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Meine Rechte bei frühzeitigem Vorverlegen eines Fluges

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • webgamblerW Offline
    webgamblerW Offline
    webgambler
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    vermutlich habt Ihr diese Frage schon oft beantwortet, aber ich habe gelesen dass schon kleinste Details den Unterschied machen können.

    Ich habe heute die Nachricht von Condor erhalten dass sich mein für November gebuchterFlug um genau einen Tag nach vorne schieben wird.

    Aller Voraussicht nach kann ich diesen Flug nicht wahrnehmen.

    Welche Rechte habe ich für den Fall dass ich mit Condor nicht zu einer annehmbaren Lösung komme. Darf ich kostenfrei stornieren?

    Danke für Eure Hilfe!

    Gruß Jürgen ---

    Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Kurz und bündig, nicht stornieren sondern vom Vertrag zurücktreten.😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      webgamblerW 1 Antwort Letzte Antwort
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      • HABERLINGH HABERLING

        Kurz und bündig, nicht stornieren sondern vom Vertrag zurücktreten.😉

        webgamblerW Offline
        webgamblerW Offline
        webgambler
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ok Haberling, danke!

        Warum sollte ich das können und wo ist rechtlich der Unterschied?

        Gruß Jürgen ---

        Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH Offline
          HABERLINGH Offline
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          schau mal hier, wäre eigentlich der richtige Thread klick

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @webgambler
            Weil du vermutlich keine Reise für ca. so um den 5.11. rum gebucht hast und stattdessen im Besitz eines Reisevertrages mit definierten Eigenschaften bist. Hierzu gehört der Anspruch auf exakt den gebuchten Reisetag.
            Ein Stornierung hat meist die Folge einer Kompensationsforderung. Sie kann zwar "kostenlos" sein, seine Auslagen will der Veranstalter aber in der Regel erstattet haben.
            Wenn der Reisevertrag jedoch nicht mängelunbehaftet erfüllt werden kann hast du das Recht ihn zu kündigen und erhältst deine bereits getätigten Zahlungen im gesamten Umfang erstattet.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            webgamblerW 1 Antwort Letzte Antwort
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            • webgamblerW Offline
              webgamblerW Offline
              webgambler
              schrieb am zuletzt editiert von webgambler
              #6

              Ni hao aus China und gaanz vielen Dank für Eure Hilfe!

              So kann ich am Freitag wenn ich in D zurück bin entspannt versuchen gemeinsam mit Condor eine Lösung zu finden.
              Geplant war mein Flug übrigens für den 14. November. Was hat das denn mit dem 5. November auf sich? Ich hoffe dass das keinen negativen Einfluss auf meinen bestehenden Vertrag hat?

              Gruß Jürgen ---

              Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV vonschmeling

                @webgambler
                Weil du vermutlich keine Reise für ca. so um den 5.11. rum gebucht hast und stattdessen im Besitz eines Reisevertrages mit definierten Eigenschaften bist. Hierzu gehört der Anspruch auf exakt den gebuchten Reisetag.
                Ein Stornierung hat meist die Folge einer Kompensationsforderung. Sie kann zwar "kostenlos" sein, seine Auslagen will der Veranstalter aber in der Regel erstattet haben.
                Wenn der Reisevertrag jedoch nicht mängelunbehaftet erfüllt werden kann hast du das Recht ihn zu kündigen und erhältst deine bereits getätigten Zahlungen im gesamten Umfang erstattet.

                webgamblerW Offline
                webgamblerW Offline
                webgambler
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @vonschmeling sagte:

                @webgambler
                Weil du vermutlich keine Reise für ca. so um den 5.11. rum gebucht hast...

                Was hat das denn mit dem 5. November auf sich? 😜

                Gruß Jürgen ---

                Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Gar nichts, du schriebst November und ich wählte willkürlich den 5. ...
                  Du kannst an die Stelle genauso gut jedes andere Datum setzen, es geht um die Formulierung "so ca. um den ..." 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  webgamblerW 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Gar nichts, du schriebst November und ich wählte willkürlich den 5. ...
                    Du kannst an die Stelle genauso gut jedes andere Datum setzen, es geht um die Formulierung "so ca. um den ..." 😉

                    webgamblerW Offline
                    webgamblerW Offline
                    webgambler
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    🙂 Danke, alles klar 👍🏻

                    Gruß Jürgen ---

                    Besser mit dem Fahrrad zum Strand als mit dem Mercedes zur Arbeit.

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