Rechtzeitige Info über Flugumbuchung
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Hallo Miteinander,
daß man als Chartergast damit rechnen muß, auch relativ kurzfristig umgebucht zu werden, wurde ja hier schon oft genug diskutiert.Meine Frage lautet nun, wie weit vorher muß man informiert werden? Reicht es aus, wenn man z. B. um 17.00 Uhr am Vorabend darüber informiert wird, daß der Transferbus bereits um 0.45 Uhr vor der Hoteltüre steht? So ging es uns nämlich dieses Jahr im Urlaub.
Gibt es da Fristen, die ein Reiseveranstalter einhalten muß?
Danke schonmal für Eure Antworten.
LG
Birgit -
Falls du jetzt die Rückreise meinst, da wird ja seitens des Reiseveranstalters in der Infomappe, die im Hotel ausliegt oder beim Begrüßungscocktail darauf hingewiesen, daß man 2 Tage vor der Rückreise nochmal in die Rückflugmappe zu sehen hat. Daß sich kurzfristiger als 2 Tage vorher nochmal was ändert, habe ich noch nicht erlebt, ist aber auch nicht völlig auszuschließen.
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Beim Rückflug ist es so wie schon oben Beschrieben, nur wenn sich Flugnummer oder Gesellschaft ändern, kann es nach EU Recht als Annulierung gelten und deshalb Leistungen geben.....
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Vielen Dank für Eure Antworten.
Ja, es handelte sich in beiden Fällen um die Rückflüge. Aus ferienbedingten Gründen mußten wir in den Pfingstferien geteilt zurückreisen. Die erste Flugverschiebung ging 10 Stunden nach hinten - was ja im Normalfall nicht schlimm ist. Erfahren haben wir das am Vorabend um 17.45 Uhr als wir vom Strand kamen. In dem Hotel, in dem wir sind, werden die Flugzeiten an einer Pinwand ausgehängt. Der Reiseveranstalter gibt die Zeiten immer erst am Vortag im Laufe des Tages bekannt, i. d. R. im Laufe des Nachmittags. Lt. Auskunft der Rezeptionistin ist es sogar schon passiert, daß dieser Reiseveranstalter sogar erst um 22.00 Uhr die Flugzeiten mitteilt.
Die zweite Rückreise war dann die von mir angesprochene. Die Fluggesellschaft war die Gleiche - allerdings änderte sich die Flug-Nr. in beiden Fällen.
Ich stehe mit dem Reiseveranstalter - auch noch aus anderen Gründen - seit unserer Rückkehr im Clinch. Allerdings haben die sich bisher weder für das Verhalten des Reiseleiters, des Bordpersonals im Flieger noch für die Umbuchung entschuldigt.
Leider handelt es sich bei der angesprochenen Fluggesellschaft nicht um eine Deutsche, sondern türkische Gesellschaft (Sky), der Reiseveranstalter ist GTI. So, wie ich das hier bisher gelesen habe, hätten wir wohl in dem Fall keine Ansprüche.

Es geht mir auch in erster Linie nicht um Geld, sondern darum, daß GTI den Schneid hat und sich für nicht gerade freundliches Verhalten des Personals entschuldigt. Ich weiß... wenn man mit einer Billiggesellschaft usw. - kenne ich schon.....
Werden wir auch nicht mehr tun..... 
Ich fände es aber den Hammer, wenn man so kurzfristig noch wirklich umgebucht wird, und nur aufgrund dessen, daß es sich um keine EU-Linie handelt, "in die Röhre guckt".
LG
Birgit -
Hallo Mapprechts,
die EU-Verordnung hat auch weitergehende Geltung.
