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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • Miezekatz55M Miezekatz55

    @von schmeling
    Ich denke du meinst den 14 .10 oder gibt es was neues? Wir liegen ja mit unserer Reise genau im zwischen Zeitraum 28.10-4.11..
    Und wie warten ungeduldig auf Neuigkeiten. Am liebsten wäre mir wegen der Unsicherheit mit drei kleinen Kindern mittlerweile eine Absage- denn anders kommt man ja scheinbar nicht raus - aber auf soviel "Glück 😜" hoffe ich eigentlich nicht mehr. Was ändert der Insolvenzverwalter denn nun für uns ?

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #581

    @Miezekatz55 sagte:

    @von schmeling
    Ich denke du meinst den 14 .10 oder gibt es was neues?

    Ja klar ... soviel zur Präzision! 😳

    Was ändert der Insolvenzverwalter denn nun für uns ?

    Nix.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • Miezekatz55M Miezekatz55

      Ja, viel Geld muss man so oder so auftreiben ( wers kann), entweder für Doppelzahlung oder Neubuchung... was ein Ärger! Aber ich verstehe Länder wie Griechenland oder Türkei auch. .. was ist schon irgend so ein Sicherungsschein gegen Bargeld? Nur kommem so natürlich Doppel- Forderungen auf die Versicherer zu. Ich bin gespannt. Die Aussage der erv war " eigentlich sollte das klappen, dass sie ihr Geld zurück bekommen. .." ähem...

      vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #582

      @Miezekatz55 sagte:

      ... was ist schon irgend so ein Sicherungsschein gegen Bargeld?

      Es ist eine Kostenübernahmeerklärung und so gut wie Bargeld. Der Sicherungsschein interessiert vor Ort tatsächlich keine Socke.

      Nur kommen so natürlich Doppel- Forderungen auf die Versicherer zu.

      Nein, der zahlt nur einmal - an den Leistungsträger.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      Miezekatz55M 1 Antwort Letzte Antwort
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      • VotummV Offline
        VotummV Offline
        Votumm
        schrieb am zuletzt editiert von
        #583

        NEUIGKEITEN,
        HIER AUF TENERIFFA SIND VIELE BETROFFENE DIE DAS HOTEL NOCHMAL BEZAHLEN MUSSTTEN.
        ALLE HABEN IHR GELD ERSTATTET BEKOMMEN VOM HOTEL. WIR NICHT WEIL WIR ÜBER HOLIDAY CHECK GEBUCHT HABEN.
        HOLIDAYCHECK IST NICHT BEREIT MIT DEM HOTEL IN KONTAKT ZU TRETEN.
        DAS IST EINE SEHR SCHWACHE LEISTUNG.
        WIR WERDEN DARAUS UNSERE SCHRITTE ZIEHEN.
        WIRKLICH TRAURIG.

        VotummV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • marcoh1406M Offline
          marcoh1406M Offline
          marcoh1406
          schrieb am zuletzt editiert von
          #584

          Fragen und Antworten zur Insolvenz von JT Touristik:

