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Germania (ST)- was passiert nun mit meinem Flug?

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  • TimoHoffmannT Offline
    TimoHoffmannT Offline
    TimoHoffmann
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1601

    Ich denke das ein Foto von der vtours Seite wo die Verfügbarkeit ersichtlich ist ausreichend ist hoch lebe die Technik

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1602

      @TimoHoffmann
      Lass dich überraschen! 😉

      @ichbinsnicht
      Sofern alltours nicht in der Lage ist, dir ein preisgleiches Angebot zu unterbreiten müssen sie ihrerseits kündigen und die Nichterfüllbarkeit des Vertrages einräumen. Jedenfalls kannst du nicht zur Teilnahme an einer teureren Reise genötigt werden, da gibt´s eindeutige Rechtsgrundlagen.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Raudi-ttR Offline
        Raudi-ttR Offline
        Raudi-tt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1603

        Zwei Freunde von mir haben nicht pauschal gebucht aber zum Glück mit Kreditkarte ihre Germania Flüge bezahlt. Betrag wurde bei beiden erstattet von der jeweiligen Kreditkarten Firma . Nun haben sie neu gebucht.

        UrlaubsflitzerU 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2660697H Offline
          HC-Mitglied2660697H Offline
          HC-Mitglied2660697
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1604

          @vonschmelling:
          Eigentlich ist es ja sogar anders herum. Ich habe angeboten, die Mehrkosten für den Flug ab Paderborn zu übernehmen. Ist bei Alltours auch jetzt noch verfügbar. Hätten die auch gemacht, aber nur gegen eine Umbuchungsgebühr von 120€, was ich nicht einsehe, da sie ohnehin umbuchen müssen. Ab Erfurt fliegt sonst keiner nach Kos. Das ist es eben, was ich nicht verstehe. So vergrault man sich Kunden unnötigerweise und das auf alle Zeit.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #1605

            @Raudi-tt
            Danke für die Bestätigung - mein Reden, so dürfte das bei den meisten KK Ausgebern gehandhabt werden.
            Jene, deren Erfolg auf den hier erhaltenen Hinweisen beruht, dürften sich ruhig auch mal eine kleine Freundlichkeit abringen ... 😉
            @ichbinsnicht
            Wenn ich dich richtig verstehe, hättest du den tagesaktuellen Preis hingenommen und nur einer reinen Bearbeitungsgebühr widersprochen?
            Das wäre in der Tat eine völlig unverständliche Handhabe seitens alltours ... 😳

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HC-Mitglied2660697H Offline
              HC-Mitglied2660697H Offline
              HC-Mitglied2660697
              Verwarnt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1606

              @vonschmeling
              Ja, genau so war es. Die Reise ist auch heute noch für diesen Preis verfügbar. Verstehe wer will.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Inalina2312I Offline
                Inalina2312I Offline
                Inalina2312
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1607

                Hallo ,jetzt bin ich auch recht stink sauer vtours hat uns heute die Reise einfach storniert und die sollte ab 7.3 nach Fuerteventura sein. Die haben sich nicht mal die Mühe gemacht und uns gefragt ob alternative Termine möglich wären ,oder ein alternativ Flug gesucht . Ab Hamburg wären immer noch Flüge möglich an dem Tag. So wird man einfach abgespeist.....Kündigen einfach den Vertrag ( Stornieren ) und haben keinen Aufwand oder Arbeit damit .....Danke Vtours....Und jetzt noch was buchen wo die Preise so hochgeschossen sind , nein danke .... Damit die noch einen Reibach machen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1608

                  @Inalina2312
                  Willkommen im Forum von HolidayCheck - auch wenn der Anlass wahrlich kein erfreulicher ist!
                  Ich würde folgendermaßen vorgehen:
                  Teile mit, dass du die Kündigung des Reisevertrages nicht akzeptierst und stattdessen auf Erfüllung bestehst.
                  Verlange ein alternatives Angebot zum Buchungspreis (Abhilfe).
                  Sollte die Kündigung allerdings begründet sein mit unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen, die vtours an der Vertragserfüllung hindern, kannst du dir die Einrede sparen.
                  (Bitte beachten: §651h BGB)

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • Reiseamazone1970R Reiseamazone1970

                    Die Info miniellert kommt von mir. Ich wurde bereits bei 2 Reisen storniert und eine Reise habe ich selbst storniert.
                    Mein Geld kam erst 4-6 Wochen später zurück (Begründung natürlich, wir haben soviel abzuarbeiten ...).
                    Wenn das bei euch anders verläuft, freue ich mich natürlich und drücke die Daumen!

