Doppelte Reiserücktrittsversicherung - wie ist die Sachlage?
-
Meine Mitreisende einer sehr teuren Reise (eine gemeinsame Buchung DZ) kann aus Krankheitsgründen nicht fahren. Ich als Hauptbucherin bin lt. Versicherung berechtigt, dann auch selbst von der Reise Abstand zu nehmen, meine vorhandene RRV übernimmt meine eigenen Stornokosten von 20 %. Ich habe diese RRV extra für diese Reise abgeschlossen (höheren Reisepreis, ohne Selbstbeteiligung). Meine seit 10 Jahren bestehende Rücktrittskostenversicherung hätte nämlich bei weitem nicht die Kosten der Reise abgedeckt und ist auch nur mit 20 % SB versichert. Außerdem ist die ältere RVV ein Jahresvertrag und könnte erst zum Mai n. J. auslaufen, ich hätte sie also gar nicht kündigen können. Ich habe auch die Absicht (natürlich!), den Schaden nur bei der neueren Versicherung geltend zu machen. Nun hörte ich, dass das nicht geht. Ist das richtig? Was kann ich jetzt noch tun?
Karin
-
Meine Mitreisende einer sehr teuren Reise (eine gemeinsame Buchung DZ) kann aus Krankheitsgründen nicht fahren. Ich als Hauptbucherin bin lt. Versicherung berechtigt, dann auch selbst von der Reise Abstand zu nehmen, meine vorhandene RRV übernimmt meine eigenen Stornokosten von 20 %. Ich habe diese RRV extra für diese Reise abgeschlossen (höheren Reisepreis, ohne Selbstbeteiligung). Meine seit 10 Jahren bestehende Rücktrittskostenversicherung hätte nämlich bei weitem nicht die Kosten der Reise abgedeckt und ist auch nur mit 20 % SB versichert. Außerdem ist die ältere RVV ein Jahresvertrag und könnte erst zum Mai n. J. auslaufen, ich hätte sie also gar nicht kündigen können. Ich habe auch die Absicht (natürlich!), den Schaden nur bei der neueren Versicherung geltend zu machen. Nun hörte ich, dass das nicht geht. Ist das richtig? Was kann ich jetzt noch tun?
Karin
Karin,
warum sollte das nicht gehen, solange du nur bei einer Versicherung den Schaden geltend machst .Ich habe auch 2 RRV, die 1. ADAC deckt nur 1500 € , die 2. neue 2000 € , im Falle eines Rücktritts würde ich bei der einen Flug, bei der anderen die Hotelbuchg. einreichen. Habe es Gottseidank noch nicht in Anspruch nehmen müssen, aber ich sehe da kein Problem.
Truschel
-
Truschel, hast Du dies mit den Versicherungen geklärt? Ich hab mal bei einer Versicherung angefragt, bei der sowohl mein Mann als auch ich über die Kreditkarte versichert sind, ob wir höherpreisige Reisen splitten können. Also dann Flug über mich und Hotel über meinen Mann, da kam eine Ablehnung, dass dies als eine Reise gilt unabhängig wer die Leistung gebucht und bezahlt hat.
-
Truschel, hast Du dies mit den Versicherungen geklärt? Ich hab mal bei einer Versicherung angefragt, bei der sowohl mein Mann als auch ich über die Kreditkarte versichert sind, ob wir höherpreisige Reisen splitten können. Also dann Flug über mich und Hotel über meinen Mann, da kam eine Ablehnung, dass dies als eine Reise gilt unabhängig wer die Leistung gebucht und bezahlt hat.
Domino,
nein habe ich nicht - aber ich bin ja Single -- und ich kann doch evtl. nur Flug gebucht haben oder eben nur Hotels.Bei Pauschalreisen würde bei mir ja jeweils eine Vers. reichen / greifen.
Aber meine BIZ Flüge nach TH , da ist die Vers.Summe schon erreicht.ABer, wenn ich daheim bin mach ich mich diesbezüglich schlau. Interessiert mich nun auch.
Truschel
-
Über den unsere KK haben wir eine abdeckung bis € 10000,--.
für unsere kommende reise in 2017 brauchten wir wesentlich mehr, also haben wir uns mit der aufstockungsmöglichkeit bei AVIRA beholfen. Alles über 10000,-- wird von denen übernommen, bis 10000 halt die KK RRV.
wurde aber schonmal hoer im forum thematisiert. -
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung über die KK und eine über den ADAC.
Im Herbst 2014 kam es zu einem Schadensfall, ich habe ca. 32 Tage vor Reiseantritt storniert. Gemeldet habe ich die Sache bei der Versicherung über die KK. Und ja, ich wurde auf dem Formular nach einer weiteren Versicherung gefragt und habe auch die ADAC-RRV angegeben.
Die Erstattung der Stornogebühr wurde von der KK-Versicherung ohne jegliches Problem übernommen.P.S.: Beide RRV ohne Selbstbeteiligung.
-
Über den unsere KK haben wir eine abdeckung bis € 10000,--.
für unsere kommende reise in 2017 brauchten wir wesentlich mehr, also haben wir uns mit der aufstockungsmöglichkeit bei AVIRA beholfen. Alles über 10000,-- wird von denen übernommen, bis 10000 halt die KK RRV.
wurde aber schonmal hoer im forum thematisiert.Wo wurde das thematisiert? Ich muss mich morgen entscheiden, wie ich das mache. Dann müsste ich den Arzt meiner nicht fahrenden Freundin auch nochmal aufsuchen, um den 2. Versicherungsbogen (ärztliche Auskunft) von der ersten RVV ausfüllen zu lassen. Das wird nicht gehen.
-
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung über die KK und eine über den ADAC.
Im Herbst 2014 kam es zu einem Schadensfall, ich habe ca. 32 Tage vor Reiseantritt storniert. Gemeldet habe ich die Sache bei der Versicherung über die KK. Und ja, ich wurde auf dem Formular nach einer weiteren Versicherung gefragt und habe auch die ADAC-RRV angegeben.
Die Erstattung der Stornogebühr wurde von der KK-Versicherung ohne jegliches Problem übernommen.P.S.: Beide RRV ohne Selbstbeteiligung.
-
Kourion, möglicherweise sprechen die sich dann ab, wer den Schaden zu welchem Anteil übernimmt, oder? Ohne dass man da noch was machen muss. Meine geringere Versicherung ist auch vom ADAC, die läuft schon 10 Jahre, brauchte ich nie.
@Karin1949 sagte:
Kourion, möglicherweise sprechen die sich dann ab, wer den Schaden zu welchem Anteil übernimmt, oder?
Das weiß ich nicht.
Ich kann dir nur sagen, dass der Arzt ein Formular ausgefüllt hat, ebenso ich. Diese Formulare gingen an die KK-Versicherung, die dann umgehend (!) erstattet hat.