Hotel geschlossen
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Wir haben kurzfristig am 21,12.2015 ein Hotel in Österreich vom 24.12. bis zum 29.12. gebucht. Haben den kompletten Preis an den Reiseveranstalter bezahlt und die Reisebestätigung sowie komplette Unterlagen bekommen. Sind dann als Familie mit 2 kleinen Kindern 600 km gefahren und standen am 24.12. abends vor geschlossener Tür. Das Hotel hatte Betriebsferien vom 19.12.-27.12.2015. Den Reiseveranstalter konnten wir auch nicht erreichen. So mussten wir am 24.12. wieder zurück nach Hause fahren.
Den bezahlten Preis haben wir 5 Tage später zurück erhalten. Jetzt ist die Frage was wir als Entschädigung verlangen können. Kennt sich da jemand aus? Danke
LG jana
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck @janarecht123!
Ihr könnt (soweit dargestellt!) zusätzlich eine Kompensation in Höhe von 50% des Reisespreises verlangen für unnütz aufgewendete Urlaubszeit.
Falls die tatsächlichen Kosten diese Forderung überschreiten könnt ihr diese fakultativ geltend machen. -
Herzlichen Dank!
Wie schaut es mit den Reisekosten aus? Benzinkosten, Mautgebühren... für die Hin- und die Rückfahrt sind auch nicht wenig. Das mit den 50 % habe ich auch irgendwo gelesen, leider ist mir unklar ob da auch die Reisekosten inbegriffen sind. Das steht in dieser Fraunkfurter Tabelle nicht so eindeutig. Wir sind prvat mit unserem Pkw 1200 km umsonst gefahren.
Kennt sich da jemand aus?
Danke
jana -
Du kannst auch die Kosten belegen und abrechnen, nur nicht zusätzlich zu einer pauschalen Kompenstation.
Zweck des Schadenersatzes ist die Gleichstellung - nicht mehr aber eben auch nicht weniger. -
Wir haben kurzfristig am 21,12.2015 ein Hotel in Österreich vom 24.12. bis zum 29.12. gebucht. Haben den kompletten Preis an den Reiseveranstalter bezahlt und die Reisebestätigung sowie komplette Unterlagen bekommen. Sind dann als Familie mit 2 kleinen Kindern 600 km gefahren und standen am 24.12. abends vor geschlossener Tür. Das Hotel hatte Betriebsferien vom 19.12.-27.12.2015. Den Reiseveranstalter konnten wir auch nicht erreichen. So mussten wir am 24.12. wieder zurück nach Hause fahren.
Den bezahlten Preis haben wir 5 Tage später zurück erhalten. Jetzt ist die Frage was wir als Entschädigung verlangen können. Kennt sich da jemand aus? Danke
LG jana
Hallo
ich hänge mich hier einfach mal dran, da meine Frage einfach geschlossen wurde und auf PN auch nicht geantwortet wird. Der Sachverhalt ist zwar ein ganz anderer, aber ein passenden gibt es hier nicht. Vielleicht kann mir auf diesem Weg doch noch jemand helfen. Hier die Ausgangslage:
ir haben für Anfang März eine Pauschalreise gebucht. Vor knapp 2 Wochen haben wir durch Zufall bemerkt, dass das Hotel für unbestimmte Zeit geschlossen ist. Wir sind also zum Reisbüro und haben erfahren, dass das nicht bekannt war.
Seitdem hat sich nichts getan. Die Mitarbeiter im Reisebüro sagen , dass ihnen gesagt wird "es wird bearbeitet". Einmal wurde ihnen wohl auch gesagt, dass nicht sicher festgestellt werden kann, dass das Hotel sicher geschlossen hat und dass kein vergleichwertes Hotel gefunden werden kann. Die Reise geht in eine Großstadt in die USA. Gleichwertige Hotels gibt es definitiv, nur sind diese mittlerweile deutlich teurer.
Die Kommunikation läuft bisher nur über das Reisebüro. Aber mittlerweile reicht es uns. Die Mitarbeiter im Reisebüro sind immerhin bemüht und sagen auch, dass ihnen das so noch nicht passiert ist.
