Olympus Airways(OLY)
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Wir gehören zu denen welche nach ca 30 Std die komplette Reise storniert haben. Soviel Aufregung und Vorfreude für nix. Sehr schade aber nun gut, nicht mehr zu ändern.
Was mich interessiert, OLY702 ist ja letztendlich gestartet. Angegeben war aber ab Mittags rum nur noch Gran Canaria als Zielflughafen, nichts mehr von Teneriffa.
Und in der Tat scheint er wirklich nur nach GC geflogen zu sein laut Flightradar.
Was ist das denn? Wenn wir also nicht storniert sondern in den Flieger gestiegen wären, würden wir jetzt auf GC sitzen? Ich versteh die ganze Sache nicht.
Hat hier jemand Infos dazu? -
Wir gehören zu denen welche nach ca 30 Std die komplette Reise storniert haben. Soviel Aufregung und Vorfreude für nix. Sehr schade aber nun gut, nicht mehr zu ändern.
Was mich interessiert, OLY702 ist ja letztendlich gestartet. Angegeben war aber ab Mittags rum nur noch Gran Canaria als Zielflughafen, nichts mehr von Teneriffa.
Und in der Tat scheint er wirklich nur nach GC geflogen zu sein laut Flightradar.
Was ist das denn? Wenn wir also nicht storniert sondern in den Flieger gestiegen wären, würden wir jetzt auf GC sitzen? Ich versteh die ganze Sache nicht.
Hat hier jemand Infos dazu?Seid ihr am Montag wieder zum Flughafen Hannover gefahren? Leider hab ich keine weiteren Infos.
Wir konnten umbuchen, ohne Gebühren, geht jetzt am Mittwoch los. Gleiche Urlaubslänge, kein Olympus.
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Seid ihr am Montag wieder zum Flughafen Hannover gefahren? Leider hab ich keine weiteren Infos.
Wir konnten umbuchen, ohne Gebühren, geht jetzt am Mittwoch los. Gleiche Urlaubslänge, kein Olympus.
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Hat schonmal jemand rechtliche Schritte gegen Olympus eingeleitet ?
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Was schwebt dir vor?
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Was schwebt dir vor?
1. Vorverlegung des Hinflugs um 24 Stunden
2. Verlegung des Rückflugs um 24 Stunden nach hinten
3. Annulierung des verlegten Rückflugs wegen technischen Defekts -
VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
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Für 24 Stunden auf dem Flughafen Hannover, ohne Info wie es weiter geht. Dann mit der Information keine Flüge nach Teneriffa in den nächsten Tagen möglich, sollte der Reiseveranstalter den Schaden regulieren.
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VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
@vonschmeling sagte:
VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!
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@vonschmeling sagte:
VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!
@traveler737 sagte:
Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!
Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737

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@traveler737 sagte:
Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!
Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737

@frankenstephan sagte:
Flugvorverlegung (Hin) und Flugverspätung (Rück), finde deinen Fehler traveler737

@frankenstephan, na, dann such mal lieber Deinen Fehler. Ich habe weder von Flugvorverlegung (Hin) noch Flugverspätung (Rück) geredet, sondern erklärt, dass eine pauschale Aussage, wie sie hier getroffen worden ist ("VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind."), insbesondere angesichts der hier geschilderten zahlreichen Fälle unsinnig ist - und im Übrigen auch zu erheblicher Verunsicherung bei den Betroffenen führt, wie Du allein anhand der umgehend darauf erfolgten Reaktion eines Betroffenen sehen kannst:
@der-teppichflieger sagte:Für 24 Stunden auf dem Flughafen Hannover, ohne Info wie es weiter geht. Dann mit der Information keine Flüge nach Teneriffa in den nächsten Tagen möglich, sollte der Reiseveranstalter den Schaden regulieren.
Darauf habe ich reagiert.
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Lies mal den Beitrag von christina88hh von 19.36 Uhr (Punkt 1 ist ganz wichtig
), dann denn folgenden Beitrag von vonschmeling. Lese auch mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist. -
@Traveler737
christina88hh beschreibt die Lage. vonschmeling antwortet direkt:VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.
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@Frankenstephan, Zitat aus Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen:
"Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. Dies sollte dadurch erreicht werden, dass die Luftfahrtunternehmen veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugzeit über Annullierungen zu unterrichten und ihnen darüber hinaus eine zumutbare anderweitige Beförderung anzubieten, so dass die Fluggäste umdisponieren können. Andernfalls sollten die Luftfahrtunternehmen den Fluggästen einen Ausgleich leisten und auch eine angemessene Betreuung anbieten, es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."
Der Entschädigungs-Anspruch wird insbesondere in Art. 5 (Annullierung), Art. 6 (Verspätung) sowie in Art. 7, Art. 8 und Art. 9 geregelt.
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@Traveler737
christina88hh beschreibt die Lage. vonschmeling antwortet direkt:VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.
@kourion sagte:
Es ist folglich keine unsinnige oder pauschale Aussage. Sollte eigentlich jeder verstehen können.
@kourion, wie Du anhand der Reaktion von Der Teppichflieger gesehen hast, ist dies nicht so.
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Wunderbar Traveler737 der Text aus 261/04, es gab aber lt. Aussage von christina weder eine Annullierung (!) noch eine Verspätung (!) beim Hinflug.
Von daher nochmal für dich: Für Flüge die vorverlegt werden kann man aus 261/04 keine Ansprüche herleiten.
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@vonschmeling sagte:
VO(EG)261/04 - wobei aus dem Hinflug natürlich keinerlei Ansprüche gegegen das LVU zu deinen Gusten herzuleiten sind.
Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!
@traveler737 sagte:
Unsinn!!! Die VO(EG)261/04 unterscheidet nicht zwischen Hinflug und Rückflug!!!
Auch nicht zwischen Verspätung und Verfrühung, Schlauwi?

Wäre mir neu, dass für einen vorverlegten Flug - abgesehen von Streichungen! - Ansprüche gem. VO(EG)261/04 geltend gemacht werden können ... -
Also der ursprüngliche Hinflug am 18.06.18 wurde annuliert, und daraufhin wurden wir dann von der Olympus auf einen Flug am 17.06.18 gesetzt. Das haben wir 7 Tage vorher erfahren. Demnach gibt es keine Ansprüche, habe ich das nun richtig verstanden ?
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Sorry, Frankenstephan - fresh-up vergeigt ...

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Lies mal den Beitrag von christina88hh von 19.36 Uhr (Punkt 1 ist ganz wichtig
), dann denn folgenden Beitrag von vonschmeling. Lese auch mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.@frankenstephan sagte:
Lese mal die 261/04 durch, dann wirst du vielleicht merken, dass die Aussage von vonschmeling richtig ist.
@Frankenstephan, das war Deine ursprüngliche Aussage, bevor Du sie ergänzt hast. Entsprechend habe ich Dich über die VO aufgeklärt.