Änderung der Zimmerkategorie (nach Buchung)
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Hier wird der MEHRWERT, den ich gegenüber anderen Veranstaltern/Vertragspartnern habe wenn ich bei TUI buche, beworben. Dieser MEHRWERT entpuppt sich jetzt zu quasi "Mehrkosten", denn ich hätte das selbe Zimmer wohl auch GÜNSTIGER wo anders bekommen wenn ich sowieso darin sitzen bleibe und nicht geUpgradet werde...
Mal so nebenbei,... wir werden wohl auch in der GardenPoolVilla glücklich aber ich finde das einfach nicht richtig... Will keinem Dreistigkeit unterstellen denn es sind sicher einfach neue Verträge ausgehandelt worden mit dem Hotel. Ich hab es aber so gebucht und so möcht ich es auch ,... mal schauen was passiert.
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Ich habe jetzt noch folgendes gefunden.
Auf der Bestätigung/Rechnung von TUI steht "ab-in-den-urlaub mbH" als Kontaktadresse drauf. An die dort angegebene eMail-Adresse habe ich folgende Mail geschickt(relativ zeitnah nach erhalt der Bestätigung):
"blablabla..
Für genannteBuchung: 18.08.2016, Zentral Thailand, Koh Samet(xxxx), würde ich Sie bitten den folgenden Hinweis aus dem Reisekatalog umzusetzen:
„Hinweis für Reisebüromitarbeiter: Bitte bei Buchung „Honeymooner“ in der Bemerkungszeile angeben.“
, damit unser Upgrade in eine Beachfront Pool Villa/VIM1 reibungslos klappt
Ich danke vorab und bitte um kurze Rückbestätigung.blablabla.."
Die Rückbestätigung habe ich nicht erhalten und jetzt beim Hotel nachgefragt. Ich persönlich bin der Meinung das ich nicht mehr hätte tun können...
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@MatthiasPK, die Leistungsbeschreibung für Honeymooner greift ja letztendlich nur, wenn du dies ausdrücklich und nachweislich gebucht und bestätigt bekommen hast. Und wenn ich dich richtig verstanden habe, steht die Bestätigung durch den RV noch aus? Das Problem ist hier sicher auch, dass der RV klar kommuniziert, dass bei der Buchung der Vermerk zu hinterlegen ist. Du hast jetzt im Prinzip eine ganz normale Buchung für eine Garden-Pool-Villa vorgenommen und im Nachgang versucht, den Vertrag einseitig zu ändern. So stellt sich das für mich jetzt erstmal dar, sorry. Man darf ja nicht vergessen, dass es sicherlich auch einige Reisende gibt, die nicht als Honeymooner an den Start gehen und ganz simpel eine Garden-Pool-Villa buchen. Wie soll also der RV während des Buchungsvorgangs erahnen, dass du eigentlich was ganz anderes begehrst? Der Vertrag ist aus meiner Sicht erstmal ganz normal für deine tatsächlich gebuchte Zimmerkategorie zustande gekommen, mal davon abgesehen, dass TUI generell dieses Special nicht mehr anbietet. Muss es aus meiner Sicht aber leider auch gar nicht. Wenn du während des Buchungsvorgangs das Honeymoon-Special sozusagen mitgebucht hättest, hätte TUI entweder deinen Antrag ablehnen können, weil es nicht mehr angeboten wird oder annehmen können und dann auch liefern müssen. Es ist aber zu vermuten, dass TUI unter den Umständen, dass sie selbst an diesem Special kein Interesse mehr haben, deinen Antrag erst gar nicht angenommen hätten. Aber all das spielt letztendlich auch kaum eine Rolle. Die Frage bleibt, was hast du gebucht und bestätigt bekommen. Und da sehe ich jetzt erstmal "nur" eine Garden-Pool-Villa. Du kannst letztendlich jeden Tag auf dieser Welt irgendetwas bestellen. Du benötigst immer erst die Antragsannahme, damit du auch einen Anspruch auf die Leistungserfüllung hast. Und die sehe ich leider in deinem Fall nicht. Ich würde natürlich an deiner Stelle jetzt dranbleiben. Vielleicht ergibt sich ja doch noch eine angenehme Lösung für dein Problem. Ich drück dir jedenfalls die Daumen!
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Nein, hättest du nicht. Eher weniger: Beispielsweise niemals bei einem der Unister&Derivate buchen!
