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Reisepreisminderung LMX baulärm etc.

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • RezvanR Offline
    RezvanR Offline
    Rezvan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wie sind am 17.03 bis zum 28.03 in hurghada im Urlaub gewesen .
    Unser Hotel war das albatros aqua park .
    Gebucht wurde über holidaycheck.

    Bei Ankunft entdeckten wir sie riesige baustelle im angrenzedem dazugehörigen Hotel sea world .

    Ddie baustelle befand sich direkt vor dem babybecken . Und da liegt das Problem.
    Wir sind mit unserem 2 jährigen eingeflogen weil wir das Hotel kannten und auch das babybecken nutzen wollten .

    Allereings war täglich das babybecken durch den Schmutz der baustelle verdreckt .
    Ddie liegen waren immer verstaubt.
    Ddie Luft war dick und der Lärm sehr laut .

    LMX gibt an das sie darauf hingewiesen haben .
    Soweit so gut. Der Hinweis steht aber nur auf deren Seite.
    Bei holiday check ist kein Hinweis
    Unser Antrag auf reisepreisminderung wurde abgeschmettert mit der Begründung das darauf hingewiesen wurde .

    Wie sieht es den nun aus
    Den gebucht haben wir bei holidaycheck, die allerdings uns nicht darauf hinweisen.

    Danke vorab für eite Antworten

    Hotel aus diesem Beitrag
    92%
    Sea World Resort (Vorgänger-Hotel - existiert nicht mehr)
    Hurghada/Safaga/Ägypten
    Zum Hotel
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    • Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheckG Online
      Günter/HolidayCheck
      Admin Experte Fuerteventura
      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
      #2

      Dann hast Du ihn vermutlich überlesen, den Hinweis gibt es, denn hier ist die Hotel- Beschreibung von LMX bei HC
      datierend von März 2019( HC erstellt die Beschreibung ja nicht selbst)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • RezvanR Offline
        RezvanR Offline
        Rezvan
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Also ich habe eben am Handy nachgeschaut und wenn ich da auf Angebotsdetail klicke wird mir nichts angezeigt ....

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheckG Online
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #4

          Bei mir auf dem Smartphone schon--- und zwar genau der gleiche Hinweis/Details zum Angebot von LMX
          Es sind immer die gleichen Hinweise--hier wie da. Daher kann ich Deine Ausführungen auch leider nicht nachvollziehen

          Aber ich bin nicht das HC Reisebüro-- sei so gut und wende Dich via Mail an die Kollegen unseres Reisebüros und schildere den Fall.
          Ich denke, dann kommt Dein Thema an die richtige Stelle und Du bekommst eine Antwort von unseren Fach-Kollegen.
          Danke Dir.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Tatsächlich exkulpiert dieser Hinweis nicht, m.E. ist die Forderung einer Reisepreisminderung nicht mit dieser Begründung abzulehnen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #6

              Daher ja auch mein Hinweis, das Reisebüro einzuschalten und --natürlich den Sachverhalt so eindringlich wie oben dargestellt--zu schildern..
              Die sollen sich dann ebenso deutlich an LMX wenden -
              Mir ging es nur um die Aussage "Hinweis war nicht da"-- er war da 😏

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Das hab ich schon verstanden, Günter ... ich hatte nur den Eindruck sagen zu müssen, dass auch das Vorhandensein einem Anspruch auf Minderung nicht entgegensteht. 😌

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • Taurus64T Offline
                  Taurus64T Offline
                  Taurus64
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,
                  wenn Rezvan vor Veröffentlichung des Hinweises auf der HC-Angebotsseite gebucht hat, kann er natürlich nichts davon wissen. Zwischen frühester Veröffentlichung im Angebotstext und Datum der Anreise zum Urlaubshotel liegen gerade mal maximal 2 Wochen...😳

                  Siehe Zitat von Rezvan: "Wie sind am 17.03 bis zum 28.03 in Hurgada im Urlaub gewesen."
                  und Zitat von Günter/HolidayCheck "...datierend von März 2019... Baustelleninformation Stand 03/2019)"

                  Gruß Taurus64

                  Wissen ist das einzige Gut das sich vermehrt wenn man es teilt!