Dies ist nachzulesen bei www.lba.de;
hier ein Auszug:"Zudem wird durch die Verordnung der Schutz der Fluggäste auch auf den Bedarfsflugverkehr,
d.h. auf Pauschalreisen, und auf Flüge aus der EU in so genannte Drittstaaten bzw.
aus Drittstaaten in die EU ausgeweitet.Um einen Anspruch auf Leistungen gemäß der EU-Verordnung (Artikel 3) zu erheben sind
folgende Voraussetzungen erforderlich:-
Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oder
Der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen
und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92
genehmigtes Luftfahrtunternehmen. -
Der Fluggast verfügt über eine bestätigte Buchung und findet sich zu der vertraglich angegebenen
Zeit oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor dem
veröffentlichten Abflug zur Abfertigung ein oder
Der Fluggast wurde vom Luftfahrt- oder Reiseunternehmen von einem gebuchten auf
einen anderen Flug verlegt und findet sich zu der angegebenen Zeit oder, falls keine Zeit
angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor dem veröffentlichten Abflug zur Abfertigung
ein."
Usw., usw.
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Hallo Erika,
super. Danke!!! Da weiß ich ja, was ich morgen machen kann... nochmal einen Brief an GTI schreiben.
Das einzige was die mir bisher geschrieben haben war, daß ich als Pauschalurlauber keinen Anspruch darauf habe, pünktlich befördert zu werden. Dann müßte ich Linie fliegen.
Ich hatte denen aber Voucher etc. in Kopie beigelegt, aus denen ersichtlich war, daß sich nicht nur die Flugzeiten, sondern auch noch die Flug-Nr. geändert haben.
Da ich nicht das erste Mal mit GTI/Sky geflogen bin, war ich ja schon auf einiges gefaßt, besonders auf den "netten" Reiseleiter... man kennt sich ja.... ggggg* Aber diese kompletten Flugumbuchungen - und somit lt. EU-Recht nicht mehr nur Verschiebungen - haben mich diesmal wirklich komplett vom Sockel gehauen.
Jetzt bin ich mal gespannt, wie die jetzt reagieren.....
LG
Birgit -
Mach ich. Bin ja selber gespannt. Da die auf meine bisherigen Briefe (Einschreiben!) immer wie "Schlaftabletten" reagiert haben, habe ich denen diesmal eine Frist gesetzt und damit gedroht, den Sachverhalt dem LBA zu melden. Wie ich jetzt gesehen habe, haben die ja sogar schon Formulare dafür im Internet, die man nur noch ausfüllen muß.
LG
Birgit -
Sorry aber leider gilt die EU Verordnung für Deinen Fallnicht.
Weil:
Sky eine nicht EU Airline ist.
Die Reise aus einem Drittland startete.
Beim wäre es egal ob Sky eine EU Airline ist und bei einem z. B Condorflug wäre es auch anders gewesen weil EU Airline.
Der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafenund das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92 genehmigtes Luftfahrtunternehmen.
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Thorben,
die EU-Verordnung 2407/92 regelt lediglich die Verkehrsrechte ausländischer Fluggesellschaften von und nach Deutschland (EU).
Sky ist in der Liste aufgeführt, dürfte ja wohl sonst auch kaum hier landen.
Kurz: Sky darf hier starten und landen und muß sich damit unserer Gesetzgebung unterwerfen.
Wenn ich einen Laden in Ägypten eröffne oder eine Kneipe in der Türkei, gilt für mich dortiges Recht und Gesetz. Oder noch einfacher: wenn ich in der Schweiz eine Ordnungswidrigkeit begehe, werde ich nach Schweizer Recht zur Kasse gebeten und nicht nach deutschem.
Bei Flugzeugen ist es eben nicht möglich, sie wie bei Schiffen, unter fremder Flagge registrieren zu lassen und dann zu sagen: deutsche oder EU-Vorschriften interessieren nicht.
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Nein darum geht es nicht, wenn SKY VON D nach xy fliegt gilt die Verordnung denn SKY (nicht EU Airline) startet in der EU.
Wenn Sky aber von einem Drittland NACH D fliegt gilt die EU Verordnung NUR für EU-Airlines und nicht für SKY, weil nicht EU Airline!
Schaust Du hier:
Anspruch auf Leistung - was muss der Fluggast tun?
