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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

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  • marcoh1406M Offline
    marcoh1406M Offline
    marcoh1406
    schrieb am zuletzt editiert von
    #261

    Wird jemand aus der heutigen Presserklärung schlau? Wie soll man dies werten?

    Ich hab nur ein Hotel gebucht über JT Touristk. Flüge und Transfer extra.

    Abflug ist am 11.10.2017.

    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Amy42A Offline
      Amy42A Offline
      Amy42
      schrieb am zuletzt editiert von
      #262

      Ich habe über das Internet am 2.7.17 bei JT Touristik eine Reise gebucht vom 30.3.18 - 13.4.18 nach Mallorca und habe dafür auch eine Bestätigung bekommen. allerdings ohne Sicherungsschein, was mich da schon sehr stutzig machte. Nach telephonischer Rücksprache mit einem der Mitarbeiter sagte man mir, den würde ich bekommen wenn ich die die Restzahlung im Februar leisten würde nach der Zahlung.
      Unglaublich!!!!!!!!! da wusste JT Touristik schon das man mir keinen Sicherungsschein ausstellen konnte. ( Ordnungswidrigkeit) Ich habe nachdem mir JT Touristik eine mail geschickt hat das sie Insolvenz wären diese Reise fristlos gekündigt, denn laut Gesetz besteht bei einem fehlendem Sicherungsschein ein Rücktrittsrecht ohne Kosten, bzw ein Anspruch auf Schadenersatz ( bis zu 5000 € )

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #263

        @Kaya2013
        Ihr solltet reisen können mit der Kostenübernahmeerklärung im Rücken. Ich denke du solltest zuerst einmal den Versicherer kontaktieren und dich erkundigen, wie mit Forderungen vor Ort zu verfahren ist. Das ist dann aber auch nur ein Teil des Ganzen - verweigert nämlich der Hotelier ohne Vorleistung die Leistungserbringung stehts du jedenfalls ad hoc auf der Straße.
        Die Pressemitteilung macht zumindest klar, dass du etwas unternehmen und die Hoffnung doch zu reisen noch nicht gänzlich aufgeben musst.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        Kaya2013K 1 Antwort Letzte Antwort
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        • marcoh1406M marcoh1406

          Wird jemand aus der heutigen Presserklärung schlau? Wie soll man dies werten?

          Ich hab nur ein Hotel gebucht über JT Touristk. Flüge und Transfer extra.

          Abflug ist am 11.10.2017.

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #264

          @marcoh1406 sagte:

          Wird jemand aus der heutigen Presserklärung schlau? Wie soll man dies werten?

          So einigermaßen. Als Möglichkeit die Reise anzutreten - zugegeben mit gewissen Ressentiments.

          Ich hab nur ein Hotel gebucht über JT Touristk. Flüge und Transfer extra.

          Das ist in dieser Konstellation eher schlecht. Die Versicherung steht gewöhnlich nur für verknüpfte Leistungen ein.
          Lies die AGB, falls JT nur als Vermittler auftritt hast du gegenüber der Versicherung keine Ansprüche.

          Wurde denn ein Sicherungsschein geliefert? Dieser wäre dann ein Hinweis auf die Rolle des Veranstalters im Vertragsverhältnis.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • bugfrischB Offline
            bugfrischB Offline
            bugfrisch
            schrieb am zuletzt editiert von
            #265

            Hallo und danke für die vielen Hinweise
            Wir sind bereits in Spanien und haben Pauschal gebucht, also mit Hotel Flug und Transfer. Hotel möchte Geld sehen. Sollen wir zahlen? Ob der Flug und der Transfer stattfindet müssen wir noch abklären. Einen Sicherungsschein haben wir. Was hat es mit dem Datum auf sich aus der Pressemitteilung, das nur Kosten für Reisen an dem 29.09 übernommen werden? Wir sind am 27.09 los geflogen!

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            • DOMREPBOCACHICAD Offline
              DOMREPBOCACHICAD Offline
              DOMREPBOCACHICA
              schrieb am zuletzt editiert von
              #266

              kerschdel
              Ich würde die Lastschrift zurück buchen lassen. Es wird von der Versicherung nur die Kostenübernahme bis Abreise 14 Oktober garantiert bzw ev. 31 Oktober. Bei der Bank muß in der Regel keine Begründung abgegeben werden. Auf Vertragserfüllung (hier Rechnung bezahlen, die schon bezahlt ist) kann der veranstalter nicht zurück greifen. Den ohne Sicherungsschein kein Vertrag. Ohne Sicherungsschein hätte der Veranstalter keine abbuchung (Lastschrift) vornehmen dürfen.

              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #267

                @bugfrisch
                Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                bugfrischB 6 Antworten Letzte Antwort
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                • DOMREPBOCACHICAD DOMREPBOCACHICA

                  kerschdel
                  Ich würde die Lastschrift zurück buchen lassen. Es wird von der Versicherung nur die Kostenübernahme bis Abreise 14 Oktober garantiert bzw ev. 31 Oktober. Bei der Bank muß in der Regel keine Begründung abgegeben werden. Auf Vertragserfüllung (hier Rechnung bezahlen, die schon bezahlt ist) kann der veranstalter nicht zurück greifen. Den ohne Sicherungsschein kein Vertrag. Ohne Sicherungsschein hätte der Veranstalter keine abbuchung (Lastschrift) vornehmen dürfen.

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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #268

                  @DOMREPBOCACHICA sagte:

                  kerschdel
                  Es wird von der Versicherung nur die Kostenübernahme bis Abreise 14 Oktober garantiert bzw ev. 31 Oktober.

                  Vollkommen irrelevant, da ein Anspruch auf Entgeltung nicht bestand.

