Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?
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Ich denke das ein Foto von der vtours Seite wo die Verfügbarkeit ersichtlich ist ausreichend ist hoch lebe die Technik
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@TimoHoffmann
Lass dich überraschen!
@ichbinsnicht
Sofern alltours nicht in der Lage ist, dir ein preisgleiches Angebot zu unterbreiten müssen sie ihrerseits kündigen und die Nichterfüllbarkeit des Vertrages einräumen. Jedenfalls kannst du nicht zur Teilnahme an einer teureren Reise genötigt werden, da gibt´s eindeutige Rechtsgrundlagen. -
@vonschmelling:
Eigentlich ist es ja sogar anders herum. Ich habe angeboten, die Mehrkosten für den Flug ab Paderborn zu übernehmen. Ist bei Alltours auch jetzt noch verfügbar. Hätten die auch gemacht, aber nur gegen eine Umbuchungsgebühr von 120€, was ich nicht einsehe, da sie ohnehin umbuchen müssen. Ab Erfurt fliegt sonst keiner nach Kos. Das ist es eben, was ich nicht verstehe. So vergrault man sich Kunden unnötigerweise und das auf alle Zeit. -
@Raudi-tt
Danke für die Bestätigung - mein Reden, so dürfte das bei den meisten KK Ausgebern gehandhabt werden.
Jene, deren Erfolg auf den hier erhaltenen Hinweisen beruht, dürften sich ruhig auch mal eine kleine Freundlichkeit abringen ...
@ichbinsnicht
Wenn ich dich richtig verstehe, hättest du den tagesaktuellen Preis hingenommen und nur einer reinen Bearbeitungsgebühr widersprochen?
Das wäre in der Tat eine völlig unverständliche Handhabe seitens alltours ...
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@vonschmeling
Ja, genau so war es. Die Reise ist auch heute noch für diesen Preis verfügbar. Verstehe wer will. -
Hallo ,jetzt bin ich auch recht stink sauer vtours hat uns heute die Reise einfach storniert und die sollte ab 7.3 nach Fuerteventura sein. Die haben sich nicht mal die Mühe gemacht und uns gefragt ob alternative Termine möglich wären ,oder ein alternativ Flug gesucht . Ab Hamburg wären immer noch Flüge möglich an dem Tag. So wird man einfach abgespeist.....Kündigen einfach den Vertrag ( Stornieren ) und haben keinen Aufwand oder Arbeit damit .....Danke Vtours....Und jetzt noch was buchen wo die Preise so hochgeschossen sind , nein danke .... Damit die noch einen Reibach machen.
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@Inalina2312
Willkommen im Forum von HolidayCheck - auch wenn der Anlass wahrlich kein erfreulicher ist!
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Teile mit, dass du die Kündigung des Reisevertrages nicht akzeptierst und stattdessen auf Erfüllung bestehst.
Verlange ein alternatives Angebot zum Buchungspreis (Abhilfe).
Sollte die Kündigung allerdings begründet sein mit unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, die vtours an der Vertragserfüllung hindern, kannst du dir die Einrede sparen.
(Bitte beachten: §651h BGB) -
Die Info miniellert kommt von mir. Ich wurde bereits bei 2 Reisen storniert und eine Reise habe ich selbst storniert.
Mein Geld kam erst 4-6 Wochen später zurück (Begründung natürlich, wir haben soviel abzuarbeiten ...).
Wenn das bei euch anders verläuft, freue ich mich natürlich und drücke die Daumen!@reiseamazone1970 sagte:
Mein Geld kam erst 4-6 Wochen später zurück (Begründung natürlich, wir haben soviel abzuarbeiten ...).
Hierzu sagt der Gesetzgeber:
§651h BGB
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. -
Hallo
Ich noch mal , ich habe ja jetzt die geänderten Flugzeiten erhalten von FTI , kann mir jemand sagen , warum ich Online nur den Hin Flug finde, und den Rückflug nicht ?

Wie als würde es den Rückflug auf den ich umgebucht worden bin nicht geben , hab ja selber im Vorfeld auch schon oft und viel geschaut , und da ist mir auch noch nie die Flugzeit um 16 Uhr nach hause unter gekommen
Hin am 12 Juni ab Nürnberg mit der SunExpress um 2:50
Zurück am 23 Juni ab Antalya mit der Corendon um 16 UhrDanke
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@manufalti
Ganz einfach: Die Ebene, die dir zur Verfügung steht, bildet nur einen winzigen Teil der tatsächlichen Flüge ab.
Wenn du einen nicht findest bedeutet das längst nicht, dass es ihn nicht gibt.
Der Irrglaube, man könne aus Sicht eines Kunden genau dasselbe Angebot sehen wie Veranstalter oder Reisebüros scheint inzwischen ziemlich verbreitet zu sein. Er bleibt allerdings ein Irrglaube ... -
Wahrscheinlich ein Vollcharterflug von FTI bei Corendon

das nenne ich mal timing @vonschmeling -
Muss nicht FTI Vollcharter sein, HABERLING ... aber das nur am Rande.
Die Frage ist:
Was bezweckt Manufalti mit der Suche nach den Flügen auf der ihr zugänglichen Ebene?! -
Muss nicht FTI Vollcharter sein, HABERLING ... aber das nur am Rande.
