JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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@zorro555 sagte:
Wo steht das, das die Gelder auf ein Treuhandkonto überwiesen wurde? Hast Du das schriftlich von jt..oder irgendwelche Beweise...
Ja, ich habe das schriftlich.
Oder vielleicht einen Kontoauszug?
Sorry - geht´s noch?
Dann soll jt die Gelder an die Airlines und Hotels bezahlen damit vielen Leuten..beruhigt sein können..und das ganze etwas entspannen...
Das ist nicht möglich, bzw. nur wenn der Insolvenzverwalter dem zustimmt. Dies kann er erst, wenn er sich über die Aktiva und Passiva einen Überblick verschafft hat.
Viel Unsicherheit entsteht durch falsche Aussagen hier oder wildes Durcheinanderwürfeln von Sachverhalten. Besser einmal tief druchatmen und step by step vorgehen. Beispielsweise ist ein Rücktritt trotz Kostenübernahmeerklärung und verbriefter Absicherung darüber hinaus kostenpflichtig und keine besonders strategische Maßnahme.@vonschmeling sagte:
Ja, ich habe das schriftlich.
Sorry - geht´s noch?
Das ist nicht möglich, bzw. nur wenn der Insolvenzverwalter dem zustimmt. Dies kann er erst, wenn er sich über die Aktiva und Passiva einen Überblick verschafft hat.
Viel Unsicherheit entsteht durch falsche Aussagen hier oder wildes Durcheinanderwürfeln von Sachverhalten. Besser einmal tief druchatmen und step by step vorgehen. Beispielsweise ist ein Rücktritt trotz Kostenübernahmeerklärung und verbriefter Absicherung darüber hinaus kostenpflichtig und keine besonders strategische Maßnahme.Wenn das Geld auf einem Treuhandkonto ist..welches unrechtmässig erworben wurde..durch fehlendem Sicherungsschein
gehört das Geld den Reisenden und NICHT zu der Insolvenzmasse..also Geld weiterleiten und gut ist..
Wenn du es schriftlich hast..datfst du gerne eine Kopie reinstellen.... -
@Miezekatz55 sagte:
Wenn doppelt zurück gezahlt würde, wäre die Reise umsonst gewesen. Einmal bezahlen muss man die Reise schon. Die Zahlungen vor Ort werden von der Generali auf Antrag erstattet
@alter-sack103 sagte:
Wenn doppelt zurück gezahlt würde, wäre die Reise umsonst gewesen. Einmal bezahlen muss man die Reise schon. Die Zahlungen vor Ort werden von der Generali auf Antrag erstattet
Oh Gott. .. na klar! Da siehste mal wie durcheinander ich mittlerweile bin...

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@marcus_b88 sagte:
@vonschmeling
Ich muss leider noch mal nachfragen, da ich dann die Thematik nicht verstehe, warum die Versicherung es sich vorbehält, bereits komplett bezahlte Pauschalreisen (Flüge+Hotel) die im Zeitraum 15.10 - 31.10 stattfinden solle, evtl. abzusagen obwohl wie von Dir geschrieben, eine Absicherung bis zum Abreisetag 31.10 gegeben ist.Weshalb sollte die Versicherung eine Reise absagen? Wenn schon sagt der Veranstalter sie ab und die Versicherung steht für die daraus entstehenden Kompensationsforderungen ein.
so wäre es bei mir der Fall. Das Hotel und die Fluggesellschaft hat den Geldeingang bestätigt. Ich glaube, das Problem haben auch viele andere.
Welches Problem den bitte?! Das der vollständigen Zahlung und ungehinderter Reise???
Würde in diesem Fall nicht eine Doppelbelastung auf die Versicherung zukommen, sprich Stornkosten gegenüber des Hotels und der Airline, plus zusätzlich die Erstattung gegenüber des Reisenden?
In welchem Fall denn? Und warum machst du dir überhaupt Gedanken über die Belastung der Versicherung?
@vonschmeling sagte:
Weshalb sollte die Versicherung eine Reise absagen? Wenn schon sagt der Veranstalter sie ab und die Versicherung steht für die daraus entstehenden Kompensationsforderungen ein.
=> Ja richtig, jedoch entscheidet die Versicherung ob die Reisen ab dem 15.10 durchgeführt werden oder nicht. So die Aussage des Veranstalters JT. Das die Stornierung durch JT erfolgen muss, ist mir durchaus bewusst
Welches Problem den bitte?! Das der vollständigen Zahlung und ungehinderter Reise???
=> Das Problem, das viele Reisen ab den 15.10 bereits vollstänig gezahlt sind laut Aussagen von Hotels, Fluggesellschaften und des Veranstalters JT, aber ob diese Reise trotz der vollständigen Zahlung überhaupt angetreten werden können liegt dann ja in der Entscheidung der Versicherung (siehe oben). JT hat hier keine Handhabe über solche Fälle zu entscheiden
In welchem Fall denn? Und warum machst du dir überhaupt Gedanken über die Belastung der Versicherung?