Um einen Anspruch auf Leistungen gemäß der EG-Verordnung (Artikel 3) zu erheben, sind
folgende Voraussetzungen erforderlich:- Der Fluggast tritt den Flug auf einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates an oder der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaates unddas ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft.
SKY unterliegt den Bestimmungen der EU Verordnung also nur, wenn der Abflug ein deutscher Flughafen war nicht wenn er das Ziel ist.

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Hier steht nichts von einem EU-Luftfahrtunternhmen oder einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, sondern von einem nach der EU-Verordnung genehmigten Luftfahrtunternehmen wie oben aufgeführt.
Hier nochmal einkopiert die Veröffentlichung des LBA.- Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oder
der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92 genehmigtes Luftfahrtunternehmen.
Dieser vorstehende Text stammt vom LBA, woher kommt dieser kleine, aber feine Unterschied?
Ich kann mich noch an Diskussionen und Veröffentlichungen aus der Zeit der EU-Verordnung Fluggastrechte erinnern: immer wieder wurde betont, daß diese Verordnung verbindlich ist für alle Gesellschaften, die innerhalb der EU starten oder landen.
Eine spannende Frage...
- Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oder
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Nein garnicht spannend nur eine SEHR schlechte Übersetzung des LBA mach es etwas undurchsichtig.
Ist aber auch logisch wer hier LANDET hat die Annulierung, Verlegung etc. ja ggf. in einem Drittland begangen und NICHT in der EU,somit ist die EU ja nicht für die Regelung im Startland zuständig - dafür wären in unserem Beispiel ja die Ägypter zuständig gewesen, denn in deren Land fand die Verschiebung statt.Wer HIER startet ist ja definitiv in der EU.
Mein Text stammte von der Schlichtungstelle Mobilität
Hier der Originaltext, da wird es ganz deutlich:
Scope
- This Regulation shall apply:
(a) to passengers departing from an airport located in the territory of a Member State to which the Treaty applies;
(b) to passengers departing from an airport located in a third country to an airport situated in the territory of a Member State to which the Treaty applies, unless they received benefits or compensation and were given assistance in that third country, if the operating air carrier of the flight concerned is a Community carrier.
Community carrier = EU Airline, also nich z.B. Sky Airlines weil türkisch und somit NON Community carrier
Habe das Original auch in deutsch gefunden, ließt sich etwas schwer:
Artikel 3Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.
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Kommt drauf an, wie man "Community" übersetzt... Gemeinschaft, Gemeinde, Gemeinwesen, Gemeinschaftsdienst, Arbeitsgemeinschaft... habe ich was vergessen?
(Klugscheißer-Modus AUS)
Geht der Text der Schlichtungsstelle nicht noch ein bißchen weiter... bezüglich "Gemeinschaft i.S. der Verordnung 2407/92"?
Die Übersetzung Community = EU ist ... recht unkonventionell.
edit:
Der Link auf der Website der Schlichtungsstelle M. führt wieder zum LBA, Text wie oben von mir einkopiert.Die Schlichtungsstelle bearbeitet leider keine Pauschalreisen, wäre sonst auch ein hilfreicher Link gewesen.
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Es geht hier um Papier der EU und das Zitat in english ist von der EU site
EU = european community, wenn die also von sich selber reden dann ist das die community da gibts nix zu deuteln sowohl der original Text (if the operating air carrier of the flight concerned is a Community carrier)als auch die offizielle Übersetzung der deutschen EU site ( sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist) sind eindeutig, nur das LBA schert mit einer deutbaren und ungenauen Übersetzung aus.Aber ALLE anderen Quellen sind eindeutig!
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"Mapprechts" wrote:
Hallo Miteinander,
daß man als Chartergast damit rechnen muß, auch relativ kurzfristig umgebucht zu werden, wurde ja hier schon oft genug diskutiert.Meine Frage lautet nun, wie weit vorher muß man informiert werden? Reicht es aus, wenn man z. B. um 17.00 Uhr am Vorabend darüber informiert wird, daß der Transferbus bereits um 0.45 Uhr vor der Hoteltüre steht? So ging es uns nämlich dieses Jahr im Urlaub.