Natürlich erfolgt keine Reaktion, ausgenommen im Forderungsfalle erfolgt bekanntlich niemals eine. Weshalb ... s.o. ...
Ich sehe übrigens den Buchenden ganz klar überfordert mit der Recherche, wer denn nun für seine Buchungsdetails verantwortlich sein möchte oder eben nicht.
Insofern ist beim Zahlungsempfänger zu insistieren, ggf. seine Inanspruchnahme bis zum Sanktnimmerleinstag anzukündigen und ein Verweis auf die historische untätigen als Ansprechpartner entschieden abzulehnen. -
Nur noch kurz bevor ich haja gehe...
Dort steht als einzige Voraussetzung für den Reisenden das er bei check in eine Heiratsurkunde vorlegen muss... nun ist es sicher Quatsch zu glauben es sind immer genug Zimmer da und man muss vorher nichts weiter machen..
Weiterhin ist der Hinweis in der Katalog Beschreibung FÜR DEN REISEBÜRO MITARBEITER welchen ich im Zuge der Buchung (ok nach Betätigung) informiere habe das wir (was für ein bescheuertes Wort) honeymooner sind. Klar kann TUI jetzt den Ball ans Reisebüro spielen...
Etwas sehr beschi**** komme ich mir trotzdem vor...
Wenn es danach geht müsste ich bei einem Dom Rep Urlaub darauf bestehen das in der Buchungsbestatigung alle 7 Restaurants, 3 Pools,1 Disco, Strand + liegen + Handtücher aufgeführt sind denn sonst muss ich davon ausgehen diese nicht im Vertrag inkludiert zu haben? In der Bestätigung steht doch das die Leistungen der Beschreibung zu entnehmen sind. Da steht dass ich als (was für ein bescheuertes Wort) honeymooner ein Upgrade kriege... das ist einfach Etiketten Schwindel wenns jetzt nicht so ist...

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PS: Die Hotel- bzw. Leistungsbeschreibung wird Bestandteil eines Vertrages. Das setzt aber voraus, dass überhaupt ein Vertrag diesbezüglich zustandegekommen ist. Und du hast leider letztendlich aus meiner Sicht einen ganz "normalen" Aufenthalt in einer Garden-Pool Villa gebucht. Und nochmal: Weil es so ist, spielt es auch keine Rolle, ob der RV schon zum Zeitpunkt deiner Buchung dieses Special nicht mehr angeboten hat. Du hast mit deiner "normalen" Buchung dem Veranstalter ja gar keine Gelegenheit gegeben, deinen Antrag bezüglich eines Upgrades anzunehmen oder nicht. Katalogbeschreibungen sind reine Anpreisungen, die darauf abzielen, dass du dem RV einen Antrag machst, der aber vom RV erst angenommen werden muss. Und dein Antrag bezog sich auf eine Garden-Pool Villa und ist ja auch so angenommen worden.
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Ich werde morgen die Buchung bei TUI und hotelres.de durchspielen und gucken ob man überhaupt irgendwo irgendwas eingeben kann.
So wie du es beschreibst müsste jedes Detail aus dem Katalog bestätigt werden... Dann muss es einen Button geben -> ja ich will diesen Aufenthalt buchen und das Upgrade erhalten....
Genau so wie ich Frühstück und VP An-/Abwählen kann.... ansonsten ist es ja wie ich oben geschrieben habe, der RV könnte nach deiner Auffassung so gut wie alles abschmettern ala "ja Pool steht zwar im Katalog aber sie haben ja bei Buchung nicht gesagt dass sie den auch wollen, deswegen haben wir das Wasser abgelassen,... das bestätigte Zimmer kriegen sie aber trotzdem"
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Sorry, katjaworld, fresh up erst nach meinem Beitrag gemacht. :?
Sehe das wie MPK, zunächst fordert der Anbieter keinen Nachweis "bei der Buchung", lediglich einen vor Ort Beleg mittels Heiratsurkunde.
Man kann das streng genommen per se als ein wenig schwindlig betrachten (nämlich hinsichtlich der Frage, welche sich inzwischen auch der Betroffene stellt: Sind denn immer ausreichend Kapazitäten vorhanden? Bzw. gehen die Beteiligten bis zum Nachweis volens ins Risiko?)
