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Doppelte Reiserücktrittsversicherung - wie ist die Sachlage?

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  • Karin1949K Offline
    Karin1949K Offline
    Karin1949
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Meine Mitreisende einer sehr teuren Reise (eine gemeinsame Buchung DZ) kann aus Krankheitsgründen nicht fahren. Ich als Hauptbucherin bin lt. Versicherung berechtigt, dann auch selbst von der Reise Abstand zu nehmen, meine vorhandene RRV übernimmt meine eigenen Stornokosten von 20 %. Ich habe diese RRV extra für diese Reise abgeschlossen (höheren Reisepreis, ohne Selbstbeteiligung). Meine seit 10 Jahren bestehende Rücktrittskostenversicherung hätte nämlich bei weitem nicht die Kosten der Reise abgedeckt und ist auch nur mit 20 % SB versichert. Außerdem ist die ältere RVV ein Jahresvertrag und könnte erst zum Mai n. J. auslaufen, ich hätte sie also gar nicht kündigen können. Ich habe auch die Absicht (natürlich!), den Schaden nur bei der neueren Versicherung geltend zu machen. Nun hörte ich, dass das nicht geht. Ist das richtig? Was kann ich jetzt noch tun?

    Karin

    TruschelT 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Karin1949K Karin1949

      Meine Mitreisende einer sehr teuren Reise (eine gemeinsame Buchung DZ) kann aus Krankheitsgründen nicht fahren. Ich als Hauptbucherin bin lt. Versicherung berechtigt, dann auch selbst von der Reise Abstand zu nehmen, meine vorhandene RRV übernimmt meine eigenen Stornokosten von 20 %. Ich habe diese RRV extra für diese Reise abgeschlossen (höheren Reisepreis, ohne Selbstbeteiligung). Meine seit 10 Jahren bestehende Rücktrittskostenversicherung hätte nämlich bei weitem nicht die Kosten der Reise abgedeckt und ist auch nur mit 20 % SB versichert. Außerdem ist die ältere RVV ein Jahresvertrag und könnte erst zum Mai n. J. auslaufen, ich hätte sie also gar nicht kündigen können. Ich habe auch die Absicht (natürlich!), den Schaden nur bei der neueren Versicherung geltend zu machen. Nun hörte ich, dass das nicht geht. Ist das richtig? Was kann ich jetzt noch tun?

      Karin

      TruschelT Offline
      TruschelT Offline
      Truschel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Karin,
      warum sollte das nicht gehen, solange du nur bei einer Versicherung den Schaden geltend machst .

      Ich habe auch 2 RRV, die 1. ADAC deckt nur 1500 € , die 2. neue 2000 € , im Falle eines Rücktritts würde ich bei der einen Flug, bei der anderen die Hotelbuchg. einreichen. Habe es Gottseidank noch nicht in Anspruch nehmen müssen, aber ich sehe da kein Problem.

      Truschel

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Domino27D Offline
        Domino27D Offline
        Domino27
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Truschel, hast Du dies mit den Versicherungen geklärt? Ich hab mal bei einer Versicherung angefragt, bei der sowohl mein Mann als auch ich über die Kreditkarte versichert sind, ob wir höherpreisige Reisen splitten können. Also dann Flug über mich und Hotel über meinen Mann, da kam eine Ablehnung, dass dies als eine Reise gilt unabhängig wer die Leistung gebucht und bezahlt hat.

        Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

        TruschelT 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Domino27D Domino27

          Truschel, hast Du dies mit den Versicherungen geklärt? Ich hab mal bei einer Versicherung angefragt, bei der sowohl mein Mann als auch ich über die Kreditkarte versichert sind, ob wir höherpreisige Reisen splitten können. Also dann Flug über mich und Hotel über meinen Mann, da kam eine Ablehnung, dass dies als eine Reise gilt unabhängig wer die Leistung gebucht und bezahlt hat.

          TruschelT Offline
          TruschelT Offline
          Truschel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Domino,
          nein habe ich nicht - aber ich bin ja Single -- und ich kann doch evtl. nur Flug gebucht haben oder eben nur Hotels.

          Bei Pauschalreisen würde bei mir ja jeweils eine Vers. reichen / greifen.
          Aber meine BIZ Flüge nach TH , da ist die Vers.Summe schon erreicht.

          ABer, wenn ich daheim bin mach ich mich diesbezüglich schlau. Interessiert mich nun auch.

