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Welche Themen zum Thema Reiserecht sind von Interesse?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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    MS
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    #1

    Hallo liebe Leser von HolidayCheck

    Wir haben eine neue Rubrik "Reiserecht". Wir möchten gerne von euch wissen, welche Themen euch interessieren. Wir werden auch bald von einem Experten zum Thema "Reiserecht" mit wichtigen Informationen unterstützt. Wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung machen, aber vielleicht findet der eine oder die andere wichtige Tipps.
    Hat jemand schon positve oder negative Erfahrungen gemacht? Wer hat Quelle von neuen Urteilen? Wir freuen uns auf die ersten Beiträge...

    Grüsse
    MS Admin

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    • guestG Offline
      guestG Offline
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Admin,

      also was mich als "Vielurlauber" interessieren würde, wäre einmal ein Ratgeber wie man sich bei Mängeln richtig verhalten sollte. Damit man dann daheim in Deutschland auch zu seinem Recht kommt.
      Also ob man zuerst Fotos schießen sollte, oder zuerst zur Rezeption, wie man weitere Beweise sammeln kann und wie man sich in dem Beschwerdebrief ausdrücken sollte. Die Frankfurter Liste kenne ich bereits, habe sie mal aus einer Zeitschrift herausgerissen. Aber es wäre gut wenn ihr hier auch eine hinterlegen würdet. Vielleicht gibts ja bereits eine, aber ich hab sie nicht gefunden.

      Gut wäre auch wenn sich hier Leute "treffen" die gegen einen Veranstalter Klage erhoben haben, so könnte man zu "Leidensgenossen" Kontkat aufnehmen und sich gegenseitig Tipps geben.

      Ich würde mich auch über Tipps freuen wer gute Anwälte kennt die in Sachen Reiserecht für einen "gekämpft" haben.

      Alles Tipps die die Leser hier sicher gerne annehmen. Dazu sind ja dann alle aufgerufen, ich hoffe es entsteht entsprechendes Feedback.

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      • guestG Offline
        guestG Offline
        guest
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Admin,

        also was mich als "Vielurlauber" interessieren würde, wäre einmal ein Ratgeber wie man sich bei Mängeln richtig verhalten sollte. Damit man dann daheim in Deutschland auch zu seinem Recht kommt.
        Also ob man zuerst Fotos schießen sollte, oder zuerst zur Rezeption, wie man weitere Beweise sammeln kann und wie man sich in dem Beschwerdebrief ausdrücken sollte. Die Frankfurter Liste kenne ich bereits, habe sie mal aus einer Zeitschrift herausgerissen. Aber es wäre gut wenn ihr hier auch eine hinterlegen würdet. Vielleicht gibts ja bereits eine, aber ich hab sie nicht gefunden.

        Gut wäre auch wenn sich hier Leute "treffen" die gegen einen Veranstalter Klage erhoben haben, so könnte man zu "Leidensgenossen" Kontkat aufnehmen und sich gegenseitig Tipps geben.

        Ich würde mich auch über Tipps freuen wer gute Anwälte kennt die in Sachen Reiserecht für einen "gekämpft" haben.

        Alles Tipps die die Leser hier sicher gerne annehmen. Dazu sind ja dann alle aufgerufen, ich hoffe es entsteht entsprechendes Feedback.

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        • SheridaneS Offline
          SheridaneS Offline
          Sheridane
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Schönen guten Tag!

          Ich finde die neue Rubrik hier sehr gut! 🙂

          Ich hatte (zum Glück!!!) zwar noch nichts bei meinen Urlauben zu bemängeln und bisher verlief alles super, aber wer weiß, was in der Zukunft so alles kommt. Leider gibt es unter den Reiseveranstaltern doch immer mal wieder 'schwarze Schafe'.

          Den Vorschlag meiner 'Vorrednerin' finde ich gut.

          Da ich mich sehr für's Recht interessiere (erfordert u. a. auch mein Beruf), stoße ich des öfteren auf neue Urteile und vielleicht ist auch mal das ein oder andere zum Thema Reisen dabei, das man hier veröffentlichen kann.