Sollte MPK eine Bestätigung erhalten haben, welche das Upgrade nicht explizit ausweist kann man dennoch - wegen des ggf. erst vor Ort eingeforderten Nachweises - eine konkludente Vereinbarung unterstellen, welche spezifischer Absichtserklärungen im Vorwege nicht bedarf.
Natürlich müssen sich konkludente Vereinbarungen ggf. einer besonders harten Überprüfung stellen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit - eben jene sehe ich soweit berichtet allerdings gegeben. -
Guten Morgen,
ich habe es bei Hotelreservierung.de durchgespielt nocheinmal. Man kann nirgends einen "Kommentar" eingeben. Daraufhin habe ich ja eine email an das bei TUI hinterlegte, für mich zuständige "Reisebüro" geschickt um erkennen zu lassen das wir gern das beworbene Upgrade hätten.
Ich habe jetzt noch eine Anfrage an TUI direkt geschickt mit der bitte sich dem Fall direkt anzunehmen (ohne jemanden dazwischen). Wobei mich die befürchtung beschleicht das die das einfach wieder an AIDU weiter leiten.
Ich halte euch auf dem laufenden, und eins ist sicher -> Direktbuchung (wenns nicht gerade ein WE-Ausflug ist). Das hin und her geht mir auf den keks..:)
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Klassischer Besch... der Unister GmbH (flug.de, hotelreservierung.de ... und noch zig weitere Portale). Die sind für solche Methoden bekannt.
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Guten Morgen ihr Lieben!
@vonschmeling, es könnte tatsächlich so sein, wie du es beschreibst. Der Anbieter fordert keinen Nachweis bei der Buchung. Er fordert aber klar, dass das Special bei der Buchung zu vermerken ist. In dem Falle könnte es theoretisch sein, dass der RV dem Buchenden direkt das Upgrade als gebuchte Zimmerkategorie bestätigt hätte, was sich natürlich unserer Kenntnis entzieht. Es steht ja in der Hotelbeschreibung nicht, dass das Upgrade bei Verfügbarkeit vor Ort gewährt wird, sondern es muss explizit bei der Buchung vermerkt werden. Und da ergibt sich für mich der Knackpunkt bezüglich der Relevanz des Vermerks während des Buchungsvorgangs.
@MatthiasPK, ich bin mir ja nicht mal sicher, dass deine E-Mail auch nur den Pförtner bei TUI erreicht hat, wenn du AIDU diese zukommen lassen hast. Ich hatte grundsätzlich die Vermutung, dass du bei der Online-Buchung keine Möglichkeit hattest, diesen (für den RV offensichtlich wichtigen) Vermerk in der Buchungsmaske zu hinterlassen. Deshalb meine Nachfrage diesbezüglich. Die Frage bleibt letztlich zu klären, welche rechtliche Auswirkung der fehlende Vermerk, der explizit vom RV vorgeschrieben war, auf die Vertragsgestaltung hat. Wäre es ein reiner Vermerk geblieben, der erst vor Ort im Hotel bei Verfügbarkeit zum Upgrade geführt hätte oder wäre er für die Vertragsgestaltung dahingehend relevant gewesen, dass dir mit der Buchungsbestätigung automatisch die höhere Zimmerkategorie bestätigt worden wäre? Das sind für mich rechtlich zwei verschiedene Konstellationen, die du tatsächlich nur mit dem RV klären kannst.
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erikroemer:
Klassischer Besch... der Unister GmbH (fluege.de, hotelreservierung.de ... und noch zig weitere Portale). Die sind für solche Methoden bekannt.
Vor Buchung erstmal Impressum checken. -
Ich stimme dir zu katjaworld, von seiten des Veranstalters ist die Vormerkung für das Upgrade obligatorisch.
Ohne den Nachweis, dass diese Vormerkung gemacht wurde, ist die Forderung rechtlich kaum durchzusetzen. Verblüffend für mich ist allerdings die Auskunft des Hotels, ein Upgrade sei vertraglich in einem geringeren Rahmen vereinbart als in der Angebotsbeschreibung hinterlegt ... ???
Insofern tatsächlich ein typisches Unister Mysterium bzw. scheinbar der Versuch, sich geschmeidig aus der Verantwortung zu stehlen. -
Jetzt muss ich mal Unister in Schutz nehmen. Die können ja erstmal gar nix dafür (außer das Sie meine Mail nicht beantwortet / an TUI weitergeleitet haben.
