TopBonus storniert Flüge - Airline aber nicht!
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Hallo Reisegemeinde,
ich möchte euch um euren Rat fragen, es geht um eine sehr seltsame Geschichte.
Ich habe im Februar über die AirBerlin-Seite und TopBonus zwei Bonusflüge gebucht, und auch bestätigt bekommen. Die Flüge wurden/werden mit Etihad Airways durchgeführt.Im November bekam ich dann diese Mail:
Meilen von Ihrem topbonus-Konto: xxxxxxxxx
bereits eingesetzte und wieder verwendbare Meilen: 120.000
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,
Sie haben vor der Insolvenzanmeldung von airberlin ein Prämienflugticket gebucht. Dieses Ticket wurde durch airberlin ausgestellt, auch wenn dies die Flugnummer eines anderen Airline-Partners trägt.
Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass airberlin aufgrund insolvenzrechtlicher Verpflichtungen alle diese Tickets nach und nach storniert. Der Sachverhalt ist derselbe wie bei Ticketbuchungen vor Insolvenzantragstellung von airberlin, wo diese Flüge erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von airberlin (01.11.2017) erfolgen sollten. Auch dort werden die Flüge nicht mehr ausgeführt.
Mit dem hierdurch entstehenden Schaden ist der Fluggast ein Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren der airberlin. Denn airberlin hat von topbonus das Geld für diese Prämienflüge bereits erhalten und die Tickets ausgestellt. Allerdings hatte airberlin – offenbar wegen insolvenzrechtlicher Verbote – das von topbonus erhaltene Geld nicht mehr an die befördernden Airlines weitergegeben, so dass Ihr Prämienflugticket storniert wurde oder wird. Bedauerlicherweise zahlt airberlin das eingenommene Geld auch nicht an Sie als topbonus Teilnehmer bzw. an topbonus zurück. Mit Ihrem Schaden sind Sie bei airberlin allenfalls Insolvenzgläubiger.
Wir bedauern außerordentlich, dass Sie durch die Insolvenz von airberlin diesen Verlust erleiden. Leider ist alles, was wir in dieser Situation für Sie tun können, Ihnen anzubieten, die bereits eingelösten Meilen nochmals für ein neues Prämienflugticket mit Etihad Airways einzulösen.
Sollten die Meilen, die Sie für Ihr aktuelles Prämienticket eingesetzt haben, nicht für einen neuen Prämienflug auf Etihad Airways ausreichen, können Sie zusätzlich aktuell vorhandene topbonus Meilen für eine neue Buchung nutzen. Wie Sie vielleicht wissen, ist dies noch bis zum 17. November 2017 im Streckennetz von Etihad Airways möglich. Mehr Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
Wir helfen Ihnen gern bei einer neuen Buchung, für die Sie allerdings auch die Steuern und Gebühren neu entrichten müssen. Die Buchung kann ausschließlich über die englischsprachige Sonder-Hotline +49 69153253484* getätigt werden. Mehr dazu hier.
Wie Sie sich vorstellen können, bedauern wir diesen Sachverhalt außerordentlich. Uns sind allerdings hinsichtlich der airberlin Entscheidung die Hände gebunden.
Herzliche Grüße
Ihr topbonus Team
Nach dieser email habe ich nichts mehr in dieser Causa von ToüBonus gehört. Nach dieser Mail habe ich Parkplatz am Airport, Hotel, Mietwagen usw. storniert, denn ich ging davon aus, dass das wohl seine Richtigkeit mit der Stornierung hat. Dem war aber nicht so. Ich erhielt keine weitere Mail, die Flüge waren auf der Seite von Etihad noch gebucht und ich konnte mir auch mein Sonderessen bestellen. 2 Wochen vor dem Flug habe ich dann bei Etihad angefragt, was mit den Flügen ist. Das Servicecenter konnte mir bestätigen, dass die Flüge noch auf mich gebucht sind, mehr könne sie aber auch nicht dazu sagen.
