Reiseveranstalter ändert Hotel und Zimmerkategorie
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@wukovits
Das könnte eine mögliche Erklärung sein, auch wenn ich sie nicht für besonders naheliegend halte. Ein Hotel nur zu 40% auszulasten ist ausgesprochen unwirtschaftlich. Zudem sind scheints Gäste mit bestimmten Buchungsmerkmalen besonders betroffen - da gibt´s m.E. durchaus Klärungsbedarf. Beispielsweise zur Belegung der Familienzimmer mit nur 2 Personen; mich würde interessieren, ob das in der Villa Side Residence überhaupt möglich ist.Nochmal zu den harten Fakten: Das Dream World Hill ist zweifellos gleichwertig, somit ist das Begehren eines Schadenersatzes im Falle der Ablehnung aussichtslos. Weitere Angebote zu machen fällt nicht in die Pflichten des Veranstalters, insofern ist auch die Unterbreitung von alternativen Hotelvorschlägen nicht besonders erfolgversprechend.
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@Poffi
Rechne dir aus, was diese Buchung dich kosten würde. Du kannst vom Vertrag mit 1-2fly zurücktreten und hast dann hinsichtlich der neuen Buchung alle Freiheiten. Ich vermute allerdings, den Superostersonderpreis wirst du nicht hinbekommen ... -
dies sehe ich etwas anders.
ich habe einen gültigen Vertrag, auch wenn es ein Sonderangebot des anderen Vertragspartners war.
Wenn dieser seine vereinbarte Leistung nun nicht erbringen will und einen Vorwand vorgibt, welcher nachweislich nicht haltbar ist, muss ich von Betrug ausgehen.Ein für mich gleichwertiges zweites Angebot wurde nicht erbracht, da wir ein Familienzimmer gebucht haben und nun ein normales Zimmer angeboten wurde. Es hat schon einen Grund, warum unser Sohn in einem separaten Zimmer schlafen will. Auch wenn das Dream World Hill von der Kategorie gleichwertig ist, aber auch für mein gebuchtes Familienzimmer im Villa Side Residence habe ich einen extra Zuschlag bezahlt.
Soll man nun auf Vertragserfüllung bestehen?
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Ob Du das anders siehst, interessiert die aktuelle Rechtssprechung bzgl. dieses Punktes ungefähr so, wie einen stürzenden S.ack Reis in Basmati.
Bzgl. Deiner Äußerung "Betrug" bist Du nun an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß Foren keine rechtsfreien Räume sind.
Zur Gleichwertigkeit und Deinen Optionen hast Du bereits die (richtigen) Informationen erhalten. Der Ball liegt nun bei Dir!
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@Poffi
"Überbucht" könnte sich auch auf die Veranstalterkontingente beziehen, insofern sehe ich in der Buchungsmöglichkeit per se noch keinen "Beweis" für irgendetwas, schon gar nicht für einen Betrug.
Richtig ist: Der Vertrag ist gültig und kann nicht wie vereinbart erfüllt werden - aus welchen Gründen auch immer. Daraus ergeben sich für dich die bereits mehrfach genannten Ansprüche A Rücktritt, B Annahme unter der Bedingung Familienzimmer. Keinen Anspruch jedoch hast du auf weitere Hotelvorschläge, Schadenersatz etc.Ja, bestehe auf Vertragserfüllung, namentlich das Angebot eines Familienzimmers im einen oder anderen Hotel.
Sollte das Dream World unter keinen Umständen für dich infrage kommen, lass dir dein Geld zurückgeben und buche eigenmächtig neu. Falls das nur zu einem höheren Preis möglich ist musst du diese Kröte schlucken, den Veranstalter kannst du dafür nicht in Anspruch nehmen. -
@wukovits
Das könnte eine mögliche Erklärung sein, auch wenn ich sie nicht für besonders naheliegend halte. Ein Hotel nur zu 40% auszulasten ist ausgesprochen unwirtschaftlich. Zudem sind scheints Gäste mit bestimmten Buchungsmerkmalen besonders betroffen - da gibt´s m.E. durchaus Klärungsbedarf. Beispielsweise zur Belegung der Familienzimmer mit nur 2 Personen; mich würde interessieren, ob das in der Villa Side Residence überhaupt möglich ist.Nochmal zu den harten Fakten: Das Dream World Hill ist zweifellos gleichwertig, somit ist das Begehren eines Schadenersatzes im Falle der Ablehnung aussichtslos. Weitere Angebote zu machen fällt nicht in die Pflichten des Veranstalters, insofern ist auch die Unterbreitung von alternativen Hotelvorschlägen nicht besonders erfolgversprechend.
