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Urteile zu Terminverschiebung durch Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FlughafenF Offline
    FlughafenF Offline
    Flughafen
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Diese Urteile sind zwar schön für den Kunden - aber
    man muss natürlich schnell Ersatz finden.

    http://de.travel.yahoo.com/040713/21/ego2.html

    http://www.reiserecht-aktuell.de/urteil1_06_03.html
    (Diese HP gehört in alle BOOKMARKS)

    INTERFLUG wird mein Leben begleiten

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das Problem für Laien an solchen Urteilen ist das richtige Interpretieren der Begründungen. Beim zweiten Urteil beispielsweise war ein Teil der Begründung, dass im Katalog des Veranstalters kein Hinweis zu finden war, aus dem hervorgeht, dass die Reise nicht am Reisetag abgeschlossen sein wird.

      Steht nun aber in einem Katalog ein Hinweis, dass sich aufgrund der Flugzeiten die Landezeiten auch auf den Reisetag folgenden Tag fallen kann, so ist dieses Urteil gar nicht mehr oder wiederum nur bedingt gültig!

      Dazu kommt, dass oft in den Postings hier, ich sage es einmal höflich, nicht immer alle Details richtig wieder gegeben werden... Das macht es ja auch so schwierig, eine echte Auskunft geben zu  können.

      Fazit: Allein das Zitieren von Urteilen mag eine Hilfestellung bieten, aber nicht unbedingt in jedem Fall dann gleich zu Geld führen!
      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • sandroS Offline
        sandroS Offline
        sandro
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Gibt es auch Urteile zu einer Verschiebung nach hinten.
        Was ist, wenn die Reise später endet als im Katalog beschrieben?
        z.B. Reise vom 20.-27.9. Und der Rückflug geht erst am 28. los???

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Endet eine Reise nicht am letzten vereinbarten Reisetag, sondern später, so liegt ein Reisemangel vor. Dafür stehen einem dann eine entsprechende Entschädigung zu.
          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • guestG Offline
            guestG Offline
            guest
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Länger Urlaub ist doch eher gut oder?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ckC Offline
              ckC Offline
              ck
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @Thorben-Hendrik
              Länger Urlaub ist nur dann gut, wenn du noch freie Urlaubstage hast. Wenn du am nächsten Tag in der Firma sein mußt und nicht noch weiter frei bekommst, ist das wohl eher schlecht.
              M.E. müsste das Urteil aber genauso anzuwenden sein, wie bei einer frühreren Hinreise.
              Christin

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Beginnt eine Reise früher als mit dem Reiseveranstalter vertraglich vereinbart oder endet sie später als vereinbart, so liegen Reisemängel vor! Erfährt man vor Abreise davon, so kann man kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Allerdings, akzeptiert man diese Änderung(en), so ist ein neuer Reisevertrag zustande gekommen und man hat keine Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung!

                Allein, Flugzeitenänderungen muss man differenzierter betrachten.

                Es muss also niemand einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen!

                Gruß
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
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