Eine Woche vor Abflug habe ich erneut das Hotel gebucht, Mietwagen leider nicht mehr bekommen, Hotel auch nur mit 2 mal Umziehen, weil die Zimmer nicht die ganze Zeit zur Verfügung stehen.
Ich würde gerne nach meiner Rückkehr von AirBerlin Schadenersatz für die Falschinformation einfordern. Bis zum Abflug wusste ich nicht, ob unsere Buchung tatsächlich noch gilt, und jetzt im Urlaub bin ich mir noch immer nicht zu 100% sicher, ob denn auch unser Rückflug klappt, denn eine verbindliche Auskunft gibt es weder von TopBonus noch von Etihad.
Wie ist eure Meinung dazu?
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Und du glaubst, selbst wenn du Ansprüche hättest, von einem insolventen Unternehmen Geld zurück zu bekommen?
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Was für eine Falschinformation? Dafür, dass Etihad zu dröselig ist, den (aus Sicht der Airline) nicht bezahlten Flug aus dem System zu schmeißen, ist Topbonus doch kein Vorwurf zu machen... Übrigens deckt sich das mit meinen Erfahrungen mit Etihad: EDV können die gar nicht, was Dir in diesem Fall zu Gute kommt. Anstatt sich zu freuen, dass aus den fast schon wertlosen Meilen noch ein Flug geworden ist, direkt der Ruf nach Entschädigung... Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
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@Herr Reise
TopBonus ist nich pleite, und arbeitet ganz normal weiter.@Wülfi
Was für einen Müll erzählst du denn? Einer Airline in der Größenordnung der Etihad zu unterstellen, dass diese die EDV nicht im Griff hat, da kann ich nur den Kopf schütteln. Aus deiner Erfahrung? 5 Flüge? 10 Flüge? Du glaubst doch nicht wirklich, dass eine so große Airline mal eben vergisst, nicht bezahlte Flüge zu stornieren.Meine Recherchen haben ergeben, dass diese Mail wohl rausgeschickt wurde aber es nie zu Stornierungen kam.
Warum sollte ich mich besonders freuen, dass mein Flug nicht storniert wurde? Hätte ich nicht selbst nachgesehen, wäre ich gar nicht geflogen. Es ist eindeutig eine Fehlinformation von TopBonus gewesen, welche mich fast meinen Urlaub gekostet hätte, bzw. zur Neubuchung veranlasst hätte. Soll ich dafür jetzt auch noch "Danke" sagen? Deine Welt ist ein Würfel!
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Aus dem Wortlaut der Mitteilung geht imho eindeutig hervor, dass TopBonus sich auf eine Entscheidung der airberlin beruft bzw. diese nur weitergibt.
Den Vortrag halte ich an sich für schlüssig. airberlin hat die Zahlung von TopBonus nicht mehr an die Etihad weitergeleitet, diese entwertet das Ticket.
Rätselhaft ist eher was tatsächlich passiert ist, nämlich dass wenigstens der Hinflug Gültigkeit behielt.
Ich schätze im Falle einer Einrede und Schadenersatzforderung wird sich TopBonus darauf berufen seinerseits falsch informiert worden zu sein und an airberlin durchreichen. -
Das sehe ich etwas anders. Vertragspartner war und ist TopBonus, die schon immer eine eigenständige Firma sind. TopBonus gehört zu 70% der Etihad und hat zusammen mit dieser Airline ein Lockangebot ausgegeben, dass man nochmals Flüge buchen kann/soll und die ursprünglichen Flüge storniert werden. Air Berlin war zu diesem Zeitpunkt schon "out of order" und hat sich nur noch mit der eigenen Insolvenz beschäftigt.
Hinzu kommt, dass kein einziger Flug storniert wurde, der mit Etihad oder einem anderen OneWorld-Partner durchgeführt wurde/wird.