@vonschmeling sagte:
@wukovits
Das könnte eine mögliche Erklärung sein, auch wenn ich sie nicht für besonders naheliegend halte. Ein Hotel nur zu 40% auszulasten ist ausgesprochen unwirtschaftlich.Come non detto ...
Ich bin zwar auch ein Befürworter der Unschuldsvermutung, diese Erklärung allerdings schien mir dann doch etwas weit hergeholt. -
Warum kann denn der Veranstalter ohne Schadenersatz den Vertrag ändern (wollen) einseitig wegen was auch immer - der Reisende aber darf nicht ohne Weiteres den gültig abgeschlossenen Vertrag (warum auch immer) ändern? Soll heißen: Super Schnapp für den Buchenden - RV meldet auf einmal Nichterfüllen des Vertrages und "bietet" Rücktritt an.
Buchende hat gebucht, will (warum auch immer) nicht mehr reisen - RV entlässt Buchenden auch nicht "kostenfrei".
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Der Betroffenen entsteht kein Schaden, sie bekommt ihre Zahlungen erstattet, der Vertrag wird unwirksam.
Der Veranstalter kann den Vertrag nicht erfüllen, bietet Ersatz an - Ende der Geschichte.
Möchte man unterstellen er tue dies aus rein pekuniären Erwägungen muss man das belastbar vortragen. Allein die Vermutung reicht nicht aus.
Umgekehrt kann ein Buchender die Stornokosten in ihrer Höhe anfechten, z.B. wenn der Veranstalter zeitlich genug Spielraum hat, die Reise anderweitig zu verkaufen. Ggf. muss er seinen Schaden nachweisen um ihn ersetzt zu bekommen. -
@Claudia86
Der Reisevertrag besteht daraus, dass Partei 1 = Veranstalter etwas anbietet und Partei 2 = Reisekunde es kauft. Es ist nicht vorgesehen, dass Partei 2 nachträglich am Reisevertrag etwas ändert. Sie hat einfach nicht das zwischenvertragliche Recht dazu. -
Desgleichen gilt allerdings auch für Partei 1, weshalb die alternative Unterbringung ein neues Vertragsangebot darstellt.
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Dann gilt auch für dich: Falls Dream World infrage kommt verlange ein Familienzimmer auch dort - es gibt sie mit in etwa derselben Ausstattung wie in der Residence.
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Und nur für 1-2-fly Dream World FZ - Residence FZ wird von 1-2-fly gar nicht aufgeführt = gibt´s dort nicht ...
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Ich komme hier mal rüber:
geschrieben heute um 08:04 , zuletzt editiert von Gerrit1972 vor 21 Minuten
Hallo Forum!Etliche Urlauber haben teils auch über HC einen Urlaub bei 1-2 Fly gebucht.
Es wurde das Villa Side Residence gebucht. Konkret bei uns ab 18.8.17.
Es wurden alle Buchungen bestätigt.
Nun wurden alle ungefragt umgebucht in ein Hotel Dream World Hill, weil es angeblich einen technischen Fehler gab und das Hotel überbucht ist.
Fakt ist aber, das Hotel ist nicht von Mai-September überbucht. Dieses liegt schriftlich von der Hotelleitung vor.
Der Reisepreis ist dem Veranstalter zu gering.
Das Hill ist ein neu gebautes Haus in einer anderen "schlechteren" Dream Hotel Anlage. Es ist auch nicht als gleichwertig anzusehen.
Ein von mir vorgeschlagenes anderes Hotel soll auch ausgebucht sein. Man könnte natürlich verbindlich ein FZ zusätzlich anfragen, aber
dann soll ich 4400€ bezahlen. Wäre dann ein neuer Vertrag.
Eine andere Alternative wird mir nicht angeboten! Friss oder stirb!
So eine Frechheit habe ich noch nie erlebt und schon gar nicht von der TUI Gruppe.
Stornieren (wurde mir nicht angeboten) möchte ich durch den günstigen Preis nicht.
Kann ich den Reisepreis zusätzlich mindern, wenn ich den Ersatz annehme? Es fallen ja noch Mehrkosten für den Safe an.
