Urteile zu Terminverschiebung durch Veranstalter
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Diese Urteile sind zwar schön für den Kunden - aber
man muss natürlich schnell Ersatz finden.http://de.travel.yahoo.com/040713/21/ego2.html
http://www.reiserecht-aktuell.de/urteil1_06_03.html
(Diese HP gehört in alle BOOKMARKS) -
Das Problem für Laien an solchen Urteilen ist das richtige Interpretieren der Begründungen. Beim zweiten Urteil beispielsweise war ein Teil der Begründung, dass im Katalog des Veranstalters kein Hinweis zu finden war, aus dem hervorgeht, dass die Reise nicht am Reisetag abgeschlossen sein wird.
Steht nun aber in einem Katalog ein Hinweis, dass sich aufgrund der Flugzeiten die Landezeiten auch auf den Reisetag folgenden Tag fallen kann, so ist dieses Urteil gar nicht mehr oder wiederum nur bedingt gültig!
Dazu kommt, dass oft in den Postings hier, ich sage es einmal höflich, nicht immer alle Details richtig wieder gegeben werden... Das macht es ja auch so schwierig, eine echte Auskunft geben zu können.
Fazit: Allein das Zitieren von Urteilen mag eine Hilfestellung bieten, aber nicht unbedingt in jedem Fall dann gleich zu Geld führen!
Gruß
Peter -
@Thorben-Hendrik
Länger Urlaub ist nur dann gut, wenn du noch freie Urlaubstage hast. Wenn du am nächsten Tag in der Firma sein mußt und nicht noch weiter frei bekommst, ist das wohl eher schlecht.
M.E. müsste das Urteil aber genauso anzuwenden sein, wie bei einer frühreren Hinreise.
Christin -
Beginnt eine Reise früher als mit dem Reiseveranstalter vertraglich vereinbart oder endet sie später als vereinbart, so liegen Reisemängel vor! Erfährt man vor Abreise davon, so kann man kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Allerdings, akzeptiert man diese Änderung(en), so ist ein neuer Reisevertrag zustande gekommen und man hat keine Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung!
Allein, Flugzeitenänderungen muss man differenzierter betrachten.
Es muss also niemand einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen!
Gruß
Peter