(zeigen mir zumindest meine Recherchen im Internet - es müsste dazu viel mehr Beiträge geben, wenn dem so wäre) -
Bitte erst richtig informieren, Topbonus hat am Ende August 2017 Insolvenz angemeldet.
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Ich habe nicht bestritten, dass TopBonus dein Vertragspartner ist, nur hat das imho keine Auswirkung auf die bisher dargestellte Sachlage. Soweit erkennbar hat TopBonus seinen Teil der vertraglichen Verpflichtungen erbringen wollen (Zahlung an airberlin) aus Gründen der Insolvenz jedoch nicht erbringen können (Zahlung nicht an ausführendes LVU weitergeleitet).
Im Übrigen glaube ich nicht, dass ein Schadenerstatz wegen "Falschberatung" überhaupt zusteht. Allenfalls mit einem Beweis, dass hier vorsätzlich falsche Informationen gestreut wurden um Angebote zum erneuten Erwerb von Tickets unterbreiten zu können, ließe sich die Sache angreifen.
Hierfür dürfte deine Recherche im Internet mit dem Ergebnis "zu wenige Beiträge" leider noch nicht ausreichen. -
Das sehe ich etwas anders. Vertragspartner war und ist TopBonus, die schon immer eine eigenständige Firma sind. TopBonus gehört zu 70% der Etihad und hat zusammen mit dieser Airline ein Lockangebot ausgegeben, dass man nochmals Flüge buchen kann/soll und die ursprünglichen Flüge storniert werden. Air Berlin war zu diesem Zeitpunkt schon "out of order" und hat sich nur noch mit der eigenen Insolvenz beschäftigt.
Hinzu kommt, dass kein einziger Flug storniert wurde, der mit Etihad oder einem anderen OneWorld-Partner durchgeführt wurde/wird.
(zeigen mir zumindest meine Recherchen im Internet - es müsste dazu viel mehr Beiträge geben, wenn dem so wäre)@gastro24 sagte:
Hinzu kommt, dass kein einziger Flug storniert wurde, der mit Etihad oder einem anderen OneWorld-Partner durchgeführt wurde/wird.
(zeigen mir zumindest meine Recherchen im Internet - es müsste dazu viel mehr Beiträge geben, wenn dem so wäre)Dann lass es eben Kulanz, statt Dröseligkeit sein. Ändert nichts an der Tatsache, dass die Auskunft von TopBonus aller Wahrscheinlichkeit nach rechtlich einwandfrei war. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt wurde, bestand kein Beförderungsanspruch gegen Etihad.
Aber wenn Du das nicht hören willst, dann klag doch und blamiere Dich vor dem Richter, ist ja jedem selbst überlassen. Aber warum fragst Du dann hier überhaupt nach Meinungen, wenn Dich sowieso nur Meinungen in eine bestimmte Richtung interessieren?
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@gastro24 sagte:
Hinzu kommt, dass kein einziger Flug storniert wurde, der mit Etihad oder einem anderen OneWorld-Partner durchgeführt wurde/wird.
(zeigen mir zumindest meine Recherchen im Internet - es müsste dazu viel mehr Beiträge geben, wenn dem so wäre)Dann lass es eben Kulanz, statt Dröseligkeit sein. Ändert nichts an der Tatsache, dass die Auskunft von TopBonus aller Wahrscheinlichkeit nach rechtlich einwandfrei war. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt wurde, bestand kein Beförderungsanspruch gegen Etihad.
Aber wenn Du das nicht hören willst, dann klag doch und blamiere Dich vor dem Richter, ist ja jedem selbst überlassen. Aber warum fragst Du dann hier überhaupt nach Meinungen, wenn Dich sowieso nur Meinungen in eine bestimmte Richtung interessieren?