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1609

                    @reiseamazone1970 sagte:

                    Mein Geld kam erst 4-6 Wochen später zurück (Begründung natürlich, wir haben soviel abzuarbeiten ...).

                    Hierzu sagt der Gesetzgeber:
                    §651h BGB
                    (5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • manufaltiM Offline
                      manufaltiM Offline
                      manufalti
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1610

                      Hallo

                      Ich noch mal , ich habe ja jetzt die geänderten Flugzeiten erhalten von FTI , kann mir jemand sagen , warum ich Online nur den Hin Flug finde, und den Rückflug nicht ? 
                       Wie als würde es den Rückflug auf den ich umgebucht worden bin nicht geben , hab ja selber im Vorfeld auch schon oft und viel geschaut , und da ist mir auch noch nie die Flugzeit um 16 Uhr nach hause unter gekommen
                      Hin am 12 Juni ab Nürnberg mit der SunExpress um 2:50
                      Zurück am 23 Juni ab Antalya mit der Corendon um 16 Uhr

                      Danke

                      Türkei , wie jedes Jahr ...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1611

                        @manufalti
                        Ganz einfach: Die Ebene, die dir zur Verfügung steht, bildet nur einen winzigen Teil der tatsächlichen Flüge ab.
                        Wenn du einen nicht findest bedeutet das längst nicht, dass es ihn nicht gibt.
                        Der Irrglaube, man könne aus Sicht eines Kunden genau dasselbe Angebot sehen wie Veranstalter oder Reisebüros scheint inzwischen ziemlich verbreitet zu sein. Er bleibt allerdings ein Irrglaube ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HABERLINGH 1
                          HABERLINGH 1
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                          #1612

                          Wahrscheinlich ein Vollcharterflug von FTI bei Corendon😉
                          das nenne ich mal timing @vonschmeling

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1613

                            Muss nicht FTI Vollcharter sein, HABERLING ... aber das nur am Rande.
                            Die Frage ist:
                            Was bezweckt Manufalti mit der Suche nach den Flügen auf der ihr zugänglichen Ebene?!

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            manufaltiM 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Muss nicht FTI Vollcharter sein, HABERLING ... aber das nur am Rande.
                              Die Frage ist:
                              Was bezweckt Manufalti mit der Suche nach den Flügen auf der ihr zugänglichen Ebene?!

                              manufaltiM Offline
                              manufaltiM Offline
                              manufalti
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1614

                              Ich danke euch für eure Antworten.

                              Türkei , wie jedes Jahr ...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • miniellertM Offline
                                miniellertM Offline
                                miniellert
                                schrieb am zuletzt editiert von miniellert
                                #1615

                                Was ich eigenartig finde
                                bucht man eine Pauschalreise und es wird die Fluggesellschaft und Zeit geändert heisst es immer
                                der Reisende hat keinen Anspruch auf Linie und Zeiten, das darf der VA ändern
                                nur der Tag etc muss bleiben.
                                Nun gibt es Germania nichtmehr, im Umkehrschluss aber hat man nicht den Anspruch auf Beförderung wenn diese (teurer) möglich wäre
                                denn man hat nur den Anspruch auf die gebuchte Gesellschaft ?

                                Ellert

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #1616

                                  Nein, dem Grunde nach hast du Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
                                  Dein Umkehrschluss ist nicht schlüssig, du gehst von falschen Voraussetzungen aus, bzw. unterstellst, dass der RV über die weggefallenen hinaus keine Optionen im Blick auf seine vertraglichen Pflichten geprüft hätte.
                                  Das ist falsch.

                                  Mir ist inzwischen aber durchaus bewusst, dass Denkweisen der Urlauber bei diesem Thema rein emotionalen Strukturen unwillkürlich folgen und jedes Rufen eines in der Wüste ist.
                                  Möglicherweise kann ich dem allgemeinen Unrechtsempfinden nicht entgegenwirken, daher würde ich mich lieber auf greifbare Hinweise zur Handhabe der Problematik beschränken.