          Viele Grüße
          Manuela

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          • SheridaneS Offline
            SheridaneS Offline
            Sheridane
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Schönen guten Tag!

            Ich finde die neue Rubrik hier sehr gut! 🙂

            Ich hatte (zum Glück!!!) zwar noch nichts bei meinen Urlauben zu bemängeln und bisher verlief alles super, aber wer weiß, was in der Zukunft so alles kommt. Leider gibt es unter den Reiseveranstaltern doch immer mal wieder 'schwarze Schafe'.

            Den Vorschlag meiner 'Vorrednerin' finde ich gut.

            Da ich mich sehr für's Recht interessiere (erfordert u. a. auch mein Beruf), stoße ich des öfteren auf neue Urteile und vielleicht ist auch mal das ein oder andere zum Thema Reisen dabei, das man hier veröffentlichen kann.

            Viele Grüße
            Manuela

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            • guestG Offline
              guestG Offline
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              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo
              Wir fahren jedes Jahr 2 Mal in den Urlaub.
              Meistens 1Mal Flug und 1 Mal Auto je nach dem.
              Bisher hatten wir noch keine größeren Schwierigkeiten. Mich würde jedoch interessieren, was man bei "Reklamationen" beachten sollte. Auch wüßte ich gerne,wie man sich verhält, wenn die Reiseleitung nicht "kompetent" ist und sich um nichts kümmert.
              Vielleicht fällt mir noch mehr zu diesem Thema ein dann melde ich mich wieder bei Euch
              Gruß
              Babsi

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              • guestG Offline
                guestG Offline
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo
                Wir fahren jedes Jahr 2 Mal in den Urlaub.
                Meistens 1Mal Flug und 1 Mal Auto je nach dem.
                Bisher hatten wir noch keine größeren Schwierigkeiten. Mich würde jedoch interessieren, was man bei "Reklamationen" beachten sollte. Auch wüßte ich gerne,wie man sich verhält, wenn die Reiseleitung nicht "kompetent" ist und sich um nichts kümmert.
                Vielleicht fällt mir noch mehr zu diesem Thema ein dann melde ich mich wieder bei Euch
                Gruß
                Babsi

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                • guestG Offline
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo und einen Guten Tag.

                  Mein Mann und ich sind vorige Woche aus Fuerteventura zurückgekommen. Wir haben eine Woche im 12Fly Hotel "Ambar Beach" verbracht --> siehe Hotelbewertung (Playa Esquinzo; André und Karina).

                  In der Bewertung hab ich mich ziemlich über die Verpflegung in diesem Hotel geärgert. Schließlich haben wir eine "gute" Summe für eine 4* Einrichtung bezahlt, wozu selbstverständlich ein angemessenes Catering gehört!

                  Diesbezüglich hatten wir auch noch nie Probleme aber was man hier dargeboten bekommt, ist unter aller Kanone... Sogar in 3* Anlagen war das Catering um Welten besser.

                  Meine Frage: Haben wir in diesem Fall ein Recht auf Reklamation? Wir haben bereits ein Schreiben an 12Fly geschickt, jedoch kam bis jetzt keine Antwort... Wie sollen wir weiter verfahren - natürlich außergerichtlich, das halten wir hierbei noch nicht notwendig? Ich denke mal, dass wir zumindest Recht auf eine Stellungnahme von 12Fly haben.

                  Nicht mal die vor Ort zuständige Reiseleiterin hat unser Anliegen "ernst" genommen.

                  Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.

                  LG Karina :0)

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                  • guestG Offline
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo und einen Guten Tag.

                    Mein Mann und ich sind vorige Woche aus Fuerteventura zurückgekommen. Wir haben eine Woche im 12Fly Hotel "Ambar Beach" verbracht --> siehe Hotelbewertung (Playa Esquinzo; André und Karina).

                    In der Bewertung hab ich mich ziemlich über die Verpflegung in diesem Hotel geärgert. Schließlich haben wir eine "gute" Summe für eine 4* Einrichtung bezahlt, wozu selbstverständlich ein angemessenes Catering gehört!

