TUI & XTUI Teil II
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Nein, pzl64 das widerspricht sich keinesfalls. Der Kunde hat einen Anspruch und ist nicht auf "die Gnade" des Veranstalters angewiesen.
Ich bin übrigens vertraut mit dem Begriff der Kulanz und seiner Bedeutung, aber schön, dass das Forum gelegentlich auch der Userfortbildung dient ...
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@katjaworld, wenn Du den Satz "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz" tatsächlich wortwörtlich nehmen willst, ist er natürlich völlig unsinnig, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das Wort "Anspruch" beschreibt lediglich die Basis/Entstehung einer Schadenersatzforderung aufgrund einer Benachteiligung, "Kulanz" dagegen beschreibt die Regelung/Entgeltung einer Benachteiligung. Eine derartige Aussage macht also überhaupt keinen Sinn, weil hier zwei völlig unterschiedliche Ebenen miteinander verglichen würden. Da ich vonschmeling aber keine völlig unsinnige Aussage unterstellen möchte, habe ich zu seinen/ihren Gunsten angenommen, dass er/sie in Kurzform-Sprache die "Regelung/Erfüllung eines Anspruchs" in Beziehung setzen wollte zur "Kulanz-Regelung".
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..könnte man das jetzt bitte beenden. Jemand der Erfahrungen zum RV sucht, muss sich hier durch die Beiträge quälen

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@katjaworld, wenn Du den Satz "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz" tatsächlich wortwörtlich nehmen willst, ist er natürlich völlig unsinnig, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden. Das Wort "Anspruch" beschreibt lediglich die Basis/Entstehung einer Schadenersatzforderung aufgrund einer Benachteiligung, "Kulanz" dagegen beschreibt die Regelung/Entgeltung einer Benachteiligung. Eine derartige Aussage macht also überhaupt keinen Sinn, weil hier zwei völlig unterschiedliche Ebenen miteinander verglichen würden. Da ich vonschmeling aber keine völlig unsinnige Aussage unterstellen möchte, habe ich zu seinen/ihren Gunsten angenommen, dass er/sie in Kurzform-Sprache die "Regelung/Erfüllung eines Anspruchs" in Beziehung setzen wollte zur "Kulanz-Regelung".
Falls sich hier Suchende bewegen, die sich über die Griechenland-Panne und ihre Handhabe informieren wollen, werden sie sich inzwischen im Strahl übergegeben bei den hier mit unfassbarer Verve vorgetragenen Begriffsverhunzungen.
Daher in aller Kürze:
Fluggäste, die mit 3 Tagen Verspätung in VIE anstatt an ihrem Zielflughafen abgeladen wurden können- einen Ausgleich aller materiellen Schäden (Beförderung, Unterkunft, Verpflegung) vom Veranstalter verlangen
- einen Ausgleich immaterieller Schäden vom Luftverkehrsunternehmen.
Dies ist unter dem Titel "Schadenersatzforderung" zu verlangen und an das jeweilige Unternehmen zu richten.
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Falls sich hier Suchende bewegen, die sich über die Griechenland-Panne und ihre Handhabe informieren wollen, werden sie sich inzwischen im Strahl übergegeben bei den hier mit unfassbarer Verve vorgetragenen Begriffsverhunzungen.
Daher in aller Kürze:
Fluggäste, die mit 3 Tagen Verspätung in VIE anstatt an ihrem Zielflughafen abgeladen wurden können- einen Ausgleich aller materiellen Schäden (Beförderung, Unterkunft, Verpflegung) vom Veranstalter verlangen
- einen Ausgleich immaterieller Schäden vom Luftverkehrsunternehmen.
Dies ist unter dem Titel "Schadenersatzforderung" zu verlangen und an das jeweilige Unternehmen zu richten.
wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich also: Schadenserstzansprüche stellen
- wegen dem dem verspäteten Rückflug statt Freitag abend von GPA nach STR, sondern erst am Sonntag vormittag von GPA nach VIE, dann das Gepäck, dass in GPA vergessen wurde, in die Maschine nach VIE einzuladen, (im Flieger nach Wien, sowie am TUI - Schalter im Flughafen Wien mit allen erfodrerlichen Angaben gemeldet) das Gepäck wurde uns inzwischen am Mittwoch, den 21.06.2018 zugestellt.
2. Reisepreisminderung wegen Reisemängeln während des 2 wöchigen Aufenthalts im Hotel
Kann ich diese Forderungen selber stellen (außergerichtliche Einigung) ??? wenn ja, was muss ich hierbei beachten oder ist es besser gleich einen Rechtsanwalt aufzusuchen bzw. seine Ansprüche bezüglich Punkt 1 an Flightright zu übertragen???
Bitte um entsprechende Rückmeldung.