          Das sollten unsere Kunden wissen:
          Können Kunden ihre bei JT gebuchten Reisen stornieren?
          JT: Dies ist nicht ratsam. JT Touristik versucht alle Reisen zu realisieren, unabhängig vom Abreisezeitraum. Falls Kunden dennoch eine Stornierung wünschen, geschieht dies zu den AGBs der JT Touristik.
          Gilt die Absicherung auch für Nur-Hotelbuchungen?
          JT: Die Absicherung gilt für alle Reisen mit Abreise bis 14.10.2017, also auch für Nur-Hotelbuchungen, die über JT Touristik gebucht wurden. Die Information für Reisen ab dem 15.10. verkünden wir so bald wie möglich.
          Werden von JT Touristik die Mehrkosten bei Alternativhotels vor Ort etc. übernommen?
          JT: Wenn vor Ort eine Umbuchung anfällt, muss diese vom Kunden direkt beglichen werden. Hier gilt es die Mehrkosten bei der Generali einzureichen, da sie von ihr übernommen werden (Transfer, Alternativhotels, Flug). Generell ist hierbei zu beachten: Die Preise sollten in etwa der ursprünglichen Buchung entsprechen.
          Was ist Kunden zu raten, wenn sie vor Ort ein zweites Mal bezahlen sollen?
          JT: JT Touristik und Reisegarant, der Agent der Generali Versicherung, haben alle Dienstleister und Leistungsträger in den Zielgebieten über den aktuellen Stand der Dinge informiert und sie darum gebeten, alle Kunden gleich zu behandeln. Falls dennoch eine Kostenübernahme vor Ort gefordert wird, sollen die Kunden auf die Kostenübernahme-Erklärung von Reisegarant verweisen. Diese lässt sich unten in deutscher und in englischer Sprache herunterladen unter:
          https://www.reiseversicherung.de/.galleries/_pdf/reisegarant/kostenuebernahmeerklaerung-Generali.pdf
          /docs/user/zentrale/docs/liveticker/cost_coverage_generali_2017-10-01.pdf
          Was ist zu tun, wenn Dienstleister und Leistungsträger vor Ort dennoch darauf bestehen, dass die Kunden vor Ort nochmals bezahlen?
          JT: Wird vor Ort erneut bezahlt, müssen sich die Kunden unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Diese Nachweise sind an die Europäische Reiseversicherung (ERV) per Post zu schicken, da die ERV ist mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist. Die Adresse ist: Europäische Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Postfach 800620, 81606 München.
          Welche Unterlagen müssen bei der ERV eingereicht werden?
          JT: Einzureichen sind folgende Unterlagen:
          - ein Schadenformular der ERV, das hier zum Download bereit steht:
          https://www.reiseversicherung.de/.galleries/_pdf/reisegarant/Schadenanzeige-Insolvenz_Formular_JT.pdf
          - der Sicherungsschein
          - die Buchungsbestätigung von JT Touristik
          - der Nachweis über den bezahlten Reisepreis (z.B. eine Kopie/Ausdruck des Kontoauszugs) oder auch der Nachzahlung, falls eine solche erfolgt ist.
          Was geschieht mit bei JT getätigten Buchungen nach dem Abreisetag 31.10.?
          JT: Buchungen ab dem 1.11. versuchen wir ebenfalls umzusetzen, Stornierungen werden auch hier nicht empfohlen.
          Wie kann ich mich bei Fragen an JT Touristik wenden?
          JT: Telefonisch bzw. per Email erreichen Kunden JT Touristik unter 030 – 20 16 49 99 bzw. service@jt.de . Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Anzahl von Emails und Anrufen zu langen Wartezeiten kommen kann.
          Stand: 4. Oktober, 14 Uhr

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • dumpf.backe17D Offline
            dumpf.backe17D Offline
            dumpf.backe17
            schrieb am zuletzt editiert von
            #585

            Hallo zusammen,

            und vielen Dank an vonschmeling für die vielen Informationen und Geduld mit allen Fragen.

            Wir haben "nur" eine Hotelbuchung Anfang November über JT getätigt - sind aber auf das Hotel fest fixiert/angewiesen. Der Reisepreis wurde vor 2 Wochen abgebucht - habe heute aber bei JT den Vertrag widerrufen, da sie ohne Sicherungsschein entgegen ihren AGB §2.2 den Reisepreis per Lastschrift eingezogen haben und JT mitgeteilt, dass ich die Abbuchung widerrufen habe. Das Geld wurde mir von meiner Bank auch umgehend erstattet und ich habe das Hotel mittlerweile (zu einen höheren Preis) bei einem anderen Veranstalter erneut gebucht.

            Habe dann soeben noch eine Mail von JT mit unten stehendem folgendem Text erhalten. Bin nun mal gespannt, ob mein Widerruf als Stornierung (mit den entsprechenden Gebühren) oder als Vertragsauflösung (wegen nicht zur Verfügung gestelltem Sicherungsschein und unrechtmäßiger Abbuchung des Reisepreises) akzeptiert wird.

            Viele Grüße an alle "Leidensgenossen".

            Mail von JT:

            Sehr geehrte Damen und Herren,

            vielen Dank für Ihre Email.

            Wir bitten vielmals um Verständnis, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Auskunft zu Ihrer Buchung geben können. Dies betrifft die Durchführung Ihrer Reise sowie Stornierung- und Umbuchungsmöglichkeiten.

