Reiseveranstalter ändert Hotel und Zimmerkategorie
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Hallo liebe Forenmitglieder,
nach über 20 Türkei Urlauben habe ich nun (leider) auch mal eine reiserechtliche Frage und hoffe dass mir vielleicht jemand weiterhelfen kann.
Um die Osterzeit habe ich nach günstigen Angeboten für einen Türkei Urlaub Ende Mai gesucht.
Ich wurde dann schnell fündig und buchte das Hotel Villa Side Residence für 2 Personen im Familienzimmer (1 Woche für 341,-/Person) als Pauschalreise. Natürlich wunderte ich mich über diesen niedrigen Preis. Ich bekam aber die Reisebestätigung, zahlte den Preis und erhielt letzte Woche auch die Reiseunterlagen. Bis dahin also alles gut und meine Begleitung und ich freuten uns natürlich.
Nun erhielt ich gestern vom Reiseveranstalter plötzlich neue Reiseunterlagen. Das Hotel hat sich geändert (nun Dream World Hill) und das Zimmer ist jetzt kein Familienzimmer sondern ein normales Doppelzimmer.
Wie mir geht anscheinend hundert anderen auch, die dieses Angebot um die Osterzeit buchten (dies erfuhr ich in einer Facebook Gruppe). Es ist also in diesem Fall kein Einzelfall.
Nun frage ich mich natürlich: Was nun? Ich möchte nicht in das andere Hotel, da dieses eine Neueröffnung ist und ich lieber ein Hotel habe, bei dem die Abläufe schon eingespielt sind.
Des Weiteren besteht ja auch kein Grund für die Änderung, da das Villa Side Residence so wie ich es mitbekommen habe, ganz normal geöffnet hat und auch nicht überbucht etc ist. Ich gehe davon aus, dass der Preisfehler anscheinend mittlerweile erkannt wurde und die gebuchten Urlauber auf ein (billigeres) Hotel umgebucht werden.
Kann mir vielleicht jemand helfen, wie ich nun am besten verfahren soll?
VIelen Dank im Voraus! -
Schau mal hier rein - sollte schon weiterhelfen ...

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Schau mal hier rein - sollte schon weiterhelfen ...

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Ich bin auch gespannt!
Bitte halte uns auf dem Laufenden. -
Vielen Dank vonschmeling!
Ich habe dem Reisebüro jetzt mal 4 Alternativhotels genannt, welche ich akzeptieren würde.
Das (gerade erst eröffnete) Dream World Hill werde ich natürlich nicht akzeptieren.
Bin mal gespannt was da jetzt rauskommt...Angeblich hat ein anderer Bucher 20 Hotels angegeben, wären alle ausgebucht!
was bei den meisten nicht stimmt. Ich hatte auch ein Hotel angegeben, wo ich wusste, das es noch geschlossen hat. Angeblich wärs ausgebucht.
Die wollen das neue Hotel voll kriegen! Ich werde keine Umbuchung akzeptieren!
Die Villa Side Residence ist nur zu 40% belegt, hat mir der Manager mitgeteilt. -
Angeblich hat ein anderer Bucher 20 Hotels angegeben, wären alle ausgebucht!
was bei den meisten nicht stimmt. Ich hatte auch ein Hotel angegeben, wo ich wusste, das es noch geschlossen hat. Angeblich wärs ausgebucht.
Die wollen das neue Hotel voll kriegen! Ich werde keine Umbuchung akzeptieren!
Die Villa Side Residence ist nur zu 40% belegt, hat mir der Manager mitgeteilt.bei uns ist es das selbe bei 12fly in grün
schon jemand Erfahrungen bei 12fly gesammelt, wenn man das geänderte Angebot nicht annimmt und zusätzlich Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit (§ 651 f Abs. 2 BGB) geltend macht. Unsere Reise wurde vollständig vereitelt.
Wir halten daher eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 % des Reisepreises für angemessen. -
Das hängt ganz wesentlich davon ab, wie lange deine Reise in der Zukunft liegt.
Sofern - was mir gegeben scheint - das Hotel gleichwertig ist, kann nicht von einer Vereitelung ausgegangen werden. -
Ich kann euch nur raten unverzüglich Vertragserfüllung zu verlangen und andernfalls mit Rücktritt zu drohen.
Die Erfolgsaussichten im Falle einer Klage auf Schadenersatz halte ich für marginal - der Veranstalter bietet ein gleichwertiges Hotel an und hat damit seine Verpflichtungen erfüllt.
Immer vorausgesetzt, es handelt sich tatsächlich um eine Überbuchung, was ja zu Recht infrage gestellt wird. -
bei uns ist es das selbe bei 12fly in grün
schon jemand Erfahrungen bei 12fly gesammelt, wenn man das geänderte Angebot nicht annimmt und zusätzlich Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit (§ 651 f Abs. 2 BGB) geltend macht. Unsere Reise wurde vollständig vereitelt.