=> Beispielsweise in meinem Fall: Reiseantritt 16.10, Flüge, Hotel und Transfer alles gezahlt. Reise kann aber nur angetreten werden, wie schon oben mehrmals erwähnt, wenn die Versicherung zustimmt, das auch die Reisen im Zeitraum 15.10 - 31.10 durchgeführt werden.
Sie bürden sich somit die Stornokosten der Leistungserbringer sowie die Rückerstattungskosten an die Reisenden auf. Mich interessiert nur der Grund, warum man so vorgeht....
Klar ist es ihr Geld und sie können es meinetwegen auch verbrennen, letzendlich sind die Leidtragenden aber wieder die Reisenden, die ihren wohlverdienten Urlaub nicht antreten können.Trotzdem noch mal ein Großes Dank an Dich @vonschmeling, das du dir hier sehr viel Zeit für die Fragen und Sorgen der betroffenen nimmst. Großes Lob!
***Edit: sorry für die komische Formatierung***
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Info Benalmadena/Malaga/Hotel San Fermin - 09. - 16.10.2017 - Reise bei JT über Check24 gebucht:
Um eventuelle Schwierigkeiten beim Check-in spätabends, insbesondere Nochmal-Zahlung mit der folgenden langen Wartezeit auf Rückerstattung, zu vermeiden, habe ich auch beim Hotel nachgefragt. Zunächst sollte sich der "Incoming Agent" bei mir melden, was der natürlich nicht getan hat. Auf erneute Anfrage hat mir das Hotel aber nun schriftlich bestätigt, dass mit der Buchung alles korrekt sei. Sollte somit jetzt eigentlich alles ganz normal ablaufen.
Auch ein grosses Dankeschön an die hilfsbereiten Mitglieder hier.

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Info Benalmadena/Malaga/Hotel San Fermin - 09. - 16.10.2017 - Reise bei JT über Check24 gebucht:
Um eventuelle Schwierigkeiten beim Check-in spätabends, insbesondere Nochmal-Zahlung mit der folgenden langen Wartezeit auf Rückerstattung, zu vermeiden, habe ich auch beim Hotel nachgefragt. Zunächst sollte sich der "Incoming Agent" bei mir melden, was der natürlich nicht getan hat. Auf erneute Anfrage hat mir das Hotel aber nun schriftlich bestätigt, dass mit der Buchung alles korrekt sei. Sollte somit jetzt eigentlich alles ganz normal ablaufen.
Auch ein grosses Dankeschön an die hilfsbereiten Mitglieder hier.

@Capsalay sagte:
Info Benalmadena/Malaga/Hotel San Fermin - 09. - 16.10.2017 - Reise bei JT über Check24 gebucht:
Auch ein grosses Dankeschön an die hilfsbereiten Mitglieder hier.
*Finde ich super dass Du das auch erwähnst.
... und da sehe ich neben einigen anderen Usern : In erster Reihe vonschmeling--
Danke nochmal auch von uns Admins, vs. Der Dank geht natürlich auch an die anderen "Helfer" hier
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@zorro555
Das predige ich seit gefühlten 200 Seiten - darum ging´s aber in deinem Beitrag nicht, sondern um die Zahlungen an Erfüllungsgehilfen. -
Hallo,wollte fragen ob jemand weiss oder gehört hat das die frist bis 14.10 .17 jetzt verlängert wird und wann wir darüber informiert werden?laut aussage vom jt touristik sollte es im verlauf diese woche geschehen...wir haben heute donnerstag!
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@Nerni
Da du vermutlich keinen Sicherungsschein hast hast du auch keinen gültigen Reisevertrag.Darf ich eine gebuchte Reise,die erst über Weihnachten stattfinden soll und wo noch keine Zahlung erfolgt ist und der Sicherungsschein fehlt, jetzt beim Reisevermittler (Opodo) Kündigen?
Opodo verweist mich lediglich an die Generali, aber die hat mit Reisen im Dez.ja nun gar nix mehr zu tun.
Ist nun ein gültiger und nicht mehr kündbarer Vertrag zustande gekommen, ohne dass bei Übersendung der Rechnung/Buchungsbestätigung ein gültiger Sicherungsschein mitgeliefert wurde? -
Der Reise-Sicherungsschein
Das Gesetz verlangt vom Reiseveranstalter, dass er dem Reisenden, bevor er dessen Geld annehmen darf einen Reise-Sicherungsschein ausgeben muss. Der Sicherungsschein ist eine von einem Kreditinstitut oder einer Versicherung ausgegebene Vertragsurkunde, die dem Reisenden versichert, dass er im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters sein Geld zurück erhält oder - wenn die Reise bereits begonnen hat - die Kosten der Rückreise erstattet bekommt.
