TUI & XTUI Teil II
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@adria777 sagte:
Ja ich bin froh,
Das solltest du auch - denn es liegt weit oberhalb der Grenze der Selbstverständlichkeiten.
aber das erwarte ich auch vom weltgrößten Reisekonzern, dass in so einer Zeit eine Kulanz eingeräumt wird.
zu erwarten hast du es allemal nicht, denn du hast nun mal einen Vertrag abgeschlossen an dessen Bedingungen man sich zu halten hat (vom RV erwartest du allerdings erheblich mehr als das Einhalten des Vertrags). Das hast Du zunächst ja offensichtlich auch vorgehabt; sonst hättest du nicht kostenpflichtig storniert. Und eine Kulanz kann man auch nur gewähren wenn man sie sich finanziell leisten kann. Und dies ist bei TUI wahrlich nicht der Fall. Daher ist dieses Entgegenkommen zumindest für mich unverständlich.
Gerade in „so einer Zeit“ ist ausschließliches Einfordern nicht immer der richtige Weg. Bestimmt kommen auch wieder andere Zeiten. Und da erinnert sich der eine oder andere an das was in „diesen Zeiten“ war. -
Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.
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Die Idee mit dem Anmahnen deines Chefs halte ich für sinnvoll. Dann halt entscheiden. So haben wir es jetzt auch abgewartet, wurden angemahnt , haben dann den Rest bezahlt . Rechtlich nur so möglich um die kostenlose Stornierung zu erhalten. Diese kam dann zwei Tage später.
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Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.
@adria777 sagte:
Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.
So sehe ich das auch.
Jeder hat ja auch leider so seine "Erfahrungen gemacht".
Erst Germania-Pleite - bis heute vom Insolvenzverwalter nichts mehr gehört.
Dann Thomas-Cook hinterher - bisher beide Zahlungen nicht erhalten - weder die eine Zahlung, noch die andere.
Da fragt man sich schon, ob man nun (vermutlich für wieder nichts!) 4000 Euro Ende Mai überweisen soll und einen Gutschein bekommen. Wir haben "die Nase voll von Papier" - und ja, ich weiß um die armen Menschen, die es auch bei den RV trifft! - Das betrifft aber alle.
Wir arbeiten hier auch beide und auch auf Kosten der Zeit mit unseren Kindern ganz oft das ganze Jahr sehr hart für unser Geld.Wir fragen uns eben, ob es uns nun ein drittes Mal treffen soll... Jeder hat sein Pöttchen.
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Die Idee mit dem Anmahnen deines Chefs halte ich für sinnvoll. Dann halt entscheiden. So haben wir es jetzt auch abgewartet, wurden angemahnt , haben dann den Rest bezahlt . Rechtlich nur so möglich um die kostenlose Stornierung zu erhalten. Diese kam dann zwei Tage später.
@vik62 sagte:
Die Idee mit dem Anmahnen deines Chefs halte ich für sinnvoll. Dann halt entscheiden. So haben wir es jetzt auch abgewartet, wurden angemahnt , haben dann den Rest bezahlt . Rechtlich nur so möglich um die kostenlose Stornierung zu erhalten. Diese kam dann zwei Tage später.
Okay, danke für die nette Rückmeldung :-)!
Habt ihr schon Geld zurück? -
Ich muss da albo2 beistehen.
Man muss die Rückgabe einer Sepa-Lastschrift nicht begründen.
Habe ich in den letzten Wochen mehrfach praktiziert.
Man drückt im Online-Banking einfach auf den Knopf und sofort ist der Betrag wieder gutgeschrieben.Ist dann Sache des Empfängers, es gg.falls wieder einzufordern, einfach nochmals Einziehen kann er aber zumindest nicht bei Widerruf der Einzugsermächtigung.
Erstmal ist das Geld aber wieder auf dem Konto des Schuldners.@michi137 sagte:
Man drückt im Online-Banking einfach auf den Knopf und sofort ist der Betrag wieder gutgeschrieben.
... und dann drückt seinerseits der Empfänger einen Knopf (ebenfalls bildhaft gesprochen) und mit dem Widerspruch (berechtigte Forderung - Reise nicht abgesagt) beginnen die Beitreibungskosten zu Lasten des Rückholers, der keine Begründung angeben kann.
Kann man schon mal machen ...
Vielleicht sollte man noch anmerken, dass ein Titel 30 Jahre vollstreckbar ist?
Also - irgendwann jedenfalls muss man die Rückholung begründen - wäre ja auch noch schöner!? -
@adria777 sagte:
Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.
So sehe ich das auch.
Jeder hat ja auch leider so seine "Erfahrungen gemacht".
Erst Germania-Pleite - bis heute vom Insolvenzverwalter nichts mehr gehört.
Dann Thomas-Cook hinterher - bisher beide Zahlungen nicht erhalten - weder die eine Zahlung, noch die andere.