Gibt es da Fristen, die ein Reiseveranstalter einhalten muß?
Danke schonmal für Eure Antworten.
LG
BirgitHallo Mapprechts,
das gleiche ist mir vor 2 Jahren auch passiert. Wir sind bei einem einwöchigen Urlaub mit sun-express am Abend um ca. 22 Uhr in Antalya angekommen (die Tickets waren so ausgedruckt) und dann beim Rückflug (lt. Tickets ebenfalls sun-express und zwar mittags ca. 13 Uhr) erst abends vorm Abflug so ca. um 17 Uhr beiläufig während der Ausflugsrückkehr ins Hotel mit der Nachricht überfallen worden daß der Rückflug schon um 6.35 Uhr startet. Die Busabholung also schon um ca. 4 Uhr erfolgt. Die Fluggesellschaft war dann auch nicht wie geplant sun-express sondern Sky-Airlines.
Wir haben damals dann außer sich ärgern garnicht gemacht. Aber so was buche ich seitdem nicht mehr!!
LG glasaug
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Hallo Erika und Thorben...
bitte nicht streiten!!!!!
Reicht schon, wenn ich mich seit 2 Monaten mit GTI wg. dieser Angelegenheit "kloppe". Ich habe jetzt mal einen Brief mit Bezug auf die Richtlinien aufgesetzt und werde ihn morgen per Einschreiben (!) an GTI abschicken. Ich bin mal gespannt, wie die jetzt reagieren, wenn ich mit dieser Richtlinie komme.@Glasaug,
leider ist es bei GTI absolut üblich, daß die erst wenige Stunden vor Abflug informieren. Wenn der Flug zu seiner Zeit bleibt, ist das für mich in Ordnung. Immerhin weiß ich dieses (schreckliche) Datum ja schon mindestens seit 3 Wochen. Wenn so ein Flug vorverlegt - wie in unserem und Deinem Fall - erwarte ich doch, daß man früh genug informiert wird.Witzigerweise wußten Passagiere von Alltours - die ebenfalls nach FDH mit Sky flogen (selbe Maschine) - schon am Donnerstag mittag von dieser Umbuchung.
GTI stellt die Angelegenheit auch immer noch als Flugverschiebung dar (habe mir gestern die Briefe nochmal in aller Ruhe durchgelesen). Es handelt sich aber nicht um eine Verschiebung, sondern Umbuchung, da beide Rückflüge eine andere Flug-Nr. haben, als die ursprünlich auf dem Voucher angegebenen. (Habe ich jetzt hier gelernt)....

Über die Qualität des Fliegers könnte ich auch noch einen Beitrag liefern..... gehört aber nicht in diese Rubrik. Nur soviel: Bin schon mit einer Fokker über die ostfriesischen Inseln geflogen, das war schon "interessant". Aber die orange Maschine von Sky ist "sehr interessant". Schade, daß ich morgens um 4.00 Uhr nicht auf die Idee gekommen bin, diese einzigartige Fluggerät zu fotografieren und die Höflichkeitsbekundungen der Stewardessen aufzunehmen. Bootcamp auf 10.000 m Höhe.....
:?LG
Birgit -
Möchte Euch in dieser Angelegenheit mal auf dem Laufenden halten.
GTI hat sich auf mein Schreiben - trotz Fristsetzung - überhaupt nicht gerührt.
Ich habe daraufhin am Montag an das LBA Meldung erstattet. Ich denke mal, daß maßgeblich ist, was dort entschieden wird. Sobald ich Meldung vom LBA habe, werde ich Euch berichten. Ich gehe mal davon aus, daß die Angelegenheit nicht nur für uns, sondern auch für andere Urlauber interessant ist, da ja Umbuchungen auf Maschinen mit anderen Flug-Nr. wohl mittlerweile Gang und Gäbe sind.
LG
Birgit -
Ist schon klar, dass die nicht reagieren, müssen Sie ja auch nicht, weil keine EU Airline......aber das wird das LBA Dir dann auch sagen.....