Sie/Wir werden wieder und wieder vertröstet.
Wie soll das weiter gehen? Was kann man noch machen?
Einen ähnlichen Fall konnte ich im Internet leider nicht finden (???)Am Montag haben wir dem Veranstalter schriftlich eine Frist gesetzt, bis heute, und auch erwähnt, dass wir, wenn nichts passiert, einen Rechtsanwalt zur Klärung hinzuziehen werden.
Heute kam eine Antwort. Verfasst von einer Mitarbeiterin (!!!). Es tut ihr leid, dass die Reise nicht unseren Erwartungen entsprochen hat. Es wurde über ein Reisebüro gebucht, sie könne da nichts machen. Wir könnten uns aber über das Reklamations Formular (das eindeutig NICHT für Reklamationen vor der Reise gedacht ist) beschweren. Abreisedatum, Reiseziel, Vorgangsnummer,... alles genannt. Auf die Anfrage passt die Antwort kein bisschen.
Das Reisebüro wollte am Montag anrufen. Bis heute warten wir. Der Mitarbeiter bei dem wir gebucht haben ist nicht zu erreichen und die anderen wollen davon nichts hören.
Eigentlich wollten wir es vermeiden einen Anwalt ins Spiel zu bringen. Aber den Kontakt werden wir wohl morgen aufnehmen müssen.
Hat jemand Rat oder einen Tipp? Vielleicht doch noch ähnliche Erfahrungen??? -
Schreib doch mal mehr Infos dazu wie
Welches Hotel in welcher Stadt bei welchem Veranstalter, dann kann man vielleicht weiterhelfen.
Durch welche Quelle habt Ihr denn erfahren, dass das Hotel geschlossen ist? Vielleicht ist es auch nur über den Winter wegen Renovierung zu und macht am 1.3. wieder auf und Ihr könnt unbesorgt anreisen? -
Schreib doch mal mehr Infos dazu wie
Welches Hotel in welcher Stadt bei welchem Veranstalter, dann kann man vielleicht weiterhelfen.
Durch welche Quelle habt Ihr denn erfahren, dass das Hotel geschlossen ist? Vielleicht ist es auch nur über den Winter wegen Renovierung zu und macht am 1.3. wieder auf und Ihr könnt unbesorgt anreisen?Das Hotel heißt da Vinci Villa in San Francisco. Gebucht haben wir über Tui.
Das Hotel muss bis vor kurzem noch offen gewesen sein, wir konnten zeitweise noch recht aktuelle Bewertungen finden. Die Homepage ist nicht mehr zu erreichen bzw. nur die Info dass das Hotel ab sofort wegen Renovierung und Instandsetzung für unbestimmte Zeit geschossen hat. -
Auch bei HRS ist dieses Hotel bei vielen Terminen von März bis August 2019 nicht verfügbar, bei YELP findet sich der Hinweis:
da Vinci Villa is temporarily closed. Scheduled to reopen on March 26, 2019.ich würde TUI dies noch einmal mitteilen, mit Hinweis auf obige Infos und der Webseite des Hotels, per Einschreiben als Nachweis.
Da Ihr eine Pauschalreise gebucht habt, könnt Ihr bei Ankunft auf dieses Hotel bestehen und bei Nichtverfügbarkeit eine sofortige Rückreise nach Hause unter Erstattung des vollen Reisepreises und Entschädigung wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
Sicherlich können Hotels plötzlich schließen, TUI muss dann ein Ersatzhotel bereitstellen, ihr müßt es aber nicht akzeptieren. Sinnvoll wäre es, wenn Ihr in diesem Schreiben gleich einige Euch genehme Ersatzhotels in ähnlicher Kategorie benennt, die im TUI-Programm verfügbar sind.
Ob TUI sich diesen Schuh der möglichen Rückreise anzieht, wage ich zu bezweifeln, wenn dies schon 4 Wochen vorher angesagt wird. -
Auch bei HRS ist dieses Hotel bei vielen Terminen von März bis August 2019 nicht verfügbar, bei YELP findet sich der Hinweis:
da Vinci Villa is temporarily closed. Scheduled to reopen on March 26, 2019.ich würde TUI dies noch einmal mitteilen, mit Hinweis auf obige Infos und der Webseite des Hotels, per Einschreiben als Nachweis.