Wir halten daher eine Entschädigung in Höhe von mindestens 50 % des Reisepreises für angemessen.Haben auch am 17.04.17 über holidaycheck gebucht bei 12fly. Von 30.07.17 - bis 13.08.17
4personen , 2 x Familienzimmer und jetz vor 2 tagen kam eine nachricht das wir ins Dream World Hill untergebracht werden.
So begeistert sind wir alle nicht.Hab auch schon mal mit Holidaycheck tel. und auch mit 12fly.
Die haben es erst mal so aufgenommen und mich gebeten Ihnen noch ne Woche Zeit zugeben.
Mal schauen was sich ergeben wird. -
@Poffi
Ja, das Hotel ist gleichwertig, beim Familienzimmer bleibt zu erfahren, welche Eigenschaften zugesichert waren.
Es ist jedenfalls nicht von einer Vereitelung auszugehen, weshalb ich auch keinen Anspruch auf Schadenersatz erkenne.
Eine gewisse Wirkung hinsichtlich der Seriosität der Behauptung der Veranstalter entfaltet aus meiner Sicht die Angabe zur Auslastung seitens des Hoteliers. Das ist der Grund für meinen Rat zunächst auf Vertragserfüllung zu bestehen - idealerweise mit einer schriftlichen Bestätigung vom Hotel. -
@Florian80w
Die Formulierung kann durchaus begründet sein, wenngleich nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Sachverhalt.
Korrekt ist: Bei einer Rückabwicklung entsteht den Betroffenen kein objektiver Schaden, sie haben ja die Freiheit, sich eine andere Reise zu buchen.
Abenteuerlich ist zuweilen die Preisgestaltung, was nun offenbar auch den Vertagsgebern aufgefallen ist. Leider liegt die Vermutung nahe, die Schnäppchenbucher sollen bewusst zum Trockenwohnen herhalten und die Schuld (Überbuchung) dem Hotelier in die Schuhe geschoben werden ... -
Hier noch ein paar Ergänzungen:
Nach meiner kurzen Recherche ist das Hotel mit 12 euphorischen Bewertungen bereits in den Betrieb gestartet - leider ist keine nachgewiesene darunter (ein Schelm, der Böses dabei denkt!). Davon abgesehen verfügt das Hotel über 30 Familienzimmer, die DZ sind auf max. 3 Personen ausgelegt.
Gleichwohl gibt es immer auch eine Mindestbelegung (ergo hätte man auch in der Residenz zu viert keine 2 Familienzimmer erhalten!?). Man muss hingegen auch nicht befürchten, mit 4 Personen in einem Zimmer für 3 zu landen.Von der Lage und hinsichtlich der Ausstattung ist das Dream World Hill auf Augenhöhe mit der Residenz - vielleicht einfach mal über das Angebot nachdenken?
Vorerst ungeklärt bleibt die Behauptung, eine Überbuchung sei ursächlich ... jedenfalls verschlechtert man sich objektiv nicht mit dem alternativen Angebot und eine Schadenersatzforderung wird sicherlich ins Leere gehen. -
@Florian80w
Die Formulierung kann durchaus begründet sein, wenngleich nicht im Zusammenhang mit dem vorliegenden Sachverhalt.
Korrekt ist: Bei einer Rückabwicklung entsteht den Betroffenen kein objektiver Schaden, sie haben ja die Freiheit, sich eine andere Reise zu buchen.
Abenteuerlich ist zuweilen die Preisgestaltung, was nun offenbar auch den Vertagsgebern aufgefallen ist. Leider liegt die Vermutung nahe, die Schnäppchenbucher sollen bewusst zum Trockenwohnen herhalten und die Schuld (Überbuchung) dem Hotelier in die Schuhe geschoben werden ...Zur Info für andere Betroffene (das sind ja anscheinden mehrere hunderte):
In einem anderen Forum hat sich die Gästebetreuerin des Villa Side Residence zu Wort gemeldet und die Info gegeben, dass der Fehler beim Reiseveranstalter (ich denke mal bei allen war es 1-2 fly) liegt. Das Hotel sei den kompletten Mai z.b. nur ca. 40% ausgelegt. Es liege ein "Verkaufsfehler" seitens 1-2 Fly vor.Ich gehe davon aus, dass 1-2 Fly gemerkt hat, dass hier der Preis falsch berechnet wurde. Dies aber nachdem die Kunden bereits die Reisebestätigung und auch die Reiseunterlagen erhalten haben.
Wenn der RV nun die Urlauber in normale Doppelzimmer (statt Familienzimmer) ins Dream World Hill umbucht, macht der RV weniger Verlust.Ich habe dem Reiseveranstalter jetzt eine Frist bis Dienstag gesetzt (so kurzfristig, da wir bereits am 24.05. fliegen). 4 Alternativhotels habe ich genannt und ich bestehe natürlich darauf im Familienzimmer untergebracht zu werden.
Wenn die Antwort nicht positiv ausfällt, geht die Sache zum Anwalt.
Das kann ich den anderen Betroffenen auch nur raten, denn 1-2 Fly macht es sich hier einfach viel zu einfach.