Ob ein Vertrag zustande gekommen ist...
Weis ich noch nicht genau..habe Reise bezahlt und keinem bekommen..ich warte bis Montag das angekündigte Statement an...sollte diese Woche kommen...und dann bin ich beim Anwalt und lasse das prüfen...und der RA ist sehr gut
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Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!
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Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!
@kleinek11 sagte:
Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!
Was passiert mir, wenn ich ohne Sicherungsschein arbeite?
Zunächst die gute Nachricht: Auf das Arbeiten ohne Sicherungsschein steht keine Gefängnisstrafe. Allerdings können die Konsequenzen doch recht tief greifend sein. Zunächst besteht die Gefahr einer Abmahnung. Diese führt zu einer Unterlassungserklärung und im Regelfall recht erheblichen Anwaltskosten. Zudem müssen Sie von heute auf morgen ihr Geschäftsmodell umstellen und entweder die Reiseveranstaltung unterlassen oder sich schnellstmöglich einen Sicherungsscheinanbieter besorgen.
Weitere Konsequenzen können sein, dass der Reisende seinen Reisepreis nicht zahlt und auch nicht zahlen muss, solange der Sicherungsschein nicht vorliegt. Er erhält sogar ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Danach kann er ohne irgendwelche Konsequenzen oder auch nur Storno-Gebühren von der Reise zurücktreten, wenn er keinen Sicherungsschein erhäl -
@kleinek11 sagte:
Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!
Was passiert mir, wenn ich ohne Sicherungsschein arbeite?
Zunächst die gute Nachricht: Auf das Arbeiten ohne Sicherungsschein steht keine Gefängnisstrafe. Allerdings können die Konsequenzen doch recht tief greifend sein. Zunächst besteht die Gefahr einer Abmahnung. Diese führt zu einer Unterlassungserklärung und im Regelfall recht erheblichen Anwaltskosten. Zudem müssen Sie von heute auf morgen ihr Geschäftsmodell umstellen und entweder die Reiseveranstaltung unterlassen oder sich schnellstmöglich einen Sicherungsscheinanbieter besorgen.
Weitere Konsequenzen können sein, dass der Reisende seinen Reisepreis nicht zahlt und auch nicht zahlen muss, solange der Sicherungsschein nicht vorliegt. Er erhält sogar ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Danach kann er ohne irgendwelche Konsequenzen oder auch nur Storno-Gebühren von der Reise zurücktreten, wenn er keinen Sicherungsschein erhälGerne haben wir Ihr Anliegen geprüft.
Das kommt als Antwort von OPODO zu meinem Verlangen, den Vertrag zu KÜNDIGEN (hab denen nun zig mal geschrieben, dass es um Kündigung geht bzw. evtl. gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist) :
Der Reisevertrag ist zwischen Ihnen und JT Touristik abgeschlossen worden.
Wir treten hierbei lediglich als Vermittler auf.
Bedauerlicherweise haben wir keinerlei Möglichkeit die Reise kostenfrei zu stornieren.
Die letzte Information, die uns bezüglich der Insolvenz des Reiseveranstalters vorliegt ist, dass bis morgen entschieden wird, was mit den Reisen mit Anreisedatum ab dem 14.10.2017 passiert.
Wie/wo kann ich diesen aktiven oder inaktiven Vertrag nun kündigen/anfechten?
Wem gegenüber? -
das kann doch nicht sein, dass wir OPODO jetzt auch noch aufklären müssen

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Ich würde an Deiner Stelle bei beiden ( opodo + jt )kündigen...nicht stornieren..somit bist du auf der sicheren Seite..natürlich per Einschreiben...bei Briefkündigung...aber nach neuer Rechtslage kannst Du über Internet abgeschlossene Verträge auch über Internet kündigen..setze am besten noch einen verwanden auf cc in der email..
Gruss
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ok, also schicke ich das ganze an OPODO direkt und wohin bei JT?
Wenn ich das per Post Einschreiben mache, dauert das ja Jahre, eh sich da wer diese Dinge ansieht und reagiert?
Ich muss für Weihnachten endlich was neues sicheres für Mallorca buchen können, da die gesamten Familie aus versch. Städten dort zusammen zu kommen und gemeinsam feiern wollen.
Wer ist denn aber rein rec htlich nun für mich zuständig für die Kündigung bzw. Anfechtung des evtl. gültigen Vertrages? -
Solange Du keinen Sicherungsschein hast ist noch kein Vertrag zustande gekommen..ausserordentliches kündigungsrecht...
An wenn Du Dich (Rechtlich) wenden musst kann ich leider nicht sagen...deshalb lieber beide anschreiben..ich würde es schriftlich und per E-Mail machen..
service@jt.de
