er würde gar nichts überweisen, was wir nachher ggf. erneut in einer Insolvenzgeschichte einreichen müssten und ein Gutschein ist nur Papier über 4.000 Euro dann. Wir sollten uns erst einmal anmahnen lassen und dann weiterschauen.
                                  Was würdet ihr tun?
                                  Ich hoffe, ihr bleibt alle gesund und habt ein paar freundliche Meinungen für mich, die zu unserer Meinungsbildung beitragen könnten :-)!
                                  Viele Grüße!

                                  jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Sanni740S Sanni740

                                    Hallo!
                                    Ich habe eine Frage und weiß gerade nicht, wie ich einen neuen Beitrag erstellen kann. Deshalb einmal hier in der Hoffnung, dass vielleicht jemand eine gute Idee hat.
                                    Wir sind TC-Geschädigte und haben von TUI das Umbuchungsangebot angenommen, auf ein Hotel umgebucht, einen Gutschein bekommen, der als Anzahlung eingesetzt wurde. Reisepreis 4192,00 Euro abzüglich Gutschein. Restzahlung (bisher noch nichts weiter gezahlt) bis zum 30.05.2020. Also ist von uns auch kein Geld geflossen. Wir würden die Reise gerne stornieren, da wir ein autoimmunerkranktes Kind haben und wir das zurzeit - egal, ob sie stattfindet oder nicht - nicht antreten würden (Stornokosten 1600 Euro). Die gerade diskutierte Lage der Gutscheine käme für uns auch nicht infrage, da wir gar nicht absehen können, wann wir diesen überhaupt einlösen könnten.
                                    Wir müssen am 30.05.2020 nun die Restsumme überweisen. Mein Chef meint (Anwalt), er würde gar nichts überweisen, was wir nachher ggf. erneut in einer Insolvenzgeschichte einreichen müssten und ein Gutschein ist nur Papier über 4.000 Euro dann. Wir sollten uns erst einmal anmahnen lassen und dann weiterschauen.
                                    Was würdet ihr tun?
                                    Ich hoffe, ihr bleibt alle gesund und habt ein paar freundliche Meinungen für mich, die zu unserer Meinungsbildung beitragen könnten :-)!
                                    Viele Grüße!

                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmerJ Offline
                                    jlechtenboehmer
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #837

                                    @sanni740 sagte:

                                    Was würdet ihr tun?

                                    Also ich z.B. würde, nachdem ich mich mir die Meinung eines Fachmanns eingeholt habe, keine Laien nach ihrer Meinung befragen.

                                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                    Sanni740S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • michi137M Offline
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                                      #838

                                      Ich muss da albo2 beistehen.
                                      Man muss die Rückgabe einer Sepa-Lastschrift nicht begründen.
                                      Habe ich in den letzten Wochen mehrfach praktiziert.
                                      Man drückt im Online-Banking einfach auf den Knopf und sofort ist der Betrag wieder gutgeschrieben.

                                      Ist dann Sache des Empfängers, es gg.falls wieder einzufordern, einfach nochmals Einziehen kann er aber zumindest nicht bei Widerruf der Einzugsermächtigung.
                                      Erstmal ist das Geld aber wieder auf dem Konto des Schuldners.

                                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                                        @sanni740 sagte:

                                        Was würdet ihr tun?

                                        Also ich z.B. würde, nachdem ich mich mir die Meinung eines Fachmanns eingeholt habe, keine Laien nach ihrer Meinung befragen.

                                        Sanni740S Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #839

                                        Er hat aber in dieser Art und Weise und unter diesen Voraussetzungen/in dieser Situation so eine Lage auch noch nicht gehabt.
                                        Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.

                                        jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Sanni740S Sanni740

                                          Er hat aber in dieser Art und Weise und unter diesen Voraussetzungen/in dieser Situation so eine Lage auch noch nicht gehabt.
                                          Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #840

                                          @sanni740 sagte:

                                          Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.

                                          Eben , und daher präsentiert sich die Situation völlig anders und alle sind unerfahren.
                                          Hier zählt nämlich in erster Linie Fingerspitzengefühl dazu . Letztendlich hängt unsere gesamte Wirtschaft davon ab : du setzt eine Forderung durch, der RV wird zahlungsunfähig, seine Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz, die können sich keinen Anwalt mehr leisten, dein Chef muss ebenfalls Mitarbeitern kündigen ...... einfach nur mal so eine eventuelle Kette durchgespielt. Letztendlich kann auch für den einzelnen dabei rumkommen : paar Euro gewonnen, Tausende verloren . Du verstehst was ich meine ?

                                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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