            Wir werden in den kommenden Oktoberwochen aktiv auf Sie zukommen. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis, dass jegliche Anfragen mit Reisedatum ab dem 01.11.2017 nicht beantwortet werden können. Wir bitten um Nachsicht bis zu dem genannten Zeitraum.

            Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.

            Herzliche Grüße, Kind regards
            Ihr JT Touristik Team

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #586

              @dumpf.backe17
              (was ein Nick???)
              Du hast meines Erachtens eine "Suchwortantwort" ohne jede spezifische Prüfung deines Anliegens erhalten.
              Das ändert nichts an der Tatsache, dass deine Handhabe rechtens ist und JT keinerlei weitere Ansprüche an dich richten kann.

              Übrigens: Falls du die Buchung über einen Vermittler getätigt hast ist der Widerspruch unbedingt an ihn zu richten!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              dumpf.backe17D 1 Antwort Letzte Antwort
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              • Pwehmann54P Offline
                Pwehmann54P Offline
                Pwehmann54
                schrieb am zuletzt editiert von
                #587

                Bei wem fechte ich meinen Vertrag an , bei jt oder bei Holyday check?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #588

                  Über den Vermittler (für dich HC) beim Veranstalter.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • reisender49R Offline
                    reisender49R Offline
                    reisender49
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #589

                    Meine gebuchte Reise geht Ende November los. Hab einen Sicherungsschein bis 31.10. Geld wurde noch nicht bezahlt.
                    soebe hat JT angekündigt den noch offenen Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.... angeblich, damit die Unterlagen versandt
                    werden können.
                    Darf JT das überhaupt in der jetzigen Situation tun? Kann/soll ich die Abbuchung verhindern?
                    Irgendwie nimmt dieser Wahnsinn einfach kein Ende.

                    Die Europäer haben die Uhr,
                    die Afrikaner aber haben die Zeit.

                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • reisender49R reisender49

                      Meine gebuchte Reise geht Ende November los. Hab einen Sicherungsschein bis 31.10. Geld wurde noch nicht bezahlt.
                      soebe hat JT angekündigt den noch offenen Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.... angeblich, damit die Unterlagen versandt
                      werden können.
                      Darf JT das überhaupt in der jetzigen Situation tun? Kann/soll ich die Abbuchung verhindern?
                      Irgendwie nimmt dieser Wahnsinn einfach kein Ende.

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #590

                      @reisender49 sagte:

                      Meine gebuchte Reise geht Ende November los. Hab einen Sicherungsschein bis 31.10.
                      soeben hat JT angekündigt den noch offenen Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.... angeblich, damit die Unterlagen versandt
                      werden können.
                      Darf JT das überhaupt in der jetzigen Situation tun?

                      Nein.

                      Kann/soll ich die Abbuchung verhindern?

                      Ja und ja.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • reisender49R Offline
                        reisender49R Offline
                        reisender49
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #591

                        Danke @vonschmeling für deine Hilfe bei mir und den vielen anderen.
                        JT lässt sich anscheinend dauernd was neues einfallen. Das hier erscheint mir jetzt aber schon kriminell...

                        Die Europäer haben die Uhr,
                        die Afrikaner aber haben die Zeit.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #592

                          Nein, ist es nicht. Vermutlich sind das eher eingepflegte Routinen, die nicht von jetzt auf gleich zu stoppen sind.
                          Die Ausgangslage ist ja die Zuversicht, direkt nach dem 31.10. einen Anschluss der Kundengeldabsicherung vorhalten zu können.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            oskarakel
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #593

                            Guten Abend.
                            Wir fliegen vom 13.10 bis 23.10 über JT nach Kreta.
                            ReiseGarant sichert zu dass alle Reise bis AbreiseDatum 14.10. durchgeführt werden.
                            Jetzt meine Frage. Irgendwie habe ich ein Problem mit der Definition Abreisedatum.
                            Abreise von hier zum Urlaubsort oder Abreise vom Urlaubsort wieder nach Hause?
                            Kann mir jemand sagen wie die Versicherung das meint?

