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Preisänderung nach Buchungsbestätigung bei Tui

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Anja BehlmerA Offline
    Anja BehlmerA Offline
    Anja Behlmer
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich habe ein großes Problem mit der Tui. Wir haben am 26.07 eine Optionsbuchung mit der Tui abgeschlossen. Diese wurde nach 3 Tagen zur Festbuchung und somit alles klar. Wir haben das Reise-Angebot in einer Bremer Tui-Agentur bekommen und dann per Email bestätigt und gebucht. Die Anzahlung ist von unserem Konto abgebucht worden. Nun kommt am 15.08.06 eine Nachricht von Tui das die einen Systemfehler haben und der Originalpreis um 400 Euro höher ist. Ist das normal! Was können wir tun, das Reisebüro hat bei Tui schon Einspruch eingeleitet aber was könnte passieren. Wir wollen doch nicht mehr Geld bezahlen. 💡Ich hoffe mir kann jemand helfen.

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    • sakura*no*hanaS Offline
      sakura*no*hanaS Offline
      sakura*no*hana
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      wenn ihr in einer Rechtschutzversicherung seid, würde ich zuerst mal einen Anwalt dazu befragen.

      Aus meiner Sicht ist diese Forderung jedoch nicht gültig, da ein Vertrag zustande gekommen ist, an den sich beide Seiten halten müssen. Auch die TUI hat den Preis so akzeptiert. Wenn ihnen bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen ist, können sie das eigentlich nicht zu euren Lasten verändern. Mir ist nur bekannt, dass Kerosinzuschläge gemacht werden können. So etwas ist allerdings eine Frechheit.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-HendrikT Offline
        Thorben-Hendrik
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Du hast einen GÜLTIGEN VERTRAG, insbesondere wenn der niedrigere Preis bestätigt wurde!

        NICHT BANGE MACHEN LASSEN!

        Die können garnix machen, nicht zahlen!

        [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

        [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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        • Erika1E Offline
          Erika1E Offline
          Erika1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Der Veranstalter kann den Vertrag anfechten, er hat
          hierfür die Möglichkeit der Irrtums-Anfechtung nach § 119 BGB. § 119 Abs.1.
          Es gibt dazu auch ein BGH-Urteil: BGH (Az.: VIII ZR 79/04)

          Der Käufer könnte wiederum nach § 120 BGB eventuell Schadenersatz verlangen.

          Vielleicht solltet Ihr Euch, bevor Ihr einen Anwalt beauftragt, vorab bei der Verbraucherzentrale informieren.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sakura*no*hanaS Offline
            sakura*no*hanaS Offline
            sakura*no*hana
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich meinte auch nicht gleich den Anwalt von der Leine zu lassen. 😉 Nur bei einer Rechtschutz ist so eine Beratung meist kostenlos, dann hätte sich das gelohnt und man wäre von der rechtlichen Seite aus betrachtet schlauer.
            Zurück treten kann man ohnehin bei einer Preiserhöhung, aber ob man das möchte, ist natürlich die andere Sache. Wenn noch Zeit ist bis zum gebuchten termin, würde ich mal fix Angebote einholen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Was @Erika1 schreibt, ist völlig korrekt - lediglich meine ich, da ja zwischen Buchungsbestätigungserhalt und Mitteilung des Irrtums fast drei Wochen vergangen sein, dass hier der Veranstalter kein Anfechtungsrecht mehr besitzt.

              Dieses müsste er meinem Befürhalten innerhalb einer angemessenen Frist machen - welche im allgemeinen mit sieben Werktagen (in Ausnahmenfällen mit 14) beträgt.

              Ein weiteres Indiz, dass hier keine Anfechtung mehr berechtigt wäre, ist die Abbuchung der Anzahlung. Denn damit ist beidseitig - auch ohne Einbeziehung irgendwelcher Vereinbarung - der Vertrag fix geschlossen worden.

              Somit muss sich TUI den Schaden selbst zurechnen und darf auch nicht die Unterlagenausgabe verweigern. In diesem Fall würde sie meines Erachtens sogar Schadenersatzpflichtig werden...

              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Anja BehlmerA Offline
                Anja BehlmerA Offline
                Anja Behlmer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ..... ich bin völlig überwältig von der Anzahl Antworten! Ich hoffe das das wirklich klappt. Ich denke auch das sich die Tui dann hätte schnell melden müssen. Bislang habe ich noch keine Antwort von der Tui, das ist bislang ein gutes Zeichen, die grübeln noch ❓ 😉 😉 😉 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • FlexF Offline
                  FlexF Offline
                  Flex
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Mir ist soeben etwas ähnliches passiert!
                  nur hatte ich noch keine Reisebestätigung!