Wohin die Mail mit meiner Bitte ging weis ich nicht und wir werden es auch nie erfahren. Ich habe Sie aber wie erforderlich an das Reisebüro, welches bei TUI angezeigt wird (AIDU), durchgeschickt. Für mich als blöden Kunden ist es erstmal egal was danach passiert.
Geänderte Bedingungen hat aber TUI herbeigeführt, Unister verkauft den Mist ja nur so.
Grüße
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Mahlzeit!
Matthias, das sehe ich ganz und gar nicht so. Grundsätzlich gilt es m.E. zwischen zwei Aspekten zu unterscheiden.
Erstmal, daß TUI nie Verträge mit dem Hotel hatte, welches ein Upgrade auf die Beachfrontpoolvilla einräumte, welches zu Deinem Buchungszeitpunkt beworben wurde und darauf würde ich mich berufen, um aus dem Vertrag herauszukommen.
Der zweite Punkt, in welchem ich inzwischen Katja`s Auffassung folge, ist die Nummer mit dem Vermerk durch Reisebüromitarbeiter an den Veranstalter. Buchst Du in einem stationären Reisebüro, kann und wird ein fähiger Mitarbeiter diesen Vermerk mit der Buchungsanfrage an den Veranstalter weiterleiten. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Anfrage anzunehmen und wie gewünscht zu bestätigen, oder auch nicht. Letzteres wäre in Eurem Fall wahrscheinlich gewesen, da die Verträge mit dem Hotel es einfach nicht hergaben.
Buchst Du jetzt allerdings über ein Onlinereisebüro wie "DrissimUrlaub.de", dann übernimmst Du quasi selber den Job des Reisebüromitarbeiters. Grundsätzlich ja nicht verkehrt, nur sollten Dir dann alle Kanäle offenstehen, einmal zur Kommunikation mit dem Veranstalter, und zweitens um gewünschten Vermerk eingeben zu könnnen ein Tool, welches "HotelreservierungamArsch.de" gar nicht vorhält.
Jetzt haben wir dadurch den beschriebenen Fall, daß sich der Ball Deine Vertragspartner hin- und herspielen, wobei ich den Veranstalter nur soweit aus der Schuld nehmen kann, daß er mit so nem schwindligen Haufen gar nicht zusammenarbeiten sollte. Da aber immer mehr Kunden nur auf den Preis schauen, Dich eingenommmen, kann er gar nicht anders, als auch in diesem Markt mitzumischen.
Wie vorher beschrieben würde ich mich keinesfalls mit Mails an "irgendwelche Mitarbeiter" beim schwindligen Vermittler selbst beschränken, sondern zumindest fernmündlich beim Veranstalter insistieren. Denn auch wenn ich für Dein Upgrade auf die BPV eher schwarz sehe, wäre ich nicht bereit die Differenz von Gardenvilla zur Gardenpoolvilla (ca. 90€ pro Nacht?), selbst zu tragen, sondern würde versuchen aus dem Vertrag hinauszukommen und entweder beim Veranstalter selber, oder einem richtigen Reisebüro, die bestehende Option neu zu buchen und ein weiteres Upgrade nach erfolgter Bestätigung für die Gardenpoolvilla in Richtung Beachfrontpoolvilla mit dem Hotel selbst zu verhandeln. Die dann eingesparte Differenz zu Deiner jetzt bestehenden Buchung könnte dabei ein gewichtiges Argument sein. Bon chance!
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Moin Doc,
zum Thema Preis gebe ich dir recht. Ich hab noch ein ordentliches Cash-Back eingestrichen bei der Buchung über Hastenichtgesehn.de,... in der Annahme das nur vermittelt wird und ich wenn ich alle Unterlagen eh von TUI bekommen, ich auch mit diesen alles weitere Regeln werde:)
Nun die Funktion des RB Mitarbeiters (ICH) sehe ich von meiner Seite durch das abschicken der Mail erfüllt. Klar hätte man bei der Buchung irgendwas dazuschreiben können (wenn es gehen würde). Interessant wäre hierbei was bei TUI Buchung Online an zusätzlichen Eingabefeldern exisitert.
Aus dem Vertrag rauskommen bringt mir gar nix denn ich habe seinerzeit für die GPV so viel bezahlt wie heute die GV kostet... Es war auch weit und breit der einzige Preis, alle anderen RV waren DEUTLICH teurer. Hat ja aber erstmal nix zu Sache.