Die Frage ist:
Was bezweckt Manufalti mit der Suche nach den Flügen auf der ihr zugänglichen Ebene?! -
Was ich eigenartig finde
bucht man eine Pauschalreise und es wird die Fluggesellschaft und Zeit geändert heisst es immer
der Reisende hat keinen Anspruch auf Linie und Zeiten, das darf der VA ändern
nur der Tag etc muss bleiben.
Nun gibt es Germania nichtmehr, im Umkehrschluss aber hat man nicht den Anspruch auf Beförderung wenn diese (teurer) möglich wäre
denn man hat nur den Anspruch auf die gebuchte Gesellschaft ? -
Nein, dem Grunde nach hast du Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Dein Umkehrschluss ist nicht schlüssig, du gehst von falschen Voraussetzungen aus, bzw. unterstellst, dass der RV über die weggefallenen hinaus keine Optionen im Blick auf seine vertraglichen Pflichten geprüft hätte.
Das ist falsch.Mir ist inzwischen aber durchaus bewusst, dass Denkweisen der Urlauber bei diesem Thema rein emotionalen Strukturen unwillkürlich folgen und jedes Rufen eines in der Wüste ist.
Möglicherweise kann ich dem allgemeinen Unrechtsempfinden nicht entgegenwirken, daher würde ich mich lieber auf greifbare Hinweise zur Handhabe der Problematik beschränken.Wie in vielen anderer Rechtsfeldern sind Verbraucher auch gegenüber Dienstleistern rechtlich sehr komfortabel abgesichert.
Mir widerstreben allerdings so allmählich die ständig wiederholten Beschwörungen doch bitte mal beide Seiten der Betroffenheiten zu berücksichtigen, kann ich gleichwohl auch den Versuch machen, zum Washington Monument direkten Kontakt aufzunehmen ... -
Nein, dem Grunde nach hast du Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
Dein Umkehrschluss ist nicht schlüssig, du gehst von falschen Voraussetzungen aus, bzw. unterstellst, dass der RV über die weggefallenen hinaus keine Optionen im Blick auf seine vertraglichen Pflichten geprüft hätte.
Das ist falsch.Mir ist inzwischen aber durchaus bewusst, dass Denkweisen der Urlauber bei diesem Thema rein emotionalen Strukturen unwillkürlich folgen und jedes Rufen eines in der Wüste ist.
Möglicherweise kann ich dem allgemeinen Unrechtsempfinden nicht entgegenwirken, daher würde ich mich lieber auf greifbare Hinweise zur Handhabe der Problematik beschränken.Wie in vielen anderer Rechtsfeldern sind Verbraucher auch gegenüber Dienstleistern rechtlich sehr komfortabel abgesichert.
Mir widerstreben allerdings so allmählich die ständig wiederholten Beschwörungen doch bitte mal beide Seiten der Betroffenheiten zu berücksichtigen, kann ich gleichwohl auch den Versuch machen, zum Washington Monument direkten Kontakt aufzunehmen ...Die Sache ist rechtlich recht eindeutig der veranstalter ist hier gefordert Ersatz zu liefern wenn er dieses. Nicht tut hielft der Anwalt des Vertrauens Schadenersatz wegen entgangener urlaubsfreude einzuklagen. Wenn der Veranstalter mit außergewöhnlichen Umständen argumentiert
wird er damit in der Regel vor Gericht nicht durchkommen! -
Ja, die Sache ist rechtlich eindeutig (hatte ja bereits auf §§651 BGB hingewiesen).
Wie ebenfalls bereits gesagt: Wer womit durchkommt vor Gericht (davon sind wir ja noch Lichtjahre entfernt, TimoHoffmann!) warten wir lieber mal ab.
Maßgeblich für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist die Vereitelung, sprich der Veranstalter hat nicht alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, dem betroffenen Reisenden ein passendes Angebot zu unterbreiten.
Eine solche Einrede kann durchaus Erfolg haben, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. -
Sooo das sonnige Wochenende ist rum und ich schlage hier auch mal wieder auf.
@TimoHoffmann: viel Erfolg, allein ich glaube nicht das die Beweisführung gelingt. Was soll ein Screenshot sagen? Den bastel ich dir in 20 min zusammen, so dass er genau das zeigt was du willst. Photoshop macht es möglich, ein hoch auf die moderne Technik. Wenn du wirklich Unternehmer bist, würdest du die Lage genauer analysieren und erst einmal abwarten was dein RV macht. ( es sei denn du gehörst zu der Sorte mit denen ich keine Geschäfte machen würde, weil alles im Streit und beim Anwalt landet)
mal so an alle: ihr wisst der Markt ist für die RV sehr hart umkämpft. Die Veranstalter verkaufen ein Gefühl und haben ein gesteigertes Interesse das ihr dieses Gefühl möglichst jedes Jahr wieder bei Ihnen kauft. Warum sollten sie dann in einem schwierigen Marktumfeld leichtfertig Kunden zur Konkurrenz schicken? Das macht unternehmerisch keinen Sinn.
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Ich denke, hier sollten wir TimoHoffmanns Thema dann hier zunächst mal abkühlen lassen
Zieht sich ja inzwischen wirklich über Seiten hindurch-@TimoHoffmann -viel Erfolg. Berichte uns doch gelegentlich wie die Sache ausging.
@Cwillius: Danke- sehe ich auch so.
Es gibt ja noch viele andere User, die drängende Fragen haben- deren Probleme sollten ab sofort auch wieder ausreichend Raum bekommen.Dankeschön.