                  Weiß jemand ab wann so ein vertrag gültig ist?
                  ich habe mit dem Reisebüro einen Vertrag unterschrieben und jetzt, eine woche vor abreise kam der anruf das es auf einmal 300 euro teurer ist!
                  da ich allgemein erst vor 10 Tagen gebucht habe hab ich leider keine Reisebestätigung bekommen!
                  Jetzt wüsste ich gerne wer dafür verantwortlich ist!

                  Danke

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • FlexF Offline
                    FlexF Offline
                    Flex
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo
                    ich habe folgendes Problem:
                    Ich hab am 18.8.06 eine last minute Reise für den 30.8.06 gebucht.
                    Dabei hab ich im Reisebüro einen Vertrag unterschrieben.
                    Da alles so kurzfristig ist sollte ich keine Anzalung machen und dafür alles am Breisetag in Bar mitbringen.
                    so nun das Problem:
                    Heute,also eine Woche vor abreise ruft mich das Reisebüro an und sagt mir, dass der Veranstalter(Tjaereborg) EINEN SYSTEMFEHLER HATTEN UND DIE Reise auf einmal 300Euro mehr kosten würde.
                    Im Internet hab ich gelesen, dass preiserhöhung innerhalb von 20Tagen vor Abreise unwirksam sind.
                    Jetzt weiß ich leider nicht ob ich mit denen einen gültigen Vertrag hab oder nicht!
                    Kann mir da jemand weiterhelfen?

                    Danke

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • rolfwuestR Offline
                      rolfwuestR Offline
                      rolfwuest
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,
                      unsere Australienreise für Sept.07 ist bereits gebucht aber noch nicht anbezahlt. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Preis für die Flugtickets sofort komplett zu bezahlen, anstatt der üblichen 20%. Somit wäre ein späterer Kerosinzuschlag nicht mehr möglich.
                      Was soll man davon halten?

                      Danke

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Reine Flugpreise, also keine Pauschalreisen, unterliegen meist besonderen Bestimmungen, z. B. Buchung und Bezahlung binnen 48 Stunden.

                        Nun machen viele RB aus Kundenservice das aber nicht, sondern stellen Tickets später aus.

                        Dann gilt aber unter Umständen ein neuer Preis - höher oder niedriger.

                        Unabhängig davon könnte ein Kerosinzuschlag mit der Fluglinie vereinbart worden sein. Diesen kann die Fluglinie - theoretisch - auch noch beim Check-In Schalter nachverlangen. Mir ist aber in 25 Jahren noch kein derartiger Fall bekannt geworden. Wohl aber könnte sie, wenn a) ein möglicher Zuschlag vereinbart wurde und b) das Ticket noch nicht ausgestellt und bezahlt wurde, dann auch noch nachverlangt werden.

                        Wobei die Bezahlung nicht der springende Punkt wäre, aber der Ausstellungszeitpunkt des Tickets.

                        Gruß
                        Peter

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Woody_W Offline
                          Woody_W Offline
                          Woody_
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Aber das ist ja unverschämt einfach im Nachhinein die Preise zu erhöhen.Da könnte ja jeder kommmen....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mosaikM Offline
                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wenn bei Verträgen welcher Art auch immer in den AGB / Transportbedingungen eine Erhöhungsmöglichkeit aufgrund gestiegener, bei Buchung/Kauf nicht bekannter Einkaufspreise (hier aber nur gesetzlich zugelassen: Treibstoffpreise, staatliche Steuern oder Abgaben!) vorbehält und man diese akzeptiert, unterschreibt, zur Kenntnis nimmt, dann ist das zulässig.

                            Wenn also eine Fluglinie sagt, der angebotene Preis ist heute gültig, hat sie das Recht, wenn der Kunde seinerseits nicht die vorgeschriebenen Bedingungen einhält, dann jenen Preis zu verlangen, der zum Zeitpunkt des tatsächlichen Kaufes = Ausstellung gültig ist.

                            Es hat ja jeder Konsument selbst es in der Hand, ob er heute oder in fünf Monaten kauft. Warum hier immer jedes Risiko auf andere abwälzen?

                            Gruß
                            Peter

                            1 Antwort Letzte Antwort
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