Reiserücktritt
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Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich dem Inkrafttreten einer Reiserücktrittsversicherung.In den AGB's heißt es, dass sie nur bei schwerer Erkrankung etc in Kraft tritt. Wie wird jedoch schwere Erkrankung definiert? Kann eine schwere Erkrankung auch eine Mittelohrentzündung sein, die es einem unmöglich macht zu fliegen?
Liebe Grüße
Missy -
Eine schwere Erkrankung liegt z. B. dann vor, wenn der Arzt seinen Patienten nicht für flugtauglich hält. Bei einer Mittelohrentzündung im akuten Stadium dürfte das in der Regel der Fall sein.
Genau beantworten (und auch die für die Versicherung erforderliche Bescheinigung ausstellen) kann die Frage aber nur Dein behandelnder Arzt/Deine Versicherung.Ich denke, daß die Stornokosten auf jeden Fall übernommen werden, wenn es sich um eine Flugreise handelt.
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"missy23" wrote:
Ok vielen Dank, also würde wohl auch alles übernommen werden, wenn man sich zur Zeit in Behandlung befindet und täglich zum Arzt muss oder?Liebe Grüße
bitte vorher durch Reisebüro oder selbst mit Versicherung klären, sonst bleibst auf den Kosten sitzen.
Meine Mutter hatte vor Jahren eine Mittelohrentzündung und hat dann beim Reisebüro nachgefragt. Die klärten mit Versicherung, dass eine Bescheinigung vom Arzt notwendig ist und dann die Kosten übernommen werden.
Meist hast aber einen Eigenanteil von 20%. Bitte Vers.bed.lesen!!!!
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Ebenfalls entscheidend ist der zeitliche Ablauf. Wenn also heute
schon klar ist, daß die Reise nicht angetreten werden kann, muß
im Rahmen der "Schadensminderungspflicht" auch heute umgehend
die Versicherung informiert und auch die Reise storniert werden.Wird das versäumt, kann es trotz Attest und akuter Mittelohrentzündung passieren, daß die Versicherung dich "im Regen stehen läßt", also nicht zahlt oder nur den Anteil an Kosten, der bis zum Bekanntwerden der
akuten Krankheit zu zahlen gewesen wäre. -
"TDSCC" wrote:
Aber die 20% Selbstanteil muss man doch trotzdem tragen - oder?Aber nur 20% der Stornokosten.
Beispiel:
Die Reise kostet 1.000 Euro. Die Stornokosten betragen zum Beispiel 40 Prozent (von mir willkürlich als Beispiel gewählt), also 400 Euro. Davon 20% = 80 Euro sind dein Eigenanteil.
Und diese 20 Prozent entfallen bei vielen RRV im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes.
Gruß
Bulgarienfan
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kleine Korrektur eines Wortes: Nicht "Fluguntauglichkeit" muss vorliegen, um einen Versicherungsfall gemäss der Versicherung eintreten zu lassen, sondern "Reiseunfähigkeit"!
Kleiner Unterschied, aber wichtig für alle, die mit dem Zug, dem Bus oder dem eigenen Auto reisen würden...
Gruß
Peter -
Also wir sind noch am Überlegen, ob wir eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, habt ihr immer alle eine abgeschlossen? Oder ist es nicht zeitweise günstiger es auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen oder auf andere Personen?
Danke - VG Doreen
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Hallo TDSCC,
so hab ich früher auch gedacht, auf "Drängen" meiner besseren Hälfte aber doch stets eine abgeschlossen. Und wie heilfroh darüber war ich, als sie sich zwei Tage vor unserem Skiurlaub das Sprunggelenk brach und wir die Reise stornieren mußten. Deshalb kann ich nur raten, eine solche Versicherung abzuschließen.
Vielleicht noch ein Hinweis an user, die jährlich öfters verreisen. Es gibt auch RRV-Jahresverträge, die möglicherweise günstiger sind, als bei jeder einzelnen Reise eine abzuschließen. Ich hab seit kurzem eine bei meinem Automobilclub und war ganz überrascht, wie günstig die doch für Mitglieder ist.Gruss chepri
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"curiosus" wrote:
...bei vielen Kreditkarten sind diese Versicherungen eingeschlossen und oft günstiger als Einzel- oder Jahrespolicen von RRV's.So viel ich weiss RRV nicht.
Nur Kranken, Rücktransport, Gepäckdiebstahl, etc..
Im Zweifelsfall sollte man sein Kreditkartenunternehmen fragen. -
"wiener-michl" wrote:
"curiosus" wrote:
...bei vielen Kreditkarten sind diese Versicherungen eingeschlossen und oft günstiger als Einzel- oder Jahrespolicen von RRV's.So viel ich weiss RRV nicht.
Nur Kranken, Rücktransport, Gepäckdiebstahl, etc..
Im Zweifelsfall sollte man sein Kreditkartenunternehmen fragen.wenns um Geld geht S...................
bei meiner Mastercard dabei!
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@wiener-michl:
Also bei mir ist RR mit dabei:Aber Du hast recht, im Zweifelsfall bei dem Herausgeber nachfragen.
Nachtrag: und meinungsfreiheit hat mal wieder den "Server-Zeitvorteil"

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Also einen Rückholdienst haben wir über den ASB schon seit Jahren ect., die Gepäck-VS kommt ohnehin nicht in Frage, da ja in der Hausrat/Haftpflicht ...aber soweit ich das jetzt erlesen kann, ist es egal bei wem ich eine RR-VS abschließe - ohne das dieser in irgendeiner Weise mit der Reise in Verbindung stehen muss?(Ich muss es ihm sicher mitteilen g, aber es muss nicht die RR aus dem Katalog des Anbieters sein?)
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"TDSCC" wrote:
(Ich muss es ihm sicher mitteilen g, aber es muss nicht die RR aus dem Katalog des Anbieters sein?)...weder mitteilen, noch ein Anbieter aus dem Katalog, wenn Du die RRV bei Deiner Kreditkarte mit drin hast.
Die ist automatisch für Reisen aktiviert. Je nach Kartenanbieter gibt es aber Obergrenzen für Dauer, Anzahl oder Kosten der Reisen.
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"TDSCC" wrote:
... die Gepäck-VS kommt ohnehin nicht in Frage, da ja in der Hausrat/Haftpflicht ...Das ist schlicht ein Irrtum. Mit Haftpflicht hat das Reisegepäck ohnehin nichts zu tun.
Ansonsten zahlt die Hausratversicherung für die gleichen Risiken wie beim Hausrat daheim: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, ggf. Überspannung, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub...
Sie zahlt auch nur bis zu einer bestimmten Höhe im Rahmen der Außenversicherung.
Schau mal in Dein Bedingungswerk.