Da fragt man sich schon, ob man nun (vermutlich für wieder nichts!) 4000 Euro Ende Mai überweisen soll und einen Gutschein bekommen. Wir haben "die Nase voll von Papier" - und ja, ich weiß um die armen Menschen, die es auch bei den RV trifft! - Das betrifft aber alle.
Wir arbeiten hier auch beide und auch auf Kosten der Zeit mit unseren Kindern ganz oft das ganze Jahr sehr hart für unser Geld.Wir fragen uns eben, ob es uns nun ein drittes Mal treffen soll... Jeder hat sein Pöttchen.
die einzig richtige Lösung ist, keine Zahlung mehr zu leisten. Auch nach der Anmahnung sollte keine Zahlung erfolgen. Dein Vertragspartner wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht schlüssig darstellen können, wie der Vertrag erfüllt werden kann. Auch die Implikationen bei einer etwaigen Insolvenz des Zubringers kann der RV derzeit nicht absehen.
Für dich als Kunde ist es derzeit nicht zumutbar, die Zahlung zu leisten, da bereits jetzt erhebliche Zweifel an der Liquidität des RVs bestehen. Weise den Reiseveranstalter schriftlich darauf hin, dass du dich nicht in der Lage siehst, eine Zahlung unter den jetzigen Voraussetzungen zu leisten. Teile dem RV auch direkt mit, dass du seine Liquidität anzweifelst und daher die Gefahr des Leistungsausfalls für dich zu hoch ist.
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die einzig richtige Lösung ist, keine Zahlung mehr zu leisten. Auch nach der Anmahnung sollte keine Zahlung erfolgen. Dein Vertragspartner wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht schlüssig darstellen können, wie der Vertrag erfüllt werden kann. Auch die Implikationen bei einer etwaigen Insolvenz des Zubringers kann der RV derzeit nicht absehen.
Für dich als Kunde ist es derzeit nicht zumutbar, die Zahlung zu leisten, da bereits jetzt erhebliche Zweifel an der Liquidität des RVs bestehen. Weise den Reiseveranstalter schriftlich darauf hin, dass du dich nicht in der Lage siehst, eine Zahlung unter den jetzigen Voraussetzungen zu leisten. Teile dem RV auch direkt mit, dass du seine Liquidität anzweifelst und daher die Gefahr des Leistungsausfalls für dich zu hoch ist.
Ich danke für die Meinung!
So sehen wir das derzeit auch - mein Chef auch (aber hat sich auch noch nicht eingearbeitet) - daher sein Rat, mal Erfahrungsaustausch und Meinungsaustausch zu betreiben.
Sollte man die Diskussion jetzt schon anreißen oder erst nach Nichtzahlung/Anmahnung? Wie ist da deine Meinung? -
@albo2
Ein wenig umsichtiger solltest du schon verfahren mit Aussagen wie "erhebliche Zweifel an der Liquidität des Veranstalter".Sanni740 argumentiert u.a., eine Reise bzw. ein Gutschein käme wegen des autoimmunkranken Kindes nicht infrage - das ist aber ein vollkommen anderer Sachverhalt und hat nichts mit der Verweigerung der Restzahlung zu tun.
Ferner führt ihre Argumentation, sie könne einen Gutschein während der Gütligkeitsdauer nicht einlösen, ins Leere, da ihr nach Ablauf die Auszahlung zusteht.Rechtlich sanktioniert ist die Alternative Gutschein (bisher) nicht, und sollte es soweit kommen, muss sie insolvenzgeschützt sein.
Da die Bundesregierung bekanntlich kein Interesse an einer Prozessflut hat, dürfte eine Entscheidung darüber nicht mehr lange auf sich warten lassen.EU ist zur Zeit auch irgendwie "kaputt", nichts desto trotz erscheint mir das Risiko einer prozessualen Einigung mit dem Gutschein ausgebenden Veranstalter ziemlich Risiko behaftet.
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@Sanni740
Nach meiner Meinung hattest du zwar nicht gefragt, ich wiederhole trotzdem meinen schon häufiger hier geposteten Rat, sich umgehend mit dem Reisebüro in Verbindung zu setzen. Ausgenommen du hast im Direktvertrieb des Veranstalters gebucht, dann ist dieser auch dein Ansprechpartner.
Bei Reisen, die noch im Mai stattfinden sollen, ist die Argumentationslinie von albo2 nicht von der Hand zu weisen.
Ob der Vertragspartner dem dann zustimmt oder die Stornokostenkeule auspackt ist nicht seriös vorherzusagen. -
@Sanni740
Nach meiner Meinung hattest du zwar nicht gefragt, ich wiederhole trotzdem meinen schon häufiger hier geposteten Rat, sich umgehend mit dem Reisebüro in Verbindung zu setzen. Ausgenommen du hast im Direktvertrieb des Veranstalters gebucht, dann ist dieser auch dein Ansprechpartner.
Bei Reisen, die noch im Mai stattfinden sollen, ist die Argumentationslinie von albo2 nicht von der Hand zu weisen.