Wie gesagt ist alles nur MEINE MEINUNG. -
Das ist etwas voreilig, MiniRosi ... beachte bitte was ich zur Mindestbelegung und zur maximalen eines DZ im Dream World geschrieben habe.
Übrigens hätte sich der Veranstalter ja auch auf einen Erklärungsirrtum berufen und mit dieser Begründung den Vertrag kündigen können.Zusätzlich würde mich interessieren, was die Gästebetreuerin unter einem "Verkaufsfehler" versteht und wer sie zu einer solchen Aussage ermächtigt?
Nicht jeder, der irgendwo irgendwas schreibt ist zur Aufklärung des Sachverhaltes berufen - das sollte man berücksichtigen.Die Erstattung im Falle der Kündigung ist auch ohne Bevollmächtigung eines Anwalts zu erreichen; der Veranstalter ist jedenfalls nicht verpflichtet, über das bereits gemachte weitere Angebote zu unterbreiten um sich von Schadenersatzforderungen zu exkulpieren.
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Hier noch ein paar Ergänzungen:
Nach meiner kurzen Recherche ist das Hotel mit 12 euphorischen Bewertungen bereits in den Betrieb gestartet - leider ist keine nachgewiesene darunter (ein Schelm, der Böses dabei denkt!). Davon abgesehen verfügt das Hotel über 30 Familienzimmer, die DZ sind auf max. 3 Personen ausgelegt.
Gleichwohl gibt es immer auch eine Mindestbelegung (ergo hätte man auch in der Residenz zu viert keine 2 Familienzimmer erhalten!?). Man muss hingegen auch nicht befürchten, mit 4 Personen in einem Zimmer für 3 zu landen.Von der Lage und hinsichtlich der Ausstattung ist das Dream World Hill auf Augenhöhe mit der Residenz - vielleicht einfach mal über das Angebot nachdenken?
Vorerst ungeklärt bleibt die Behauptung, eine Überbuchung sei ursächlich ... jedenfalls verschlechtert man sich objektiv nicht mit dem alternativen Angebot und eine Schadenersatzforderung wird sicherlich ins Leere gehen.@vonschmeling sagte:
Von der Lage und hinsichtlich der Ausstattung ist das Dream World Hill auf Augenhöhe mit der Residenz - vielleicht einfach mal über das Angebot nachdenken?
Mal abgesehen davon, dass das Dream World Hill - wie der Name schon sagt - etwas höher liegt als das Villa Side Residenz, ist die Lage bezüglich der Entfernung zum Strand und auch an der Straße vergleichbar und auch die Fotos des Hotels sehen nicht schlecht aus. Ich an der Stelle von MiniRosi und Poffi würde es unter Vorbehalt des Familienzimmers riskieren. (Einschreiben, Rückschein)
LG
Sokrates
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Ein Vorbehalt ist entbehrlich, Reklamationen können begründet und auch unbeachtlich einer vorbehaltlichen oder umfassenden Zustimmung vorgebracht werden.
Davon ausgenommen sind objektive Merkmale wie z.B. direkte Strandlage, welche man ggf. bewusst aufgibt im neuen Vertrag.
(Hier nicht!)Oh ... du meintest vorbehaltlich wohl betreffend der Zuteilung eines Familienzimmer ... naaaaja - kommt drauf an und gibt´s hier noch keine Ist-Vorträge, will heißen keine Erfahrung, ob 2 Personen tatsächlich ein für 4 Personen ausgelegtes Zimmer in der Residence der Villa Side erhalten hätten im Rahmen ihrer Buchung?!
Möglicherweise wurde die Option zur Buchung dieser Kategorie irrtümlich eröffnet (beachte Mindestbelegung)? -
Ich vermute das Hotel hat im Mai noch nicht genügend Personal um mit voller Auslastung geführt zu werden und hat dies dem Veranstalter vermutlich per Mail - 40% - mitgeteilt. Wenn der Veranstalter trotzdem mehr Gäste schickt hat das Hotel ein Problem. Da das Hotel so schnell nicht mehr Personal auftreiben kann werden Gäste umgebucht.
Gruß
Karl -
Richtig, der Fehler kann mehrere Ursachen haben...und welche es nun tatsächlich ist, läßt sich m.E. zumindest aktuell nicht gesichert feststellen.
Soso, da hat mal wieder jemand vom Personal in irgendeiner fb-Gruppe etwas rausgehauen und alle springen darauf an. Ob die GB zu dieser Aussage autorisiert war erscheint mehr als zweifelhaft. War sie es nicht, dürfte dieser Posten in Kürze neu belegt werden.
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Ich habe gestern das Hotel Villa Side Residence direkt per Mail angeschrieben und nach einem freien Familienzimmer für meinen Zeitraum angefragt, welches mir heute zur Buchung auch schriftlich bestätigt wurde- Ich könne es direkt beim Hotel buchen oder über FTI.-Reisebüro.
Wie soll man jetzt damit umgehen?