          Truschel

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Domino27D Offline
            Domino27D Offline
            Domino27
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ja Truschel, überprüfen ist besser. Wir buchen auch Hotels und Flüge getrennt und trotzdem wurde das ausgeschlossen. Nicht dass Du Dich vermeintlich abgesichert fühlst und im Schadenfall das Nachsehen hast.

            Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Karin1949K Offline
              Karin1949K Offline
              Karin1949
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wenn ihr was rausgefunden habt... es würde mich brennend interessieren. Ich glaube, man muss bei der Schadensmeldung die 2. Versicherung angeben und dann will keine zuständig sein.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • cjmddorfC Offline
                cjmddorfC Offline
                cjmddorf
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Über den unsere KK haben wir eine abdeckung bis € 10000,--.
                für unsere kommende reise in 2017 brauchten wir wesentlich mehr, also haben wir uns mit der aufstockungsmöglichkeit bei AVIRA beholfen. Alles über 10000,-- wird von denen übernommen, bis 10000 halt die KK RRV.
                wurde aber schonmal hoer im forum thematisiert.

                Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

                Karin1949K 1 Antwort Letzte Antwort
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                • KourionK Offline
                  KourionK Offline
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                  #8

                  Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung über die KK und eine über den ADAC.
                  Im Herbst 2014 kam es zu einem Schadensfall, ich habe ca. 32 Tage vor Reiseantritt storniert. Gemeldet habe ich die Sache bei der Versicherung über die KK. Und ja, ich wurde auf dem Formular nach einer weiteren Versicherung gefragt und habe auch die ADAC-RRV angegeben.
                  Die Erstattung der Stornogebühr wurde von der KK-Versicherung ohne jegliches Problem übernommen.

                  P.S.: Beide RRV ohne Selbstbeteiligung.

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  Karin1949K 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • cjmddorfC cjmddorf

                    Über den unsere KK haben wir eine abdeckung bis € 10000,--.
                    für unsere kommende reise in 2017 brauchten wir wesentlich mehr, also haben wir uns mit der aufstockungsmöglichkeit bei AVIRA beholfen. Alles über 10000,-- wird von denen übernommen, bis 10000 halt die KK RRV.
                    wurde aber schonmal hoer im forum thematisiert.

                    Karin1949K Offline
                    Karin1949K Offline
                    Karin1949
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Wo wurde das thematisiert? Ich muss mich morgen entscheiden, wie ich das mache. Dann müsste ich den Arzt meiner nicht fahrenden Freundin auch nochmal aufsuchen, um den 2. Versicherungsbogen (ärztliche Auskunft) von der ersten RVV ausfüllen zu lassen. Das wird nicht gehen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • KourionK Kourion

                      Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung über die KK und eine über den ADAC.
                      Im Herbst 2014 kam es zu einem Schadensfall, ich habe ca. 32 Tage vor Reiseantritt storniert. Gemeldet habe ich die Sache bei der Versicherung über die KK. Und ja, ich wurde auf dem Formular nach einer weiteren Versicherung gefragt und habe auch die ADAC-RRV angegeben.
                      Die Erstattung der Stornogebühr wurde von der KK-Versicherung ohne jegliches Problem übernommen.

                      P.S.: Beide RRV ohne Selbstbeteiligung.

                      Karin1949K Offline
                      Karin1949K Offline
                      Karin1949
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Kourion, möglicherweise sprechen die sich dann ab, wer den Schaden zu welchem Anteil übernimmt, oder? Ohne dass man da noch was machen muss. Meine geringere Versicherung ist auch vom ADAC, die läuft schon 10 Jahre, brauchte ich nie.

                      KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Karin1949K Karin1949

                        Kourion, möglicherweise sprechen die sich dann ab, wer den Schaden zu welchem Anteil übernimmt, oder? Ohne dass man da noch was machen muss. Meine geringere Versicherung ist auch vom ADAC, die läuft schon 10 Jahre, brauchte ich nie.

                        KourionK Offline
                        KourionK Offline
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Karin1949 sagte:

                        Kourion, möglicherweise sprechen die sich dann ab, wer den Schaden zu welchem Anteil übernimmt, oder?

                        Das weiß ich nicht.
                        Ich kann dir nur sagen, dass der Arzt ein Formular ausgefüllt hat, ebenso ich. Diese Formulare gingen an die KK-Versicherung, die dann umgehend (!) erstattet hat.

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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