@wuelfi71 sagte:
Dann lass es eben Kulanz, statt Dröseligkeit sein. Ändert nichts an der Tatsache, dass die Auskunft von TopBonus aller Wahrscheinlichkeit nach rechtlich einwandfrei war. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bezahlt wurde, bestand kein Beförderungsanspruch gegen Etihad.
Sorry, aber du schreibst wirklich nur nichtssagenden Müll. Woher du deine "Wahrscheinlichkeiten" nimmst, möchte ich gerne wissen. Du bildest dir ein, recht zu haben? Eben, Einbildung.
@Herr_Reise
Informier dich lieber selbst. TopBonus arbeitet ganz normal weiter, hatte im August nur eine Zahlungsunfähigkeit angemeldet,
weil eben mit AirBerlin verbandelt. TooBonus ist immer noch als Bonussystem am Markt tätig.@vonschmeling
Falschberatung werfe ich TopBonus nicht vor, sondern wissentliche oder unwissentliche Falschinformation, die bist heute nicht widerrufen wurde. Sicherlich bin ich hier kein Einzelfall. -
@Gastro24
Dann hatte ich deinen vorletzten Beitrag richtig interpretiert.
Glaubst du, du kannst deine Vermutung / den Vorhalt (Arglist) noch konkretisieren mit weiteren Recherchen?
Soweit erscheint mir die Begründung offengestanden zu mager für den Erfolg im Falle einer Einrede. -
Ist dein Kommentar ernst gemeint? Eine Insolvenz geht mit einer Zahlungsunfähigkeit einher. Zur Anmeldung der Insolvenz, rate ich dir eine Suchmaschine zu konsultieren, da gibt es einige Meldungen zu in er Presse.
Dass Topbonus weiterläuft, ist mir auch bekannt, Insolvenz wurde zuvor trotzdem angemeldet. Du hast vor dieser Insolvenz gebucht.
Und deshalb rate ich dir auch, die FAQ von Topbonus zu Rate zu ziehen, dort kannst du nachlesen, dass Prämienflüge die von AB ausgestellt wurden (Ticketnummernpräfix 745) sukzessive storniert wurden, lediglich Niki Prämienflüge gültig blieben (was ja nun bekanntermaßen auch nicht mehr relevant ist). Dort steht lediglich der Hinweis, dass nach dem 19.10.17 gebuchte Etihad Tickets ihre Gültigkeit behalten, das wäre bei dir schon mal nicht der Fall, sofern deine Ticketnummer auf Etihad lautet.
Ich würde hier daher keinen Fehler von Topbonus sehen, eher eine Kulanz von Etihad.
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@Herr Reise
Du hast es immer noch nicht begriffen. TopBonus hat mich in November angeschrieben, hatte meine Daten und hat mir eine falsche Information zukommen lassen. (Vergess' einfach, was vorher mit AirBerlin oder TopBonus war).Diese Firma, die mit meinen persönlichen Daten eine (bewusste?) Falschmeldung gesendet hat, ist am Deutschen Markt immer noch tätig und hat mir persönlich einen Schaden zugefügt, für den ich diese Firma verantwortlich mache und für den entstandenen Schaden einen Schadenersatz fordere.
Es wurden eben keine Flüge storniert (außer AB-Flüge und nun auch die von Niki) und ich unterstelle der Firma einen Mangel bei der Sorgfaltspflicht.
(Insolvenz und daraus resultierende Gegebenheiten muss du mir nicht erklären und auch der Hinweis auf Google ist überflüssig. Ich bin Kaufmann mit BWL-Studium)
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@Gastro24
Ich bleibe bei meinem Rat die Unterstellung des Vorsatzes zu erhärten.
Sofern du dich außergerichtlich einigen willst solltest du den Tatbestand plausibel machen können. Gleiches gilt natürlich erst recht für eine strafrechtliche Anzeige.
Aus dem Widerspruch zwischen der Auskunft und der Tatsache, dass dein Ticket noch Bestand hatte, lässt sich das imho nicht herleiten, ebenso wenig aus dem Umstand, dass du "zu wenige Kommentare" zu ähnlichen Problemfällen gefunden hast.
