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Hotel entsprach nicht den Bildern - Bilder nicht aus dem Hotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • PloeschaP Offline
    PloeschaP Offline
    Ploescha
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich war vor 2 Wochen mit meiner Partnerin auf Lanzarote.

    Leider entsprach das Hotel was wir ursprünglich gebucht hatten, nicht annähernd der Beschreibung.
    Folgende Punkte wichen der Beschreibung ab:

    • das Apartment sollte direkten Meerblick haben. Wir haben bei unserem Zimmer nur die gegenüberliegende Hauswand und die Klimaanlage von der Anlage vor der Nase gehabt. Das Meer war nur zu sehen, wenn man sich über das Geländer lehnte und zur Seite guckte.
    • Ein bestialischer Gestank, der direkt Kopfschmerzen bei uns beiden verursacht hat
    • Zimmer nicht renoviert (wie beschrieben)
    • Schlafzimmer KEIN Fenster

    Wir also zur Rezeption und gesagt, dass wir das Zimmer nicht möchten und das wir gerne ein Zimmer hätten, wie es auf den Bildern im Internet zu sehen ist. Ihre Reaktion war dann, dass diese Bilder nicht von der Anlage stammen und sie nicht wüsste, wo die Bilder her kommen. Außerdem wäre sowie so keine anderen Zimmer frei.

    Darauf hin haben wir die Reiseleitung (slr) kontaktiert
    Nach langen Diskussionen, wurden wir dann kostenpflichtig umgebucht, mit dem Vermerk "falsches Hotel"

    Gibt es die Möglichkeit, für so etwas Geld zurück zu bekommen?
    Wenn ja, wie gehe ich jetzt am besten vor - ich habe leider keine Rechtsschutz 😞

    Beste Grüße
    Ploescha

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du solltest die Hotels schon beim Namen nennen.
      Welches gebucht?
      In welchen bist du gelandet?

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      PloeschaP 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH HABERLING

        Du solltest die Hotels schon beim Namen nennen.
        Welches gebucht?
        In welchen bist du gelandet?

        PloeschaP Offline
        PloeschaP Offline
        Ploescha
        schrieb am zuletzt editiert von Ploescha
        #3

        Hallo Haberling,

        wir hatten das Neptuno gebucht, welches bei SLR mit 4 Sonnen/Sternen bewertet ist .
        Umgebucht haben wir dann auf das sehr ordentliche R2 Bahia Kontiki.

        BG

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • palme30P Offline
          palme30P Offline
          palme30
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Keine Bewertungen vorher gelesen? Das Neptuno hat hier 83% und das r2 100%WE...Vor der Buchung hol ich mir die Infos über zig Quellen ein und nicht nur von Bildern der RV... Da wird von Youtube bis FB alles durchgearbeitet..

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • PloeschaP Offline
            PloeschaP Offline
            Ploescha
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            wir haben Freitags kurzfristig gebucht und sind den Dienstag drauf in den Urlaub geflogen.
            Da war einfach nicht viel Zeit zum groß schlau lesen. Eine Bewertung von 83% ist aber eigentlich doch auch nicht soooo schlecht.

            palme30P 1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Also bist du im Neptuno Suites gewesen und das Zimmer entsprach nicht der gebuchten Kategorie, wie kommt SLR dann auf dem Vermerk "falsches Hotel“ 😳

              Hotel aus diesem Beitrag
              82%
              Neptuno Suites - Adults only
              Lanzarote/Spanien
              Zum Hotel

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              PloeschaP 1 Antwort Letzte Antwort
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              • PloeschaP Ploescha

                wir haben Freitags kurzfristig gebucht und sind den Dienstag drauf in den Urlaub geflogen.
                Da war einfach nicht viel Zeit zum groß schlau lesen. Eine Bewertung von 83% ist aber eigentlich doch auch nicht soooo schlecht.

                palme30P Offline
                palme30P Offline
                palme30
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Naja - ich will schon immer gerne wissen - auch wenns kurzfristig ist - wohin ich komm, wenn ich schon Geld ausgeb...und die Daumen-unten-Bewertungen hier schon allein bei HC deuten ja wohl auch die Mißstände schon ziemlich ähnlich hin!

                PloeschaP 1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH HABERLING

                  Also bist du im Neptuno Suites gewesen und das Zimmer entsprach nicht der gebuchten Kategorie, wie kommt SLR dann auf dem Vermerk "falsches Hotel“ 😳

                  PloeschaP Offline
                  PloeschaP Offline
                  Ploescha
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Sie haben die Bilder die bei weg. de stehen gesehen. da sind die Bewertungen / Bilder / Beschreibungen teils für ein anderes Hotel.
                  Wie gesagt, die Person an der Rezeption kannte die Bilder von dem Hotel nicht.
                  Aber auch die Bilder die SLR stehen passen überhaupt nicht zu der Buchung (Die Zimmer soll es aber wohl wenigstens in der Anlage geben)

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • palme30P palme30

                    Naja - ich will schon immer gerne wissen - auch wenns kurzfristig ist - wohin ich komm, wenn ich schon Geld ausgeb...und die Daumen-unten-Bewertungen hier schon allein bei HC deuten ja wohl auch die Mißstände schon ziemlich ähnlich hin!

