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Gebühren trotz Insolvenz der Airline zahlen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SchildkrötS Offline
    SchildkrötS Offline
    Schildkröt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben eine Pauschalreise gebucht. Die Flüge sollten von Germania durchgeführt werden. Letzte Woche haben wir selber eine Sitzplatzreservierung gemacht und per Kreditkarte bezahlt.
    Nun ist Germania insolvent. Meine Überlegung war, die Zahlung per Kreditkarte zurückzurufen, da der Flug ja nicht durchgeführt wird, die Leistung also nicht erbracht wird.
    Ich weiss, dass man kein Stornorecht bei diesen Leistungen hat. Gerate ich in Verzug, wenn ich die Zahlung zurückhole?

    Gruss

    HC-Mitglied1962447H vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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    • SchildkrötS Schildkröt

      Hallo,
      wir haben eine Pauschalreise gebucht. Die Flüge sollten von Germania durchgeführt werden. Letzte Woche haben wir selber eine Sitzplatzreservierung gemacht und per Kreditkarte bezahlt.
      Nun ist Germania insolvent. Meine Überlegung war, die Zahlung per Kreditkarte zurückzurufen, da der Flug ja nicht durchgeführt wird, die Leistung also nicht erbracht wird.
      Ich weiss, dass man kein Stornorecht bei diesen Leistungen hat. Gerate ich in Verzug, wenn ich die Zahlung zurückhole?

      Gruss

      HC-Mitglied1962447H Offline
      HC-Mitglied1962447H Offline
      HC-Mitglied1962447
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich würde es unterlassen, denn im Falle einer Insolvenz ist nicht damit zu rechnen, dass die Airline für eine Ticket- / Teilticketpreiserstattung einstehen könnte. Die Zahlungsströme sind mit der Erklärung der Insolvenz eingestellt. Und ich nehme nicht an, dass die Kreditkartenfirma dafür gerade steht. Da die KK-Zahlung vom Kunden autorisiert war, hat dieser nun Pech gehabt und das Geld ist weg.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • mcgeeM Offline
        mcgeeM Offline
        mcgee
        schrieb am zuletzt editiert von mcgee
        #3

        TO schrieb, dass es eine Pauschalreise ist, also volle Erstattung.
        Ein Sicherungsschein sollte vorhanden sein, oder ?

        KuckstDuhier

        TruschelT vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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        • mcgeeM mcgee

          TO schrieb, dass es eine Pauschalreise ist, also volle Erstattung.
          Ein Sicherungsschein sollte vorhanden sein, oder ?

          KuckstDuhier

          TruschelT Offline
          TruschelT Offline
          Truschel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          so wie ich das verstehe , geht es doch „nur „ um die Sitzplatz-Reservierung - die der TO von der KK zurückholen will.😊

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gnarzeG Offline
            gnarzeG Offline
            gnarze
            Verwarnt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Einem nacktem Mann kann man nicht in die Tasche greifen, das Geld ist längst auf dem (gesperrten) Konto der Germania gelandet.

            Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SchildkrötS Schildkröt

              Hallo,
              wir haben eine Pauschalreise gebucht. Die Flüge sollten von Germania durchgeführt werden. Letzte Woche haben wir selber eine Sitzplatzreservierung gemacht und per Kreditkarte bezahlt.
              Nun ist Germania insolvent. Meine Überlegung war, die Zahlung per Kreditkarte zurückzurufen, da der Flug ja nicht durchgeführt wird, die Leistung also nicht erbracht wird.
              Ich weiss, dass man kein Stornorecht bei diesen Leistungen hat. Gerate ich in Verzug, wenn ich die Zahlung zurückhole?

              Gruss

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              @schildkroet sagte:

              Meine Überlegung war, die Zahlung per Kreditkarte zurückzurufen, da der Flug ja nicht durchgeführt wird, die Leistung also nicht erbracht wird.
              Ich weiss, dass man kein Stornorecht bei diesen Leistungen hat. Gerate ich in Verzug, wenn ich die Zahlung zurückhole?

              Ja, sh. AGB des Veranstalters.
              Loite ... was ein Durcheinander?
              Falls Schildkröt die Reservierung direkt bei Germania durchgeführt hat könnte ein Widerspruch gegen das KK Unternehmen durchaus Erfolg haben.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mcgeeM mcgee

                TO schrieb, dass es eine Pauschalreise ist, also volle Erstattung.
                Ein Sicherungsschein sollte vorhanden sein, oder ?

                KuckstDuhier

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @mcgee sagte:

                TO schrieb, dass es eine Pauschalreise ist, also volle Erstattung.
                Ein Sicherungsschein sollte vorhanden sein, oder ?

                Sorry, aber was hat das mit einem Sicherungsschein zu tun???

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • Wülfi71W Offline
                  Wülfi71W Offline
                  Wülfi71
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Der Rückruf einer Kreditkartenzahlung ist nur bei unrechtmäßigen Abbuchungen möglich. Eine solche liegt hier nicht vor.

                  Theoretisch kann man der Bank natürlich erzählen, dass die Abbuchung unrechtmäßig gewesen wäre, dann könnte eine Rückbuchung praktisch vielleicht sogar klappen, wenn sich die Bank darauf einlässt. Muss jeder mit seinem eigenen Integritätsempfinden ausmachen, wirklich sauber ist das aber nicht.

                  06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Na aber selbstverständlich ist die Abbuchung unrechtmäßig, Wülfi71.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • gnarzeG Offline
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                      gnarze
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ist sie nicht - auf Nachfrage bei der Kreditkartenfirma wurde mir berichtet, dass man Reklamationen sowieso erst bearbeiten wird, wenn man von der Airline/Insolvenzverwalter schriftlich bestätigt bekommt, dass der Flug nicht stattfinden wird. Presseberichte ect.pp. zählen nicht.

                      Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Kannst du dann glauben oder nicht, gnarze ... wenn ich einen Widerspruch erhebe gegen eine Belastung über meine Kreditkarte ist der zuerst einmal maßgeblich für den Vertragspartner:
                        Ich widerspreche gemäß der mir zugesicherten Einwirkungsmöglichkeiten und bewahre damit mein cash vor dem Zugriff Dritter, die Leistungen tatsächlich nicht erbringen obwohl dafür bereits gelatzt wurde ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #12

                          Ok-- mir das hier schon wieder zu zerstreute Info. Richtig ist, diese Dinge im Germania Thread zu Poste. So bleiben die Infos für andere kompakt zusammen...
                          Daher machen wir hierzu-- Deinen Beitrag habe ich dorthin verschoben , Schilkdröt

                          1 Antwort Letzte Antwort
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