Und was dein driss gegen TUI angeht, so denke ich mal haben die einfach einen neuen Vertrag ausgehandelt mit dem Hotel (oder umgekehrt). Ob es das Upgrade früher mal gab wissen wir ja nicht.
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Ist unwichtig, was es mal früher gab, zumindest zu Deinem Buchungszeitpunkt wurde es von TUI so ausgeschrieben, aber vom Hotel verneint, insofern sehe ich darin einen klaren Rücktrittsgrund.
Ok, weiß nicht, was Du bei DrissimUrlaub abdrücken mußtest, habe gestern nur mal kurz geschaut und da lag die Differenz GV - GPV hier bei HC und TUI für 10 Nächte bei genau 900€ und ich hätte nicht gedacht, daß DiU den Preis seinerzeit so gestaltet hätte. Da würde ich ja fast ein Downgrade im Hotel noch befürchten, aber das Hotel hat Dir ja eine gebuchte Gardenpoolvilla auf Euren Namen bestätigt, oder?!
Cashback eingestrichen? Ich sage ja, bon chance!

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Die verneinung vom Hotel das es dieses Upgrade nicht mehr gibt kam jetzt erst. Die Buchung ist schon ein wenig her.
Ich habe 2160€ auf der Rechnung stehen für eine GPV,.. finde es dennoch ärgerlich. Aber wir werden das beste drauf machen,.. vielleicht sogar besser wenn der Pool nicht von jedermann eingesehen werden kann

Selbst wenn ich gedowngradet werde weil der Preis nicht stimmte werde ich ja durch Vorlage der Heiratsurkunde in eine GPV geupgradet (so die aktuelle Katalogbeschreibung) haha ich nehms echt mit Humor (AUCH WENNS NICH LUSTIG IS
)Wo hast du die 900 her? Stand gestern/heute:
Anreise
o. 18.08.2016Abreise:Sa. 27.08.2016 incl. Frühstück: 2196€ GV, 3006,00€ GPVDie Hotelaffe.de und TUI Preise sind immer identisch soweit ich das feststellen konnte.
EDIT: Wenn ich mir die Preisentwicklung und Upgradepolitik anschaue würde ich mal von versteckten Abschaffung der Upgrades ausgehen für die der nicht Honeymooner bei einer normalen Buchung den Preis für draufzahlt (da er eigentlich das nächstgrößere Zimmer zahlt aber nicht bekommt). Wenn man mal davon ausgeht das es nicht Saisonal bedingt ist. Meine Buchung war Anfang April
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Finde es echt anerkennungswürdig, daß Du es mit soviel Humor und Gelassenheit siehst, chapeau!
Ich habe hier geschaut, allerdings Reisezeitraum 15.-25.8, da ich Deine Daten nicht nachgeschlagen habe und nur nen ungefähren Annäherungswert suchte. Im Link auf TUI Gardenvilla gehen, Preis prüfen und bessere Leistungen anzeigen.
Da ich es so sehe wie Katja, also auch das Upgrade über DrissimUrlaub keinesfalls als inkludiert, solltest Du auf der Reisebestätigung von TUI schon Garden POOL Villa stehen haben...
...aber das ist halt nur meine Interpretation und ich hoffe für Dich nur das Beste, dabei nehme ich gerne in Kauf, daß ich mich irre und werde Abbitte leisten

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Gut, daß wir mal über absolute Zahlen gesprochen haben!
Habe jetzt mal hier Deinen Reisezeitraum eingegeben und komme auf identische Zahlen, allerdings bei Buchung von Gardenvilla und Vergleich zur Gardenpoolvilla. Allerdings sagtest Du, Du hättest für die 2196€ eine Gardenpoolvilla gebucht, ohne(!) inkludiertem Upgrade und wolltest deshalb das ursprünglich ausgeschriebene Upgrade auf eine Beachfrontpoolvilla, richtig?!
Kann es sein, daß hier der Fehler liegt und entweder Du etwas falsch verstanden hast, oder die Auspreisung bei DrissimUrlaub schon das inkludierte Upgrade beinhaltete und Du tatsächlich nur eine Gardenvilla gebucht hast? Die Preisgestaltung würde das für mich fast nahelegen...