Ob der Vertragspartner dem dann zustimmt oder die Stornokostenkeule auspackt ist nicht seriös vorherzusagen.@vonschmeling sagte:
@Sanni740
Nach meiner Meinung hattest du zwar nicht gefragt, ich wiederhole trotzdem meinen schon häufiger hier geposteten Rat, sich umgehend mit dem Reisebüro in Verbindung zu setzen. Ausgenommen du hast im Direktvertrieb des Veranstalters gebucht, dann ist dieser auch dein Ansprechpartner.
Bei Reisen, die noch im Mai stattfinden sollen, ist die Argumentationslinie von albo2 nicht von der Hand zu weisen.
Ob der Vertragspartner dem dann zustimmt oder die Stornokostenkeule auspackt ist nicht seriös vorherzusagen.Ich frage nach aller Meinung und danke dir auch für deine - finde ich gut, wenn jemand gut Stellung beziehen kann. Tust du ja.
Okay, ich werde darüber mal nachdenken. Die Reise geht vom 27.06. bis zum 11.07.2020 und die Zahlung wäre zu leisten bis zum 29.05. (4000 Euro). Stornokosten derzeit 40 % - rund 1600 Euro (etwas weniger 1500 Euro noch was). - Hatten wir schon angefragt. Das wussten wir aber bei Buchung. -
Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.
@adria777 sagte:
Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?!
Nein - man muss lediglich realistisch sein und gesamtwirtschaftliche Zusammenhängen verstehen.
So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Absolut nicht.... Egoismus und damit „Schlechtmenschdenken“ ist daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die wenigsten Familien machen außerhalb der Ferien Urlaub. Und insbesondere bei den Usern, von denen ich hier lese das es gleich um 2 oder 3 Urlaube ( in einem Zeitraum von 2 bis 3 Monaten) geht vermute ich mal, dass sie nicht all zu lange darauf gespart haben. Verzichten muss ja nun zunächst niemand auf sein Geld. Das geschieht erst dann wenn der Ball ins Rollen kommt und die Einforderungen an die RV durch die Gier des Einzelnen ins Unverhältnismäßige abgleiten.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
wenn man gerne wieder buchen möchte sollte man es doch einfach tun statt nur zu fordern. Dann wäre allen geholfen und nicht nur dem Einzelnen der fordert. Im Übrigen wiederhole ich mich nur sehr ungern gebetsmühlenartig , aber : Kulant kann nur der sein, der sich Kulanz leisten kann. Und das sollten im Zweifel doch erheblich mehr Reisende als Reiseveranstalter sein. Von Kulanz von Seiten eines Urlaubers habe ich in meinem Leben noch nie gehört....
dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht
es bleibt dir doch unbenommen vom Vertrag zurückzutreten. Du musst lediglich die bis dahin entstanden Kosten erstatten; wie in jeder anderen Dienstleistungsbranche auch. Einen Handwerker kannst du schließlich auch nicht für dich kostenfrei nach halb getaner Arbeit nach Hause schicken.
Und nur mal so, weil es immer wieder im Vergessenheit gerät : auch ich bin als Reisender von einem Storno betroffen. Bei mir sind als allerdings nur ein paar hundert Euro - weil ich mir viele Tausende nicht leisten kann. Trotzdem nehme ich es gelassen, obwohl ich mir fast sicher bin das die Gier vieler dazu führt das mein Gutschein am Ende vermutlich nichts wert ist. -
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Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.
Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.
@adria777 sagte:
Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.
Davon spricht kein Mensch. Ein Gutschein behält 3 Jahre lang Gültigkeit, wenn du ihn während der Geltungsdauer nicht einlösen kannst muss der Betrag weitestgehend erstattet werden.
Keine Rede daher von "verzichten" oder "abschreiben", soviel konnte man bei aller verständlichen Emotionalität soweit aus den Beiträgen hier herauslesen. -
Bei er Rückerstattung des Reisepreises muss aber der volle Betrag erstattet werden.
Aber wer sich mit der "weitestgehensten Erstattung" zufrieden gibt, gerne. -
Nein, auch in diesem Fall kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben - ein entgangener Gewinn, der beim Gutschein - wenn überhaupt! - in Abzug käme dürfte in etwa dieselbe Größenordnung haben.
Mir ist schon klar, altlöwin, dass du hier stellvertretend für den "kleinen Mann" (m/w/d) zu argumentieren versuchst - inhaltlich / sachlich geht das aber zuweilen gehörig schief, bzw. machen es diverse Plattitüden auch nicht gehaltvoller. -
Nein, auch in diesem Fall kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben - ein entgangener Gewinn, der beim Gutschein - wenn überhaupt! - in Abzug käme dürfte in etwa dieselbe Größenordnung haben.
Mir ist schon klar, altlöwin, dass du hier stellvertretend für den "kleinen Mann" (m/w/d) zu argumentieren versuchst - inhaltlich / sachlich geht das aber zuweilen gehörig schief, bzw. machen es diverse Plattitüden auch nicht gehaltvoller.Das BGB sieht keine "Bearbeitungsgebühr" vor. Wäre ja noch schöner.