Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Airlines
  5. Condor (DE)
  6. Condor (DE)

Condor (DE)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
7.7k Beiträge 898 Kommentatoren 2.5m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • towi1802T towi1802

    @alfredino

    Wenn Du "die ständigen Verspätungen und Störungen bei den Zugfahrten" mit "ständigen (?) Verspätungen und Störungen bei den Flügen" verglichen hättest, hinkte Dein Vergleich nicht allzu sehr. Dass Änderungen bei Flugzeit, Fluggesellschaft oder Fluggerät hin und wieder misslich sein mögen, besonders wenn im Vorfeld explizit darauf geachtet wurde, kann ich gut nachvollziehen. Wären die Fluggesellschaften diesbezüglich aber nicht mehr flexibel, sähen die Flugpreise etwas anders aus. Kannst natürlich auch im Learjet fliegen. Nach Deinem persönlichen Flugplan. Wäre dann nur blöd, wenn der Pilot beim abarbeiten der Checkliste ...

    alfredinoA Offline
    alfredinoA Offline
    alfredino
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4621

    @towi1802 sagte:

    Dass Änderungen bei Flugzeit, Fluggesellschaft oder Fluggerät hin und wieder misslich sein mögen, besonders wenn im Vorfeld explizit darauf geachtet wurde, kann ich gut nachvollziehen ... Kannst natürlich auch im Learjet fliegen. Nach Deinem persönlichen Flugplan.

    Du hast natürlich recht! Wenn der Zug im Alltag mal wieder Verspätung hat, ist dies zwar ärgerlich, aber ich komme halt ne halbe Stunde später an. Kommt es aber beim Flugverkehr mal wieder zu drastischen bzw. flexiblen Flugzeitänderungen - bei uns waren es beim letzten Mal mit Condor schlappe 8,5 Stunden - dann geht mit verspäteter Anfahrt im Berufsverkehr, Hoteltransfer und nächtlicher Ankunft fast immer ein kompletter, teuer bezahlter Urlaubstag flöten. Umbuchung auf eine früher startende Airline oder auf einen späteren Reisetag natürlich nur mit erheblichen Aufpreis möglich! Da du dies als 'hin und wieder misslich' bezeichnest, hast du den ganzen Ärger mit zwei Kids 'im Gepäck' wahrscheinlich noch nie erlebt... 😕

    Ich hab zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem ...

    towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #4622

      Die ewige Leier: An- und Abreisetage sind keine Erholungszeit und Ungemach berechtigt nur bedingt zu Einreden.
      Ist allerdings wahrlich kein Alleinstellungsmerkmal von Condorflügen ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • alfredinoA alfredino

        @towi1802 sagte:

        Dass Änderungen bei Flugzeit, Fluggesellschaft oder Fluggerät hin und wieder misslich sein mögen, besonders wenn im Vorfeld explizit darauf geachtet wurde, kann ich gut nachvollziehen ... Kannst natürlich auch im Learjet fliegen. Nach Deinem persönlichen Flugplan.

        Du hast natürlich recht! Wenn der Zug im Alltag mal wieder Verspätung hat, ist dies zwar ärgerlich, aber ich komme halt ne halbe Stunde später an. Kommt es aber beim Flugverkehr mal wieder zu drastischen bzw. flexiblen Flugzeitänderungen - bei uns waren es beim letzten Mal mit Condor schlappe 8,5 Stunden - dann geht mit verspäteter Anfahrt im Berufsverkehr, Hoteltransfer und nächtlicher Ankunft fast immer ein kompletter, teuer bezahlter Urlaubstag flöten. Umbuchung auf eine früher startende Airline oder auf einen späteren Reisetag natürlich nur mit erheblichen Aufpreis möglich! Da du dies als 'hin und wieder misslich' bezeichnest, hast du den ganzen Ärger mit zwei Kids 'im Gepäck' wahrscheinlich noch nie erlebt... 😕

        towi1802T Offline
        towi1802T Offline
        towi1802
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4623

        @alfredino sagte:

        hast du den ganzen Ärger mit zwei Kids 'im Gepäck' wahrscheinlich noch nie erlebt... 😕

        Aber den Ärger mit den Kids kann ich mich sehr gut vorstellen. Die kommen sicher nach dem Papa.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • alfredinoA Offline
          alfredinoA Offline
          alfredino
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4624

          Du bist das beste Beispiel für einen User, der Spaß daran hat, sich über andere Mitglieder durch unqualifizierte Kommentare lächerlich zu machen. Empathischer Umgang ist bei dir wohl eher ein Fremdwort. Sei's drummmm, ist sowieso OT …. Gerade bei HC wird man immer wieder durch Menschen entschädigt, die sich wirklich Mühe geben!