                    PloeschaP Offline
                    PloeschaP Offline
                    Ploescha
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ja natürlich. Das will ich eigentlich auch - gerade wenn man 700€ für eine Woche Urlaub ausgibt (ohne Transfer, nur Frühstück) Nur leider war das dann so spontan, dass wir uns einfach auf die Prozentzahlen beim dem Reiseportal verlassen haben.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • HABERLINGH 1
                      HABERLINGH 1
                      HABERLING
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Beschreibung von SLR hier bei HC

                      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • PloeschaP Offline
                        PloeschaP Offline
                        Ploescha
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        was soll mir das Bild sagen?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                          #12

                          slr-Bewertung 4 Sonnen aufgrund der sehr guten Lage.😉
                          und dann schreibt SLR noch :
                          4 Sonnen aufgrund der renovierten Zimmer und Lage. schauinsland-reisen-Gäste erhalten generell renovierte Zimmer!
                          Reinigung (Küchenteil ausgenommen) 5x, Wechsel der Handtücher 3x und Bettwäschewechsel 1x wöchentlich.
                          Landeskategorie: 2 Schlüssel:

                          und das renovierte Zimmer hast du nicht bekommen.
                          Hast du eigentlich wirklich was von der Beschreibung gelesen?

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          PloeschaP 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH HABERLING

                            slr-Bewertung 4 Sonnen aufgrund der sehr guten Lage.😉
                            und dann schreibt SLR noch :
                            4 Sonnen aufgrund der renovierten Zimmer und Lage. schauinsland-reisen-Gäste erhalten generell renovierte Zimmer!
                            Reinigung (Küchenteil ausgenommen) 5x, Wechsel der Handtücher 3x und Bettwäschewechsel 1x wöchentlich.
                            Landeskategorie: 2 Schlüssel:

                            und das renovierte Zimmer hast du nicht bekommen.
                            Hast du eigentlich wirklich was von der Beschreibung gelesen?

                            PloeschaP Offline
                            PloeschaP Offline
                            Ploescha
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Das mit der Lage geht auch in Ordnung. Die war okay.

                            Ja genau. Das ist einer der Punkte, die mich stören (renovierte Zimmer) die Frage ist halt, wie ich jetzt am besten vor gehe und ob ich eine Chance habe, da was zu erreichen.

                            Laut Frankfurter Tabelle kommen ja doch ein Paar Punkte in Frage, die man einfordern könnte:

                            Mängel Minderung in % Bemerkung
                            andere Unterkunft als gebucht 10-25              je nach Entfernung
                            Gerüche 5-15
                            fehlender Meerblick 5-10 bei Zusage

                            Zeitverlust durch notwendigen Umzuganteiliger Reisepreis für
                            b) in anderes Hotel 1 Tag

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • HABERLINGH 1
                              HABERLINGH 1
                              HABERLING
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Da müssen wir auf @vonschmeling warten, die kennt sich da besser aus.😉

                              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                @Ploescha
                                Maßgeblich ist, dass ungefähr keine der zugesagten Eigenschaften auf die tatsächliche Unterkunft zutraf. Weder gab es den direkten Meerblick noch das renovierte Zimmer, das sind schon sehr erhebliche Abweichungen.
                                Eine Beschwerde vor Ort konnte die Mängel nicht beseitigen, daher habt ihr eigenmächtig umgebucht und dafür Mehrkosten hinnehmen müssen.
                                Mein Rat wäre - unterstützt durch die vorhandenen Nachweise - ohne Umschweife die Mehrkosten für das eigenmächtig gebuchte Hotel zu verlangen, also den Aufwand für Abhilfe nach erfolgloser Fristsetzung.
                                Ich hoffe, du stützt dich nicht allein auf die Auskunft der Hotelreze? Voraussetzung für einen Anspruch ist die Einbindung der örtlichen Reiseleitung in den Beschwerdeprozess.

                                Weiterempfehlungsraten etc. spielen (wie gewohnt!) überhaupt keine Rolle im gegenständlichen Sachverhalt, interessant sind die Fakten von nicht renoviert bis falsche Fotos ( auch die bildhafte Darstellung muss wenigstens einigermaßen authentisch sein im Rahmen der Werbung für die Unterkunft!).