Freundliche Grüße
loka
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Na ja, hier geht's um Entschädigungsleistungen gem. EU-FluggastrechteVO 261/2004, die seit dem 17.02.2005 auch in Deutschland geltendes Recht ist. Ob allerdings in dem beschriebenen Fall von Du_darfst ein allumfassender Anspruch gem. dieser VO besteht und damit Schadenersatzforderungen gegenüber der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden können, ist zumindest zweifelhaft. Insbesondere bezüglich der Flugverspätung. Denn: Laut VO 261/04 sind Entschädigungsverpflichtungen für die Fälle ausgeschlossen, "in denen ein Vorkommnis auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht". Dazu zählen lt. VO 261/04 unzweifelhaft u.a. "mit der Durchführung des betreffenden Fluges nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen". Der Fragesteller erklärt diesbezüglich unmissverständlich, dass der Flug am ursprünglich geplanten Rückreisetag "aufgrund schlechten Wetters" nicht stattfinden konnte, was absolut glaubwürdig erscheint, denn aufgrund des schlechten Wetters musste, wie der Fragesteller weiter ausführt, sogar "der Flughafen Patras (...) geschlossen" werden. Warum der Rückflug dann auch am nächsten Tag nicht stattfinden konnte, beschreibt der Fragesteller nicht präzise, aus seiner Schilderung kann man aber vermuten, dass es auch diesmal die sicherheitsgefährdenden Wetterbedingungen waren, die einen Abflug unmöglich machten. Auf diesen Umstand wird sich die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter im Zweifelsfall berufen. Insofern dürfte eine von vonschmeling vorgeschlagene Schadenersatzforderung recht frühzeitig scheitern, da ein Anspruch zumindest für einen Teilbereich gar nicht besteht, so dass man dann doch auf die Kulanz der TUI angewiesen ist. Und es wäre genau andersrum als von vonschmeling dargestellt: Die Betroffenden müssen hoffen auf Kulanz vor einem nicht bestehenden Anspruch auf Schadenersatz.
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Ich bin der Meinung, dass der Begriff Kulanz hier von den meisten Beteiligten falsch benutzt wird. Kulanz bedeutet, dass ein vorhandener Rechtsanspruch vorliegt und dieser dann vom Veranstalter großzügig reguliert wird. Im Gegensatz dazu steht die Liberalitätszahlung, bei der kein Rechtsanspruch besteht, aber trotzdem eine Zahlung erfolgt. Grund dafür könnte z.B. eine gute Geschäftsbeziehung zu dem Kunden sein. So kenne ich das aus dem Versicherungsbereich.
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@loka
An die Airline sind Forderungen gem. VO(EG)261/04 zu richten wegen der Verpätung.
Meines Wissens geht das über die Website. Es spielt keine Rolle für den Anspruch, dass zunächst eine Behinderung des Flugverkehrs ursächlich war, damit kann sich das LVU meines Erachtens nicht exkulpieren.
Solltest du einen abschlägigen Bescheid erhalten, würde ich dir die SÖP empfehlen, einen Anwalt brauchst du dafür vorerst einmal nicht.Falls während des Aufenthaltes Mängel auftraten so ist es wichtig, dass du diese bereits vor Ort vorgetragen (der örtlichen Vertretung des Veranstalters) und eine angemessen Abhilfefrist gesetzt hast. Konnte keine Abhilfe geleistet werden und liegen Belege für die Mängel vor so ist darüber Beschwerde beim Veranstalter zu führen. Ein Anhalt, wie hoch die Minderung angesetzt werden sollte, bietet die Frankfurter Tabelle.
Sollten auf der Odyssee Richtung Heimat Kosten verauslagt worden sein, die in einem direkten Zusammenhang mit der Störung stehen (Hotel, Verpflegung etc.) so sind diese ebenfalls vom Veranstalter zu verlangen. -
Ich bin der Meinung, dass der Begriff Kulanz hier von den meisten Beteiligten falsch benutzt wird. Kulanz bedeutet, dass ein vorhandener Rechtsanspruch vorliegt und dieser dann vom Veranstalter großzügig reguliert wird. Im Gegensatz dazu steht die Liberalitätszahlung, bei der kein Rechtsanspruch besteht, aber trotzdem eine Zahlung erfolgt. Grund dafür könnte z.B. eine gute Geschäftsbeziehung zu dem Kunden sein. So kenne ich das aus dem Versicherungsbereich.
@erhard50 sagte:
Kulanz bedeutet, dass ein vorhandener Rechtsanspruch vorliegt und dieser dann vom Veranstalter großzügig reguliert wird.
Das ist nicht korrekt. Kulanz ist ein freundliches Entgegenkommen, da eben kein Rechtsanspruch vorliegt.
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@erhard50 sagte:
Kulanz bedeutet, dass ein vorhandener Rechtsanspruch vorliegt und dieser dann vom Veranstalter großzügig reguliert wird.