                  Bei der Bank muß in der Regel keine Begründung abgegeben werden.

                  Natürlich muss begründet werden ... die Begründung wurde schon bekannt gemacht.
                  @all
                  Bitte schafft mit zwar wohlmeinenden aber leider höchstens halbwahren Beiträgen keine weitere Verunsicherung - die Latte liegt hier ohnehin hoch genug!

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  coco clairC 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • KerschdelK Offline
                    KerschdelK Offline
                    Kerschdel
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #269

                    @ DOMREPBOCACHICA
                    danke auch dir für deine Hilfe. Ich habe jetzt die Lastschrift zurückgebucht. Mal sehen, was passiert.

                    KerschdelK 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Amy42A Amy42

                      Ich habe über das Internet am 2.7.17 bei JT Touristik eine Reise gebucht vom 30.3.18 - 13.4.18 nach Mallorca und habe dafür auch eine Bestätigung bekommen. allerdings ohne Sicherungsschein, was mich da schon sehr stutzig machte. Nach telephonischer Rücksprache mit einem der Mitarbeiter sagte man mir, den würde ich bekommen wenn ich die die Restzahlung im Februar leisten würde nach der Zahlung.
                      Unglaublich!!!!!!!!! da wusste JT Touristik schon das man mir keinen Sicherungsschein ausstellen konnte. ( Ordnungswidrigkeit) Ich habe nachdem mir JT Touristik eine mail geschickt hat das sie Insolvenz wären diese Reise fristlos gekündigt, denn laut Gesetz besteht bei einem fehlendem Sicherungsschein ein Rücktrittsrecht ohne Kosten, bzw ein Anspruch auf Schadenersatz ( bis zu 5000 € )

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                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #270

                      @Amy42 sagte:

                      ...da wusste JT Touristik schon das man mir keinen Sicherungsschein ausstellen konnte. ( Ordnungswidrigkeit)

                      Nein, strafrechtlicher Tatbestand = Betrug.
                      Sie hofften seiner Zeit aber noch, insofern dürfte der Versuch eines Nachweises der Vorsätzlichkeit ins Leere gehen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KerschdelK Kerschdel

                        @ DOMREPBOCACHICA
                        danke auch dir für deine Hilfe. Ich habe jetzt die Lastschrift zurückgebucht. Mal sehen, was passiert.

                        KerschdelK Offline
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                        Kerschdel
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #271

                        @vonschmeling
                        Danke für die Hilfe. Reicht die reine Rückbuchung oder muss ich noch die Reise schriftlich fristlos bei JT kündigen mit der von dir genannten Begründung?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @bugfrisch
                          Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                          Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                          Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                          bugfrischB Offline
                          bugfrischB Offline
                          bugfrisch
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #272

                          Danke @vonschmeling

                          naja laut Hotel müssen wir bezahlen (und zwar die ganze Woche vom 27.09-04.10) sonst können wir gehen.
                          Wer Ist denn mein Vermittler? Jt ? HolidayCheck? From2travel (die Transferfirma) oder eine der Abwickeler-gesellschaften?

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            @bugfrisch
                            Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                            Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                            Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                            bugfrischB Offline
                            bugfrischB Offline
                            bugfrisch
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #273
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              @bugfrisch
                              Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                              Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                              Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                              bugfrischB Offline
                              bugfrischB Offline
                              bugfrisch
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #274
                              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV vonschmeling

                                @bugfrisch
                                Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                                Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                                Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                                bugfrischB Offline
                                bugfrischB Offline
                                bugfrisch
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #275
                                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @bugfrisch
                                  Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                                  Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                                  Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                                  bugfrischB Offline
                                  bugfrischB Offline
                                  bugfrisch
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #276
                                  Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @Kaya2013
                                    Ihr solltet reisen können mit der Kostenübernahmeerklärung im Rücken. Ich denke du solltest zuerst einmal den Versicherer kontaktieren und dich erkundigen, wie mit Forderungen vor Ort zu verfahren ist. Das ist dann aber auch nur ein Teil des Ganzen - verweigert nämlich der Hotelier ohne Vorleistung die Leistungserbringung stehts du jedenfalls ad hoc auf der Straße.
                                    Die Pressemitteilung macht zumindest klar, dass du etwas unternehmen und die Hoffnung doch zu reisen noch nicht gänzlich aufgeben musst.

                                    Kaya2013K Offline
                                    Kaya2013K Offline
                                    Kaya2013
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #277

                                    @vonschmeling
                                    Ich dank Dir erstmal für Deine Antworten und Hut Ab dass Du Dein Wochenende nutzt um uns allen hilfreich zur Seite zu stehen!
                                    Werde mich morgen um alles kümmern und berichten.....bin noch sehr negativ eingestellt. Mein Mann sieht das Ganze optimistisch und denkt wir sitzen in einer Woche in Kreta am Strand, schaun mer mal...
                                    Danke nochmal und einen schönen Abend

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @bugfrisch
                                      Mit Sicherungsschein habt ihr Anspruch auf Ersatz für außerordentliche Auslagen im Rahmen der Insolvenz.
                                      Was soll lt. Hotelier passieren falls ihr nicht zahlt? Du solltest umgehend den Vermittler kontaktieren.
                                      Reisen vor dem 29.9. sind eh abgesichert, diese Angabe betrifft dich nicht.

                                      bugfrischB Offline
                                      bugfrischB Offline
                                      bugfrisch
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #278
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #279
                                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #280

                                          @Kerschdel
                                          Mach es zur Sicherheit.
                                          Notwendig ist es nicht (das selbsterklärend), aber du hast dann persönlich ein P davorgeklöppelt und kannst dich tiefenentspannen.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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