Da Ihr eine Pauschalreise gebucht habt, könnt Ihr bei Ankunft auf dieses Hotel bestehen und bei Nichtverfügbarkeit eine sofortige Rückreise nach Hause unter Erstattung des vollen Reisepreises und Entschädigung wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
Sicherlich können Hotels plötzlich schließen, TUI muss dann ein Ersatzhotel bereitstellen, ihr müßt es aber nicht akzeptieren. Sinnvoll wäre es, wenn Ihr in diesem Schreiben gleich einige Euch genehme Ersatzhotels in ähnlicher Kategorie benennt, die im TUI-Programm verfügbar sind.
Ob TUI sich diesen Schuh der möglichen Rückreise anzieht, wage ich zu bezweifeln, wenn dies schon 4 Wochen vorher angesagt wird.@cliffideo sagte:
Ob TUI sich diesen Schuh der möglichen Rückreise anzieht, wage ich zu bezweifeln, wenn dies schon 4 Wochen vorher angesagt wird.
Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es von TUI noch nicht die geringste Stellungnahme?
Trotztdem ist es wohl kaum erstrebenswert, nach San Francisco zu fliegen und dann die Heimreise zu begehren, weil die Herberge under construction ist.
@abbylee
Ich würde mir schleunigst ein neues Reisebüro suchen ...
Im Übrigen ist die Aussage korrekt, dass euer Ansprechpartner nicht der Veranstalter sondern der Vermittler ist. -
Danke für eure Antworten! Leider hat sich noch nicht viel getan. Das Reisebüro zeigte sich immerhin (wieder) kooperativ und meldete sich Ende der Woche. Seit dem kam aber auch nichts mehr... Uns wurde empfohlen nochmal selbst Druck zu machen. ihnen gegenüber heißt es nach wie vor unklar über Schließung ABER man arbeite daran uns in ein anderes Hotel umzubuchen...
Echt extrem ärgerlich und auch wirklich enttäuschend. Den Kundenservice kann man vergessen. Beim Anwalt waren wir nur noch nicht weil es auch wieder ein Gerenne ist (mit Selbstbeteiligung) und der Reisebüromitarbeiter meinte, wir sollen noch warten.
Von dem Veranstalter werden wir in Zukunft die Finger lassen. -
Hallo
Ich hoffe, hier passt es.
Wir mussten heute unsere Pauschalreise (XTUI) für Anfang März stornieren. Im Januar stellten WIR durch Zufall fest, dass das gebuchte Hotel kurzfristig auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Ab da gab es letztendlich bis heute ein ewiges Hin und Her.
Keiner wusste was, keiner konnte was machen,... Immer wurde man vertröstet. Der ReiseCenter Mitarbeiter meint, das hat er so noch nicht annähernd erlebt. Vergangene Woche setzten wir uns dann ins ReiseCenter, um wenigstens mal einen Schritt weiter zu kommen. Ewig wurde dann in unserer Anwesenheit rumtelefoniert, was Wirkung hatte. Auch wenn die (unterschiedlichen) Mitarbeiter am Telefon mehrfach fragte, ob die Kunden denn nicht lieber sofort stornieren möchten. 3 Tage später hatte man uns dann in ein anderes Hotel umgebucht. An das ReiseCenter folgte eine, wohl automatisierte E-Mail, a la "leider haben wir festgestellt, dass Hotel x geschlossen hat". Das neue Hotel ist absolut keine vergleichbare Alternative. Um die größten Unterschiede aufzuzählen: komplett andere Lage, halb so kleines Zimmer mit einem Queen Bett, kein Pool, kein Fitnessraum, kein Frühstück, keine Klimaanlage (Ventilator auf eigene Kosten buchbar), kein tägliches Housekeeping (auf eigene Kosten buchbar), kein kostenfreies Wlan.
Wir verfassten also gemeinsam eine Antwort, in der wir diese Punkte aufzählten, und fragten nach einer gleichwertigen Alternative.
