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Geblitzt im Mietwagen

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  • 19Daniel041 Offline
    19Daniel041 Offline
    19Daniel04
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    waren Anfang Juni in Andalusien unterwegs, bin dort wohl im Mietwagen geblitzt worden, habe heute die E-Mail von Firefly inkl. Foto etc. seitens der spanischen Behörden bekommen. War mit 90 statt 80 km/h unterwegs. Die Mietwagenfirma zieht nun ihren Bedingungen nach 40€ ein, kann man nichts machen, ist halt passiert.

    Wie sind denn so die Erfahrungen bzgl. des Bußgeldbescheids, schicken die die nach Deutschland oder kann man Glück haben, dass man da herum kommt? 😃

    Wären 100€, wenn man in den ersten 20 Tagen nach Erhalt zahlt "nur" 50€, weil die dann 50% "Rabatt" geben.

    Ich würde die Strafe auch nehmen wie sie kommt, immerhin habe ich den Fehler gemacht, so ärgerlich und teuer es ist. Aber kann ja sein, dass es schon Erfahrungen gibt.

    Wäre cool, wenn hier jemand was schreiben könnte. 😀 Danke euch!

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    • SidonaS Offline
      SidonaS Offline
      Sidona
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich habe mich vor kurzem mal schlau gemacht für einen Bekannten, der eine Parkbusse bekam, ich nehme an bei Geschwindigkeit ist es dasselbe. Sie können die Busse ja nur dem Fahrzeughalter zukommen lassen, sprich der Vermieterfirma. Da gibt es zwei Möglichkeiten - entweder zahlt der Vermieter und zieht es deiner Kreditkarte ab oder - und das wird wohl in deinem Fall sein - sie geben deine Daten der Polizei weiter, die daraufhin dir den Bussgeldbescheid schickt. Aufwandsentschädigung für den Vermieter bis 50 Euro. Da der Vermieter dir schon 40.-- abgezogen hat nehme ich an, das ist diese Aufwandsentschädigung, um der Polizei deine Daten zu geben. Da wirst du dann über kurz oder lang von der spanischen Polizei (DGT = Dirección General de Tráfico, Generaldirektion für Strassenverkehr) Nachricht bekommen. Ich kann nur raten, dies umgehend zu zahlen, so kommst du in den Genuss des Rabatts und bekommst keinen Ärger, spätestens wenn du wieder nach Spanien reist. Zahlst du nicht könnte es aber auch sein dass die Spanier das einem deutschen Inkassobüro übergeben und dann ist es einige hundert Euro teurer. Fall ist mir bisher aber betr. Spanien nicht bekannt, soll aber für bei anderen Ländern schon passiert sein.

      Ich selbst habe von Frankreich mal eine Geschwindigkeitsbusse bekommen, passiert mit meinem spanischen Wagen, die habe ich von Frankreich ganz normal nach Spanien zugeschickt bekommen, ebenfall mit 50% Rabatt bei sofortiger Zahlung. Das heisst, man hat sich in Spanien nach meinen Daten erkundigt.

      jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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      • SidonaS Sidona

        Ich habe mich vor kurzem mal schlau gemacht für einen Bekannten, der eine Parkbusse bekam, ich nehme an bei Geschwindigkeit ist es dasselbe. Sie können die Busse ja nur dem Fahrzeughalter zukommen lassen, sprich der Vermieterfirma. Da gibt es zwei Möglichkeiten - entweder zahlt der Vermieter und zieht es deiner Kreditkarte ab oder - und das wird wohl in deinem Fall sein - sie geben deine Daten der Polizei weiter, die daraufhin dir den Bussgeldbescheid schickt. Aufwandsentschädigung für den Vermieter bis 50 Euro. Da der Vermieter dir schon 40.-- abgezogen hat nehme ich an, das ist diese Aufwandsentschädigung, um der Polizei deine Daten zu geben. Da wirst du dann über kurz oder lang von der spanischen Polizei (DGT = Dirección General de Tráfico, Generaldirektion für Strassenverkehr) Nachricht bekommen. Ich kann nur raten, dies umgehend zu zahlen, so kommst du in den Genuss des Rabatts und bekommst keinen Ärger, spätestens wenn du wieder nach Spanien reist. Zahlst du nicht könnte es aber auch sein dass die Spanier das einem deutschen Inkassobüro übergeben und dann ist es einige hundert Euro teurer. Fall ist mir bisher aber betr. Spanien nicht bekannt, soll aber für bei anderen Ländern schon passiert sein.