Kann ein Rechtsanwalt mehr Druck ausüben oder gibt es eine verbindliche Schiedsstelle?
Vielen Dank!
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Bei tatsächlichen Mängeln kannst du selbstverständlich im Nachhinein den Preis mindern. Bediene dich dazu der üblichen Methode Abhilfe verlangen - ggf. bestätigen lassen von der örtlichen Veranstaltervertretung - fristgemäß beschweren nach der Rückkehr.
Alle anderen Fragen sind im Verlauf des Thread an sich beantwortet.
Bitte beachten: Auch das Dream World ist erheblich teurer als im Oster-Special angeboten! -
Allem Anschein nach gibt es doch eine ganze Menge Betroffener und scheint die Ausflucht Überbuchung - zumindest für den Mai - nicht zuzutreffen ... ?
Daher wiederhole ich meinen Rat, zunächst einmal auf Vertragserfüllung zu bestehen.
Man kann im Rahmen des Widerspruchs ruhig erwähnen, man habe Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung, das Hotel habe eine Situation der Überbuchung verschuldet.
Allenfalls kann der Veranstalter jedoch anführen, er habe seine Kontingente für das Hotel Villa Side Residence bereits ausgeschöpft und biete daher alternativ das Dream World Hill an. Wie er das allerdings bei bestehenden Buchungsoptionen für die Villa seriös rechtfertigen möchte ist mir bisher auch noch schleierhaft ...Schwachpunkt des neuen Angebots ist zudem das Down-Grade auf ein DZ anstelle des gebuchten Familienzimmers.
Zumindest ist das Kriterium der Gleichwertigkeit nicht erfüllt, dieses bedarf es aber sofern der Veranstalter sich von Schadenersatzforderungen exkulpieren möchte.Es gibt in einem Reisevertrag wesentliche Merkmale (beispielsweise eine Unterkunft mit 2 getrennten Schlafzimmern) und sogenannte Unnanehmlichkeiten (beispielsweise ein kostenpflichtiger Safe); letztere können - entgegen ihres Namens! - nicht als Argument für mangelnde Gleichwertigkeit dienen, erstere durchaus.
Stornieren muss übrigens niemand, der bestehende Vertrag wird vom Veranstalter gekündigt. Dies ist mit der Mitteilung, die Reisenden nicht in das Hotel Villa Side Residence verbringen zu können, bereits geschehen (einseitige Kündigung aus wichtigem Grund).
Ich bin generell kein Befürworter von "Druck ausüben", ich bevorzuge "Ansprüche selbstbewusst vertreten". Das gelingt ganz gut, wenn man weiß welcher Rahmen einem dafür zu Verfügung steht. Aus meiner - unmaßgeblichen! - Sicht ist es weder nötig noch besonders strategisch, beim gegenwärtigen Stand der Dinge einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen zu bevollmächtigen.
Auch wenn es "ungerecht" wirkt sind die Einredeoptionen betroffener Bucher leider ziemlich begrenzt. Der RV wird vortragen lassen, er könne - weshalb auch immer! - den Vertrag nicht wie geschlossen erfüllen und habe daher ein neues Angebot unterbreitet.
Eine Vermutung, dies geschehe nur weil man die Reise in die Villa inzwischen teurer verkaufen könne und das Dream World als Ladenhüter quasi die Lücke büßen müsse, wäre erst einmal zu erhärten.
Soweit ich das überblicken konnte gibt es noch etliche Angebote für die Villa. Es könnte daher durchaus sinnvoll sein, die eigenen Daten dahingehend zu überprüfen und höflich um eine Erklärung zu ersuchen. -
Mich beschleicht der Verdacht, dass sich inzwischen alle auf dem Fratzenbuch-Trip befinden und die Foris hier informationstechnisch komplett abgehängt wurden ... ?!
Sehr bedauerlich! -
Hier mal neue Infos von mir:
Ich werde ins Dream World Hill fliegen. Zumindest den Safe (welcher ja im VSR kostenfrei gewesen wäre) bekommen wir vom RV bezahlt.
Wir werden die Reise nur unter Vorbehalt antreten und falls wir vor Ort sehen, dass Zimmer mit Meerblick doch verfügbar sind, auf diese upgraden und auch diese Kosten dem RV in Rechnung stellen (da wir ja ursprünglich sogar ein Familienzimmer gebucht haben).
Gibt es sonst bei jemandem etwas neues? SInd ja doch einige hunderte betroffen.