          Ich hab zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem ...

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • alfredinoA alfredino

            @i-love-holidays19 sagte:

            Flugzeitenänderung bei Condor: ... wie "fix" sind die Zeiten auf der Condor HP, ändert sich da nochwas, oder habe ich jetzt einfach die Ar***karte gezogen, weil der Sommerflugplan noch nicht draußen war, und muss das so hinnehmen?

            Leider wirst du das tatsächlich so hinnehmen müssen! Da regen sich in der Presse alle über die ständigen Verspätungen und Störungen bei den Zugfahrten in die Arbeit auf, doch beim Flugverkehr wird gebetsmühlenartig darauf hingewiesen, dass Stornierungen und drastische Flugzeitverschiebungen doch völlig normal und absolut legitim wären. Selber schuld, wenn man bei der Buchung wirklich geglaubt hat, der teurere Flug würde sich tatsächlich an die in der Buchung vermerkten Flugzeiten halten... Die Urteile des BGH haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Reiseveranstalter in den Reiseverträgen nur noch Angaben zu den voraussichtlichen Flugzeiten zulassen. 😕

            KourionK 1
            KourionK 1
            Kourion
            schrieb am zuletzt editiert von Kourion
            #4625

            @alfredino sagte:

            Die Urteile des BGH haben maßgeblich dazu beigetragen, dass Reiseveranstalter in den Reiseverträgen nur noch Angaben zu den voraussichtlichen Flugzeiten zulassen. 😕

            Das gibt's aber nicht erst seit wenigen Jahren. Dass die Flugzeiten voraussichtliche sind, finde ich schon auf den Buchungsbestätigungen von 2011 (ff). (Noch ältere Unterlagen wurden bereits entsorgt.)

            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4626

              Herrjeh ...!?
              Du hast offenbar falsche Erwartungen an die Bedarfsfluggesellschaft, alfredino - das hat mit Mangel an Empathie zero zu tun sondern mit deinem Mangel an Realismus.
              Da du der Große ist solltest du das deinen Abkömmlingen mal wacker mitgeben für ihre Reisezukunft!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • alfredinoA Offline
                alfredinoA Offline
                alfredino
                schrieb am zuletzt editiert von alfredino
                #4627

                @ Kourion
                Das kann durchaus sein, aber seit Juli 2018 gilt ein neues Reiserecht. Veranstalter können den Reise­ablauf nach der Reise­buchung nur dann einseitig verändern, wenn sich im Klein­gedruckten des Reise­vertrages ein sogenannter Änderungsvorbehalt befindet und die Veränderung „unerheblich“ ist. Was erheblich wäre, sagt das Gesetz jedoch nicht... Ist aber nicht 'Condor' spezifisch und gehört eigentlich ins Reiserecht-Forum.

                Ich hab zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem ...

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #4628

                  @alfredino
                  ... und da ( =UFo Meinungen zu reiserechtlichen Fragen) wurde es bereits praxisnah gefeatured!

                  Außerdem ist "Kleingedrucktes" (insbesondere fett gedruckt!) totaler Mumpitz, das nennt sich gemeinhin allgemeine Beförderungsbedingungen und ist ein vertragrechtlich obligatorischer Aspekt.
                  Jedes LVU hat so eine Freischreibungsklausel, zumeist sogar deutlich über die Reisezeiten hinaus.
                  Das "neue Reiserecht" spielt im hier besprochenen Sachverhalt übrigens nicht die geringste Rolle - nur mal so für´dein Protokoll.

