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Flugänderung wurde nicht mitgeteilt.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • AK630A Offline
    AK630A Offline
    AK630
    schrieb am zuletzt editiert von AK630
    #1

    Hallo,
    wir haben für Ende September eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Die geplante Abflugzeit war 10.30h. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen, dort teilte man uns mit, dass der einzige Flug nach Kreta um 18.15 startet. Auf diesem Flug waren wir auch gebucht und den haben wir genommen.
    Ich habe direkt beim Reisebüro angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass sie von einer Flugverschiebung nichts wissen.
    Dann habe ich bei der Fluggesellschaft angerufen und die sagten, dass der Flug schon vor Monaten auf abends verlegt wurde. Das Reisebüro hätte uns darüber informieren müssen.

    Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.
    Heute erreicht mich ein Schreiben vom Reisebüro, in dem mir 5 % des Tagesreisepreises gutschreiben wird und die Sache für sie damit erledigt ist. In diesem Schreiben geben Sie zu, dass Sie (das Reisebüro) es versäumt haben, mich über die Flugzeitenänderung zu informieren.
    Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

    Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

    Viele Grüße

    vonschmelingV HABERLINGH 2 Antworten Letzte Antwort
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    • HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931H Offline
      HC-Mitglied985931
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Jau, versuche es einfach mal...

      ...ich sach ja immer, Fernsehwerbung verblödet!

      Sorry, aber bei sowas fällt mir wirklich nix Nettes mehr ein 😔

      AK630A 1 Antwort Letzte Antwort
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      • BienekindB Offline
        BienekindB Offline
        Bienekind
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die EU-Verordnung greift hier überhaupt nicht 🤨

        SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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        • BienekindB Bienekind

          Die EU-Verordnung greift hier überhaupt nicht 🤨

          SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @AK630
          Wenn jemand schadenersatzpflichtig ist, dann der Verursacher des Schadens - und nicht der, der Dir in den Kram passt.

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • FugimaxiF Offline
            FugimaxiF Offline
            Fugimaxi
            schrieb am zuletzt editiert von Fugimaxi
            #5

            Und schon wieder ein Versuch der Refinanzierung des Urlaubs.😳(kopfschüttel)👎

            Was willst Du vom LVU der hat die Verschiebung gemeldet.

            Männer haben auch Gefühle:
            Hunger zum Beispiel.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KrokusssK Offline
              KrokusssK Offline
              Krokusss
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

              Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

              AK630A 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                @AK630
                Bekanntlich hat der Fluggast eine Mitwirkungspflicht, d.h. er muss sich eigenmächtig über die tatsächlichen Flugzeiten informieren
                (sh. auch Urteil des AG Hamburg-Altona Az.: 316 C 151/09).
                Nach welchem Artikel der VO(EG) 261/04 möchtest du denn bitte die Fluggesellschaft in Anspruch nehmen? Diese hat ja allem Anschein nach die Änderung der Abflugzeit kommuniziert und somit war sie sicherlich beispielsweise auf der Flughafenseite für die Fluggäste zu erkennen.
                Zudem ist ein "Schaden" - auch kein immaterieller! - soweit nicht erkennbar, du kannst allerdings gerne die Semmel und den Cappu genau wie die höheren Parkkosten belegen und diese 15 Tacken beim Reisebüro geltend machen. Viel Erfolg!

                Letzten Endes ist es vollkommen unerheblich, ob das Reisebüro eine Schuld eingesteht, ein Anspruch gegen das LVU besteht so oder so nicht, also auch dann nicht, wenn dir das RB keinen roten Heller zahlt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • altlöwin63A Offline
                  altlöwin63A Offline
                  altlöwin63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  In der Tat könnte man das alles auch freundlicher ausdrücken.
                  Und von "Refinanzierung diesbzgl. keine Rede. Es gibt bestehende Verbraucher Gesetze und ich wüsste nicht warum, sich da manche nicht daran halten sollten weil es manche subjektiv für "unmöglich halten".

