Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@sonnestrand75 sagte:
Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htmAuch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.
Was im zweiten Link eindeutig vorlag.
Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.
Sorry, SonneStrand75, aber du hast nicht recht. Regina B liegt zumindest nicht ganz so falsch wie du. Allerdings befindet ihr euch mit den Urteilen zum Ausgleichsanspruch leider beide auf dem Holzweg, da dieser im Zusammenhang mit der Insolvenz von TC nicht relevant ist.
Den von der Insolvenz Betroffenen, die ihr Flugticket aufgrund der vollständigen Reisepreiszahlung haben, geht es doch darum, ob sie zumindest den Flug verwenden können, ohne zu befürchten, Regressforderungen des IV ausgesetzt zu sein bzw. auf der Heimreise, bei Verwendung des Hinfluges, plötzlich ohne Rückflug dazustehen, weil eventuell eine Kündigung des IV erfolgt sein könnte.
Hierzu mal einige Ausführungen, die die hier mitlesenden Juristen sicher bestätigen können.
Das Flugticket ist ein Namenspapier, auch Rektapapier genannt. Das Rektapapier ist eine besondere Form eines Wertpapiers. Mit dem Ausstellen eines Flugtickets, verpflichtet sich die Airline, die geschuldete Leistung, also den Flug, nur an die namentlich genannte Person zu erbringen. Das heißt zunächst einmal, dass ich das Recht habe, den Flug mit meinem Ticket in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund haben bislang diverse Fluglinien den TC-Kunden mitgeteilt, dass sie befördert werden.
Jetzt dazu, ob der IV den bzw. die Flüge kündigen kann. Im Forum wurde verschiedentlich geschrieben, dass eine Kündigung eines Fluges möglich ist, da die Fluggesellschaft eine Kündigung nicht ausschließen dürfe. Das stimmt erst einmal grundsätzlich, Paragraph 649 BGB.
ABER: Es gibt ein BGH-Urteil vom 20.03.2018, AZ.: X ZR 25/17, das den Ausschluss der Kündigung/Stornierung durch die Fluggesellschaften zulässt. Der BGH argumentiert hier mit den Besonderheiten des Beförderungsvertrages. Eine Fluggesellschaft muss kalkulieren können, was sie nicht kann, wenn aufgrund Kündigungen zu viele Plätze leer bleiben. Insofern darf eine Fluggesellschaft Tarife anbieten, bei denen die Kündigung/Stornierung ausgeschlossen ist.Das bedeutet für diejenigen, die bereits ein Ticket in den Händen halten, dass sie das Ticket auch nutzen können. Jeder, der das beabsichtigt zu tun, empfehle ich, sich mit der entsprechenden Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und danach zu fragen, ob es sich hierbei um ein Ticket handelt, das nicht mehr storniert werden kann. Falls ja, dann Koffer packen, denn der Rückflug wäre genauso sicher wie der Hinflug, da der IV keine Kündigung aussprechen kann.
Wie es dann mit den Ansprüchen gegen die Zurich Versicherung aussieht, kann ich leider nicht genau sagen. Allerdings gibt es bei allen Ansprüchen gegenüber einer Versicherung, den Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Und genau diesen hätte man erfüllt, wenn man nicht den kompletten Reisepreis fordert, sondern nur die Summe abzüglich des Flugpreises. Der ungefähre Flugpreis müsste sich auch irgendwo in Erfahrung bringen lassen. Eventuell bei der von TC gebuchten Airline.
Nun wünsche ich allen, die ihren Flug in Anspruch nehmen und ein günstiges Ersatzhotel ergattern konnten oder können, einen schönen Urlaub. Ich selbst werde meinen Flug (Etihad nach Male) nicht in Anspruch nehmen, da die ausgewählte Insel leider einen zu hohen Preis für den (eigentlich gebuchten) Wasserbungi plus VP
haben möchte.@mauseknatschi
Du redest vom Tarif, in welchem die Stornierung ausgeschlossen ist, im Sinne keinen Ticketpreis zurückzahlen.Ich habe schon zig Mal geschrieben, dass es nicht darum geht. Sondern dass man absolut jeden Tarif stornieren kann, um Steuern und Gebühren zurückzubekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, den Text dazu habe ich gepostet.