                                  Wie in vielen anderer Rechtsfeldern sind Verbraucher auch gegenüber Dienstleistern rechtlich sehr komfortabel abgesichert.
                                  Mir widerstreben allerdings so allmählich die ständig wiederholten Beschwörungen doch bitte mal beide Seiten der Betroffenheiten zu berücksichtigen, kann ich gleichwohl auch den Versuch machen, zum Washington Monument direkten Kontakt aufzunehmen ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  TimoHoffmannT 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    Nein, dem Grunde nach hast du Anspruch auf Erfüllung des Vertrages.
                                    Dein Umkehrschluss ist nicht schlüssig, du gehst von falschen Voraussetzungen aus, bzw. unterstellst, dass der RV über die weggefallenen hinaus keine Optionen im Blick auf seine vertraglichen Pflichten geprüft hätte.
                                    Das ist falsch.

                                    Mir ist inzwischen aber durchaus bewusst, dass Denkweisen der Urlauber bei diesem Thema rein emotionalen Strukturen unwillkürlich folgen und jedes Rufen eines in der Wüste ist.
                                    Möglicherweise kann ich dem allgemeinen Unrechtsempfinden nicht entgegenwirken, daher würde ich mich lieber auf greifbare Hinweise zur Handhabe der Problematik beschränken.

                                    Wie in vielen anderer Rechtsfeldern sind Verbraucher auch gegenüber Dienstleistern rechtlich sehr komfortabel abgesichert.
                                    Mir widerstreben allerdings so allmählich die ständig wiederholten Beschwörungen doch bitte mal beide Seiten der Betroffenheiten zu berücksichtigen, kann ich gleichwohl auch den Versuch machen, zum Washington Monument direkten Kontakt aufzunehmen ...

                                    TimoHoffmannT Offline
                                    TimoHoffmannT Offline
                                    TimoHoffmann
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1617

                                    Die Sache ist rechtlich recht eindeutig der veranstalter ist hier gefordert Ersatz zu liefern wenn er dieses. Nicht tut hielft der Anwalt des Vertrauens Schadenersatz wegen entgangener urlaubsfreude einzuklagen. Wenn der Veranstalter mit außergewöhnlichen Umständen argumentiert
                                    wird er damit in der Regel vor Gericht nicht durchkommen!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #1618

                                      Ja, die Sache ist rechtlich eindeutig (hatte ja bereits auf §§651 BGB hingewiesen).
                                      Wie ebenfalls bereits gesagt: Wer womit durchkommt vor Gericht (davon sind wir ja noch Lichtjahre entfernt, TimoHoffmann!) warten wir lieber mal ab.
                                      Maßgeblich für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit ist die Vereitelung, sprich der Veranstalter hat nicht alle zumutbaren Maßnahmen unternommen, dem betroffenen Reisenden ein passendes Angebot zu unterbreiten.
                                      Eine solche Einrede kann durchaus Erfolg haben, allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                        #1619

                                        Sooo das sonnige Wochenende ist rum und ich schlage hier auch mal wieder auf.

                                        @TimoHoffmann: viel Erfolg, allein ich glaube nicht das die Beweisführung gelingt. Was soll ein Screenshot sagen? Den bastel ich dir in 20 min zusammen, so dass er genau das zeigt was du willst. Photoshop macht es möglich, ein hoch auf die moderne Technik. Wenn du wirklich Unternehmer bist, würdest du die Lage genauer analysieren und erst einmal abwarten was dein RV macht. ( es sei denn du gehörst zu der Sorte mit denen ich keine Geschäfte machen würde, weil alles im Streit und beim Anwalt landet)

                                        mal so an alle: ihr wisst der Markt ist für die RV sehr hart umkämpft. Die Veranstalter verkaufen ein Gefühl und haben ein gesteigertes Interesse das ihr dieses Gefühl möglichst jedes Jahr wieder bei Ihnen kauft. Warum sollten sie dann in einem schwierigen Marktumfeld leichtfertig Kunden zur Konkurrenz schicken? Das macht unternehmerisch keinen Sinn.

                                        Don´t feed the Troll

                                        miniellertM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1620

                                          Ich denke, hier sollten wir TimoHoffmanns Thema dann hier zunächst mal abkühlen lassen
                                          Zieht sich ja inzwischen wirklich über Seiten hindurch-

                                          @TimoHoffmann -viel Erfolg. Berichte uns doch gelegentlich wie die Sache ausging.
                                          @Cwillius: Danke- sehe ich auch so.
                                          Es gibt ja noch viele andere User, die drängende Fragen haben- deren Probleme sollten ab sofort auch wieder ausreichend Raum bekommen.Dankeschön.

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