                  "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                  (Zitat Horst Seehofer-2015)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931H Offline
                    HC-Mitglied985931
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Jau und wegen all dieses Verbraucherschutzes und Geilheit auf Entschädigung, kommt keiner mehr auf die Idee, sein Gehirn zu nutzen...

                    ...wahrscheinlich auch ein Grund für das Wahlergebnis gestern bei Dir zu Hause 😜😚

                    altlöwin63A 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Leider steht kein "Verbrauchergesetz" für die Not des t.o. ein, abgesehen von einer Minderung von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften und jede weitere Stunde der Verspätung. Nun handelt es sich aber nicht um eine Verspätung, weshalb sich das Versäumnis des t.o. zur eigenmächtigen Information verringernd auf den Anspruch auswirkt. Das Angebot des RB dürfte dem Rahmen nach durchaus als ausreichend betrachtet werden.
                      Ob freundlich oder unfreundlich: Ein Anspruch gegen das LVU etwa auf der Grundlage der VO(EG)261/04 besteht schlichterdings nicht.
                      @Krokusss
                      Du nutzt es immerhin noch, das pöse Forum - und sei es nur um deinen elenden Frust hineinzureihern ... :neckbeard:

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      KrokusssK 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                        Jau und wegen all dieses Verbraucherschutzes und Geilheit auf Entschädigung, kommt keiner mehr auf die Idee, sein Gehirn zu nutzen...

                        ...wahrscheinlich auch ein Grund für das Wahlergebnis gestern bei Dir zu Hause 😜😚

                        altlöwin63A Offline
                        altlöwin63A Offline
                        altlöwin63
                        schrieb am zuletzt editiert von altlöwin63
                        #11

                        Hauptsächlich ging es mir um die Freundlichkeit gegenüber des fragenden Users.
                        @doc: Und beim politischen erwidere ich dir nur das du keine Ahnung hast von uns Bayern, du Preiß du hinterkünftiger du😜😘

                        "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                        (Zitat Horst Seehofer-2015)

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @doc3366
                          Da fällt mir die Signatur von HABERLING ein - das Gehirn ist keine Seife. Auch er dürfte gestern gewählt haben ... 😉
                          In der Tat verblüfft zuweilen der Erfindungsreichtum von Beschwerdeführern als negativ reziprog zur Sachkunde.
                          Das ist ein Ärgernis, man ist mittlerweile schon so gebeutelt, dass es einem bei den konstruierten Erstattungsfantasien schön regelmäßig das Feuer aus den Augen haut und man sich nur mühsam moderieren kann. Oder sich einfach nicht mehr moderieren mag und dann auch mal einen auf den Bildschirm pflastert.
                          Ich habe dafür maximales Verständnis, ganz besonders wenn dann noch der Chefquerulant so ein Ansinnen instrumetalisiert für seine abgründige Propaganda ...

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • AK630A AK630

                            Hallo,
                            wir haben für Ende September eine Pauschalreise nach Kreta gebucht. Die geplante Abflugzeit war 10.30h. Wir waren auch rechtzeitig am Flughafen, dort teilte man uns mit, dass der einzige Flug nach Kreta um 18.15 startet. Auf diesem Flug waren wir auch gebucht und den haben wir genommen.
                            Ich habe direkt beim Reisebüro angerufen und dort die Auskunft bekommen, dass sie von einer Flugverschiebung nichts wissen.
                            Dann habe ich bei der Fluggesellschaft angerufen und die sagten, dass der Flug schon vor Monaten auf abends verlegt wurde. Das Reisebüro hätte uns darüber informieren müssen.

                            Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.
                            Heute erreicht mich ein Schreiben vom Reisebüro, in dem mir 5 % des Tagesreisepreises gutschreiben wird und die Sache für sie damit erledigt ist. In diesem Schreiben geben Sie zu, dass Sie (das Reisebüro) es versäumt haben, mich über die Flugzeitenänderung zu informieren.
                            Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

                            Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

                            Viele Grüße

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ak630 sagte:

                            Jetzt wollte ich meine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gemäß der Fluggastrechte Verordnung stellen.