Das ist nicht korrekt. Kulanz ist ein freundliches Entgegenkommen, da eben kein Rechtsanspruch vorliegt.
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Bist Du Juristin, oder woher hast Du Deine Weisheit? Und jetzt komme mir bloß nicht mit Wikipedia. Vielleicht kann ja von Schmeling dazu etwas sagen.
Der Begriff 'Kulanz' bedeutet ja kein Rechtsanspruch, sonst würde man den auch als solchen bezeichnen !
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Bist Du Juristin, oder woher hast Du Deine Weisheit? Und jetzt komme mir bloß nicht mit Wikipedia. Vielleicht kann ja von Schmeling dazu etwas sagen.
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Bist Du Juristin, oder woher hast Du Deine Weisheit? Und jetzt komme mir bloß nicht mit Wikipedia. Vielleicht kann ja von Schmeling dazu etwas sagen.
@erhard50 sagte:
Vielleicht kann ja von Schmeling dazu etwas sagen.
Ja, kann er, er schläft bekanntlich mit dem Gabler unterm Kopfkissen:
Malinis Aussage ist 100% zutreffend.
Danke @bienekind, absolut einzig anwendbare Definition für die gegenständliche Kausa.
Die übliche Formulierung ist "ohne Anerkennung einer Rechtpflicht bieten wir Ihnen an ...".Sollte die TUIfly sich durch fortgesetzte Wetterkapriolen exkulpieren können wird es keine Kulanz geben.
Die Betroffenen könnten dann wiederum den Veranstalter in Anspruch nehmen für die Verspätung, und zwar mit 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde und für jede weitere.
Damit sind sie natürlich bedeutend schlechter gestellt, daher empfehle ich zuerst die Einrede beim LVU mit Berufung auf die VO(EG)261/04. -
Bei dem geballten Fachwissen muss ich wohl die Waffen strecken. Ich gehöre ja nicht zu denen, die immer recht haben müssen. Witzig ist allerdings, dass die von mir geschmähten Kollegen von Wikipedia mir bezüglich des Versicherungswesens zum Teil recht geben:
"Im Versicherungswesen ist die Kulanzzahlung eine entgegenkommende Leistung des Versicherers an den Versicherungsnehmer, insbesondere im Zusammenhang mit der Schadenregulierung. Der Schadensanspruch des Versicherungsnehmers besteht im Regelfall dem Grunde nach, nur die Höhe ist streitig. Da generell hierbei einer Rechtspflicht zur Zahlung besteht, handelt es sich nicht um eine Kulanz im engeren Sinne". -
Tja ich fürchte erhard50,
wenn Du Deinen letzten Satz genau durchliest, kommst Du zu dem Ergebnis, dass eine Kulanz eben keine Rechtspflicht vorrausetzt.
@Malini,
Gratuliere, wieder Einmal ein Sinnbefreiter Beitrag. Schöne Ostern noch -
Hier geht´s aber nicht um einen Versicherungsfall, erhard50 - und auch nicht um´s Recht haben.
Es geht vielmehr darum, einigen vermutlich ziemlich unentspannten Heimkehrern einigermaßen gängige Leitfäden zur Behandlung ihrer Problematik an die Hand zu geben. Vermutlich wird so manches Geschwurbel hier sie nur abstoßen?!
Mir geht´s jedenfalls so: Ich habe ein Problem und gehe Schritt für Schritt die Lösung an.
Wie gewisse Begrifflichkeiten im spätmittelalterlichen Sprachgebrauch verwendet wurden würde mich eher am Rande interessieren ...
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Tja ich fürchte erhard50,
wenn Du Deinen letzten Satz genau durchliest, kommst Du zu dem Ergebnis, dass eine Kulanz eben keine Rechtspflicht vorrausetzt.
@Malini,
Gratuliere, wieder Einmal ein Sinnbefreiter Beitrag. Schöne Ostern noch@tuerkeifliegende sagte:
@Malini,
Gratuliere, wieder Einmal ein Sinnbefreiter Beitrag.Du kannst dir gleichwohl selbst gratulieren, wobei dir bei dem Aufkommen vermutlich schon längst die Schüttelhand abgefallen ist.
Und wenn du des sinnerfassenden Lesens auch nur einigermaßen mächtig wärst, würdest du auch an erhard50 keinen solchen Schwachsinn richten.
Sich zu bekennen zu gewissen Defiziten ist kein Freibrief für unendliche Unverschämtheiten.
Ich hoffe, wenigstens das verstehst du? -
@vonschmeling,
ich freue mich auch bei Dir Grund zum Gratulieren gefunden zu haben. Wozu?
Na zu Deinen immer so klasse formulierten und sachlichen Beiträgen.
Wie war das noch? Wen juckts