                  Selbstverständlich muss man die Erheblichkeit im Einzelfall betrachten und kann sie nicht von vorn herein gesetzgeberisch limitiert werden.
                  So ist z.B. ein Flughafenwechsel auch dann erheblich, wenn du in München wohnend ab MUC fliegen sollst obwohl du ab FRA gebucht hast.
                  Erheblichkeit ist ein subjektiver Aspekt, daher sind gewisse Vertragsbestandteile eben nicht fakultativ.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • NikketsN Offline
                    NikketsN Offline
                    Nikkets
                    schrieb am zuletzt editiert von Nikkets
                    #4629

                    Hallo,

                    ich habe vor morgen über HolidayCheck mit dem Reiseveranstalter Schauinsland-Reisen eine Pauschalreise vom 8.6-29.6 nach Fuerteventura zu buchen. Hin und Rückflug wird von Condor durchgeführt. Jetzt wurde ja gesagt dass die Flüge bis Sommer 2020 gesichert sind. Heißt dass das mein Flug zumindest der Hinflug auch noch gesichert ist? Oder ist das schon zu spät? Sollte ich lieber als Alternative TuiFly ansonsten buchen?

                    Mit freundlichen Grüßen

                    SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • NikketsN Nikkets

                      Hallo,

                      ich habe vor morgen über HolidayCheck mit dem Reiseveranstalter Schauinsland-Reisen eine Pauschalreise vom 8.6-29.6 nach Fuerteventura zu buchen. Hin und Rückflug wird von Condor durchgeführt. Jetzt wurde ja gesagt dass die Flüge bis Sommer 2020 gesichert sind. Heißt dass das mein Flug zumindest der Hinflug auch noch gesichert ist? Oder ist das schon zu spät? Sollte ich lieber als Alternative TuiFly ansonsten buchen?

                      Mit freundlichen Grüßen

                      SokratesS Offline
                      SokratesS Offline
                      Sokrates
                      Experte Istanbul
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4630

                      Hallo und Willkommen im HC-Forum, Nikkets!

                      Da es sich um eine Pauschalreise handelt, ist das ausführende LVU nicht in Stein gemeißelt. In jedem Fall hat der Reiseveranstalter für die Flugreisen zu sorgen.

                      LG

                      Sokrates

                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                      NikketsN 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • SokratesS Sokrates

                        Hallo und Willkommen im HC-Forum, Nikkets!

                        Da es sich um eine Pauschalreise handelt, ist das ausführende LVU nicht in Stein gemeißelt. In jedem Fall hat der Reiseveranstalter für die Flugreisen zu sorgen.

                        LG

                        Sokrates

                        NikketsN Offline
                        NikketsN Offline
                        Nikkets
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4631

                        Das heißt ich bin mit der Pauschalreise auf der sicheren Seite? Wenn Man das denn so sagen kann 🙈

                        was bedeutet LVU?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • michi137M Offline
                          michi137M Offline
                          michi137
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4632

                          Nunja, sofern der Pauschalreiseanbieter im Fall der Insolvenz der Airline einen Ersatzflug findet.
                          Hat ja bei der Germaniapleite in vielen Fällen nicht geklappt.
                          In dem Fall würde deine Reise storniert und du bekämst dein Geld zurück.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • NikketsN Offline
                            NikketsN Offline
                            Nikkets
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4633

                            Okay würdest du mir dementsprechend lieber raten tuifly nach aktuellem Stand zu buchen?

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • michi137M Offline
                              michi137M Offline
                              michi137
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4634

                              Ich bin alles nur kein Fachmann. Ich kann nur sagen, dass ich TuiFly bevorzugen würde. Aber das ist meine rein prsönliche Einstellung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #4635

                                @Nikkets
                                Nö, da du im Rahmen einer Pauschalreise eh keine verbindlichen Flugleistungen buchst wäre das imho ein vollkommen sinnloser Aktionismus.
                                LVU bedeutet Luftverkehrsunternehmen. Das kann sich - ebenso wie die Reisezeiten - bei einer Pauschalreise ändern, auch ganz ohne Insolvenz.

