Rollerfahren mit Führerscheinklasse B
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Meine Frau und ich fliegen Anfang März nach Thailand und möchten uns dort auch einen Roller ausleihen. Ich besitze einen Klasse B Führerschein und habe auch einen internationalen Führerschein. Mit Klasse B kann ich in Deutschland auch Kleinkrafträder mit bis zu 50ccm fahren. Das ist im internationalen Führerschein allerdings so nicht vermerkt.
Jetzt meine Frage: Gibt es in Thailand auch Roller mit 50ccm zu mieten und wenn ja, darf ich damit fahren?Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
Ricc
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Du darfst die Kisten bis 50 ccm und 45 km/h fahren, weil du eine gültige Fahrerlaubnis dafür hast. Der Internationale Führerschein interessiert nicht.
Mieten kann man die Teile, muss aber danach suchen oder danach fragen (lassen) - zumindest in Khao Lak
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Hallo Ricc,
in der Regel interessiert es nicht. Bisher wollte niemand meinen Führerschein (überhaupt) sehen. Jedoch sollte man immer im Hinterkopf behalten was ist wenn mal was passiert.
Die offizielle Regelung zum Führerschein inThailand findest du im Auszug vom Auswärtigen Amt. Was jeder einzelne daraus macht bleibt ihm überlassen.
Führerscheine
Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.
Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden. -
@Gastro24
Ich habe keine Ahnung wie du zu deiner Meinung kommst dass ein deutscher Führerschein in Thailand legal gültig ist. Wäre toll wenn du uns verrätst worauf deine Meinung beruht.Aber bitte bedenke dass Thailand die Wiener Convention nur unterschrieben aber nie ratifiziert hat und dass die Wiener Convention für Klasse B keine Motorräader inkludiert.
@MatthiasPK
Über den ersten Absatz des Auswärtigen Amtes kann man geteilter Meinung sein. Der zweite Absatz ist aber definitiv faktisch falsch. Keine Ahnung warum das AA so etwas veröffentlicht. -
Was sagt die Auslandsreisekrankenversicherung dazu, wenn man ohne internationalen Fürherschein unterwegs war, bzw allgemein ohne gültige Lizenz wenn man mit Klasse B einen Roller >45km/h anmietet und dann im Krankenhaus landet?
Ich denke mal, dass sie dann das Geld zurückhaben möchte, welches für den Klinikaufenthalt dann nur ,,vorgestreckt" wurde.
Das es keinen Interessiert von den Vermietern oder Polizisten habe ich auch so erlebt, aber spätestens wenn ein Unfall passiert, interessiert es zumindest die KV.