Die einzige Frage war, ob der RV es technisch tun kann, nachdem das Ticket ausgestellt war. Und laut Urteilen haben die RV es in diesen Fällen tun können.
Ob es bei jeder Fluglinie geht, weiß ich natürlich nicht.
Ich sage auch nicht, es wird passieren. Sondern nur, man sollte es berücksichtigen und nur fliegen, wenn man zur Not selbst Rückflug bezahlen könnte, wenn es doch passiert.
Oder wie bei den Urteilen, beim Check-In damit leben kann, dass der Flug doch storniert wurde.Jeder trifft seine eigene Entscheidung. Ich würde vielleicht darauf ankommen lassen und zur Not selbst schnell Tickets kaufen. Aber man muss dazu bereit sein.
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@regina-b sagte:
Ich habe hier fast alles mitgelesen und möchte mich hier zum Thema Flug antreten ja oder nein äußern.
Soweit der Flug bezahlt ist (Antwort erhält man von der Airline, Linienflüge sind i.d.R. bezahlt, bei kurzfristigen Buchungen kann es natürlich sein, dass TC die noch nicht bezahlt hatte) ist der Flug nutzbar. Eine Stornierung des Fluges durch den RV bzw. derzeitiger Insolvenzverwalterin, würden entsprechend dann zu Entschädigungen laut der Fluggastrechtsverordnung führen. Hierzu das folgende Urteil lesen Nichtbeförderung aufgrund Stornierung des Fluges durch RV begründet Ausgleichsanspruch:
https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-115516-22_Nichtbefoerderung-aufgrund-Stornierung-des-Fluges-durch-Reiseveranstalter-begruendet-Ausgleichsanspruch.news24389.htmIch gehe davon aus, dass die Fluggesellschaften dieses Urteil kennen und alle TC Betroffene mit einem durch den RV bereits bezahlten Flugticket befördern. Wir werden auf jeden Fall unsere Tickets bei Edelweiß in Anspruch nehmen. Hotel haben wir neu gebucht und reisen dann Mitte Oktober.
Als Weiteres tritt hier auch der Vertrag zugunsten Dritter § 328 BGB ein „Dadurch kommt es für den Reisenden dazu, dass diesem unmittelbare Erfüllungsansprüche gegenüber dem Leistungsträger zustehen.“ Der Leistungsträger ist hier entsprechend die Fluggesellschaft. Faktisch auch die Hotels, aber diese wurden ja alle nicht von TC bezahlt.
Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, dass sind nur meine eigenen Gedanken und Fakten zu diesem Thema.
Auch, dass der Sicherungsschein bei Antritt des Fluges nicht mehr genutzt werden kann, ist nicht richtig. Sollte man bereits mehr bezahlt haben, als der Flug wert ist, kann man den Restbetrag beim Sicherungsschein einreichen. Bei uns auf der Rechnung sind Hotel und Flug separat ausgezeichnet. War die bisher geleistete Anzahlung geringer als der Flugpreis wird sicherlich irgendwann eine Nachforderung kommen. Hier könnte man dann seinen evtl. Schaden aufrechnen bzw. gegenrechnen (höhere Hotelkosten, eigener Transfer zum Hotel etc.) und von der Nachforderung abziehen. Das wäre dann aber ein eigenes Thema zu Aufrechnungsansprüchen bei Insolvenz.
Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htmAuch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.
Was im zweiten Link eindeutig vorlag.
Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.
@sonnestrand75 sagte:
Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htmAuch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.
Was im zweiten Link eindeutig vorlag.
Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.
Das zweite Urteil ist eine andere Konstellation. Der RV hat 14 Flüge gekauft, aber 36 Flüge verkauft. Dies liegt natürlich in der Verantwortung des RV und nicht der Fluggesellschaft.
Meine Ausführungen beziehen sich auf bereits bezahlte Linienflüge, keine noch nicht bezahlten Charter- oder Linienflüge. Soweit Flüge storniert wurden, gehe ich davon aus, dass diese von TC auch noch nicht bezahlt wurden. Unsere Flüge sind laut Info der Fluggesellschaft seit Dezember 2018 bezahlt und laut Aussage der Fluggesellschaft werden wir befördert und die Flüge können nicht mehr storniert werden.
