Meine Rechte bei frühzeitigem Vorverlegen eines Fluges
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Hallo zusammen,
vermutlich habt Ihr diese Frage schon oft beantwortet, aber ich habe gelesen dass schon kleinste Details den Unterschied machen können.
Ich habe heute die Nachricht von Condor erhalten dass sich mein für November gebuchterFlug um genau einen Tag nach vorne schieben wird.
Aller Voraussicht nach kann ich diesen Flug nicht wahrnehmen.
Welche Rechte habe ich für den Fall dass ich mit Condor nicht zu einer annehmbaren Lösung komme. Darf ich kostenfrei stornieren?
Danke für Eure Hilfe!
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Ok Haberling, danke!
Warum sollte ich das können und wo ist rechtlich der Unterschied?
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@webgambler
Weil du vermutlich keine Reise für ca. so um den 5.11. rum gebucht hast und stattdessen im Besitz eines Reisevertrages mit definierten Eigenschaften bist. Hierzu gehört der Anspruch auf exakt den gebuchten Reisetag.
Ein Stornierung hat meist die Folge einer Kompensationsforderung. Sie kann zwar "kostenlos" sein, seine Auslagen will der Veranstalter aber in der Regel erstattet haben.
Wenn der Reisevertrag jedoch nicht mängelunbehaftet erfüllt werden kann hast du das Recht ihn zu kündigen und erhältst deine bereits getätigten Zahlungen im gesamten Umfang erstattet. -
Ni hao aus China und gaanz vielen Dank für Eure Hilfe!
So kann ich am Freitag wenn ich in D zurück bin entspannt versuchen gemeinsam mit Condor eine Lösung zu finden.
Geplant war mein Flug übrigens für den 14. November. Was hat das denn mit dem 5. November auf sich? Ich hoffe dass das keinen negativen Einfluss auf meinen bestehenden Vertrag hat? -
@webgambler
Weil du vermutlich keine Reise für ca. so um den 5.11. rum gebucht hast und stattdessen im Besitz eines Reisevertrages mit definierten Eigenschaften bist. Hierzu gehört der Anspruch auf exakt den gebuchten Reisetag.
Ein Stornierung hat meist die Folge einer Kompensationsforderung. Sie kann zwar "kostenlos" sein, seine Auslagen will der Veranstalter aber in der Regel erstattet haben.
Wenn der Reisevertrag jedoch nicht mängelunbehaftet erfüllt werden kann hast du das Recht ihn zu kündigen und erhältst deine bereits getätigten Zahlungen im gesamten Umfang erstattet.@vonschmeling sagte:
@webgambler
Weil du vermutlich keine Reise für ca. so um den 5.11. rum gebucht hast...Was hat das denn mit dem 5. November auf sich?

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Gar nichts, du schriebst November und ich wählte willkürlich den 5. ...
Du kannst an die Stelle genauso gut jedes andere Datum setzen, es geht um die Formulierung "so ca. um den ..."
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Gar nichts, du schriebst November und ich wählte willkürlich den 5. ...
Du kannst an die Stelle genauso gut jedes andere Datum setzen, es geht um die Formulierung "so ca. um den ..."
Danke, alles klar 