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                  • Günter/HolidayCheckG Online
                    Günter/HolidayCheckG Online
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                    #9

                    Keiner hier weiss auch, wie das ggf. in der Winter-Beschreibung "vermerkt "wurde* ---darüber kann man jetzt endlos diskutieren.
                    *Ich weiss es übrigens auch nicht.😊
                    "Akustischen Einschränkungen " sind was anderes, als das wovon Rezvan hier berichtet.
                    Andere Veranstalter erwähnen übrigens die Bau--Geschichte aktuell mit keinem Wort in ihren Beschreibungen, wobei ich nur mal auf die Schnelle ein paar davon angeschaut habe-
                    Wie gesagt-- er soll sich direkt und ausführlich mit seiner Schilderung an das Reisebüro wenden---die wissen dann schon was zu tun ist.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Wie gesagt ... selbst wenn der Gast persönlich informiert wird ist das noch keine Absolution für den Veranstalter, es spielt in Betracht des Begehrens (Reisepreisminderung) keine Rolle, ob das irgendwo stand oder nicht.
                      Folglich bedarf dieser Sachverhalt überhaupt keiner Diskussion ...

                      Anderes wäre das, wenn LMX eine Umbuchung angeboten und Rezvan diese abgelehnt hätte.
                      Was allerdings wichtig wäre: Es wurde vor Ort auf die Beeinträchtigung hingewiesen und um Abhilfe gebeten bei der örtlichen Vertretung des Veranstalters.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheckG Online
                        Günter/HolidayCheck
                        Admin Experte Fuerteventura
                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                        #11

                        Mir gehts momentan eher und den Unterschied zwischen dem " verniedlichenden" Hinweis " des RV - und der deutlichen Schilderung der Situation vor Ort , seitens Rezvan.

                        Ungeachtet dessen, dass andere RV das Thema noch nichtmal erwähnen.

                        Daher:
                        @Rezvan: Schau bitte mal in Deine Nachrichten ....und gib mir via PN Bescheid.
                        Danke

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Oh ja, verstanden ... ich hab´s vor 2 Jahren genau andersrum erlebt: 500 Tacken Ermäßigung wegen Baustelle, von der man überhaupt nichts mitbekommen hat (zumindest nicht in dem Teil des Hotels, der belegt war). Das war TUI, wusste das sehr zu schätzen!
                          Ich glaube, dass die "Verniedlichung" oder gar das geflissentliche Übersehen verbreiteter ist.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                          • SummerdaysS Offline
                            SummerdaysS Offline
                            Summerdays
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hy,
                            in diesem Fall ( oder auch ähnlichen Fällen) , kann ich nur wärmstens die Zuhilfenahme eines Rechtsanwalts empfehlen, der die Ansprüche vertritt. In einem ähnlichem Fall sollten wir erst mal mit einem Reisegutschein von 150 Euro abgespeist werden. Nach Gerichts- Verfahren und Vergleich bekamen wir gut ein Drittel des gesamten Reisepreises erstattet. Dies alles hat der Anwalt für uns geregelt, wir mussten die Schritte nur freundlich betätigen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Das ist eine Ermessensfrage, Summerdays, auch mit Hilfe eines Anwalts kann das Kosten/Nutzenverhältnis fragwürdig sein. Es sind sehr viele Aspekte abzuwägen, und wenn man die Anwalts- und Gerichtskosten selbst aufbringen muss (Vergleich) bleibt unterm Strich nichts übrig.
                              Maßgeblich zudem sind Beschwerde und Abhilfeersuchen vor Ort, die Frage, welche Teile der Anlage von Störungen betroffen waren, wie kann der Betroffene den Zustand erhärten etc. ...
                              Ich rate in solchen Fällen meist zu einer gütlichen Einigung, da erfahrungsgemäß alles andere nicht nur ewig dauert sondern auch im Hinblick auf das Resultat wenig attraktiv ist.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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