                            Vielen Dank

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #594

                              Abreise in den Urlaub, also ist dein Datum safe.
                              Happy holidays!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              oskarakelO 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • elif kelsoyE Offline
                                elif kelsoyE Offline
                                elif kelsoy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #595

                                Schön guten Abend.
                                Unsere Reise soll am 09.10-21.10 .17 in die Türkei statt finden.Eine kündigung wurde uns abgerraten.Man sagt uns das die Flüge bezahlt worden ist.Habe Hotel angerufen,hab den info bekommen ,das ich nochmals bezahlen muss.Heute rief ich transfer an ,hotel hinfahrt würde klappen aber rückfahrt wegen der Versicherungsfrist bis 14.10.17 nicht.Nun wissen wir nicht ob die tickets für die Abreise wegen den frist bis 14.10.17 bezahlt ist/wird?Habe für meine Familie zwei buchungen für den selben zeitraum gebucht gehabt.Allerdings habe ich nur einen Versicherungsschein zugeschickt bekommen.Ist das für zwei buchungen gültig?Und wenn nicht ,woher muss ich den zweiten sicherungsschein verlangen?Geld haben wir im August voll überwiesen.Wenn es für je buchung ein Versicherungschein verlangt wird warum wurde für die eine buchung geld verlangt?Danke für Antworten

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Abreise in den Urlaub, also ist dein Datum safe.
                                  Happy holidays!

                                  oskarakelO Offline
                                  oskarakelO Offline
                                  oskarakel
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #596

                                  Alles klar vielen Dank.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HABERLINGH Offline
                                    HABERLINGH Offline
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #597

                                    Du brauchst keine 2 Versicherungsscheine, es ist nur ein Nachweis dass eine Versicherung besteht.😉

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #598

                                      Alle Forderungen aus Abreisen vor dem 15.10. werden garantiert, Hotel, Transfer - und sowieso die Flüge.
                                      Das kannst du mittels der Kostenübernahmebestätigung vor Ort nachweisen und zusätzliche Zahlungen verweigern.

                                      Zur Absicherung:
                                      Es reicht ein Sicherungsschein, alle Pauschalreisen über JT, die bis einschließlich 31.10. angetreten werden sind gegen Schäden infolge der Insolvenz versichert.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      marcus_b88M 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Alle Forderungen aus Abreisen vor dem 15.10. werden garantiert, Hotel, Transfer - und sowieso die Flüge.
                                        Das kannst du mittels der Kostenübernahmebestätigung vor Ort nachweisen und zusätzliche Zahlungen verweigern.

                                        Zur Absicherung:
                                        Es reicht ein Sicherungsschein, alle Pauschalreisen über JT, die bis einschließlich 31.10. angetreten werden sind gegen Schäden infolge der Insolvenz versichert.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #599

                                        @vonschmeling
                                        Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich dann die Thematik nicht verstehe, warum die Versicherung es sich vorbehält, bereits komplett bezahlte Pauschalreisen (Flüge+Hotel) die im Zeitraum 15.10 - 31.10 stattfinden solle, evtl. abzusagen obwohl wie von Dir geschrieben, eine Absicherung bis zum Abreisetag 31.10 gegeben ist.

                                        so wäre es bei mir der Fall. Das Hotel und die Fluggesellschaft hat den Geldeingang bestätigt. Ich glaube, das Problem haben auch viele andere.

                                        Würde in diesem Fall nicht eine Doppelbelastung auf die Versicherung zukommen, sprich Stornkosten gegenüber des Hotels und der Airline, plus zusätzlich die Erstattung gegenüber des Reisenden?

                                        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • elif kelsoyE Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #600

                                          @Haberling@vonschmeling,erst mal vielen dank wegen schnelle antwort👍👍Habe es schon im telefon gespräch mit dem hotelier gefragt ,ob die keine Ahnung haben von dem kostenübernahme erkärung.Der meinte das die festgellegt hätten,kunden von jt tourist müssen bevor die check in machen erst den vollen gebuchten hotelpreis bezahlen müssen.Und es würde auch keine änderung geben.Habe auch vorgeschlagen den kostenübernahme unterlagen vorzulegen.Der meinte das die unterlagen bei der festlegung nichts beeinflusst.Wie oder was soll ich noch protestieren um nicht zu bezahlen?Er meinte wenn man nicht bezahlt,kann man kein chek in machen.Bin so verzweifelt😑

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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