                    Diesbezüglich hatten wir auch noch nie Probleme aber was man hier dargeboten bekommt, ist unter aller Kanone... Sogar in 3* Anlagen war das Catering um Welten besser.

                    Meine Frage: Haben wir in diesem Fall ein Recht auf Reklamation? Wir haben bereits ein Schreiben an 12Fly geschickt, jedoch kam bis jetzt keine Antwort... Wie sollen wir weiter verfahren - natürlich außergerichtlich, das halten wir hierbei noch nicht notwendig? Ich denke mal, dass wir zumindest Recht auf eine Stellungnahme von 12Fly haben.

                    Nicht mal die vor Ort zuständige Reiseleiterin hat unser Anliegen "ernst" genommen.

                    Im Voraus vielen Dank für eine Antwort.

                    LG Karina :0)

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                    • ColumbusC Offline
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                      Columbus
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo Admin,
                      wir hatten eine Horrorreise letztes Jahr.Kann gerne bei den Hotelbeschreibungen nachgelesen werden.(RIU FLORIDA BEACH-Katastrophenhotel). Wir haben mittlerweile die erfahrung gemacht, einfach mal einen gesalzenen Brief an die TUI und man bekommt einen Reisegutschein, der so klein ausfällt das man denken könnte die haben eine Null vergessen. Einfach nicht locker lassen immer wieder schreiben und letzten endes haben wir mit den Medien gedroht. Aufeinmal gehts. Wir hatten zum einen Bei TUI im Haupthaus angerufen weil etwas mit dem Katalogtext undeutlich war. Die sagten ja alle Preise mit drin. Wie nach Florida, von wegen keine Preise mit drin, also nachzahlen. Alle Rundreise hotels haben die erst mal einen Kategorie runtergesetzt, der Bus war eine Zumutung. Das Hotel in Miami war der Abschuß. Feucht , im Gang Schimmel, Fußboden klatschnass, Schimmel unter dem Waschbecken, Fenster ging nicht richtig zu, Putzfrau putzte sauber desto mehr Trinkgeld dalag, Ständig Feuerlarme auch Nachts, unfreundliches Rezeptionspersonal, Pool war ein Sonnenmilchtümpel, ständig wurde irgentwas gestrichen und man mußte aufpassen was man anfasst, die Strandliegenpreise trieben einen in den Konkurs, das nur mal ein Ausschnitt aus den Mallheurs. TUI wollte uns dann mit 50EUR abspeisen. Mit uns nicht

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                        Columbus
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo Admin,
                        wir hatten eine Horrorreise letztes Jahr.Kann gerne bei den Hotelbeschreibungen nachgelesen werden.(RIU FLORIDA BEACH-Katastrophenhotel). Wir haben mittlerweile die erfahrung gemacht, einfach mal einen gesalzenen Brief an die TUI und man bekommt einen Reisegutschein, der so klein ausfällt das man denken könnte die haben eine Null vergessen. Einfach nicht locker lassen immer wieder schreiben und letzten endes haben wir mit den Medien gedroht. Aufeinmal gehts. Wir hatten zum einen Bei TUI im Haupthaus angerufen weil etwas mit dem Katalogtext undeutlich war. Die sagten ja alle Preise mit drin. Wie nach Florida, von wegen keine Preise mit drin, also nachzahlen. Alle Rundreise hotels haben die erst mal einen Kategorie runtergesetzt, der Bus war eine Zumutung. Das Hotel in Miami war der Abschuß. Feucht , im Gang Schimmel, Fußboden klatschnass, Schimmel unter dem Waschbecken, Fenster ging nicht richtig zu, Putzfrau putzte sauber desto mehr Trinkgeld dalag, Ständig Feuerlarme auch Nachts, unfreundliches Rezeptionspersonal, Pool war ein Sonnenmilchtümpel, ständig wurde irgentwas gestrichen und man mußte aufpassen was man anfasst, die Strandliegenpreise trieben einen in den Konkurs, das nur mal ein Ausschnitt aus den Mallheurs. TUI wollte uns dann mit 50EUR abspeisen. Mit uns nicht

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                          Klingone
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo Admin,
                          mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.
                          Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?
                          Gruß,
                          Heiko

