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Urlaub um zwei Tage gekürzt wegen Flugänderung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • kleeleinK Offline
    kleeleinK Offline
    kleelein
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen!
    Wir haben gebucht über Tui 10 Tage Djerba. Hinflug 9.7. Hannover mit Nouvelair. Rückflug am 19.7. Hannover mit Condor.
    Nun habe ich eine Email von Tui bekommen, dass der Hinflug am, 11.7. Düsseldorf stattfindet! Das ist mir noch nie passiert. Erstmal ist es ärgerlich nach Düsseldorf zu müssen. Zudem wurden uns zwei Urlaubstage genommen, wir haben 10 Tage bezahlt und nicht 8! Bin enttäuscht und angesäuert. Natürlich rufe ich nachher bei Tui an!
    Welche Möglichkeiten haben wir, müssen wir das so hinnehmen?
    Liebe Grüße, Andrea

    Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub 🤗

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Du kannst den Reisevertrag kündigen und alle Zahlungen erstatten lassen.
      Ferner hast du Ansprüche gem. VO(EG261/04) gegenüber Nouvelair wegen der Streichung des Fluges.
      Die Erlangung einer Kompensation gilt aber als aussichtlos ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      kleeleinK 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV vonschmeling

        Du kannst den Reisevertrag kündigen und alle Zahlungen erstatten lassen.
        Ferner hast du Ansprüche gem. VO(EG261/04) gegenüber Nouvelair wegen der Streichung des Fluges.
        Die Erlangung einer Kompensation gilt aber als aussichtlos ...

        kleeleinK Offline
        kleeleinK Offline
        kleelein
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        _danke für deine Antwort._
        _Derzeit warte ich auf Rückmeldung von Tui, bezüglich einer adäquaten Preisminderung._
        _Einen alternativen Flug gibt es so kurzfristig nicht mehr. Stornieren wäre nur im äußersten Fall für uns eine Option...._
        _Wo kann ich die Ansprüche an Nouvelair geltend machen? Es war eine gecharterte Maschine durch Tui, hatte den Flug auch nie irgendwo gefunden..._

        Liebe Grüße, Andrea

        Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub 🤗

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Bei Nouvelair Tunesie - klagen kannst du ggf. beim zuständigen AG deines Wohnortes.
          Aber selbst mit einem rechtskräftigen Urteil scheitert erfahrungsgemäß die Vollstreckung. Zudem ist hier nicht klar, ob nicht T.UI abgeblasen hat weil der Flug nicht auszulasten war.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • kleeleinK Offline
            kleeleinK Offline
            kleelein
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke für die Rückmeldung.
            Tui zeigte keinerlei Entgegenkommen, die Reise ist storniert.

            LG Andrea

            Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub 🤗

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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Kann man in so einem Fall nicht eine passende Ersatzreise buchen und eventuelle Mehrkosten von TUI, wegen Vertragsbruch, als Schadensersatz einklagen?

              Also zumindest ausserhalb des Reiserechts kann ich jemanden der vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringt auf Schadensersatz verklagen. Zumindest falls keine pauschalisierte Vertragsstrafe vereinbart ist.

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              • HABERLINGH Offline
                HABERLINGH Offline
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                #7

                Es könnte sein, daß ein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude besteht und da geht es um mehr als 50 Prozent vom Reisepreis.

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Für einen Anspruch auf Schadenersatz dürfte zu klären sein, ob der Wegfall von einem Fünftel der Reisezeit den Zweck der Reise insgesamt derart beschädigt, dass man von Nichterfüllung des Vertrages ausgehen kann.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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