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Rollerfahren mit Führerscheinklasse B

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Thailand
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  • Ricc85R Offline
    Ricc85R Offline
    Ricc85
    schrieb am zuletzt editiert von Ricc85
    #1

    Meine Frau und ich fliegen Anfang März nach Thailand und möchten uns dort auch einen Roller ausleihen. Ich besitze einen Klasse B Führerschein und habe auch einen internationalen Führerschein. Mit Klasse B kann ich in Deutschland auch Kleinkrafträder mit bis zu 50ccm fahren. Das ist im internationalen Führerschein allerdings so nicht vermerkt.
    Jetzt meine Frage: Gibt es in Thailand auch Roller mit 50ccm zu mieten und wenn ja, darf ich damit fahren?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Ricc

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    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich habe noch keine 50 cc Dinger zum mieten gesehen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Gastro24G Offline
        Gastro24G Offline
        Gastro24
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Du darfst die Kisten bis 50 ccm und 45 km/h fahren, weil du eine gültige Fahrerlaubnis dafür hast. Der Internationale Führerschein interessiert nicht.

        Mieten kann man die Teile, muss aber danach suchen oder danach fragen (lassen) - zumindest in Khao Lak

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Seit wann ist der deutsche Führerschein in Thailand eine gültige Fahrerlaubnis?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Gastro24G Offline
            Gastro24G Offline
            Gastro24
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @mkfpa
            Komm schon, das kannst du doch besser. Jetzt mach mal hin und erzähl von deiner "Urban Legend" - du kannst aber auch den Part vom AA hier rein kopieren.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • MatthiasPKM Offline
              MatthiasPKM Offline
              MatthiasPK
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo Ricc,

              in der Regel interessiert es nicht. Bisher wollte niemand meinen Führerschein (überhaupt) sehen. Jedoch sollte man immer im Hinterkopf behalten was ist wenn mal was passiert.

              Die offizielle Regelung zum Führerschein inThailand findest du im Auszug vom Auswärtigen Amt. Was jeder einzelne daraus macht bleibt ihm überlassen.

              Führerscheine
              Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.
              Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

              DTM-KTW-FRA-CDG-PUJ-AMS-ALC-GRU-DXB-BKK-USM-DTW-JFK-HHN-DOH-MLE-THUF-FCO-BOG-MDE-LIS-FNC-DMK-REP-KUL-SIN-DPS-BCN-TDX-SLC-LAS-CTA-OPO-AHO-SGN-HUI-DAD-HAN-PEG-MIA-DEN-MCO-MUC-MCT
              Coming: TPE-LOP

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Gastro24
                Ich habe keine Ahnung wie du zu deiner Meinung kommst dass ein deutscher Führerschein in Thailand legal gültig ist. Wäre toll wenn du uns verrätst worauf deine Meinung beruht.

                Aber bitte bedenke dass Thailand die Wiener Convention nur unterschrieben aber nie ratifiziert hat und dass die Wiener Convention für Klasse B keine Motorräader inkludiert.

                @MatthiasPK
                Über den ersten Absatz des Auswärtigen Amtes kann man geteilter Meinung sein. Der zweite Absatz ist aber definitiv faktisch falsch. Keine Ahnung warum das AA so etwas veröffentlicht.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • alekueA Offline
                  alekueA Offline
                  alekue
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Was sagt die Auslandsreisekrankenversicherung dazu, wenn man ohne internationalen Fürherschein unterwegs war, bzw allgemein ohne gültige Lizenz wenn man mit Klasse B einen Roller >45km/h anmietet und dann im Krankenhaus landet?
                  Ich denke mal, dass sie dann das Geld zurückhaben möchte, welches für den Klinikaufenthalt dann nur ,,vorgestreckt" wurde.
                  Das es keinen Interessiert von den Vermietern oder Polizisten habe ich auch so erlebt, aber spätestens wenn ein Unfall passiert, interessiert es zumindest die KV.

                  Lass dich nicht schützen - mach es selbst

                  1 Antwort Letzte Antwort
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