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                            Klingone
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo Admin,
                            mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.
                            Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?
                            Gruß,
                            Heiko

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                              Klingone
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo Admin,
                              mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.
                              Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?
                              Gruß,
                              Heiko

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                                #15

                                Hallo Admin,
                                mich würden mal die Aspekte zum Thema "Reiserecht & Buchungen über Internet" interessieren.
                                Konkret: ist das vergleichbar mit dem "Haustürgeschäft" also zB. Rücktritt ohne jede Erklärung/Kosten innerhalb von 24 Std oder ähnliches?
                                Gruß,
                                Heiko

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich schließe mich dem Vorschlag von Mary-Fresh an.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Ich schließe mich dem Vorschlag von Mary-Fresh an.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      mosaik
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                                      #18

                                      Konkret zu deiner Frage:

                                      Reisebuchungen im Internet fallen nicht unter das Fernabschlussgesetz in Deutschland. Das heißt: gebucht ist gebucht - es gibt kein kostenloses Rücktrittsrecht. Selbstverständlich kann man jederzeit zu den Bedingungen des Anbieters seine im Internet gebuchte Reise stornieren.
                                      Das Thema "Buchungen im Internet" wurde auch schon verschiedentlich von deutschen Zeitschriften (Focus fällt mir da ein) behandelt. Es gibt schon sehr wohl noch rechtliche Unsicherheiten. Jedoch ist die Thematik nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Dazu muss man den Internetauftritt betrachten, die Sicherheit beim Buchen, allfällige Zwangsklicks u.a.m.
                                      Fakt bleibt aber, dass jede Art von Reiseabschluss, sofern eben entsprechend beweisbar / dokumentiert einen rechtskräftigen Abschluss darstellt. Vielleicht ein Beispiel: ein unter zwei Personen mündlich geschlossener Reisevertrag ist ein Reisevertrag! Mit allen Rechten und Pflichten:

                                      "Wollen Sie das Hotel XY vom Veranstalter Z vom -- bis zum Preis von ... für x Personen buchen?" - "Ja, ich will" - dann ist der Vertrag  zustande gekommen!
                                      Gruß
                                      Peter

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                                        mosaik
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Konkret zu deiner Frage:

                                        Reisebuchungen im Internet fallen nicht unter das Fernabschlussgesetz in Deutschland. Das heißt: gebucht ist gebucht - es gibt kein kostenloses Rücktrittsrecht. Selbstverständlich kann man jederzeit zu den Bedingungen des Anbieters seine im Internet gebuchte Reise stornieren.
                                        Das Thema "Buchungen im Internet" wurde auch schon verschiedentlich von deutschen Zeitschriften (Focus fällt mir da ein) behandelt. Es gibt schon sehr wohl noch rechtliche Unsicherheiten. Jedoch ist die Thematik nicht mit zwei Sätzen abgehandelt. Dazu muss man den Internetauftritt betrachten, die Sicherheit beim Buchen, allfällige Zwangsklicks u.a.m.
                                        Fakt bleibt aber, dass jede Art von Reiseabschluss, sofern eben entsprechend beweisbar / dokumentiert einen rechtskräftigen Abschluss darstellt. Vielleicht ein Beispiel: ein unter zwei Personen mündlich geschlossener Reisevertrag ist ein Reisevertrag! Mit allen Rechten und Pflichten:

                                        "Wollen Sie das Hotel XY vom Veranstalter Z vom -- bis zum Preis von ... für x Personen buchen?" - "Ja, ich will" - dann ist der Vertrag  zustande gekommen!
                                        Gruß
                                        Peter

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo, habe gerade unseren Horrorurlaub mit INTERFLUG ins Forum gestellt und wir würden gerne gegen diese kr.......... Vereinigung vorgehen.
                                          Wo in Hamburg, südlich der Elbe oder Buxtehude gibt es einen guten Reiserechtler?
                                          Würde mich sehr über eine Mail freuen.
                                          Gruß
                                          Jörg

                                          Das Leben zu kennen und es dann zu lieben .....
                                          Das ist die Kunst!

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