                            Wie genau begründet???

                            Mal abgesehen davon, dass mir nach der Frankfurter Tabelle ab der 4. Stunde 5% und für jede weitere Stunde Verspätung nochmals 5% zustehen, hatte ich auch noch Auslagen für Verpflegung und höhere Parkgebühren.

                            Ab der 5. Stunde und für jede weitere 5% eines Tagessatzes der Reise (5 Tage zu 1000€ = 40€)
                            Das hat mit der Frankfurter Tabelle nicht das mindeste zu tun und diese ist ohnehin nur ein Leitfaden und keinesfalls bindend!

                            Meine Frage: Wenn das Reisebüro sagt, "es war unser Fehler, dass sie nicht über die Flugzeitenänderung informiert wurden", kann ich dann gegen die Fluggesellschaft keine Ansprüche aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 geltend machen? Die wären mit 400 € wesentlich höher.

                            Auch dann nicht, wenn das Reisebüro gar nichts sagt - und da gibt´s auch nichts von Ratiopharm.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KrokusssK Krokusss

                              Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

                              Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

                              AK630A Offline
                              AK630A Offline
                              AK630
                              schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                              #14

                              @krokusss sagte:

                              Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

                              Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

                              Danke Krokus.

                              Ich habe einfach eine Frage gestellt und hatte sehr wohl einen "Schaden". Es ist schon ein Unterschied ob man um 15.30 Uhr im Hotel ankommt oder Nachts um 01 Uhr. Mal abgesehen davon dass ein halber Urlaubstag futsch ist, ich mir auf der Arbeit einen Tag Urlaub mehr als nötig genommen habe und die ganzen sonstigen Unannehmlichkeiten.
                              Und wenn es Entscheidungen pro Kunde in solchen Fällen gibt, warum sollte ich mich nicht darauf berufen?

                              @vonschmeling: wenn ich einen Tag vor Reisebeginn vom Reisebüro die Flugzeiten bestätigt bekomme, dann habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt, denke ich.

                              Absolutes, ellenlanges OT entfernt

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Ahotep2A 1
                                Ahotep2A 1
                                Ahotep2
                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Es steht Dir noch immer kein Geld von der Fluggesellschaft zu, sorry.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • AK630A AK630

                                  @krokusss sagte:

                                  Ich kann mal wieder nur den Kopf schütteln. Aber nicht über den Treaderöffner mit einer berechtigten Frage sondern über die Antworten und sogar von einem Admin.

                                  Wundert euch nicht, wenn keiner mehr das Forum nutzt, bei solchen Antworten vergeht einem die Lust dazu.

                                  Danke Krokus.

                                  Ich habe einfach eine Frage gestellt und hatte sehr wohl einen "Schaden". Es ist schon ein Unterschied ob man um 15.30 Uhr im Hotel ankommt oder Nachts um 01 Uhr. Mal abgesehen davon dass ein halber Urlaubstag futsch ist, ich mir auf der Arbeit einen Tag Urlaub mehr als nötig genommen habe und die ganzen sonstigen Unannehmlichkeiten.
                                  Und wenn es Entscheidungen pro Kunde in solchen Fällen gibt, warum sollte ich mich nicht darauf berufen?

                                  @vonschmeling: wenn ich einen Tag vor Reisebeginn vom Reisebüro die Flugzeiten bestätigt bekomme, dann habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt, denke ich.

                                  Absolutes, ellenlanges OT entfernt

                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @ak630 sagte:

                                  Ich habe einfach eine Frage gestellt und hatte sehr wohl einen "Schaden".

                                  Zweifellos.

                                  Es ist schon ein Unterschied ob man um 15.30 Uhr im Hotel ankommt oder Nachts um 01 Uhr.