Diese Woche kam die Antwort. Wegen der „aktuellen Preissituation“ kann man uns nicht kostenfrei ein gleichwertiges Hotel anbieten. Die günstigste, dann angeblich tatsächlich gleichwertige Alternative, würde uns einen Aufpreis von 1800€ kosten.
Das ist für absolut keine Option.
Heute waren wieder im ReiseCenter. Der Mitarbeiter der uns betreute hatte jemand Verantwortliches am Telefon, aber es tat sich nichts. Mehrfach wurde wieder auf die Möglichkeit verwiesen, einen Aufpreis zu zahlen für ein gleichwertiges Hotel. Dazu sind wir nicht bereit. Am Ende wurde uns ganz großzügig ermöglicht kostenfrei zu stornieren (ja, das hat der Herr am Telefon wirklich so betont).
Eins wissen wir jetzt, der Herr im ReiseCenter hat wirklich viel probiert und einiges an Zeit investiert. Er hat zum Glück auch alles genau dokumentiert, mit Namen usw. Das wir er uns nun ausdrucken, damit wir es an einen Anwalt weiterreichen können.
Was uns nun interessiert:wir möchten nach wie vor in den Urlaub und müssen dementsprechen kurzfristig eine Ersatzreisebuchung vornehmen. Wir haben bereits ein Angebot im Auge. Anderes Reiseziel, 2 Wochen später, aber gleiche Dauer. Hätten wir eine Chance darauf, dass der RV diese Mehrkosten (bei besagter Reise wären es circa 250€) trägt? Das ist sicher nicht die Welt, aber ich bin Studentin und schenke meiner Mutter diese Reise. Für mich ist das also schon ein Batzen Geld.
LG -
Hallo
Ich hoffe, hier passt es.
Wir mussten heute unsere Pauschalreise (XTUI) für Anfang März stornieren. Im Januar stellten WIR durch Zufall fest, dass das gebuchte Hotel kurzfristig auf unbestimmte Zeit geschlossen ist. Ab da gab es letztendlich bis heute ein ewiges Hin und Her.
Keiner wusste was, keiner konnte was machen,... Immer wurde man vertröstet. Der ReiseCenter Mitarbeiter meint, das hat er so noch nicht annähernd erlebt. Vergangene Woche setzten wir uns dann ins ReiseCenter, um wenigstens mal einen Schritt weiter zu kommen. Ewig wurde dann in unserer Anwesenheit rumtelefoniert, was Wirkung hatte. Auch wenn die (unterschiedlichen) Mitarbeiter am Telefon mehrfach fragte, ob die Kunden denn nicht lieber sofort stornieren möchten. 3 Tage später hatte man uns dann in ein anderes Hotel umgebucht. An das ReiseCenter folgte eine, wohl automatisierte E-Mail, a la "leider haben wir festgestellt, dass Hotel x geschlossen hat". Das neue Hotel ist absolut keine vergleichbare Alternative. Um die größten Unterschiede aufzuzählen: komplett andere Lage, halb so kleines Zimmer mit einem Queen Bett, kein Pool, kein Fitnessraum, kein Frühstück, keine Klimaanlage (Ventilator auf eigene Kosten buchbar), kein tägliches Housekeeping (auf eigene Kosten buchbar), kein kostenfreies Wlan.
Wir verfassten also gemeinsam eine Antwort, in der wir diese Punkte aufzählten, und fragten nach einer gleichwertigen Alternative.
Diese Woche kam die Antwort. Wegen der „aktuellen Preissituation“ kann man uns nicht kostenfrei ein gleichwertiges Hotel anbieten. Die günstigste, dann angeblich tatsächlich gleichwertige Alternative, würde uns einen Aufpreis von 1800€ kosten.
Das ist für absolut keine Option.
Heute waren wieder im ReiseCenter. Der Mitarbeiter der uns betreute hatte jemand Verantwortliches am Telefon, aber es tat sich nichts. Mehrfach wurde wieder auf die Möglichkeit verwiesen, einen Aufpreis zu zahlen für ein gleichwertiges Hotel. Dazu sind wir nicht bereit. Am Ende wurde uns ganz großzügig ermöglicht kostenfrei zu stornieren (ja, das hat der Herr am Telefon wirklich so betont).