Letztendlich muss sowieso jeder für sich selbst die für Ihn beste Entscheidungen treffen. -
@Regina B
"Letztendlich muss sowieso jeder für sich selbst die für Ihn beste Entscheidungen treffen."
Da sind wir einer Meinung. Nachdem man die nötigen Informationen hat, kann man eine Entscheidung treffen.
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@chriggie sagte:
Endlich ein bisschen was Positives. Vielleicht finden sich für andere Bereiche doch noch Interessenten und es kann ab 1.11. weitergehen. Man klammert sich im Moment ja an jeden Strohhalm.
@joschua100 sagte:
Endlich ein bisschen was Positives. Vielleicht finden sich für andere Bereiche doch noch Interessenten und es kann ab 1.11. weitergehen. Man klammert sich im Moment ja an jeden Strohhalm.
Die Filetstücke finden immer schnell Abnehmer, der Rest geht unter. Mach dir keine falschen Hoffnungen
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@regina-b sagte:
Ich habe hier fast alles mitgelesen und möchte mich hier zum Thema Flug antreten ja oder nein äußern.
Soweit der Flug bezahlt ist (Antwort erhält man von der Airline, Linienflüge sind i.d.R. bezahlt, bei kurzfristigen Buchungen kann es natürlich sein, dass TC die noch nicht bezahlt hatte) ist der Flug nutzbar. Eine Stornierung des Fluges durch den RV bzw. derzeitiger Insolvenzverwalterin, würden entsprechend dann zu Entschädigungen laut der Fluggastrechtsverordnung führen. Hierzu das folgende Urteil lesen Nichtbeförderung aufgrund Stornierung des Fluges durch RV begründet Ausgleichsanspruch:
https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-115516-22_Nichtbefoerderung-aufgrund-Stornierung-des-Fluges-durch-Reiseveranstalter-begruendet-Ausgleichsanspruch.news24389.htmIch gehe davon aus, dass die Fluggesellschaften dieses Urteil kennen und alle TC Betroffene mit einem durch den RV bereits bezahlten Flugticket befördern. Wir werden auf jeden Fall unsere Tickets bei Edelweiß in Anspruch nehmen. Hotel haben wir neu gebucht und reisen dann Mitte Oktober.
Als Weiteres tritt hier auch der Vertrag zugunsten Dritter § 328 BGB ein „Dadurch kommt es für den Reisenden dazu, dass diesem unmittelbare Erfüllungsansprüche gegenüber dem Leistungsträger zustehen.“ Der Leistungsträger ist hier entsprechend die Fluggesellschaft. Faktisch auch die Hotels, aber diese wurden ja alle nicht von TC bezahlt.
Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, dass sind nur meine eigenen Gedanken und Fakten zu diesem Thema.
Auch, dass der Sicherungsschein bei Antritt des Fluges nicht mehr genutzt werden kann, ist nicht richtig. Sollte man bereits mehr bezahlt haben, als der Flug wert ist, kann man den Restbetrag beim Sicherungsschein einreichen. Bei uns auf der Rechnung sind Hotel und Flug separat ausgezeichnet. War die bisher geleistete Anzahlung geringer als der Flugpreis wird sicherlich irgendwann eine Nachforderung kommen. Hier könnte man dann seinen evtl. Schaden aufrechnen bzw. gegenrechnen (höhere Hotelkosten, eigener Transfer zum Hotel etc.) und von der Nachforderung abziehen. Das wäre dann aber ein eigenes Thema zu Aufrechnungsansprüchen bei Insolvenz.
Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htmAuch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.
Was im zweiten Link eindeutig vorlag.
Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.
@sonnestrand75 sagte:
Danke für den Link, da drunter steht auch der Link zur gegensätzlichen Rechtssprechung von 2017.
https://mobil.kostenlose-urteile.de/AG-Ruesselsheim_3-C-92316-37_Kein-Ausgleichsanspruch-wegen-Nichtbefoerderung-aufgrund-einer-durch-den-Reiseveranstalter-veranlassten-Flugstornierung.news24309.htmAuch steht in deinem Link ganz unten bei der Begründung, dass die Annulierung nicht vorlag, deswegen wurde die Fluggesellschaft verantwortlich gemacht.
Was im zweiten Link eindeutig vorlag.
Aus diesen beiden Urteilen schließt sich auch, dass der RV stornieren kann, schließlich ist es passiert.
Sorry Sonnestrand75, auch hier schliesst Du wieder aus mangelnder Fachkenntnis auf falsche Fakten..
Mit der Aussage, dass ein Reiseveranstalter Charter- Und Bedarfsflüge stornieren kann, gebe ich Dir recht. Bei Linienflügen ist dies jedoch nicht möglich, da es im zweiten Beispiel um eine Flugreise von Santorin nach München ging. Auf dieser Strecke finden keine Linienflüge statt, so dass sich dein letzter Satz leider als Fakenews entpuppt, weil eine Stornierung von ausgestellten Linienflugtickets durch den Veranstalter nicht möglich ist. Sie können ebenso wie Ryanair- und Easyjettickets problemlos genutzt werden, wenn man bei den beiden letzteren die Onlinecheckindaten erhalten hat. -
Das steht zum Beispiel hier :
https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/reiseinformationen/aktuelle-meldungen.jspDie deutschen Thomas Cook Gesellschaften haben am 25. September Insolvenz angemeldet. Wie alle anderen (!) Fluggesellschaften darf auch Condor deshalb keine Reisenden, die eine Pauschalreise mit Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, zu ihrem Urlaubsort befördern.
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Ich habe hier fast alles mitgelesen und möchte mich hier zum Thema Flug antreten ja oder nein äußern.
Soweit der Flug bezahlt ist (Antwort erhält man von der Airline, Linienflüge sind i.d.R. bezahlt, bei kurzfristigen Buchungen kann es natürlich sein, dass TC die noch nicht bezahlt hatte) ist der Flug nutzbar. Eine Stornierung des Fluges durch den RV bzw. derzeitiger Insolvenzverwalterin, würden entsprechend dann zu Entschädigungen laut der Fluggastrechtsverordnung führen. Hierzu das folgende Urteil lesen Nichtbeförderung aufgrund Stornierung des Fluges durch RV begründet Ausgleichsanspruch:
https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Frankfurt-am-Main_32-C-115516-22_Nichtbefoerderung-aufgrund-Stornierung-des-Fluges-durch-Reiseveranstalter-begruendet-Ausgleichsanspruch.news24389.htmIch gehe davon aus, dass die Fluggesellschaften dieses Urteil kennen und alle TC Betroffene mit einem durch den RV bereits bezahlten Flugticket befördern. Wir werden auf jeden Fall unsere Tickets bei Edelweiß in Anspruch nehmen. Hotel haben wir neu gebucht und reisen dann Mitte Oktober.
Als Weiteres tritt hier auch der Vertrag zugunsten Dritter § 328 BGB ein „Dadurch kommt es für den Reisenden dazu, dass diesem unmittelbare Erfüllungsansprüche gegenüber dem Leistungsträger zustehen.“ Der Leistungsträger ist hier entsprechend die Fluggesellschaft. Faktisch auch die Hotels, aber diese wurden ja alle nicht von TC bezahlt.
Ich bin kein Anwalt oder ähnliches, dass sind nur meine eigenen Gedanken und Fakten zu diesem Thema.
Auch, dass der Sicherungsschein bei Antritt des Fluges nicht mehr genutzt werden kann, ist nicht richtig. Sollte man bereits mehr bezahlt haben, als der Flug wert ist, kann man den Restbetrag beim Sicherungsschein einreichen. Bei uns auf der Rechnung sind Hotel und Flug separat ausgezeichnet. War die bisher geleistete Anzahlung geringer als der Flugpreis wird sicherlich irgendwann eine Nachforderung kommen. Hier könnte man dann seinen evtl. Schaden aufrechnen bzw. gegenrechnen (höhere Hotelkosten, eigener Transfer zum Hotel etc.) und von der Nachforderung abziehen. Das wäre dann aber ein eigenes Thema zu Aufrechnungsansprüchen bei Insolvenz.
@regina-b sagte:
Hier könnte man dann seinen evtl. Schaden aufrechnen bzw. gegenrechnen (höhere Hotelkosten, eigener Transfer zum Hotel etc.) und von der Nachforderung abziehen. Das wäre dann aber ein eigenes Thema zu Aufrechnungsansprüchen bei Insolvenz.
Never ever. Ihr habt das Recht, geleistete Zahlungen bei der Zurich geltend zu machen und zu Hause zu bleiben. Fliegt Ihr das Ticket ab, sind alle Mehrkosten für die Neubuchungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Euer Bier, da gibt es auch nichts aufzurechnen.
@mauseknatischi: Ich glaube mit der Herleitung, aus dem (im übrigen seit Jahren schon nicht mehr üblichen) Flugticket (wir haben ticketloses Fliegen, das Stück Papier ist nur eine Buchungsbestätigung) ein Wertpapier zu machen, bist Du jetzt ein wenig zu sehr abgehoben. Die Conclusio mag jedoch zutreffen, wie gesagt, das Thema ist mir zu komplex, mich da ranzutrauen. Allerdings hatte (und habe) ich durchaus auch Pauschalreisen, bei denen der Flugpreis separat ausgewiesen ist.
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@Cliffideo
Ich weiß, du ignorierst es jedes Mal, aber Eurowings macht keine Charterflüge, sondern Linienflüge. -
Ich habe jetzt noch genau 5 Tage Zeit zu entscheiden fliegen oder nicht. Ich werde jetzt richtig Druck machen, beim Reisebüro und bei Emirates.
Wir wollen unbedingt fliegen, was laut Emirates auch nur noch durch uns verhindert werden kann.
Das Hotelzimmer ist noch 5 Tage geblockt.
Ich würde das Risiko eingehen und fliegen, trotz kleiner Kinder.Wer weiß schon wer in Zukunft noch alles Insolvenz anmeldet. Dann diese ganze Klimadebatte, teure Flugtickets, eventuelle Störungen durch Aktivisten an Flughäfen.
Mich kotzt es dermaßen an, dass TC sich nicht äußert und sagt wir halten die Füße still, fliegt.
Jetzt schreibt der eine hier, Linienflüge können nicht stoniert werden und andere wieder, der RV kann auch stornieren.
Da blickt man einfach nicht mehr durch!
Aber wie gesagt, jeder muss das für sich abschätzen!
Ich wünsche allen das Beste!
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@kucky83 sagte:
Danke. Einfach nur Danke. Ich fliege am Mittwoch mit meinem Team mit EasyJet. Und lasse mich nicht mehr verunsichern.
Eine Neu Buchung für uns 9 ! wäre finanziell eine Katastrophe und zeitlich kaum möglich zu organisieren. Deshalb nutzen wir die Flüge und das Hotel war sehr entgegen kommend.Kannst du dann kurz bescheid geben? Wäre echt cool von dir
@cady7 sagte:
Kannst du dann kurz bescheid geben? Wäre echt cool von dir
Ja bitte melden, ob alles geklappt hat.
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@sonnestrand75: Dann kannst Du mir es doch mit Sicherheit mit einem Link belegen, dass Eurowings eine Linienfluggesellschaft ist,
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Hallo zusammmen,
ich habe eine Pauschalreise mit Air Marin gebucht.
Sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen habe ich Online eingecheckt bei Laudamotion / Ryanair.
Nach der Insolvenz der TC Gruppe habe ich mich bei Ryanair online eingeloggt und gesehen das der Flug nach wie vor auf „bestätigt“ steht.Nach einer etwas mühsamen Kontaktaufnahme per Chat und später per Telefon wurde mir gesagt das alle Flüge bei Laudamotion/ Ryanair lange vor der Insolvenz bezahlt sind, nicht storniert werden können und die Gäste auf jeden Fall mitfliegen können.
Ich habe auch mit dem Flughafen Kontakt aufgenommen und dort wurde bestätigt das Ryanair auch eine dementsprechende Information an den Flughafen herausgegeben hat. Also Flug ist definitiv sicher.
Nun habe ich ein neues Hotel gebucht und nutze den vorhandenen Flug von der abgesagten Air Marin Reise. Somit habe ich den Verlust der Insolvenz zumindest halbiert.
vielleicht hilft diese Information ja ein paar Leuten weiter um doch noch in den Urlaub zu kommen.
Danke und schöne Grüße
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@urlaub2019-geht: Vielen Dank für die Info und einen tollen Urlaub
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@mauseknatschi
Du redest vom Tarif, in welchem die Stornierung ausgeschlossen ist, im Sinne keinen Ticketpreis zurückzahlen.Ich habe schon zig Mal geschrieben, dass es nicht darum geht. Sondern dass man absolut jeden Tarif stornieren kann, um Steuern und Gebühren zurückzubekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, den Text dazu habe ich gepostet.
Die einzige Frage war, ob der RV es technisch tun kann, nachdem das Ticket ausgestellt war. Und laut Urteilen haben die RV es in diesen Fällen tun können.
Ob es bei jeder Fluglinie geht, weiß ich natürlich nicht.
Ich sage auch nicht, es wird passieren. Sondern nur, man sollte es berücksichtigen und nur fliegen, wenn man zur Not selbst Rückflug bezahlen könnte, wenn es doch passiert.
Oder wie bei den Urteilen, beim Check-In damit leben kann, dass der Flug doch storniert wurde.Jeder trifft seine eigene Entscheidung. Ich würde vielleicht darauf ankommen lassen und zur Not selbst schnell Tickets kaufen. Aber man muss dazu bereit sein.
@sonnestrand75 sagte:
@mauseknatschi
Du redest vom Tarif, in welchem die Stornierung ausgeschlossen ist, im Sinne keinen Ticketpreis zurückzahlen.Ich habe schon zig Mal geschrieben, dass es nicht darum geht. Sondern dass man absolut jeden Tarif stornieren kann, um Steuern und Gebühren zurückzubekommen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, den Text dazu habe ich gepostet.
Die einzige Frage war, ob der RV es technisch tun kann, nachdem das Ticket ausgestellt war. Und laut Urteilen haben die RV es in diesen Fällen tun können.
Ob es bei jeder Fluglinie geht, weiß ich natürlich nicht.
Ich sage auch nicht, es wird passieren. Sondern nur, man sollte es berücksichtigen und nur fliegen, wenn man zur Not selbst Rückflug bezahlen könnte, wenn es doch passiert.
Oder wie bei den Urteilen, beim Check-In damit leben kann, dass der Flug doch storniert wurde.Jeder trifft seine eigene Entscheidung. Ich würde vielleicht darauf ankommen lassen und zur Not selbst schnell Tickets kaufen. Aber man muss dazu bereit sein.
Das stimmt so auch wieder nicht.
Man kann eben nicht immer Steuer und Gebühren bei einer Kündigung der Flugreise ersetzt verlangen.
Entscheidend ist, welches Recht eines Landes die Fluggesellschaft für Ihre AGBs gewählt hat. Easyjet hat für Ihre AGBs z.B. englisches Recht gewählt und hatten die Erstattung von Steuern und Gebühren bei Kündigung ausgeschlossen. Dagegen hatte der Fluggast geklagt und zunächst vom LG Frankfurt Recht bekommen. Das Urteil vom LG Frankfurt wurde vom OLG Frankfurt im Dezember 2018, AZ.: 16 U 15/18, jedoch wieder aufgehoben. Der Fluggast erhielt daher die Steuern und Gebühren nicht ersetzt.
Insofern kann man sich nach dem Landesrecht der AGBs seiner Fluglinie erkundigen, um ganz, ganz sicher zu gehen.Und wieder ein ABER:
Du solltest eigentlich wissen, dass Steuern und Gebühren überhaupt nur im Wege einer Kündigung zurückverlangt werden können, wenn der Flug nicht angetreten wurde. Das heißt, wenn einer der TC-Geschädigten den Hinflug angetreten hat, kann keine Kündigung seitens des IV mehr erfolgen. Das liegt daran, dass Hin- und Rückflug eine einheitliche Leistung des Vertrages darstellen. Wenn also die Fluggesellschaft grünes Licht für die Beförderung gibt und ich sitze dann endlich im Flieger, ist auch der Rückflug sicher.Deshalb doch andere Forenbesucher bitte nicht durch irgendwelche Meinungen ängstigen, die überhaupt nicht zutreffen. Wozu das führt, konnte man doch gerade daran sehen, dass jemand trotz Zusicherung seiner Airline die Flüge neu gebucht hat. Schade um dessen Geld...
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Hallo zusammmen,
ich habe eine Pauschalreise mit Air Marin gebucht.
Sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen habe ich Online eingecheckt bei Laudamotion / Ryanair.
Nach der Insolvenz der TC Gruppe habe ich mich bei Ryanair online eingeloggt und gesehen das der Flug nach wie vor auf „bestätigt“ steht.Nach einer etwas mühsamen Kontaktaufnahme per Chat und später per Telefon wurde mir gesagt das alle Flüge bei Laudamotion/ Ryanair lange vor der Insolvenz bezahlt sind, nicht storniert werden können und die Gäste auf jeden Fall mitfliegen können.
Ich habe auch mit dem Flughafen Kontakt aufgenommen und dort wurde bestätigt das Ryanair auch eine dementsprechende Information an den Flughafen herausgegeben hat. Also Flug ist definitiv sicher.
Nun habe ich ein neues Hotel gebucht und nutze den vorhandenen Flug von der abgesagten Air Marin Reise. Somit habe ich den Verlust der Insolvenz zumindest halbiert.
vielleicht hilft diese Information ja ein paar Leuten weiter um doch noch in den Urlaub zu kommen.
Danke und schöne Grüße
@urlaub2019-geht sagte:
Hallo zusammmen,
ich habe eine Pauschalreise mit Air Marin gebucht.
Sofort nach Erhalt der Reiseunterlagen habe ich Online eingecheckt bei Laudamotion / Ryanair.
Nach der Insolvenz der TC Gruppe habe ich mich bei Ryanair online eingeloggt und gesehen das der Flug nach wie vor auf „bestätigt“ steht.Nach einer etwas mühsamen Kontaktaufnahme per Chat und später per Telefon wurde mir gesagt das alle Flüge bei Laudamotion/ Ryanair lange vor der Insolvenz bezahlt sind, nicht storniert werden können und die Gäste auf jeden Fall mitfliegen können.
Ich habe auch mit dem Flughafen Kontakt aufgenommen und dort wurde bestätigt das Ryanair auch eine dementsprechende Information an den Flughafen herausgegeben hat. Also Flug ist definitiv sicher.
Nun habe ich ein neues Hotel gebucht und nutze den vorhandenen Flug von der abgesagten Air Marin Reise. Somit habe ich den Verlust der Insolvenz zumindest halbiert.
vielleicht hilft diese Information ja ein paar Leuten weiter um doch noch in den Urlaub zu kommen.
Danke und schöne Grüße
Ähnlich wie bei uns, alles bestätigt, dann gibt's doch noch Leute die behaupten der RV kann noch stornieren. Was aber alle Mitarbeiter von Emirates verneint haben.
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@Marcus2801
Happy landings!
Bestimmt wirst du die Foris hinsichtlich deiner Erfahrungen auf dem Laufenden halten!? -
@Marcus2801
Happy landings!
Bestimmt wirst du die Foris hinsichtlich deiner Erfahrungen auf dem Laufenden halten!?@vonschmeling sagte:
@Marcus2801
Happy landings!
Bestimmt wirst du die Foris hinsichtlich deiner Erfahrungen auf dem Laufenden halten!?Selbstverständlich! Abreise ist aber erst der 13.10!
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@susitachyon sagte:
... man kann Punkt 3 aber auch so verstehen, dass ich meinen Reisepreis zwar nicht vollständig, aber doch abzüglich des Flugtickets geltend machen kann.
Du kennst als Pauschalreisender ja den Ticketpreis überhaupt nicht ... whatsoever könnte man die nachweislichen Kosten belegen und verlangen, worüber ich allerdings inzwischen im Zweifel bin, weil eine Pauschalreise nun einmal eine Pauschalreise ist und die Kosten ja nicht von ungefähr pauschal erhoben werden.
Meine naive Sichtweise ist die, dass der Versicherer für den Gesamtpreis der Reise einsteht, die nicht angetreten wurde.
Tritt der Reisende sie dennoch an und nutzt Teilleistungen seiner Buchung sollte der Anspruch gegenüber der Versicherung erlöschen.
Andernfalls ist doch der Reisende benachteiligt, der auf eine Bedarfsairlie gebucht wurde und seine Beförderungsleistung eingebüßt hat.Hier ist ja vielen Mitwirkungen wohl an beispielhafter Gerechtigkeit gelegen - viellicht möchten sie diesen Aspekt einer möglichen Benachteiligung auch mal evaluieren?
@vonschmeling sagte:
Du kennst als Pauschalreisender ja den Ticketpreis überhaupt nicht ... whatsoever könnte man die nachweislichen Kosten belegen und verlangen, worüber ich allerdings inzwischen im Zweifel bin, weil eine Pauschalreise nun einmal eine Pauschalreise ist und die Kosten ja nicht von ungefähr pauschal erhoben werden.
Doch! Auf unserer Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann steht der Nur-Flugpreis separat dabei.
Darüber habe ich mich sogar noch gewundert, weil ich das von anderen Veranstaltern bisher nicht kannte.
Unsere letzte Neckermann-Reise bzw. war das damals Bucher, liegt schon 4 Jahre zurück und ob da der Flugpreis extra zu lesen stand, weiß ich nun auch nicht mehr. In unserem Fall liegt der Flugpreis um ca. 150,--Euro höher als die Anzahlung, die wir bereits geleistet haben und evtl. nie wieder sehen werden. Wir werden morgen komplett neu buchen und zwar das, was ich schon am Freitag telefonisch als Option festhalten habe lassen.
Übrigens: gehe ich recht in der Annahme, dass Du selbst nicht betroffen bist? Warum machst Du dann hier so eine Welle?
Das nervt so langsam. Keiner von uns Betroffenen hat Geld für nix zu verschenken. Verstehste? -
Es liegt an jedem selbst, ob er den Aussagen seiner Fluggesellschaft vertraut oder lieber an anonyme Forumsteilnehmermeinungen ohne touristischen Hintergrund glaubt.
Bonusfakt, dass Eurowings keine Linienfluggesellschaft ist: EW ist nicht Staralliancepartner wie die Konzernmutter Lufthansa, weiterhin wird EW auf der LH-Webseite als Point-to-point-Fluggesellschaft bezeichnet, was den Landerechten einer Linienfluggesellschaft widerspricht.
Und viel mehr zu dem Thema findet sich unter folgendem wiki
http://www.passengernet.de/wissen.html -
@vonschmeling sagte:
Du kennst als Pauschalreisender ja den Ticketpreis überhaupt nicht ... whatsoever könnte man die nachweislichen Kosten belegen und verlangen, worüber ich allerdings inzwischen im Zweifel bin, weil eine Pauschalreise nun einmal eine Pauschalreise ist und die Kosten ja nicht von ungefähr pauschal erhoben werden.
Doch! Auf unserer Reisebestätigung/Rechnung von Neckermann steht der Nur-Flugpreis separat dabei.
Darüber habe ich mich sogar noch gewundert, weil ich das von anderen Veranstaltern bisher nicht kannte.
Unsere letzte Neckermann-Reise bzw. war das damals Bucher, liegt schon 4 Jahre zurück und ob da der Flugpreis extra zu lesen stand, weiß ich nun auch nicht mehr. In unserem Fall liegt der Flugpreis um ca. 150,--Euro höher als die Anzahlung, die wir bereits geleistet haben und evtl. nie wieder sehen werden. Wir werden morgen komplett neu buchen und zwar das, was ich schon am Freitag telefonisch als Option festhalten habe lassen.
Übrigens: gehe ich recht in der Annahme, dass Du selbst nicht betroffen bist? Warum machst Du dann hier so eine Welle?
Das nervt so langsam. Keiner von uns Betroffenen hat Geld für nix zu verschenken. Verstehste?@slowhexe sagte:
Übrigens: gehe ich recht in der Annahme, dass Du selbst nicht betroffen bist? Warum machst Du dann hier so eine Welle?
Das nervt so langsam. Keiner von uns Betroffenen hat Geld für nix zu verschenken. Verstehste?Und verstehst du, dass sie hier eine der wenigen User/innen ist, die Ahnung haben und andere freundlicherweise daran teilhaben lässt?!?