                                Nur vorsorglich mein Tipp:
                                Im Fall drastischer Abweichungen sollte man direkt vor Ort eine alternative Unterbringung verlangen und andernfalls mit augenblicklicher Abreise wegen mangelhafter Erfüllung des Leistungsumfangs drohen.
                                Fazit:
                                Der Reisende darf sich auf die Richtigkeit der Angaben des Durchführenden zum gebuchten Objekt verlassen und muss sich nicht etwa anderweitig mittels subjektiver Informationsquellen "besser" informieren.
                                War die Reise hinsichtlich zugesagter wichtiger Eigenschaften mängelbehaftet und verstrich die Aufforderung zur Nachbesserung ungenutzt, hat er einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Veranstalter, naheliegend in diesem Fall auf die Kosten der Abhilfe schaffenden Buchung sofern diese nicht in allen obektiven Merkmalen ganz erheblich von der gebuchten Kategorie abweichend war.
                                Will heißen: Man kann sich nicht von einem Apparthotel in eine 5* AI Butze verziehen und dann die volle Kostenerstattung verlangen.
                                Das war - soweit erkennbar! - hier nicht gegeben, demnach würde ich die gesamten Mehrkosten verlangen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                PloeschaP 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @Ploescha
                                  Maßgeblich ist, dass ungefähr keine der zugesagten Eigenschaften auf die tatsächliche Unterkunft zutraf. Weder gab es den direkten Meerblick noch das renovierte Zimmer, das sind schon sehr erhebliche Abweichungen.
                                  Eine Beschwerde vor Ort konnte die Mängel nicht beseitigen, daher habt ihr eigenmächtig umgebucht und dafür Mehrkosten hinnehmen müssen.
                                  Mein Rat wäre - unterstützt durch die vorhandenen Nachweise - ohne Umschweife die Mehrkosten für das eigenmächtig gebuchte Hotel zu verlangen, also den Aufwand für Abhilfe nach erfolgloser Fristsetzung.
                                  Ich hoffe, du stützt dich nicht allein auf die Auskunft der Hotelreze? Voraussetzung für einen Anspruch ist die Einbindung der örtlichen Reiseleitung in den Beschwerdeprozess.

                                  Weiterempfehlungsraten etc. spielen (wie gewohnt!) überhaupt keine Rolle im gegenständlichen Sachverhalt, interessant sind die Fakten von nicht renoviert bis falsche Fotos ( auch die bildhafte Darstellung muss wenigstens einigermaßen authentisch sein im Rahmen der Werbung für die Unterkunft!).

                                  Nur vorsorglich mein Tipp:
                                  Im Fall drastischer Abweichungen sollte man direkt vor Ort eine alternative Unterbringung verlangen und andernfalls mit augenblicklicher Abreise wegen mangelhafter Erfüllung des Leistungsumfangs drohen.
                                  Fazit:
                                  Der Reisende darf sich auf die Richtigkeit der Angaben des Durchführenden zum gebuchten Objekt verlassen und muss sich nicht etwa anderweitig mittels subjektiver Informationsquellen "besser" informieren.
                                  War die Reise hinsichtlich zugesagter wichtiger Eigenschaften mängelbehaftet und verstrich die Aufforderung zur Nachbesserung ungenutzt, hat er einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Veranstalter, naheliegend in diesem Fall auf die Kosten der Abhilfe schaffenden Buchung sofern diese nicht in allen obektiven Merkmalen ganz erheblich von der gebuchten Kategorie abweichend war.
                                  Will heißen: Man kann sich nicht von einem Apparthotel in eine 5* AI Butze verziehen und dann die volle Kostenerstattung verlangen.
                                  Das war - soweit erkennbar! - hier nicht gegeben, demnach würde ich die gesamten Mehrkosten verlangen.

                                  PloeschaP Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Danke für die Antworten.

                                  Dann werde ich jetzt ein Schreiben an den Reiseveranstalter verfassen, dem ich Bilder von der Unterkunft das Schreiben der Reiseleitung beilege.
                                  Als Entschädigung forder ich dann den verlorenen Reisetag (1/7 des Reisepreises) plus die Zusatzkosten für das andere Hotel.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Kann man machen, für einen Umzug in ein anderes Hotel ist eine Minderung von 1 Tagespreis üblich.
                                    Die Minderung nach Fra-Tabelle aufzuschlüsseln hat übrigens deshalb keinen Sinn, weil der Anspruch ja nur für die Zeit des Aufenthaltes im ursprünglichen Hotel bestünde.
                                    Ich vermute, der Veranstalter wird den Mehrkosten besondere Eigenschaften der ersatzweise gebuchten Unterkunft entgegenhalten (sofern es diese gibt?) und damit begründen, nur einen Teil der Mehrkosten zu übernehmen. Das muss man halt abwarten.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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