Eins wissen wir jetzt, der Herr im ReiseCenter hat wirklich viel probiert und einiges an Zeit investiert. Er hat zum Glück auch alles genau dokumentiert, mit Namen usw. Das wir er uns nun ausdrucken, damit wir es an einen Anwalt weiterreichen können.
Was uns nun interessiert:wir möchten nach wie vor in den Urlaub und müssen dementsprechen kurzfristig eine Ersatzreisebuchung vornehmen. Wir haben bereits ein Angebot im Auge. Anderes Reiseziel, 2 Wochen später, aber gleiche Dauer. Hätten wir eine Chance darauf, dass der RV diese Mehrkosten (bei besagter Reise wären es circa 250€) trägt? Das ist sicher nicht die Welt, aber ich bin Studentin und schenke meiner Mutter diese Reise. Für mich ist das also schon ein Batzen Geld.
LG -
@abbylee
Sehr unwahrscheinlich, dass es hier ein freiwilliges Entgegenkommen gibt ... aber du kannst das ja mal vorschlagen.
Mit dem Angebot eines wesentlich schlechteren Hotels als Alternative und dem Verlangen nach einer Zuzahlung für die Erfüllung des Vertrages kann jedenfalls eine Pflichtverletzung unterstellt werden, es gibt Fälle, da wurde bei ähnlicher Ausgangslage sogar die komplette Zahlung des Ersatzurlaubs erstritten.
Nach den bisherigen Schilderungen könnte der Vorwurf der Vereitelung vorgetragen werden, was wiederum zu Schadenersatzforderungen berechtigt.
Wenn möglich berate dich tatsächlich mit einem Anwalt. Ich würde dem Veranstalter mitteilen, dass du einen Vergleich vorschlägst und die 250€ Mehrkosten erstattet haben willst, andernfalls rechtliche Schritte einleitest.
Vermutlich wird der RV behaupten, das Ereignis sei nicht seiner Sphäre zuzuordnen und von ihm nicht kontrollierbar gewesen. In diesem Fall muss er dennoch einen erkennbar ernsthaften Vorschlag für eine gleichpreisige Alternative unterbreiten und nicht eine wesentlich geringwertigere Unterkunft oder die Zuzahlung von 1800€ für die vertraglich zugesicherte Leistung.
Hier mal das AZ einer höchstrichterlichen Entscheidung zu einer vereitelten Reise vom 11.1.2005, Az: X ZR 118/03
Die für deine Angelegenheit wichtigsten Punkte:- Kann der Reiseveranstalter infolge einer Überbuchung den Kunden nicht an dem gebuchten Urlaubsort unterbringen und tritt der Kunde deshalb die Reise nicht an, so steht dem Kunden wegen Vereitelung der Reise ein Entschädigungsanspruch nach § 651 f Abs. 2 BGB zu.
- Wenn der Kunde ein Ersatzangebot des Reiseveranstalters ablehnt, das, gemessen an den subjektiven Urlaubswünschen des Kunden, der gebuchten Reise nicht gleichwertig ist, kann der Veranstalter dem Entschädigungsanspruch des Kunden nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) entgegenhalten.
- Arbeitet ein erwerbstätiger Kunde während der Urlaubszeit weiter oder führt er eine ihm nicht vom Reiseveranstalter angebotene Ersatzreise durch, so steht dies seinem Entschädigungsanspruch nicht entgegen.
- Für die Höhe der Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit darf das Arbeitseinkommen nicht zum Maßstab genommen werden, wohl aber der Reisepreis (Aufgabe von BGHZ 63, 101 ff.; 77, 120 f.).
Zwar handelt es sich bei euch nicht um eine Überbuchung, dennoch dürfte eine richterliche Entscheidung ggf. zu euren Gunsten ausfallen.
In Anbetracht dieses Aspekts sollte der Veranstalter sich m.E. sehr wohl überlegen, euren Vorschlag zur gütlichen Einigung durch Erstattung der Mehrkosten angemessen zu würdigen.