        Ich selbst habe von Frankreich mal eine Geschwindigkeitsbusse bekommen, passiert mit meinem spanischen Wagen, die habe ich von Frankreich ganz normal nach Spanien zugeschickt bekommen, ebenfall mit 50% Rabatt bei sofortiger Zahlung. Das heisst, man hat sich in Spanien nach meinen Daten erkundigt.

        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @sidona sagte:

        ... sie geben deine Daten der Polizei weiter, die daraufhin dir den Bussgeldbescheid schickt. ...

        Ist diese Weitergabe von Daten nach der neuen DSGVO überhaupt noch erlaubt ?

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        SidonaS 1 Antwort Letzte Antwort
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        • fraenniF Offline
          fraenniF Offline
          fraenni
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @19Daniel04,

          klick mal hier, vllt. findest Du dort die gewünschten Infos. 😉
          Quelle: Bußgeldkatalog >> Strafzettel aus Spanien

          "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

            @sidona sagte:

            ... sie geben deine Daten der Polizei weiter, die daraufhin dir den Bussgeldbescheid schickt. ...

            Ist diese Weitergabe von Daten nach der neuen DSGVO überhaupt noch erlaubt ?

            SidonaS Offline
            SidonaS Offline
            Sidona
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @jlechtenboehmer sagte:

            Ist diese Weitergabe von Daten nach der neuen DSGVO überhaupt noch erlaubt ?

            Ich denke gegenüber der Polizei schon, sonst dürfte ja auch keine Polizist deinen Ausweis oder Führerschein kontrollieren.

            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • 19Daniel041 Offline
              19Daniel041 Offline
              19Daniel04
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke euch für die Antworten.

              Mir bleibt ja jetzt erstmal eh nichts anderes übrig abzuwarten, ob und wann der Bußgeldbescheid aus Spanien eintrudelt. Zahlen werde ich natürlich, war ja mein Fehler. Und dann eben lieber "rabattiert" als Vollpreis oder aber gar nicht und irgendwann ggf. Ärger mit den Behörden, wenn es nochmal nach Spanien geht.

              Dass die Mietwagenfirma mir das zahlt, glaube ich nicht, dann hätten sie ja nicht die Bearbeitungsgebühr von 40€ in Rechnung gestellt und sonst nichts.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • SidonaS Sidona

                @jlechtenboehmer sagte:

                Ist diese Weitergabe von Daten nach der neuen DSGVO überhaupt noch erlaubt ?

                Ich denke gegenüber der Polizei schon, sonst dürfte ja auch keine Polizist deinen Ausweis oder Führerschein kontrollieren.

                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @sidona sagte:

                Ich denke gegenüber der Polizei schon, sonst dürfte ja auch keine Polizist deinen Ausweis oder Führerschein kontrollieren.

                Hierbei handelt es sich nicht um die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte; die Daten würden direkt eingefordert.
                Zumindest bei uns ist die Weitergabe dieser Daten durch Dritte sehr fragwürdig, wenn die Anfrage mit einem Ermittlungsverfahren gem § 160 ff StPO begründet wird. Zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten ist sie jedoch erlaubt. Und im geschilderten Fall handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Doch wie gesagt, nach deutscher Gesetzeslage - ich kenne die spanische nicht.

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                • SidonaS Offline
                  SidonaS Offline
                  Sidona
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das würde aber im Umkehrschluss bedeuten, dass ich mir in Deutschland einen Wagen mieten kann und falschparken und rasen kann wie ich möchte, da der Vermieter meine Daten nicht an die Polizei geben darf. Kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.

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                  • jlechtenboehmerJ Offline
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                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
                    #9

                    Gesetze sind nun mal nicht immer so wie es sich jemand mit seinem sog. „Gesunden Menschenverstand“ vorstellt ... eine unbefugte Weitergabe der Daten ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen selbst an die Polizei ist somit mit einem Bußgeld bis zu 300.000 € bedroht.
                    Alles in § 4 BDSG nachzulesen ...

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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