                                  Ja ein Unterschied, dieser wird mittels der Reisepreisminderung ausgeglichen (5% blaaa)

                                  Mal abgesehen davon dass ein halber Urlaubstag futsch ist,

                                  Falsch, An- und Abreisetage zählen nicht zur Erholungszeit, Einschränkungen sind gewöhnlich und müssen hingenommen werden

                                  ich mir auf der Arbeit einen Tag Urlaub mehr als nötig genommen habe

                                  Joh ... 😏

                                  und die ganzen sonstigen Unannehmlichkeiten.

                                  Bitte spezifiziere!

                                  Und wenn es Entscheidungen pro Kunde in solchen Fällen gibt, warum sollte ich mich nicht darauf berufen?

                                  Aha, dann finde sie und und beruf dich drauf ... ich bin gespannt!

                                  @vonschmeling: wenn ich einen Tag vor Reisebeginn vom Reisebüro die Flugzeiten bestätigt bekomme, dann habe ich meine Mitwirkungspflicht erfüllt, denke ich.

                                  Könnte man meinen, ist aber nicht so. Allerdings solltest du dir dringend ein anderes Reisebüro suchen wenn du an der Methode festhalten möchtest ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                    #17

                                    Warum wurde mein "absolut ellenlanges OT" von meinem vorherigen Tread entfernt?

                                    Wem es zu lang ist, der muss es ja nicht lesen,
                                    es ist (war) aber sehr lehrreich.

                                    Ist doch selbst erklärend😊 Hat nichts mit dem Thema zu tun..............

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Du kannst es Interessenten ja per PN nachliefern ...
                                      Bedaure AK630, soweit ich das beurteile träumst du von Ansprüchen und solltest dich tatsächlich um die realistischen kümmern, da ansonsten die Frist verstrichen ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.
                                      Einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Erstattung deiner unvorhergesehenen Auslagen hast du - wenn überhaupt! - nur gegenüber dem Reisebüro / Veranstalter.
                                      Eine von dir imaginierte "pro Verbraucher" Variante existiert nicht.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                      AK630A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • HC-Mitglied985931H HC-Mitglied985931

                                        Jau, versuche es einfach mal...

                                        ...ich sach ja immer, Fernsehwerbung verblödet!

                                        Sorry, aber bei sowas fällt mir wirklich nix Nettes mehr ein 😔

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @doc3366 sagte:

                                        Jau, versuche es einfach mal...

                                        ...ich sach ja immer, Fernsehwerbung verblödet!

                                        Sorry, aber bei sowas fällt mir wirklich nix Nettes mehr ein 😔

                                        @Ahotep Aber mich als verblödet zur bezeichnen hat was mit dem Thema zu tun?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Du kannst es Interessenten ja per PN nachliefern ...
                                          Bedaure AK630, soweit ich das beurteile träumst du von Ansprüchen und solltest dich tatsächlich um die realistischen kümmern, da ansonsten die Frist verstrichen ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.
                                          Einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Erstattung deiner unvorhergesehenen Auslagen hast du - wenn überhaupt! - nur gegenüber dem Reisebüro / Veranstalter.
                                          Eine von dir imaginierte "pro Verbraucher" Variante existiert nicht.

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                                          #20

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Bedaure AK630, soweit ich das beurteile träumst du von Ansprüchen und solltest dich tatsächlich um die realistischen kümmern, da ansonsten die Frist verstrichen ist und du komplett mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaust.
                                          Einen Anspruch auf Reisepreisminderung und Erstattung deiner unvorhergesehenen Auslagen hast du - wenn überhaupt! - nur gegenüber dem Reisebüro / Veranstalter.
                                          Eine von dir imaginierte "pro Verbraucher" Variante existiert nicht.

                                          Das ist eine Aussage aus deiner Sicht ohne mich irgendwie anzugreifen oder zu beleidigen.
                                          Geht doch

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