Ich nehme an, TopBonus wird sowohl die Bezahlung nachweisen können als auch die entsprechende Information von airberlin ... und dir wäre in diesem Fall kein Schaden entstanden sondern vielmehr ein Vorteil. -
Hallo Gastro24, wir von topbonus würden gerne mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt prüfen. Bitte kontaktieren Sie mich direkt unter topbonus@moeller-pr.de. Vielen Dank und Gruß, Christoph Möller
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@vonschmeling
Die "neue" TopBonus hat nach der Insolvenz mit meinen Daten eine Mail verfasst, die mich in den Glauben versetzte, dass mein Flug storniert ist. Es kam seitens TopBonus keine weitere Mail, dass die Flüge nun storniert sind oder aber, dass es sich um einen Irrtum handelte.Mein Anspruch bezieht sich einzig darauf, dass (ich nenne jetzt TopBonus einfach mal eine Firma) eine Firma sich meine persönlichen Daten beschafft hat und mir mit Hilfe dieser Daten eine Mail geschickt hat, in der sie glaubhaft eine Stornierung meiner Flüge ankündigte und mich zum Buchen neuer Flüge aufforderte.
Mir ist aus diesem Vorgehen ein Schaden entstanden.
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Um es einfacher zu bescheiben als in meinem letzten Post, der Ablauf deines Falles stellt sich für mich so da:
AB und Topbonus melden Insolvenz an, das über Topbonus bei AB gebuchte Ticket für einen Flug mit Etihad wird darauf hin storniert, Etihad revalidiert das Ticket und stellt es aus eigenem Ticket-Stock neu aus.
Ich sehe da, um es nochmal zu wiederholen, keinen Fehler von Topbonus, sondern eine Kulanz von Etihad. Dass da kein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, liegt für mich auf der Hand.Wie war/ist denn der Präfix, also die ersten drei Stellen deiner Ticketnummer?
Und die Daten werden sie sich nicht beschafft haben, ich nehme an, du bist dort Teilnehmer, da du ja auch den Prämienflug dort gebucht hast. -
Hallo Gastro24, wir von topbonus würden gerne mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt prüfen. Bitte kontaktieren Sie mich direkt unter topbonus@moeller-pr.de. Vielen Dank und Gruß, Christoph Möller
@topbonus-mpr sagte:
Hallo Gastro24, wir von topbonus würden gerne mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt prüfen. Bitte kontaktieren Sie mich direkt unter topbonus@moeller-pr.de. Vielen Dank und Gruß, Christoph Möller
Natürlich .... hier meine Adresse ... melden Sie sich 2KBS@gmx.de
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Um es einfacher zu bescheiben als in meinem letzten Post, der Ablauf deines Falles stellt sich für mich so da:
AB und Topbonus melden Insolvenz an, das über Topbonus bei AB gebuchte Ticket für einen Flug mit Etihad wird darauf hin storniert, Etihad revalidiert das Ticket und stellt es aus eigenem Ticket-Stock neu aus.
Ich sehe da, um es nochmal zu wiederholen, keinen Fehler von Topbonus, sondern eine Kulanz von Etihad. Dass da kein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann, liegt für mich auf der Hand.Wie war/ist denn der Präfix, also die ersten drei Stellen deiner Ticketnummer?
Und die Daten werden sie sich nicht beschafft haben, ich nehme an, du bist dort Teilnehmer, da du ja auch den Prämienflug dort gebucht hast.@Herr_Reise
Richtig - daher sollte sich Gastro24 tatsächlich mit topbonus - siehe 17:12h - in Verbindung setzen.

LG
Sokrates
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@Herr_Reise
Richtig - daher sollte sich Gastro24 tatsächlich mit topbonus - siehe 17:12h - in Verbindung setzen.

LG
Sokrates