                                Die Entscheidungen des BGH dazu haben keinen Einfluss auf die Handhabe, lediglich haben sie die Einredemöglichkeiten erweitert, was aber dem Grunde nach auch eine Luftnummer ist. Wenn nämlich der Veranstalter sich weigert, bei einer Verschiebung der Reisezeit einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung zuzustimmen, kannst du mal schön einen Prozess anstrengen und dein Recht inter partes selbst erstreiten.
                                Macht natürlich kaum einer, stumpfe Waffe daher.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                NikketsN 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @Nikkets
                                  Nö, da du im Rahmen einer Pauschalreise eh keine verbindlichen Flugleistungen buchst wäre das imho ein vollkommen sinnloser Aktionismus.
                                  LVU bedeutet Luftverkehrsunternehmen. Das kann sich - ebenso wie die Reisezeiten - bei einer Pauschalreise ändern, auch ganz ohne Insolvenz.

                                  Die Entscheidungen des BGH dazu haben keinen Einfluss auf die Handhabe, lediglich haben sie die Einredemöglichkeiten erweitert, was aber dem Grunde nach auch eine Luftnummer ist. Wenn nämlich der Veranstalter sich weigert, bei einer Verschiebung der Reisezeit einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung zuzustimmen, kannst du mal schön einen Prozess anstrengen und dein Recht inter partes selbst erstreiten.
                                  Macht natürlich kaum einer, stumpfe Waffe daher.

                                  NikketsN Offline
                                  NikketsN Offline
                                  Nikkets
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4636

                                  Also meint ihr mit tuifly fliege ich auf jeden Fall sicherer 🙈 dann denke ich werde den tuifly Flug nehmen

                                  towi1802T bikerarschB CandecorC 3 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • NikketsN Nikkets

                                    Also meint ihr mit tuifly fliege ich auf jeden Fall sicherer 🙈 dann denke ich werde den tuifly Flug nehmen

                                    towi1802T Offline
                                    towi1802T Offline
                                    towi1802
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4637

                                    Die Einen meinen so. Die Anderen so. Entscheiden musst Du. Und Du hattest Dich schon entschieden, bevor Du "gefragt" hast.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #4638

                                      @Nikkets
                                      Nein, genau das meine ich nicht, weil du im Rahmen einer Pauschalreise auch den TUI Fly Flug nicht verbindlich buchen kannst ... (ich habe nur sehr rudimentäre didaktische Fähigkeiten, ich weiß - aber was ist nun an "das ist so oder so nicht verbindlich" so verflixt schwer zu begreifen?).

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • NikketsN Nikkets

                                        Also meint ihr mit tuifly fliege ich auf jeden Fall sicherer 🙈 dann denke ich werde den tuifly Flug nehmen

                                        bikerarschB Offline
                                        bikerarschB Offline
                                        bikerarsch
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4639

                                        @nikkets sagte:

                                        Also meint ihr mit tuifly fliege ich auf jeden Fall sicherer 🙈 dann denke ich werde den tuifly Flug nehmen

                                        noch einmal ganz von vorn, du buchst ein pauschalreise bei einem veranstalter. er bietet dir an hotel x von datum a bis b an und gleichzeitig sorgt er dafür das du mit einem flugzeug von flughafen xy nach flughafen yx kommst. du buchst NICHT einen flug bei einer bestimmten fluggesellschaft. ( das ist das problem des veranstalters, er hat dafür sorge zu tragen das du am tag der tage einen flug mit einem sitzplatz in einen fluggerät hast.

                                        wenn du auf der seite von emirates einen flug von zb MUC nach DXB buchst, und bei der buchung nix von operated by "xy ungelöst" steht, ja dann kannst du davon ausgehen das du mit emirates fliegst. aber das ganze hat mit einer pauschalreise nix zu tun.

                                        mfg

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • NikketsN Nikkets

                                          Also meint ihr mit tuifly fliege ich auf jeden Fall sicherer 🙈 dann denke ich werde den tuifly Flug nehmen

                                          CandecorC Offline
                                          CandecorC Offline
                                          Candecor
                                          Bekannter Forentroll Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4640

                                          Derzeit ist ein gebuchter Flug mit Condor sicherer als mit allen anderen Airlines 🙂
                                          Bis April Schutzschirm danach Treuhandkonto.

                                          Wenn du aber eine Pauschalreise machst, kann sich die Airline ändern - aber auch der Reiseveranstalter pleite gehen, siehe Thomas Cook.

                                          Geht doch nix über ein wenig Restrisiko 😉

                                          Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 230
                                          • 231
                                          • 232
                                          • 233
                                          • 234
                                          • 384
                                          • 385
                                          • 232 von 385
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag