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JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • elif kelsoyE Offline
    elif kelsoyE Offline
    elif kelsoy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #601

    Was sicherungsschein angeht,habe zwei buchungen somit auch zwei buchungsnummer. Muss doch dann zwei mal schadenformular ausfüllen und es separat zuschicken wo jeweils eine sicherungsschein verlangt wird oder?Und Mts transfer in Antalya würden auf die die verlängerung der angegebene frist warten,weil er meinte mit der Abreise datum 14.10 .17 ist gemeint ,rückkehr vom Urlaubsort .

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #602

      Den Sicherungsschein kannst du so oft wie du ihn brauchst kopieren, er ist nicht mit einer Speziellen Reise verbunden sondern mit dem Reiseveranstalter.
      Das mit dem Stichtag vom Versicherer verstehe ich auch nicht, normalerweise sind Reisen bis 31.10.17 abgesichert.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        @dumpf.backe17
        (was ein Nick???)
        Du hast meines Erachtens eine "Suchwortantwort" ohne jede spezifische Prüfung deines Anliegens erhalten.
        Das ändert nichts an der Tatsache, dass deine Handhabe rechtens ist und JT keinerlei weitere Ansprüche an dich richten kann.

        Übrigens: Falls du die Buchung über einen Vermittler getätigt hast ist der Widerspruch unbedingt an ihn zu richten!

        dumpf.backe17D Offline
        dumpf.backe17D Offline
        dumpf.backe17
        schrieb am zuletzt editiert von
        #603

        @vonschmeling sagte:

        @dumpf.backe17
        (was ein Nick???)
        Du hast meines Erachtens eine "Suchwortantwort" ohne jede spezifische Prüfung deines Anliegens erhalten.
        Das ändert nichts an der Tatsache, dass deine Handhabe rechtens ist und JT keinerlei weitere Ansprüche an dich richten kann.

        Übrigens: Falls du die Buchung über einen Vermittler getätigt hast ist der Widerspruch unbedingt an ihn zu richten!

        Hallo vonschmeling,
        vielen Dank - sehe ich auch so, Ist wohl eine allgemeine Antwort - aber auch eine Eingangsbestätigung meiner Mail :-). Das Reisebüro hat auch eine Kopie meines Widerrufes des Reisevertrages erhalten. Bei mir handelt es sich auch nur um einen relativ geringfügigen Schaden, sollte es wider Erwarten auf eine Stornierung heraus laufen. Mir war jedoch wichtig, eine neue verbindliche Hotelbuchung für November zu haben - und nicht kurz vor Abreise ohne Hotel da zu stehen.

        Viele Grüße

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • marcus_b88M marcus_b88

          @vonschmeling
          Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich dann die Thematik nicht verstehe, warum die Versicherung es sich vorbehält, bereits komplett bezahlte Pauschalreisen (Flüge+Hotel) die im Zeitraum 15.10 - 31.10 stattfinden solle, evtl. abzusagen obwohl wie von Dir geschrieben, eine Absicherung bis zum Abreisetag 31.10 gegeben ist.

          so wäre es bei mir der Fall. Das Hotel und die Fluggesellschaft hat den Geldeingang bestätigt. Ich glaube, das Problem haben auch viele andere.

          Würde in diesem Fall nicht eine Doppelbelastung auf die Versicherung zukommen, sprich Stornkosten gegenüber des Hotels und der Airline, plus zusätzlich die Erstattung gegenüber des Reisenden?

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #604

          @marcus_b88 sagte:

          @vonschmeling
          Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich dann die Thematik nicht verstehe, warum die Versicherung es sich vorbehält, bereits komplett bezahlte Pauschalreisen (Flüge+Hotel) die im Zeitraum 15.10 - 31.10 stattfinden solle, evtl. abzusagen obwohl wie von Dir geschrieben, eine Absicherung bis zum Abreisetag 31.10 gegeben ist.

          Weshalb sollte die Versicherung eine Reise absagen? Wenn schon sagt der Veranstalter sie ab und die Versicherung steht für die daraus entstehenden Kompensationsforderungen ein.

          so wäre es bei mir der Fall. Das Hotel und die Fluggesellschaft hat den Geldeingang bestätigt. Ich glaube, das Problem haben auch viele andere.

          Welches Problem den bitte?! Das der vollständigen Zahlung und ungehinderter Reise???

          Würde in diesem Fall nicht eine Doppelbelastung auf die Versicherung zukommen, sprich Stornkosten gegenüber des Hotels und der Airline, plus zusätzlich die Erstattung gegenüber des Reisenden?

          In welchem Fall denn? Und warum machst du dir überhaupt Gedanken über die Belastung der Versicherung?

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          marcus_b88M 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #605

            @dumpf.backe17
            Nochmal: Kein Sicherungsschein - kein gültiger Vertrag - keine Kompensationsansprüche gegen dich.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            dumpf.backe17D 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              @dumpf.backe17
              Nochmal: Kein Sicherungsschein - kein gültiger Vertrag - keine Kompensationsansprüche gegen dich.

              dumpf.backe17D Offline
              dumpf.backe17D Offline
              dumpf.backe17
              schrieb am zuletzt editiert von
              #606

              @vonschmeling
              Respekt für deinen Einsatz in diesem Forum !

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • elif kelsoyE Offline
                elif kelsoyE Offline
                elif kelsoy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #607

                @Haberling,Ist das nicht so das jedes sicherrungsschein ein anderen nummer hat?und nochmal vielen dank für antwort.

                HABERLINGH 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • elif kelsoyE elif kelsoy

                  @Haberling@vonschmeling,erst mal vielen dank wegen schnelle antwort👍👍Habe es schon im telefon gespräch mit dem hotelier gefragt ,ob die keine Ahnung haben von dem kostenübernahme erkärung.Der meinte das die festgellegt hätten,kunden von jt tourist müssen bevor die check in machen erst den vollen gebuchten hotelpreis bezahlen müssen.Und es würde auch keine änderung geben.Habe auch vorgeschlagen den kostenübernahme unterlagen vorzulegen.Der meinte das die unterlagen bei der festlegung nichts beeinflusst.Wie oder was soll ich noch protestieren um nicht zu bezahlen?Er meinte wenn man nicht bezahlt,kann man kein chek in machen.Bin so verzweifelt😑

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #608

                  @elif-kelsoy sagte:

                  Habe es schon im telefon gespräch mit dem hotelier gefragt ,ob die keine Ahnung haben von dem kostenübernahme erkärung.Der meinte das die festgellegt hätten,kunden von jt tourist müssen bevor die check in machen erst den vollen gebuchten hotelpreis bezahlen müssen.Und es würde auch keine änderung geben.Habe auch vorgeschlagen den kostenübernahme unterlagen vorzulegen.Der meinte das die unterlagen bei der festlegung nichts beeinflusst.Wie oder was soll ich noch protestieren um nicht zu bezahlen?Er meinte wenn man nicht bezahlt,kann man kein chek in machen.Bin so verzweifelt😑

                  "Die" können nicht einfach etwas festlegen, was vertragsrechtlich vollkommen unvereinbar ist, Elif.
                  Er wird bis zu deinem Eintreffen bereits eine Zahlung erhalten haben, falls nicht muss er das nachweisen.
                  Unter uns: Ruf jeden Tag wieder an und frage nach; lass ihn wissen, dass du deine Rechte sehr wohl kennst und ggf. die Behörden einschaltest, wenn er sich unberechtigt weigert den Vertrag zu erfüllen.
                  Festlegung ... die haben Ideen?! 😒

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • elif kelsoyE elif kelsoy

                    @Haberling,Ist das nicht so das jedes sicherrungsschein ein anderen nummer hat?und nochmal vielen dank für antwort.

                    HABERLINGH Offline
                    HABERLINGH Offline
                    HABERLING
                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                    #609

                    @elif-kelsoy sagte:

                    @Haberling,Ist das nicht so das jedes sicherrungsschein ein anderen nummer hat?und nochmal vielen dank für antwort.

                    Die Sicherungsschein Nr. ist dem jeweiligen Veranstalter zugeordnet.
                    zb. so

                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
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                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #610

                      Super, HABERLING - damit ist meine Erkärung bestens substituiert! 😌

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

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                      • HABERLINGH Offline
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                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #611

                        kann Dir doch nicht die ganze Arbeit machen lassen...😍

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #612

                          Eh fein einen fähigen wingman (w/m) zu haben! 👍

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            HABERLINGH Offline
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #613

                            So feindlich sehe ich das Umfeld nicht.😉

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • elif kelsoyE Offline
                              elif kelsoyE Offline
                              elif kelsoy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #614

                              @vonschmeling@HAPERLING..IHR SEID EINFACH SPITZENMÄSSIG!!!!!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
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                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #615

                                Weißt du Elif, wir fänden es wohl nicht nur zu zweit ganz großartig, wenn die große Walze am einen oder andern vorbeirollt mit Hilfe der Ratschläge.
                                Berichte doch bitte mal wie sich deine Angelegenheit entwickelt - vielleicht lösen sich dann noch etliche Sorgen einfach in Luft auf oder rüsten Betroffene in ähnlicher Situation eben entsprechend auf.
                                Ich hoffe mal auf Ersteres ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  elif kelsoy
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #616

                                  @vonschmeling.Ich rufe sowieso jeden tag an.Ich will garnicht wissen wieviel telefon rechnung auf mich zu kommt.Aber der meinte jt touristik würde normale weise immer nach der abreise den buchungsgeld bezahlen und die müssten jetzt bei insolvenz sich absichern.Türkei ist kein Eu Land,villeicht daswegen so problematisch?Meine allergrösste sorge ist das die tickets auf dem heimweg storniert oder nicht bezahlt sind..genauso wie transfer..hoffentlich kommt reisegarant noch mit der vertragslängerung uns entgegen.Gott soll jeden vor noch schlimmes beschützen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • elif kelsoyE Offline
                                    elif kelsoyE Offline
                                    elif kelsoy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #617

                                    @vonschmeling. Natürlich.. Ich werde euch informieren was ich positiv oder negatives erlebt habe vor ort noch.Und jetzt wünsche ich eine erholsame Nacht mit der hoffnung,das Morgen für uns alle hier im portal sonnescheint.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #618

                                      Die Flüge sind definitiv bezahlt, Elif.
                                      Falls der Hotelier Vorkasse erhält von dir muss er die bei der Abreise spätestens erstatten.
                                      Ich kenne die Gepflogenheiten der Incoming-Agency von JT nicht - aber dein Hinweis zum üblichen Handling ist bestimmt schon überaus informativ für viele Betroffene, Leser und Teilnehmer am Thread mit dem Ziel Türkei.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      ulca2U 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Die Flüge sind definitiv bezahlt, Elif.
                                        Falls der Hotelier Vorkasse erhält von dir muss er die bei der Abreise spätestens erstatten.
                                        Ich kenne die Gepflogenheiten der Incoming-Agency von JT nicht - aber dein Hinweis zum üblichen Handling ist bestimmt schon überaus informativ für viele Betroffene, Leser und Teilnehmer am Thread mit dem Ziel Türkei.

                                        ulca2U Offline
                                        ulca2U Offline
                                        ulca2
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #619

                                        Guten Morgen, unsere Reise geht vom 7.11.bis 28.11.17 nach Portugal. Der Reisebetrag wurde bereits bezahlt, aber ein Sicherungsschein wurde uns nicht geschickt. Nun könnten wir noch heute mit 30% Verlust vom Reisepreis stornieren. Wie groß sind die Chancen die restlichen 70% des überwiesenen Geldes von der insolventen JT Touristik zurückzubekommen?

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                                          #620

                                          Dieser Beitrag hat nur indirekt mit dem Threadtitel zu tun und ist bitte nicht Besserwisserisch zu werten.

                                          Als ich meine Reise buchen wollte und mein Reisebüro mir die Bestätigung schickte, monierte ich das Fehlen des Reisepreissicherungsscheines mit der Bemerkung, dass ich das Geld erst überweisen würde, wenn ich den Schein in den Händen halte.
                                          Der Sicherungsschein kam dann mit der Rechnung.
                                          Auch bei einer Abbuchungserlaubnis bestehe ich Grundsätzlich auf den Sicherungsschein vorher, mit der Bemerkung, dass ich das Geld im Falle des Fehlens desselben zurückbuchen würde. Hat Bisher immer Geklappt.
                                          Vielleicht darf dieser Beitrag ja stehen bleiben, als Hinweis für Buchungswillige.

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